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Abstellflächen für E-Scooter einrichten
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7902 entstanden aus Vorlage: OF 1415/6 vom 12.12.2025 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter einrichten Vorgang: OM 1999/22 OBR 6; ST 2098/22 Der Magistrat wird gebeten, jeweils eine Abstellfläche für E-Scooter am Nordeingang des Höchster Bahnhofs sowie am Stadtteilausgang von Unterliederbach in Richtung Sulzbach einzurichten. Begründung: Die Situation am Nordausgang des Höchster Bahnhofs ist nicht tragbar, da dort zwischen Bahnhofsgebäude und Fahrradabstellanlage der Gehweg zeitweise komplett zugestellt ist, mit der Folge, dass Räder kaum mehr an dieser Seite aus der Abstellanlage herausgenommen werden können, geschweige denn Fußgängerinnen und Fußgänger noch den Fußweg nutzen können. Am Stadtteilausgang von Unterliederbach an der Königsteiner Straße "stauen" sich die E-Scooter, da sie aufgrund der Stadtgrenze nicht weiterfahren können, somit einfach auf dem Gehweg abgestellt werden und dementsprechend zu Behinderungen führen. Auch wenn der Magistrat 2022 (siehe Stellungnahme ST 2098) noch verlauten lässt "Eine Ausweitung von bedarfsgerechten Abstellstationen, beziehungsweise besonderen Flächen zur Unterbindung des wilden Abstellens von E-Scootern im Frankfurter Westen, ist (. .) bislang nicht vorgesehen. Dies hält der Magistrat derzeit auch weder für notwendig noch für planerisch leistbar", muss nach drei Jahren zumindest, was die Notwendigkeit betrifft, widersprochen werden. Dass dies auch planerisch nicht leistbar ist, passt in das Bild vieler Stellungnahmen, in denen immer wieder "erklärt" wird, was alles nicht machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1999 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2098
Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des „Seilerbahn Kunst & Kultur e. V.“
Antrag vom 10.11.2025, OF 1586/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des "Seilerbahn Kunst & Kultur e. V." Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zuschuss für die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." Von 0.000 € um 30.000 € auf 30.000 € zu erhöhen und den Betrag zu verstetigen und die Mittel in den neuzubeschließenden Haushalt 2026 einzuplanen. Begründung: Die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen wird ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk., um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zur Arbeit wird eine institutionelle Förderung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 88 2025 Die Vorlage OF 1586/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherung der Zukunft des Kulturraumes „Netzwerk Seilerei“
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7009 entstanden aus Vorlage: OF 1404/5 vom 05.05.2025 Betreff: Sicherung der Zukunft des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" einen Rettungsplan für den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu erarbeiten. I. Hierbei wird u. a. erörtert, 1. in welcher Rechtsform bzw. in welchen Rechtsformen das "Netzwerk Seilerei" bzw. die Wilhelm Reutlinger GmbH & Co KG., Cayobau und der Seilerbahn Kunst- und Kulturverein e. V. die bestmögliche Förderung erfahren können; 2. welche Zuschüsse a) kurzfristig bzw. b) mittelfristig bzw. c) langfristig benötigt werden, um den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu sichern; 3. welche Sicherheiten seitens des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" geboten werden können. II. Darüber hinaus wird ein Stufenplan zur Umsetzung der Brandschutzauflagen der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u. a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brandschutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1
Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1
Schulweg Sossenheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6166 entstanden aus Vorlage: OF 1125/6 vom 22.11.2024 Betreff: Schulweg Sossenheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, - ob die Verlegung der Fußgängerüberquerung von der Ludwig-Jost-Allee in Richtung Teutonenweg möglich ist, da dann auch die Kita in der Peter-Fischer-Allee ohne Umweg und durch die Grünanlage, den Emil-Siering-Park, erreicht werden kann; - ob Tempo 30 ab dem Friedhof Höchst bis möglichst Königsteiner Straße (das war auch schon mal vor einiger Zeit so) eingeführt werden kann. Begründung: Im Einzugsbereich der Walter-Kolb-Schule liegen drei Kindertageseinrichtungen mit Schulkinderbetreuung, siehe Foto. Die Schulkinder müssen, sofern sie nördlich des Sossenheimer Wegs im Bereich des Teutonenwegs wohnen, den Sossenheimer Weg an der Fußgängerquerung an der Ludwig-Jost-Allee queren, wenn sie von der Kita Peter-Fischer-Allee oder Kita Lindenviertel nach Hause gehen. Dies ist für Kinder der Kita Peter-Fischer-Allee ein Umweg. Zum anderen wird am Sossenheimer Weg auch gern schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren. Daher würde eine Verlegung der Fußgängerüberquerung an die Einmündung des Teutonenwegs den Schulweg verbessern. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ab Friedhof Höchst bis zur Königsteiner Straße wäre ebenfalls eine hilfreiche Maßnahme, die die Sicherheit erhöht. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweiten
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5973 entstanden aus Vorlage: OF 1088/6 vom 11.10.2024 Betreff: Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweiten Viele Bürger*innen nutzen Miet-E-Scooter, um in das Main-Taunus-Zentrum in Sulzbach zu gelangen. Da man den Mietvorgang der E-Scooter nicht außerhalb des Geschäftsgebietes abschließen kann, werden diese noch auf Frankfurter Stadtgebiet vor der A 66 abgestellt. Die letzte Meile zum Einkaufszentrum legen die Nutzer*innen ungewollt zu Fuß zurück. Das Abstellen der Fahrzeuge noch vor dem Sulzbacher Stadtgebiet führt zudem dazu, dass sich dort besonders an Freitagen und Samstagen am Straßenrand bis zu 30 E- Scooter sammeln. Dies führt zu Behinderung für Radfahrende, Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrende. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Absprache mit den E-Scooter-Anbietern und dem Management des Main-Taunus-Zentrums Maßnahmen zu ergreifen, um das Gebiet für Frankfurter E-Scooter auf das Main-Taunus-Zentrum auszuweiten. Begründung: Die Ermöglichung der Fahrt bis zum Main-Taunus-Zentrum liegt nicht nur im Interesse der E-Scooter-Nutzer*innen, sondern vermeidet ungewollten Parkverkehr an der Königsteiner Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 284 Aktenzeichen: 66-2
Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen
Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1032 2024 Die Vorlage OF 1097/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Ziffer 2. und 4.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE; Ziffer 3.: CDU, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD und 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung); Ziffer 5. und 6.: Einstimmige Annahme
Höchst: Schild Andreasplatz
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5803 entstanden aus Vorlage: OF 1076/6 vom 21.07.2024 Betreff: Höchst: Schild Andreasplatz Der Magistrat wird gebeten, in Höchst am bekannten Andreasplatz/Ecke Emmerich-Josef-Straße/Kasinostraße ein Schild mit dem Namen "Andreasplatz" anzubringen und zu erläutern, wer der Namensgeber ist. Begründung: Der Platz ist in Höchst und Umgebung unter dem Namen Andreasplatz bekannt und erscheint auch bei der Suche auf Google, nur vor Ort weist kein Schild darauf hin. Ein Schild müsste auch problemlos anzubringen sein, da es keine Postanschrift mit dieser Adresse gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2063 Aktenzeichen: 62-0
Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5807 entstanden aus Vorlage: OF 1080/6 vom 19.08.2024 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Magistrat wird gebeten, - Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße einzurichten; - Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen. Begründung: Im Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei, und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren Busse durch Bereiche mit Tempo 30. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 144 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5515 entstanden aus Vorlage: OF 1018/6 vom 07.05.2024 Betreff: Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Das Parken auf allen Parkplätzen in der Straße An der Steinmühle in Nied wird nur noch für Pkw erlaubt. Hierzu sollen die betreffenden Schilder (Zusatzschild 1010-58 zum Verkehrszeichen 314) aufgestellt werden und insbesondere in der Anfangszeit auch deren Einhaltung kontrolliert werden. 2. Die Straße wird in die bestehende Tempo-30-Zone im Quartier Nied-West einbezogen. 3. Es werden Maßnahmen ergriffen, damit der benachbarte Kfz-Betrieb in der Bolongarostraße die Straße An der Steinmühle nicht mehr als Abstellplatz für seine Kundenfahrzeuge missbraucht. 4. Es wird gegebenenfalls ein Ortstermin mit den Anwohnern vereinbart. Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohner über chaotische Verkehrs- und Parkplatzprobleme in ihrer Straße An der Steinmühle. Nachdem der Ortsbeirat im Herbst 2021 zum ersten Mal auf die nicht hinnehmbare Situation aufmerksam gemacht hat, trat laut Aussagen von Bewohnern zunächst eine Verbesserung der Zustände ein. Mit der Zeit hat es sich aber wieder deutlich verschlechtert. In dieser Straße gibt es zwei Probleme: Zum einen wird hier trotz der Sackgasse, vor Erreichen einer 90-Grad-Kurve, laut Anwohnern sehr schnell gefahren. Da die Straße oft von Kindern überquert wird, fürchten die Anwohner um die Sicherheit ihrer Kinder. Neben Kindern werden durch zu schnelles Fahren auch Radfahrer gefährdet, die die Straße befahren, da diese Straße eine ausgewiesene Radwegeverbindung zwischen Höchst und der Innenstadt ist. Laut der Stadt Frankfurt scheint die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht möglich, sodass sich die Anwohner zumindest eine angeordnete Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wünschen, ähnlich wie es in den Nachbarstraßen schon eingeführt worden ist. Zum anderen gibt es in der Straße eine größere Anzahl an Parkplätzen, die teilweise durch den anliegenden Kfz-Betrieb in der Bolongarostraße (Abstellen defekter Pkw, oft ohne Nummernschild, häufig auslaufendes Öl) sowie durch Gewerbetreibende mit Wohnsitz außerhalb von Frankfurt missbraucht werden. Die Anwohner berichten, dass auswärtige Gewerbetreibende nachts ihre Firmenfahrzeuge dort auf den Parkplätzen abstellen. Morgens fahren sie dann mit ihren Privat-Pkw in die Straße An der Steinmühle, steigen in ihre Firmenfahrzeuge um und fahren damit zu ihrer Arbeit, während ihre Privat-Pkw den Tag über dort parken. Abends erfolgt dann wieder der Wechsel und die Firmenfahrzeuge parken die ganze Nacht dort. Die Parkplätze sind aber nicht für defekte Autos der Kfz-Werkstatt oder für Firmenfahrzeuge von Gewerbetreibenden eingerichtet worden, sondern für die Menschen, die in dieser Straße wohnen sowie für temporäre Besucher der Alevitischen Gemeinde. Das Anbringen des Zusatzschilds 1010-58, zusammen mit dem schon vorhandenen Verkehrszeichen 314, würde in Zukunft nur das Parken von Pkw erlauben. Die Firmenfahrzeuge und der damit verbundene Verkehr könnten so aus dieser Straße verbannt werden. Insbesondere kurz nach Anbringung der neuen Schilder sollte hier verstärkt das Einhalten der neuen Regelung kontrolliert werden. Bezüglich der defekten Kundenfahrzeuge der anliegenden Kfz-Werkstatt sollten Maßnahmen eingeleitet werden, die den Missbrauch und die damit einhergehende Umweltverschmutzung unverzüglich beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1870 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Höchst: Markierungen der Fußgängerüberwege und Radwege am Dalbergkreisel erneuern
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5513 entstanden aus Vorlage: OF 1016/6 vom 28.04.2024 Betreff: Höchst: Markierungen der Fußgängerüberwege und Radwege am Dalbergkreisel erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege an den Einmündungen zum Dalbergkreisel (Kasinostraße, Königsteiner Straße, Dalbergstraße und Hostatostraße) sowie die Radsymbole auf den Radwegen und die Fußgängerfurten neu zu markieren. Begründung: Die Markierungen im Bereich des Kreisels sind sehr abgenutzt und müssen neu markiert werden, damit die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer wieder hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1859 Beratung im Ortsbeirat: 6
Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31
Anregung vom 16.04.2024, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 1012/6 vom 12.04.2024 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 31 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit rollstuhlgerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefreie Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist, da dies in der Vorlage M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit den vorhandenen Porphyr-Pflastersteinen neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 31 = Annahme) Volt (M 31 = Annahme, OA 453 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Enthaltung zur Vorlage M 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 31 und OA 453 = Annahme) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme bei Ablehnung M 31) FRAKTION (M 31 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4718, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 Aktenzeichen: 67-0
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung der „Seilerbahn Kunst & Kultur e. V.“
Antrag vom 02.04.2024, OF 1077/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung der "Seilerbahn Kunst & Kultur e. V." Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zuschuss für die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." von 0.000 € um 30.000 € auf 30.000 € zu erhöhen und den Betrag zu verstetigen und die Mittel in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen wird ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk., um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zur Arbeit wird eine institutionelle Förderung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 178 2024 Die Vorlage OF 1077/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5069 entstanden aus Vorlage: OF 934/6 vom 04.02.2024 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone Der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung auf dem Behindertenparkplatz Hostatostraße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrollen und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird; 2. auf dem Behindertenparkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (östlich der Fußgängerzone) a) die Markierung zu erneuern und durch regelmäßige Kontrollen und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird; b) die zeitliche Begrenzung auf Montag bis Samstag, 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zu ändern oder sie ganz aufzuheben. Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesen Behindertenparkplätzen. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen, auch am Wochenende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1042 Aktenzeichen: 66-3
Höchst: Sanierung der Fußgängerzone in der Königsteiner Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 881/6 vom 25.10.2023 Betreff: Höchst: Sanierung der Fußgängerzone in der Königsteiner Straße Der Ortsbeirat begrüßt die in der Sitzung am 10.10.2023 vorgestellten Sanierungsvorschläge für die Fußgängerzone in der Königsteiner Straße und freut sich über eine zeitnahe Umsetzung der dringend erforderlichen Maßnahmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Maßnahmen zügig umzusetzen: 1. Baumumrandung: Vorzugsvariante; 2. Entwässerungsrinnen: Vorzugsvariante; 3. Mosaike: Ersetzen durch Vorschlag 2; 4. Gehwegplatten: Vorzugsvariante; 5. Einbauten: nur notwendige Einbauten reparieren, Überprüfung der Notwendigkeit der Fahnenstangen beim Vereinsring. Begründung: Die Fußgängerzone bedarf dringend der Sanierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 546 Aktenzeichen: 66-0
Höchst: Sanierung der Fußgängerzone in der Königsteiner Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4770 entstanden aus Vorlage: OF 896/6 vom 26.11.2023 Betreff: Höchst: Sanierung der Fußgängerzone in der Königsteiner Straße Vorgang: OM 863/21 OBR 6 Mit der Vorlage vom 26.10.2021, OM 863, hatte der Ortsbeirat auf den schlechten Zustand der Wegführung der Fußgängerzone Königsteiner Straße hingewiesen und alsbald um eine Sanierung dieser gebeten. Umso mehr freut es den Ortsbeirat, dass die geforderte Sanierung der Fußgängerzone nun seitens des Magistrats forciert wird. Unter Bezugnahme auf die am 10.10.2023 vorgestellten Sanierungsvarianten wird der Magistrat gebeten, - im Hinblick auf die Baumumrandungen, der Entwässerungsrinnen und der Gehwegplatten die Vorzugsvarianten zu verwirklichen; - die bestehenden Mosaike durch Vorschlag Nr. 2 zu ersetzen; - die notwendigen Einbauten zu sanieren und im Hinblick auf die Fragestellung, welche Einfassungen für Fahnenmaste und Weihnachtsbeleuchtungen erhalten bleiben sollten, Kontakt mit dem Vereinsring Höchst aufzunehmen; - die Fußgängerzone mit weiteren Mülleimern auszustatten; - bei der Sanierung in eigenem Ermessen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, den Kreuzungsbereich (Mitte der Fußgängerzone) für die Fußgängerinnen und Fußgänger übersichtlicher/sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 863 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 773 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2
Behinderndes Parken auf dem Gehweg Königsteiner Straße 130 bis 132
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4760 entstanden aus Vorlage: OF 869/6 vom 01.11.2023 Betreff: Behinderndes Parken auf dem Gehweg Königsteiner Straße 130 bis 132 Der Magistrat wird gebeten, durch weitere Poller das verbotene Parken auf dem Gehweg zwischen der Einfahrt zum PENNY-Markt und "Kleider am Alleehaus" zu verhindern. Begründung: Fast täglich, oft über das ganze Wochenende, werden dort Pkws und noch breitere Transporter der Anlieger geparkt, die Fußgänger zwingen, diese Fahrzeuge gefährlicherweise über den Radweg zu umrunden. Mehrere Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen, die wohl in der Menge der täglichen rund 7.000 Anzeigen unbeachtet blieben, konnten bisher keine Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 547 Antrag vom 21.05.2025, OF 1241/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7104 Aktenzeichen: 66-0
Höchst: Wieso kommt es erst nach 2026 zu einer deutlich verspäteten, längst überfälligen Umgestaltung der Bolongarostraße?
Antrag vom 06.11.2023, OF 882/6 Betreff: Höchst: Wieso kommt es erst nach 2026 zu einer deutlich verspäteten, längst überfälligen Umgestaltung der Bolongarostraße? Aus diverser Presseberichtserstattung ist zu entnehmen, dass die avisierte, längst überfällige Umgestaltung der Bolongarostr. frühstens erst ab dem Jahre 2026 vollzogen werden kann. Laut Medien wurden hierfür sogar bewusst Fristsetzungen zur Beantragung weiterer, nicht aus dem städtischen Haushalt stammender Fördermittel nicht eingehalten und mithin keine Förderungsanspruch erworben. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich daraus aufdrängende Fragestellungen entsprechend zu beantworten: - Welche Kapazitäten fehlen dem Magistrat, um die überfällige Umgestaltung der Bolongarostr. zu verwirklichen? - In welche bedeutenderen Programme wurden stattdessen die Kapazitäten eingesetzt, die einen Verfall der Fördermittel rechtfertigen? - Beabsichtigt der Magistrat die fehlenden Kapazitäten entsprechend aufzustocken, um künftig sicherzustellen, dass keine erneuten Fördermittel verfallen? - Besteht die Chance, zukünftig erneute außerstädtische Förderungen zu erhalten? - Gibt es konkrete Zeitangaben zur Umgestaltung Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 795 2023 Die Vorlage OF 882/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 860/6 vom 23.09.2023 Betreff: Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die im Radverkehrskonzept im Ortsbezirk 6 zur Schulwegsicherung vorgestellt wurden, zügig umzusetzen. Die Radwege zu den Schulen im Frankfurter Westen sind dringend auszubauen und in sichtbaren Schritten zu verbessern. Dem Drängeln der Autofahrenden mit Überholungswunsch ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Beschilderung, klarzumachen, dass zum Überholen ein Abstand von eineinhalb Metern erforderlich ist, bzw. an dieser Stelle ein Schulweg ist und langsamer gefahren werden muss, ggf. mit Überholverbot. Dooring-Zonen sind zu markieren. Dies betrifft u. a. folgende Straßen: - Kurmainzer Straße aus Richtung Sossenheim kommend zur Palleskestraße (IGS West, IGS 15, Helene-Lange-Schule); - Gebeschussstraße (Leibnizschule, Friedrich-Dessauer-Gymnasium); - Bolongarostraße Radweg in beide Richtungen (betrifft alle Schulen in Höchst); - Verbindung Bolongarostraße zur Zuckschwerdtstraße/Ludwig-Scriba-Straße, (Palleskestraße) Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können, auch mit dem Fahrrad. Leider fehlen zum Teil Verbindungswege oder Autofahrende neigen zum Drängeln, wenn sie nicht überholen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 778 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4172 entstanden aus Vorlage: OF 816/6 vom 17.06.2023 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, für Radfahrende, die auf der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdtstraße die Weiterfahrt zur Bolongarostraße nach rechts auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, sodass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet man dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende", ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die aber nur auf den zweiten Blick zu finden ist, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Dafür ist dieser Radweg aber zu schmal. Die Beschilderung erlaubt zwar eine gemeinsame Benutzung von Gehsteig und Radweg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, aber die Pflasterung und vor allem die Piktogramme legen eindeutig eine Trennung und eine Benutzung des Radwegs nur in westliche Richtung nahe, sodass bei anderer Benutzung Konflikte kaum zu vermeiden sind. Eine bessere Anbindung ist daher notwendig. Foto Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2279 Aktenzeichen: 66-2
Unterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4010 entstanden aus Vorlage: OF 779/6 vom 20.05.2023 Betreff: Unterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, - auch an den Einfahrten in der Königsteiner Straße 56a, 56c und 64 beidseitig Pfosten oder Steine gegen Befahren zu setzen, so wie es an den anderen Auffahrten bereits gemacht wurde; - die Erde an allen Baumbuchten entlang der Königsteiner Straße zu lockern und wo nötig aufzufüllen und zu bepflanzen. Begründung: Nachdem die Königsteiner Straße neu gestaltet und saniert wurde, sind an vielen Baumscheiben Steinblöcke oder Pfosten gesetzt worden, um ein illegales Parken zu verhindern und die Bäume zu schützen. Dies soll auch an den fehlenden Stellen noch geschehen. Die durch Parken und Bauarbeiten verdichtete Erde um die Baumbuchten muss nun überall hergerichtet werden, auch um das neue Erscheinungsbild der Straße weiter zu verbessern. Quelle: Eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2021 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen
Antrag vom 22.05.2023, OF 769/6 Betreff: Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen Autofahrern auf der Bolongarostraße, die aus Höchst kommend in Richtung Nied fahren, ist es am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße möglich, an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abzubiegen. Hierbei müssen sie an der Ampel, auch wenn sie GRÜN haben, auf herannahende Straßenbahnen (von vorne und hinten) sowie auf den Gegenverkehr achten. Verkehrsteilnehmer berichten, dass anscheinend links abbiegende Fahrer an dieser Stelle oftmals verunsichert und nicht in der Lage sind, die Situation eindeutig zu erfassen. Teilweise biegen sie dann entweder nur verzögernd ab und halten den Linksabbiegeverkehr auf, oder sie biegen zu früh nach links ab, obwohl Gegenverkehr kommt, den sie übersehen haben. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße für den aus Höchst kommenden und in Richtung Nied an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abbiegenden Verkehr eine Linksabbieger-Ampelphase mit eindeutig grünem Pfeil installiert werden kann. Nur wenn keine Straßenbahn kommt und der Gegenverkehr rot hat, sollten die Linksabbieger den grünen Pfeil angezeigt bekommen, der ihnen dann die Sicherheit gibt, gefahrlos nach links abzubiegen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 679 2023 Die Vorlage OF 769/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des Seilerbahn Kunst Kultur e. V.
Antrag vom 08.04.2023, OF 747/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Seilerbahn Kunst Kultur e.V. institutionell zu fördern und diese Förderung in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen wird ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk., um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zur Arbeit wird eine institutionelle Förderung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 163 2023 Die Vorlage OF 747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Falsches Parken auf der Königsteiner Straße verhindern
Antrag vom 04.04.2023, OF 765/6 Betreff: Höchst: Falsches Parken auf der Königsteiner Straße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, falsches Parken vor der Königsteiner Straße 64 zu verhindern. Dazu wäre, wie vor angrenzenden Häusern, die Platzierung eines Findlings auf dem Grünstreifen vor dem entsprechenden Haus geeignet. Begründung: Vor diesem Haus wird regelmäßig auf dem Grünstreifen geparkt, wie sich aus der Beschwerde einer Bewohnerin ergibt. Weil auf der Straße ohnehin geparkt werden kann, ergibt sich so ein doppelreihiges Parken (s. Foto), das nicht erlaubt und störend ist. Foto: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 765/6 wurde zurückgezogen.
Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3668 entstanden aus Vorlage: OF 695/6 vom 23.02.2023 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch) Vorgang: OM 2578/22 OBR 6; ST 2796/22 Der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2796, geht der Magistrat " (...) davon aus, dass die Fußgängerfurt über die Sieringstraße gemeint ist, da die Kirche St. Johannes Apostel und zwei Fahrspuren angesprochen wurden." Das war nicht der Fall. Es war, wie in der Anregung auch explizit geschrieben, die Königsteiner Straße gemeint. Daher ist es erforderlich, diese Anregung nochmals zu stellen. Die folgende Begründung bleibt unverändert: Die Breite der Straße beträgt an dieser Stelle circa sieben Meter. Gemäß den sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o. g. Lichtsignalanlage beträgt circa drei Sekunden. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet sechs Sekunden sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1466 Aktenzeichen: 32-1
Unterliederbach: Querungshilfe über Burgunderweg
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3184 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Querungshilfe über Burgunderweg Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin einzuberufen, um die Einrichtung eines Fußgängerüberwege s oder einer Fußgängerampel über den Burgunderweg an der Einmündung Königsteiner Straße, auf Höhe der Tankstelle, zu prüfen. Begründung: An der Königsteiner Straße/Ecke Burgunderweg, auf Höhe der Tankstelle, ist dringend eine geschützte Querungshilfe (Fußgängerüberweg oder Ampel) nötig. Hier laufen täglich viele Kinder, Eltern mit Kinderwagen und weitere Fußgänger über die Straße, die durch die Auffahrt in Richtung Autobahn gerade zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs viel befahren ist. Über die Meldeplattform Radverkehr wurde dieser Bedarf bereits angemeldet und vom Amt positiv beurteilt: "...querwillige Fußgänger haben es in der Königsteiner Straße Höhe Burgunderweg sicher schwer, ihren Vorrang gegenüber den Kfz aus dem Burgunderweg, insbesondere dem Rechtsabbieger in die Königsteiner Straße, durchzusetzen. Hier hilft wahrscheinlich nur ein signalisierter Fußgängerüberweg. Eine realistische Chance zur Umsetzung besteht aber nur, wenn ein Antrag durch den Ortsbeirat gestellt wird. Daher empfehle ich, sich mit Ihrem Vorschlag dorthin zu wenden." Das macht der Ortsbeirat hiermit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 713 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurt-Höchst: Rückbau der Sitzbänke an der Kindertagesstätte (Andreasplatz)
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2784 entstanden aus Vorlage: OF 575/6 vom 13.09.2022 Betreff: Frankfurt-Höchst: Rückbau der Sitzbänke an der Kindertagesstätte (Andreasplatz) Mehrere Anwohner sowie Vertreterinnen und Vertreter der dort befindlichen Kindertagesstätte sind auf den Ortsbeirat 6 zugekommen und haben sich über die derzeitige Situation rund um das Thema "Sitzbänke am Andreaspatz" geäußert. U. a. führen die Sitzbänke entlang der Kindertagesstätte dazu, dass dort entsprechende Schlafplätze für obdachlose Menschen entstehen. Gerade in den Morgenstunden ist vermehrt zu beobachten, dass der Sitzbankbereich entlang des Zauns der Kindertagesstätte dann auch für die Morgentoilette verwendet wird (Urin/Kot landet direkt im Einrichtungsbereich der spielenden Kinder). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Sitzbänke am Andreasplatz entlang der Kindertagesstätte zurückgebaut und auf Seite der Kasinostraße 13 aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 82 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2783 entstanden aus Vorlage: OF 573/6 vom 11.09.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn Vorgang: OM 1796/22 OBR 6; ST 1551/22 Der Ortsbeirat begrüßt das vom Magistrat in der Stellungnahme ST 1551 gemachte Angebot, durch zwei Aufpflasterungen die Möglichkeit zu schaffen, die Seilerbahn zwischen Amtsgasse und Mainberg zum verkehrsberuhigten Bereich zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dies möglichst bald umzusetzen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Maßnahme würde eine sicherere Verbindung geschaffen werden zwischen dem bereits seit Jahrzehnten bestehenden verkehrsberuhigten Bereich von der Leunabrücke zum Mainberg und der kleinen Brücke über die Nidda zur Wörthspitze. Dieser sehr attraktive Bereich entlang des kleinen, alten Krans und mit Blick auf die zwei Hausboote, mit dem Bolongaropalast im Hintergrund, gehört zu diesem wichtigen Erholungsraum dazu. Die Menschen, die hier spazieren gehen, sollten dies unter dem Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs tun können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 87 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich!
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 entstanden aus Vorlage: OF 539/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu markieren. Begründung: Bereits mit der Ortsbeiratsanregung OM 1797 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg wieder zu markieren. In der Stellungnahme ST 1552 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der Fußgängerüberweg nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein Fußgängerüberweg notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (siehe Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt). Ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten, sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt: . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2794 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 entstanden aus Vorlage: OF 556/6 vom 22.08.2022 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: Die Breite der zweispurigen Straße beträgt an dieser Stelle circa sieben Meter. Gemäß der sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o. g. Lichtsignalanlage beträgt circa drei Sekunden. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet sechs Sekunden sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Antrag vom 23.02.2023, OF 695/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3668 Aktenzeichen: 32 1
Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 474/6 vom 15.04.2022 Betreff: Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. die Besitzer der weitgehend leer stehenden Häuser Justinusplatz 6, Bolongarostraße 145 und 155 sowie Höchster Schloßplatz 7 wegen einer möglichen Vermietung zu kontaktieren und das Ausmaß der Mängel am Bau begutachten zu lassen und nach Möglichkeit eine Behebung zu veranlassen; 2. insbesondere bei den Häusern Bolongarostraße 132, 163, 170 und 181 sowie im restlichen Gebiet der historischen Höchster Altstadt unter Einbeziehung des einschlägigen Regelwerks (Ensembleschutz, Bebauungspläne, satzungsrechtliche Beschlüsse) die Vereinbarkeit der Anbringung von großen Werbetafeln und dem Betrieb von Glücksspiel baurechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung des bisherigen Zustands zu veranlassen; 3. für das Haus Bolongarostraße 170, von dem die Baufälligkeit des Dachs, die auch Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, seit Längerem bekannt ist, eine Information über den Sachstand zu geben; 4. die städtische Wohnungsgesellschaft ABG zu einer Sanierung des Hauses Kronengasse 15 zu veranlassen. Begründung: Die Höchster Altstadt ist ein geschichtsträchtiges Juwel mit zum Teil sehr altem und schönen Baubestand. Außerdem herrscht in Frankfurt Wohnungsnot. Daher ist es dringend geboten, den Baubestand in einem Zustand zu erhalten, der der gesamten Umgebung gerecht wird, und zugleich Wohnraum nutzbar zu machen. Die Bürgervereinigung Höchster Altstadt hat auf die angesprochenen Beispiele aufmerksam gemacht. Beispiel Bolongarostraße 132: Quelle: Wiebe Beispiel Höchster Schloßplatz 7: Beispiel Kronengasse 15: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Antrag vom 25.08.2023, OF 825/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4360 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1032 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60 10
Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden!
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 431/6 vom 28.03.2022 Betreff: Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden! Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die das unberechtigte Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße, wie zum Beispiel durch das Setzen eines abschließbaren Pollers, verhindern. Begründung: Seit geraumer Zeit fordert die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt Maßnahmen zur Verhinderung des täglichen unberechtigten Parkens und der damit verbundenen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße in Höchst. Die Bürgervereinigung schlägt das Setzen eines abschließbaren Pollers vor, um die Zufahrten der Liegenschaften Bolongarostraße 180 und 182 für die Anlieger frei zu halten. Dieser Vorschlag erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des Garagenmieters. Wegen des täglichen unberechtigten Parkens in der an sich schon recht schmalen Rosengasse ist die Zufahrt zu Hof und Garage der Liegenschaft Bolongarostraße 180 häufig blockiert (Die Zufahrt zur Bolongarostraße 182 ist zu eng und wird nicht genutzt.). Aufgrund dessen kommt es täglich zu Engpässen für andere Straßenteilnehmerinnen und Straßenteilnehmer, insbesondere Personen mit Kinderwagen, Fahrrad- sowie Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Die häufige Ablagerung von Sperrmüll genau an dieser Stelle spitzt diese unhaltbare Situation noch um ein Weiteres zu. Anlässlich eines im September 2019 anberaumten Ortstermins mit der ehemaligen Leiterin des Baubezirks West, Amt für Straßenbau und Erschließung, wurde der Bürgervereinigung der Regelungsbedarf bestätigt. Dessen ungeachtet hat eine Prüfung des Straßenverkehrsamtes zu der nicht nachvollziehbaren Beurteilung der Situation geführt, dass eine Absperrung nicht erfolgen könne, weil dadurch die privaten Zufahrten Bolongarostraße 180 und 182 nicht erreichbar wären. Dieser schon etwas verblüffenden Argumentation kann nicht entsprochen werden. Gerade weil sich die privaten Zufahrten in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße befinden, ist das Setzen eines Pollers vonnöten. Die Poller, die stattdessen links und rechts der Einmündung in die Rosengasse gesetzt wurden, verhindern zwar das Parken links und rechts der Einmündung in die Rosengasse, aber nicht das Parken in der Rosengasse selbst. Das Setzen eines abschließbaren Pollers ist kostengünstig zu realisieren, unterbindet das tägliche unberechtigte Parken und ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern der Zufahrten einen zuverlässigen Zugang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 entstanden aus Vorlage: OF 387/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142 Vorgang: OM 362/21 OBR 6; ST 142/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 142 abgelehnte Maßnahme der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Seilerbahn am Mainufer in Höchst nochmals zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Situationen für die Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen. Begründung: Der Magistrat verweist in seiner Stellungnahme ST 142 auf das Fehlen eines Querungsbedarfs des Fußgängerverkehrs sowie auf niveaugleiche Gehwege. Beides würde eine verkehrsberuhigte Zone nicht erforderlich machen. Zum einen befindet sich der in der Stellungnahme erwähnte abgesetzte, sehr schmale Gehweg in Richtung Bolongaropalast hinter einer langen Reihe von parkenden Autos und wird demzufolge nicht als Fußgängerweg wahrgenommen sowie fast nie benutzt. Zudem wird er von einer Mauer begrenzt. Zum anderen besteht sehr wohl ein Querungsbedarf, allein schon durch die ankommenden und abfahrenden Autos. Zu bestimmten Zeiten (Wochenende, schönes Wetter) ist der "niveaugleiche" Gehweg in südlicher Richtung mit Ausflüglerinnen und Ausflüglern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern stark frequentiert. Radfahrerinnen und Radfahrern ist es gestattet, an dieser Stelle gegen die Einbahnstraße zu fahren. Der Gehweg reicht in diesen Situationen für die Menge an Menschen nicht aus, folglich wird auf die Fahrstraße ausgewichen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führte. Durch Initiative der Bürgervereinigung Höchst gab es 2021 Kontakt zum Straßenverkehrsamt in derselben Angelegenheit. Das Straßenverkehrsamt befürwortete daraufhin die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches an dieser Stelle, die jedoch durch den Ortsbeirat anzuregen sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Antrag vom 11.09.2022, OF 573/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2783 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 entstanden aus Vorlage: OF 388/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) einen Fußgängerüberweg zu markieren. Begründung: Im gesamten Bereich der Kreuzung Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße besteht keine Möglichkeit, die Straßen sicher zu überqueren, obwohl hier viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind und sich am Andreasplatz die Kita St. Josef befindet. Es ist erkennbar, dass an der genannten Stelle einmal ein Fußgängerüberweg markiert war (siehe Foto). Aufgrund der beschriebenen Situation ist es dringend erforderlich, dass zumindest hier wieder ein sicherer Fußgängerüberweg geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Antrag vom 22.08.2022, OF 539/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 Aktenzeichen: 66 2
Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V.
Antrag vom 07.03.2022, OF 375/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für eine Anschubfinanzierung der "Seilerbahn Kunst Kultur e.V.", Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 203 2022 Die Vorlage OF 375/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Mittel für eine Anschubfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro der Seilerbahn Kunst Kultur e.V., Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Stadttaubenprojekt
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1556 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Stadttaubenprojekt Vorgang: OM 4468/19 OBR 6; ST 1194/19 Verunreinigungen durch Taubenkot beschäftigen den Ortsbeirat immer wieder. Um die Taubenpopulation in Grenzen zu halten, wurden Maßnahmen wie das Austauschen ihrer Eier durch Eierattrappen angeregt, die das Stadttaubenprojekt durchführt, wie im südlichen Bereich der Eisenbahnbrücke unter der Königsteiner Straße. Laut Stellungnahme vom 24.06.2019, ST 1194, berichtet der Magistrat, dass nach "Aussagen des Stadttaubenprojektes ... bisher rund 280 Taubeneier ausgetauscht" wurden. "Die Taubenpopulation ist augenscheinlich zurückgegangen und damit verbunden auch die Verschmutzungen durch Taubendreck. Diese Entwicklung wird durch den Magistrat bestätigt." Doch auch der Höchster Bahnhof selbst ist von Verunreinigungen von Tauben betroffen (siehe Fotos). Die Vögel finden Nistgelegenheiten im Bahnhofsgelände. Hier sollte ebenfalls nach Lösungen gesucht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und dem Stadttaubenprojekt notwendige Schritte zu ergreifen, um die Taubenpopulation im Bereich des Höchster Bahnhofs einzudämmen. Dabei soll die Möglichkeit geprüft werden, ein Taubenhaus samt artgerechter Fütterung in oder am Höchster Bahnhof einzurichten oder ein Eieraustauschprojekt am jetzigen Nistort analog zum Projekt an der Eisenbahnbrücke Königsteiner Straße zu etablieren. Begründung: Die Maßnahmen versprechen eine gesteigerte Lebensqualität von Menschen und Vögeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4468 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1271 Aktenzeichen: 66 6
Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 entstanden aus Vorlage: OF 336/6 vom 21.01.2022 Betreff: Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212 Vorgang: OM 652/21 OBR 6; ST 2212/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2212 geäußerten Aussagen gegen geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße in Höchst ernsthaft zu überdenken, wie zum Beispiel das Anbringen von Pollern im Abschnitt zwischen der Königsteiner Straße und der Albanusstraße. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2212 seien in der Melchiorstraße die straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen, wie z. B. Beschilderungen und Markierungen, ausgeschöpft, wie seitens des Magistrats argumentiert wird. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner können und wollen dieser Sichtweise nicht folgen. Nach wie vor sind die Bürgersteige vollgeparkt, trotz sporadisch durchgeführter Kontrollen. Dass eine Bepflanzung aufgrund definierter Standards nicht einfach durchzuführen ist, sei dahingestellt. Das Eingeständnis des Magistrats, dass eine angemessene Kontrollintensität durch die Verkehrspolizei weder in Höchst noch im übrigen Stadtgebiet zu gewährleisten sei, lässt darauf schließen, dass die Stadt in diesem Punkt resigniert hat. Der Einwand, dass aufgrund des beengten Straßenraumes weitere bauliche Maßnahmen nicht zu realisieren seien, ist jedoch falsch. Poller am Straßenrand behindern den Durchfahrtsverkehr inkl. Rettungseinsätze und Feuerwehr wenig bis gar nicht, im Gegensatz dazu, wenn falsch parkende Pkw beidseitig die Straße deutlich verengen. Nach einer nochmaligen Begehung der Melchiorstraße gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern hält der Ortsbeirat die Anbringung von Pollern für eine gute Möglichkeit, das Problem zwar nicht zu lösen, aber erheblich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2789 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Fußweg zum REWE
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1321 entstanden aus Vorlage: OF 283/6 vom 04.12.2021 Betreff: Unterliederbach: Fußweg zum REWE Der Magistrat möge veranlassen, dass der Eigentümer des Fußwegs, der von der Loreleistraße zum REWE-Markt (Parkplatz) führt, den Teil des Fußweg s, der vom Gebüsch zugewachsen ist, freischneidet und regelmäßig von Laub und Müll sauber hält. Begründung: Dieser Fußweg wird gern von Anwohnerinnen und Anwohnern zum Einkaufen im REWE-Markt genutzt. Wenn das Gebüsch zu weit in den Gehweg ragt, können zwei Personen nicht mehr aneinander vorbeikommen. Zum anderen muss das Laub entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. Für ein gepflegtes Erscheinungsbild ist auch der Müll zu beseitigen. Fußweg von der Loreleistraße zur Königsteiner Straße neben dem REWE-Markt in Unterliederbach: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 871 Aktenzeichen: 79 2
Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 entstanden aus Vorlage: OF 288/6 vom 12.12.2021 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Magistrat wird gebeten, die in den Vorlagen OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostraße a uszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen und Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der Stellungnahme ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für einen deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Antrag vom 18.02.2024, OF 945/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 887 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 Aktenzeichen: 32 4
Höchst: Sauberere historische Eisenbahnbrücke (Königsteiner Straße)/steigende Taubenpopulation am Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1333 entstanden aus Vorlage: OF 318/6 vom 09.01.2022 Betreff: Höchst: Sauberere historische Eisenbahnbrücke (Königsteiner Straße)/steigende Taubenpopulation am Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage Der Magistrat wird gebeten, 1. die an der historischen Eisenbahnbrücke angebrachten, nicht funktionierenden Leuchtspots entsprechend zu warten (Herstellung der Funktionsfähigkeit); 2. die gesamte Brückenkonstruktion mitsamt den Sandsteinen entsprechend zu reinigen (Taubenkot sowie Graffitis an den Sandsteinen und der Tragwerkskonstruktion) und mit einer Graffitibeschichtung zu versehen; 3. auf die Deutsche Bahn dahin gehend einzuwirken, Maßnahmen zu ergreifen, die die steigende Population weiterer Tauben im Gebiet des Dalbergkreisels/Bruno-Asch-Anlage eindämmen (insbesondere: Sicherstellung des Verbotes der Fütterung der Tauben im genannten Gebiet). Begründung: Die oben genannte Brückenkonstruktion stellt eine historisch bedeutsame und zugleich ansehnliche Stelle im Stadtteil dar. Vor Jahren wurde daher das gesamte Bauwerk aufwendig saniert und entsprechende Leuchtspots zur Veranschaulichung der historischen Brückenkonstruktion angebracht. Mittlerweile befinden sich am Bauwerk im Antragstenor benannte Verschmutzungen/Beschädigungen. Zudem sind nicht mehr alle Leuchtspots funktionsfähig (Sicherheitsgefahr) und der Taubenkot, vermischt durch Regenwasser, stellt weiterhin eine Gefährdung (Rutschgefahr) für Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Es wäre daher wünschenswert, zeitnah eine Säuberung und Reparatur des für den Stadtteil bedeutenden Bauwerks vorzunehmen, damit kausal zusammenhängend ist auch die Population der Tauben mit entsprechenden Maßnahmen/Kontrollen (verbotene Fütterung) rund um den Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage einzudämmen, die größtenteils die Verschmutzungen im genannten Gebiet verursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 956 Antrag vom 13.09.2022, OF 576/6 Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 494 Antrag vom 06.11.2022, OF 636/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2657 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3188 Aktenzeichen: 66 6
Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1339 entstanden aus Vorlage: OF 304/6 vom 13.12.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten, möglichst kurzfristig die Gefährdungen durch Wurzelaufbrüche u. Ä. auf dem Uferweg an der Nidda zu beseitigen. Begründung: Zwischen dem Sossenheimer Wehr und den Autobahnbrücken des Westkreuzes gefährden einige Wurzelaufbrüche die Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf der südlichen Seite des Niddauferweges. Im September kam es an dieser Stelle zu einem schweren Unfall zweier Radfahrerinnen, Anwohnende befürchten, dass auch die Bodenwellen dazu beigetragen haben könnten. Vor circa zehn Jahren wurden die Aufbrüche bereits einmal entfernt, sind aber inzwischen wieder so hoch wie zuvor. Besonders kritisch ist es im Herbst, wenn die Schäden von Laub verdeckt sind. Auch in Höchst gibt es auf der nördlichen Niddaseite zwischen Mainzer Landstraße und Amtsgasse (ausgeschilderte Umfahrung "Gaasebrickelsche") einige gefährliche Stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 294 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 31
Ideen
Oberleitungsbusse für Frankfurt am Main
Die Stadt Frankfurt am Main wächst mit jedem Tag immer weiter - daher sind öffentliche Verkehrsmittel für eine möglichst saubere Luft und kostengünstige Möglichkeiten zum Fortbewegen das "A und O". Eine Idee für ein weiteres öffentliches Verkehrsmittel, deren CO²-Ausstoß sehr gering ist, sind Oberleitungsbusse, die ähnlich wie eine Straßenbahn funktionieren, jedoch auf Gummireifen statt auf Schienen fahren. Man könnte mit dieser speziellen Art von Bussen die überfüllten Straßen entlasten und viel Positives zum Klimaschutz beitragen. Das Bild im Anhang zeigt, wie so ein Oberleitungsbus, der speziell für Frankfurt angepasst ist, aussehen könnte. Um das Netz zusätzlich zu erweitern, könnten die Oberleitungsbusse auch gleichzeitig über eine Batterie verfügen, die sich über die Oberleitungen aufladen und dann auch teilweise auf Abschnitten ohne Oberleitungen unterwegs sein können.
Raser in der Bolongarostraße
Jede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
Zebrastreifen gefordert
An der Hans-Böckler-Straße vorne Ecke Königsteiner Straße in Höchst stehen die Autos meistens lange vorne um irgendwann auf die Hauptstraße fahren zu können. Die wartenden Autos versperren dafür meistens die Ecke, so dass es für Fußgänger schwierig ist die Straße dort zu überqueren, besonders für eingeschränkte Passanten mit Rollstuhl/Rollator/Kinderwagen. Ein Zebrastreifen an der Ecke oder in unmittelbarer Nähe wäre sehr hilfreich. Dies ist ein direkter Weg um von dieser Straßenseite aus zum Main-Taunus-Zentrum zu gehen.
Installation von Fußgängerüberweg
An der Ecke Königsteiner Straße/Burgunderweg in Höhe der Tankstelle ist dringend ein geschützter Fußgängerüberweg (Zebrastreifen oder Ampel) nötig! Hier laufen täglich viele Kinder, Eltern mit Kinderwagen und weitere Fußgänger über die Straße, die durch die Auffahrt in Richtung Autobahn gerade zu den Stoßzeitrn des Berufsverkehrs viel befahren ist.
Zum erhöhen Lebensqualität
Verbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
ÖPNV Dreieck-Seilbahn durch Palmengarten und Grüneburgpark zum Telespargel
Bei Sonnenaufgang mit der Gondel zur Bockenheimer Warte oder zur Uni, nach Eintritt der Dunkelheit zum Feierabend über die Lichtinstallation im Palmengarten nach Ginnheim, als Frankfurter/In, als Student/In oder als Tourist/in. Scheiben nur mit Weitblick, ohne den Leuten auf den Teller oder ins Fenster zu schauen. Alle Minute in einer Gondel mit 35 Personen oder auch mal allein, nachhaltig voll in E-Mobilität, ohne immer den Motor mit Batterie umherzufahren, autonom ohne Fahrer/In (die werden in Bus und anderen Bahnen benötigt). Und das in 2-3 Jahren. Ohne das Grundwasser zu stören, wenig Eingriffe in Bebauung, Bäume bleiben weitestgehend unbeschadet. Unvorstellbar. Wo gibt's denn sowas? Das gabs noch nie. Wie soll das funktionieren?
öffentliche Toiletten an der Bruno-Asch-Anlage in Höchst
Öffentliche Toiletten in der sehr gut besuchten Bruno-Asch-Anlage. Durch die Verdrängung der Trinker vom Mainberg (dort gibt es öffentliche Toiletten) hoch zur Bruno Asch Anlage, ist das Problem immer mehr geworden. Ich sehe täglich Menschen in die Büsche pinkeln. Für alle vorbeigehenden kein schöner Anblick und auch eine üble Geruchsentwicklung bei hohen Temperaturen.
Barriere (Pfosten oder ähnliches) aufstellen an Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle
Durch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
Um den Klimanotstand abzuwenden: für maximal mögliche CO2-Einsparquoten eine Frankfurter Klimaschutzoffensive durch neue kommunale CO2-Förderprogramme/FONDs und formale Aktionen wie Auskunftspflicht für Hausbesitzer/in ohne Photovoltaik auflegen.
Wie kann gleichzeitig: • ein sich selbst finanzierendes Frankfurter CO2-Förderprogramm aufgelegt werden? • leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen? • die Sanierungsquote im Gebäudebestand drastisch erhöhen werden? • relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermittelt werden? • neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren werden, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist? • Energiearmut wesentlich eingedämmt werden? • die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll geklärt wird? • die im Masterplan 100% Klimaschutz festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden? • die schwierige politische Lage beim Klimaschutz im Römer elegant umgangen werden? Antworten für eine erneuerbare Energiewende in Frankfurt für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch: • neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente: o über einen CO2-Fond o Crowdfunding / Crowdfinancing o Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquote o Contracting • stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten und unternehmerischen Bürgerenergiegesellschaften • Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren) • an den Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist • erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft für den Fernwärmeausbau • die seit hunderten von Jahren liberale und tolerante Bürgerschaft der Stadt Frankfurt. Ausgangslage: Im Jahr 2030 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien auch in Frankfurt fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten). Niemand möchte, dass es in Frankfurt massive Trinkwasserproblem gibt und die Stadt im Sommer noch heißer wird als bisher. Leider müssen wir aufgrund der schlechten Erfahrungen vom Sommer 2018 mit Trinkwasserunterbrechungen rechnen. So mussten Taunusgemeinen und Ortschaften mit Trinkwasserförderverträgen ihr eigenes Wasser von der Stadt Frankfurt zurückkaufen, da das Grundwasser für die Versorgung der eigenen Bevölkerung vor Ort nicht mehr ausreichte. (Trinkwasser wird knapp) Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html Idee: CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt über den FOND in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo beispielsweise auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dieses System ist an Contracting angelehnt. Da im Haushalt die Rohstoffbezugskosten mit 100% gelistet sind, steht Geld für den FOND bereit. Die angeschlossenen Unternehmen unterliegen keinen Haushaltszwängen und können die Differenzen aufbringen. Auch andere Einnahmequellen, wie Spendenaufrufe, füllen den FOND. Gerade mit dem Hintergrund sozial benachteiligte Frankfurter/innen zu helfen, damit Strom/Heizung nicht abgestellt sind, wirkt positiv. Die FOND-Einlagen sind freiwillig. Umsetzung: Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale aufzuzeigen. Beispiele: - fehlende Photovoltaik/Solarenergie in/auf städtischen Einrichtungen - alte Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden melden - Ideenbörse für Wettbewerb in den Abteilungen einrichten (mit Preisen) - Informationen über neue Techniken, Förderangebote, bisher nicht bekannte Potentiale, Medienberichte und vieles mehr austauschen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist wie Fraport AG, Mainova AG, AGB Holding oder VGF. Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen Preis. Die Stadt Frankfurt und die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein. So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden. In einem parallellaufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND). Auf einer eigenen Webseite der Stadt Frankfurt und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler und Verwendung der FOND-Mittel gelistet. WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Stadt Frankfurt und alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, freiwillig. So muss der Magistrat dafür keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne städtische Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar. Im Energiereferat der Stadt Frankfurt wird ein Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Frankfurt wird bis 2030 Klimaneutral (Nettonull). STROM Die Stadt Frankfurt kann auf städtischem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden. Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom/Wärme entstehen durch: • Delta-Belegung • bifaziale Doppelmodule oder Belegung • Agro-PV für Grünflächen • Folien-PV für nicht rechteckige Flächen • blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr • Denkmalschutz-Anlagen • unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module • Hybridmodule mit Solarthermie integriert • durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module • Fließwasserturbinen • Kleinwindkraftanlagen • Fassaden/Balkonkraftwerke • Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich. • Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet • Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern. Wir sorgen auch dafür, dass Trinkwasserknappheit in Frankfurt und im Umland (Taunus /Ried) weniger realistisch wird • der Main ist für Fließwasserturbinen geeignet • funktionsfähige und in der Leistung skalierbare Feststoffspeicher. Aktionen/Maßnahmen: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne in der Verwaltung / Administration vom Magistrat: da eine Solarsatzung schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden: a) Jeder Hausbesitzer / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat. Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen und Energiegenossenschaften händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen. Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen. Durch technische Weiterentwicklungen sind bisherige Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Stadt Frankfurt über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an. Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und Frankfurt gemäß eigenem und hessischem Klimaschutzplan sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erhalten, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen, dürfte Frankfurt hier eine Rechtsgrundlage für die Abgabe der Stellungsabgabe besitzen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern. Besonders für das umstrittene Heizkraftwerk West muss schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme erfolgen, um anhand der aktuellen und zukünftigen CO2-Emissionen mögliche Strafzahlungen durch den Emissions-Zertifikatehandel zu ermitteln, falls keine schnelle Umrüstung auf erneuerbare Energie erfolgt. b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe auch eine PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Dies kann dann auch bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung mit Bußgeldern belegt werden. Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig beschreitet Frankfurt absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht. Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote. c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, möglichst mit Speicher, erhält der Gebäudebesitzer eine städtische Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen. "Strafandrohung" Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp 80.000 Wohngebäude und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017). In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort auf die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können. Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme, oder es muss anders schmerzen. Wichtiger Vorteil: viele Gebäudebesitzer werden der städtischen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen. Damit wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung. steigt durch mit erneuerbaren Energietechniken die Sanierungsquote im Bestand. Belohnung: Beispiel: Sonderkonditionen bei der Mainova AG (muss noch abgesprochen werden). Diese könnten sein: • stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen • (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose • Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten Investitionen • Einmalbonus • Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter). GEBÄUDEWÄRME Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig mit Kombinationssystemen von Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung umgestellt wird. Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle neue Techniken berücksichtigt. Die städtischen Leitlinien für Zubau, Wirtschaftlichkeit und Betrieb von solaren Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen sowohl auf Verwaltungsebene, als auch im Masterplan 100 % Klimaschutz aktualisiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine (städtischen) Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 60 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen. Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss: „https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf “) und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future. Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir die notwendigen CO2-Einsparquoten erreichen siehe auch "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html". Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt >60 %. Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen. Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar. Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL (Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Link auf Nachfrage). Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet. Nachtspeicheröfen: Diese verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung sinkt der Strombezug bis zu 70 % aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nachtspeicherofennutzung ist damit beantwortet. Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik für niedrigen Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen. Potentiale für Wohnungsbaugesellschaften: hier liegt ein großes Potential für große Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen fossilen Heizungen nicht mehr vorhanden sind, entstehen neue Flächen, die vermietet werden können (beispielsweise als Keller). WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem oder Infrarotheizungen sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend: für Frankfurter Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise: • Energie-Wende-Beratungen • Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme • Wartung erneuerbarer Energietechniken • Speicherungen. Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt: • Solarthermie für Heizung / Warmwasser • Wärmepumpen • Wärmepuffer-Schichtspeicher • Eisspeicher • Feststoffspeicher • erneuerbare Kombinationsanlagen. • die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung • die zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen helfen. Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der gelösten Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch der Ansatz, Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen. Gleichzeitig darf das Müllheizkraftwerk Nordweststadt nicht weiter ausgebaut werden. Der Plastikanteil sorgt zwar für einen hohen Heizwert. Aber in der Gesamtbetrachtung muss die Plastikflut und der erhebliche CO2-Anteil bei der Verbrennung erheblich und real zurückgeschraubt werden. Mit der Verbrennung wird der Wertstoffmüll für immer u.a. in CO2 umgewandelt. Genauso wenig darf es einen Zukauf von Müllkontingenten geben. WICHTIG: Mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar. VERKEHR Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen: Grundsätzliches: a) eigene Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden b) ein Rückgang der PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen, auch im Bestand sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes d) gleichzeitig muss bei jeder städtischen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von Frankfurt stehen e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden. Finanzierung: Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden. Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen. WICHTIG: Die Stadt Frankfurt braucht hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren und hat auch schon eigene Crowdfunding-Projekte realisiert. ÖPNV – Busse: Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu den bereits bestellten Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt. Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden. In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah die Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt muss nicht zu lange warten. ÖPNV-Stadtbahn: Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen. Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anpassen und die Variante einer 24h-Ringbahn in die Realisierungsphase zu übernehmen. Radverkehr: Hier sollte der Radentscheid genutzt werden, und einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung gestartet werden. Flughafen: Der Feldversuch „Fraport-E-Fahrzeuge mit Induktionstechnik" sollte reaktiviert werden und auf die neuen Antriebsarten erweitert werden. Hier liegen ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschleppern (es gibt schon zwei Fahrzeuge - Finanzierung siehe oben). Auch der Einsatz von Hybridsystemen an Flugzeugen kann mit einem Wettbewerb beschleunigt werden. Schiff: Alle Schiffe, die am Mainufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt. Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit die Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind. Sollte hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sein, wird die Reederei aufgefordert Stellung zu nehmen. Sonst könnte die Kai-Liegeerlaubnis unter Umständen an Bedingungen geknüpft werden oder ganz untersagt werden. Andere Vereine, Kirchen, Verbände, Institutionen, Institutionen Sollten keine Einzahlung von externen Unternehmen / Einzahlern erfolgen, sind Auszahlungen aus dem Förderfond der Stadt nur dann möglich, wenn in der FOND-Kasse ein Überschuss besteht und die Gelder von der Stadtverordnetenversammlung frei gegeben werden. Aber auch ein von der Stadt Frankfurt mit Beratung unterstützter privater FOND ist möglich. Bild-Quellenhinweis: kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme
Netze gegen Tauben Eisenbahnbrücke Königsteiner Straße in Höchst
Die Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße in Höchst ist dauerhaft von Tauben bevölkert. Dies schadet dem Bauwerk und führt dazu, dass Hinterlassenschaften der Tauben auf den Geh- und Radweg fallen. Dies stellt eine deutliche Beeinträchtigung der Nutzung dar und bietet ein unansehnliches Bild. Hier sollten, auch zur Eindämmung des Taubenbestandes, entsprechende Netze unter der Brücke angebracht werden und die Besiedlung unterbinden.
Sammelplatz für kleine Elektrogeräte, Datenträger, Tintenpatronen etc
In einem Luxemburger Einkaufszentrum gibt es einen kleinen Sammelplatz für Elektrogeräte, Datenträger, Tintenpatronen, Batterien, Spraydosen, Glüh-, LED-, und Energiesparlampen. Dieses Beispiel könnte in Frankfurter Einkaufszentren ebenfalls Anwendung finden.