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Vorplanung zur Umgestaltung der Bolongarostraße im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilverkehrsplanes Höchst

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 62

Betreff: Vorplanung zur Umgestaltung der Bolongarostraße im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilverkehrsplanes Höchst Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4616 (B 912) I. Der Vorplanung zur Umgestaltung der Bolongarostraße zwischen Leverkuserstraße und Am Mainberg wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1,57 Mio. € geschätzt werden, b) für die weitere Umsetzung der Maßnahme im Investitionsprogramm ab 2013 (PG 13.01, Produktdefinition 5.001942 Förderprogramm Innenstadt Höchst) Planungs- und Realisierungsmittel zur Verfügung stehen. III. Es dient zur Kenntnis, dass im Zuge der Baumaßnahme 4 Bäume im Abschnitt Bolongarostraße 137 - 143 gefällt werden müssen. Demgegenüber steht eine Neupflanzung. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die verkehrliche Vorplanung für den weiteren Abschnitt der Bolongarostraße (Am Mainberg bis Amtsgasse) bis auf weiteres im Hinblick auf die Umgestaltung und Neukonzeption des Bolongaropalastes zurückgestellt wird. V. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der beschlossenen verkehrlichen Vorplanung weitere Planungsschritte einzuleiten; b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/ GVFG Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen; des Weiteren ist zu prüfen, ob zur Finanzierung der Maßnahme Mittel aus der Stellplatzablöse hinzugezogen werden können. c) der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage zur Gestaltungsplanung mit einer Kostenschätzung vorzulegen. Begründung: A - Zielsetzung Auf Grundlage der im Handlungskonzept zum Stadtteilverkehrsplan Höchst von 2005 vorgestellten Verkehrsführung im Kernbereich von Höchst sollen städtebaulich wertvolle und historisch bedeutende Bereiche bzw. Straßenzüge erhalten bzw. aufgewertet werden. Mit der Umgestaltung der Bolongarostraße wird die Verkehrsberuhigung unterstützt und die städtebauliche Attraktivität des Straßenzuges erhöht. Unter Berücksichtigung der Ansprüche von Anwohnern und Geschäftleuten ist die Aufenthaltsqualität der Bolongarostraße zu verbessern. Diese Rahmenvorgaben werden in einer eventuellen Überarbeitung der Stadtteilverkehrsplanung weiterhin Gültigkeit haben. Die Vorplanung für die Bolongarostraße wurde unter Beachtung der verkehrlichen Vorgaben wie Linienbusführung, Radfahren gegen die Einbahnstraße, Vorhalten von Stellplätzen und Gehwegverbreiterung erstellt. Gestaltungsdetails wie Materialwahl, Möblierung, Art und Ausführung der Bordsteinführung sollen in den nachfolgenden Planungsschritten in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat geklärt werden. B - Alternativen Die Vorplanung für die Bolongarostraße entspricht den im Handlungskonzept für die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höchst genannten Maßnahmen. C - Lösung Verkehrliche Neuordnung der Bolongarostraße Altstadtbereich Die Bolongarostraße ist im Altstadtbereich Grundnetzstraße mit einer reduzierten Geschwindigkeit von 30 km/ h. Die Verkehrsführung wird durch eine abknickende Vorfahrt von der Brüningstraße in die Leverkuserstraße geändert. Der Rückbau der Einmündung der Leverkuserstraße in die Bolongarostraße stellt den ersten Schritt zur Reduzierung der Durchfahrtsverkehrsmenge dar und soll die Maßnahme unterstützen, dass die Bolongarostraße zwischen Leverkuserstraße und Kasinostraße wenn möglich nur noch von Anlieger- und Busverkehr genutzt wird. Die Befahrbarkeit des Knotens mit Gelenkbussen ist weiterhin gewährleistet. Die Gehwege bis zum Dalberger Haus werden verbreitert. Im Bereich des Stadtgartens entfallen die Stellplätze, um den Grünzug deutlicher herauszustellen. Die Fahrbahn im Altstadtbereich wird durchgängig mit einer Breite von 4,00 m ausgebildet. Ein Belagwechsel ist u. U. in besonders hervorzuhebenden Bereichen in Abhängigkeit von der Platzgestaltung denkbar. Um eine möglichst ruhige Linienführung der Fahrbahn mit seinen begrenzenden Rundbordsteinen herzustellen, wird das Längsparken auf gekennzeichneten Flächen auf Gehwegniveau ausgewiesen. Beidseitiges Parken ist nur in dem Abschnitt zwischen Haus Nr. 185 und Nr. 163 (vor und nach der Einmündung Wed) möglich. Der anschließende Abschnitt wird vom ruhenden Verkehr freigehalten. Ein Ausgleich für die entfallenden Stellplätze soll im Bereich zwischen Königsteinerstraße und Zuckschwerdtstraße, durch den Verzicht auf den nördlichen Fahrstreifen, geschaffen werden. Ein Sonderparkplatz für Schwerbehinderte ist im Bereich Alter Markt vorgesehen. Der personenbezogene Sonderparkplatz wird vor dem Gebäude Bolongarostraße 170 vorgehalten. Flächen für den Anlieferungsverkehr sind im Bereich Bolongarostraße 172 - 176 ggfs. temporär vorgesehen. Um eine Platzfläche im Bereich des ehemaligen Marktplatzes vor dem denkmalgeschützten Ensemble des alten Antoniterklosters hervorzuheben, wird vor den Häusern Nr. 143 und Nr. 141 das Parken entfallen. Dafür werden vor dem Haus Nr. 139 sieben Parkstände in Schrägaufstellung auf Gehwegniveau hergestellt. Demzufolge müssen vier Bäume entfernt werden. Am Ende des Parkstreifens ist die Neupflanzung eines Baumes vorgesehen. Vor den Häusern Nr. 133 bis Nr. 129 befindet sich weiterhin eine Bushaltestelle in einer Busbucht, die im Zuge der Umgestaltung barrierefrei ausgeführt wird. D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten Kosten des Projektes belaufen sich auf rund 1,57 Mio. €. Im Zuge der weiterführenden Planung ist zu prüfen, ob die Maßnahmen zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG- Förderung sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob zur Finanzierung der Maßnahme Mittel aus der Stellplatzablöse hinzugezogen werden können. Anlage 1 (ca. 2,8 MB) Anlage 2 (ca. 1,6 MB) Anlage 3 (ca. 2,8 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 11.05.2010, OA 1120 Anregung vom 14.09.2010, OA 1187 Antrag vom 23.04.2010, OF 1474/6 Antrag vom 26.04.2010, OF 1475/6 Antrag vom 10.05.2010, OF 1479/6 Antrag vom 25.08.2010, OF 1557/6

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