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Vorplanung zur Umgestaltung der Bolongarostraße - Abschnitt Mainberg/Königsteiner Straße bis Zuckschwerdtstraße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 154 Betreff: Vorplanung zur Umgestaltung der Bolongarostraße - Abschnitt Mainberg/Königsteiner Straße bis Zuckschwerdtstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8809 (M 62) I. Der Vorplanung zur Umgestaltung der Bolongarostraße zwischen Mainberg und Zuckschwerdtstraße/Amtsgasse wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1,1 Mio. € geschätzt werden, b) für die weitere Umsetzung der Maßnahme im Investitionsprogramm ab 2013 (PG 13.01, Produktdefinition 5.001942 Förderprogramm Innenstadt Höchst) Planungs- und Realisierungsmittel zur Verfügung stehen. III. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der beschlossenen verkehrlichen Vorplanung weitere Planungsschritte einzuleiten; b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/ GVFG Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen; des Weiteren ist zu prüfen, ob zur Finanzierung der Maßnahme Mittel aus der Stellplatzablöse hinzugezogen werden können. c) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. Begründung: A - Zielsetzung Mit Umgestaltung der Bolongarostraße soll zum einen die Attraktivität für den Durchgangsverkehr gemindert werden, zum anderen die Aufenthaltsqualität im gesamten Verlauf der Bolongarostraße gesteigert werden. Die Vorplanung wurde unter Beachtung der verkehrlichen Vorgaben wie Linienbusführung, Radfahren gegen die Einbahnstraße, Vorhalten von Stellplätzen und Gehwegverbreiterung erstellt. Mit dem Magistratvortrag M 62/2010 wurde die verkehrliche Neuordnung der Bolongarostraße im Abschnitt von Leverkuser Straße bis Mainberg der Stadtverordnetenversammlung bereits vorgelegt. Die verkehrliche Vorplanung für den weiterführenden Abschnitt bis Zuckschwerdtstraße schafft durch den Verzicht auf den nördlichen Fahrstreifen die Möglichkeit, den Gehweg zu verbreitern und zusätzliche Stellplätze vorzuhalten, um einen Ausgleich zu den im Altstadtbereich entfallenden Stellplätzen zu schaffen. Gestaltungsdetails wie Materialwahl, Möblierung, Art und Ausführung der Bordsteinführung sowie mögliche Baumstandorte sollen in den nachfolgenden Planungsschritten in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat geklärt werden. Die verkehrliche Vorplanung der Bolongarostraße im Abschnitt von Leverkuser Straße bis Am Mainberg ist bereits beschlossen. Die Gestaltungsplanung über die Gesamtlänge der Bolongarostraße zwischen Leverkuser Straße und Zuckschwerdtstraße wird der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen eines weiteren Magistratsvortrags zur Beschluss-fassung vorgelegt. B - Alternativen Die Vorplanung für die Bolongarostraße entspricht den im Handlungskonzept für die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höchst genannten Maßnahmen. C - Lösung Verkehrliche Neuordnung der Bolongarostraße Die Bolongarostraße ist im Abschnitt zwischen Mainberg und Kranengasse Grundnetzstraße mit einer reduzierten Geschwindigkeit von 30 km/h. Zurzeit werden zwei Fahrstreifen in Einbahnrichtung (West - Ost) befahren. Nach Vorgabe des Stadtteilverkehrsplanes bzw. mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 8809/2010 soll durch den Rückbau der nördlichen Fahrspur ein Ausgleich für die entfallenden Stellplätze im Altstadtbereich geschaffen werden. In der vorliegenden verkehrlichen Vorplanung wird die Fahrbahn durchgängig mit einer Breite von 4,00 m ausgebildet. Im Abschnitt zwischen Königsteiner Straße und Kasinostraße/Kranengasse werden die Stellplätze baulich durch einen Bordstein und den vorgezogenen Gehweg von der Fahrbahn getrennt. Die Haltestelle vor dem Bolongaropalast wird zurzeit von insgesamt sechs Buslinien angefahren. Davon biegen drei ÖPNV-Linien von der Kasinostraße in die Bolongarostraße ein, um die Haltestelle Bolongaropalast anzudienen. Um die Befahrbarkeit für Gelenkbusse weiterhin zu gewährleisten, ist eine Gehwegverbreiterung nur möglich, wenn auf einen vorgezogenen Gehwegbereich an der Ecke Kasinostraße verzichtet und die Breite des Gehwegs auf der Südseite wie im Bestand belassen wird. Die Stellplätze im Abschnitt zwischen Kasinostraße und Zuckschwerdtstraße werden auf der Nordseite der Fahrbahn markiert. Die Stellplätze im Vorbereich des Bolongaropalastes werden aus gestalterischen Gründen zugunsten einer Gehwegverbreiterung zurückgebaut. Im Zuge der Umgestaltung wird die Haltestelle Bolongaropalast zentral vor dem Palast angeordnet und barrierefrei umgebaut. Es ist beabsichtigt, die üblichen Ausstattungselemente und Möblierungen, mit Rücksicht auf die Lage vor dem Bolongaropalast so weit wie möglich zu minimieren. Ein Sonderparkplatz für Schwerbehinderte ist im Bereich Bolongarostraße 124 und 105 vorgesehen. Andienungsflächen können temporär im Bereich Bolongarostraße 123 -125 bzw. 114 - 116 vorgehalten werden. Durch die reduzierte Geschwindigkeit von 30 km/h kann auf Radverkehrsanlagen verzichtet werden. Damit gewinnt der südliche Gehweg an durch Fußgänger nutzbarer Breite. Der in der Vorplanung gewählte Querschnitt ermöglicht die Einrichtung von Radfahren gegen die Einbahnstraße. D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten Kosten des Projektes belaufen sich auf rund 1,1 Mio. €. Im Zuge der weiterführenden Planung ist zu prüfen, ob die Maßnahmen zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG-Förderung sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob zur Finanzierung der Maßnahme Mittel aus der Stellplatzablöse hinzugezogen werden können. Anlage 1 (ca. 664 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.09.2011, OF 142/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 62 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 203 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 17.08.2011 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung der KAV am 12.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 154 wird zugestimmt. 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. Der Vorlage M 154 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 142/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.10.2011, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2011, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 845, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 Aktenzeichen: 61 0