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Umgestaltung der Bolongarostraße von Leverkuser Straße bis Zuckschwerdtstraße hier: Vorplanungsbeschluss

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 203 Betreff: Umgestaltung der Bolongarostraße von Leverkuser Straße bis Zuckschwerdtstraße hier: Vorplanungsbeschluss Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 845 (M 154) I. Der Vorplanung zur Bolongarostraße zwischen Leverkuser Straße und Zuckschwerdtstraße / Amtsgasse inklusive dem Bereich Wed wird entsprechend der Anlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte des Projektes Umgestaltung Bolongarostraße voranzutreiben; b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) ist und gegebenenfalls einen Antrag auf Förderung zu stellen; c) zu gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 4.081 T€ geschätzt werden; b) für die Maßnahme Umgestaltung Bolongarostraße im Investitionsprogramm 2015 - 2018 unter Produktgruppe 13.01, Produktdefinition 5.001942 "Förderprogramm Höchst" Haushaltsmittel in Höhe von 3.000 T€ zur Verfügung stehen; c) darüber hinausgehende Kosten über das Programm "Schöneres Frankfurt" Sammelveranschlagung (PG 13.01, Produktdefinition 5.006295) finanziert werden sollen; d) zwölf Baumpflanzungen im Verlauf der Bolongarostraße vorgesehen sind; e) eine ausgeglichene Stellplatzbilanz nicht erreicht wird, da die geforderte Aufwertung des engen Straßenraums mit mehr Raum für Fußgänger durch breitere Gehwege und Baumpflanzungen ohne Eingriff in die Stellplatzanordnung nicht realisierbar ist; f) mit Bezug auf die Anforderungen des Denkmalamtes im Gehwegbereich zwischen Dalberghaus und Königsteiner Straße ein ebener Natursteinbelag vorgesehen ist. Begründung: A - Zielsetzung Entsprechend dem für Höchst aufgestellten Rahmenplan sollen städtebaulich wertvolle und historisch bedeutende Bereiche bzw. Straßenzüge erhalten bzw. aufgewertet werden. Die Umgestaltung der Bolongarostraße dient als unterstützende Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Altstadtbereiches. Als Hauptziel der Umgestaltung wird, neben einer stadträumlichen Aufwertung, die Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrsqualität gesehen. Gleichzeitig ist die Funktionalität der Grundnetzstraße zu beachten und nicht einzuschränken. B - Alternativen Alternativen wurden im Rahmen der verkehrlichen Vorplanungen (siehe M 62/2010 und M 154/2011) betrachtet und in unterschiedlichen Gremien vorgestellt. Die vorliegende Umgestaltungsplanung für die Bolongarostraße wurde auf Grundlage der verkehrlichen Vorplanung (M 62/2010 und M 154/2011) erarbeitet und entspricht den im Handlungskonzept für die Verkehrsberuhigung in Höchst genannten Maßnahmen. Die Planung wurde mit den Fachämtern in der Koordinierungsgruppe Verkehr abgestimmt. Im Planungsprozess wurde die Gestaltungsplanung dem Ortsbeirat 6 und interessierten Bürgern vorgestellt und insbesondere hinsichtlich der Stellplatzproblematik im Stadtbereich diskutiert. Als Ergebnis wurde eine Reduzierung der Stellplatzanzahl für eine angemessene Gestaltung akzeptiert. Um eine ausgeglichene Stellplatzbilanz zu erzielen, wird als Alternative zur vorgelegten Planung nur eine bestandsnahe Straßensanierung gesehen. C - Lösung Die Fahrbahnbreite in der Bolongarostraße wird auf das notwendige Maß für den Bus und Radfahren gegen die Einbahnstraße reduziert. Als Regellösung ist vorgesehen, die Bolongarostraße fast durchgängig mit einer Fahrbahnbreite von 4,00 m als Asphaltband zu führen. Die Stellplätze für Pkw werden in Basalt-Großpflaster ausgeführt. Durch die Verringerung des Fahrbahnquerschnitts und die Einrichtung von Buskaphaltestellen wird die Attraktivität für den Fuß- und öffentlichen Personennahverkehr spürbar verbessert. Mit der Beordnung der Stellplätze, vor allem im Altstadtbereich, können Gehwege zusätzlich verbreitert werden. Im Bereich zwischen Königsteiner Straße und Zuckschwerdtstraße werden durch Verzicht auf den nördlichen Fahrstreifen Stellplätze geschaffen. Direkt vor dem Bolongaropalast entfallen Stellplätze, um an diesem besonderen Gebäude einen breiteren Gehwegbereich anbieten zu können. Nach Abwägung der verkehrlichen und gestalterischen Möglichkeiten liegt eine Gesamtplanung vor, die auch die denkmalschutzrechtlichen Belange berücksichtigt. Für die Höchster Altstadt als denkmalgeschützte Gesamtanlage ist nach den Vorgaben der Denkmalbehörden eine bestimmte Materialwahl vorgegeben. Hier ist besonders der Bereich zwischen Dalberghaus und Königsteiner Straße hervorzuheben. Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung kann nur für eine Pflasterung der Gehwegflächen mit hochwertigem Naturstein (hier gesägter und geflammter Basalt) erteilt werden. Für den Neustadtbereich zwischen Königsteiner Straße und Zuckschwerdtstraße (inklusive Bolongaropalast) wird seitens der Denkmalbehörde das Standardmaterial (Betonplatte 40 x 40 cm, anthrazit) als Ergänzung zum Natursteinpflaster akzeptiert. In der Kostenschätzung wird das höherwertige Material zu Grunde gelegt. Durch die Verarbeitungsart des Steines (gesägt und geflammt) wird auch der technische Standard der Barrierefreiheit erfüllt. Im Rahmen der Planung haben sich drei Planungsabschnitte (mit Teilabschnitten) er-geben, deren Besonderheiten im Folgenden beschrieben werden: - Stadttteileingang - Dalberghaus bis Wed Wed Wed bis Markt Markt Alte Waage - Königsteiner Straße bis Bolongaropalast Folgende Maßnahmen sind in den Teilabschnitten vorgesehen: - Stadtteileingang Mit einem Wechsel im Fahrbahnbelag (aufgehellter Asphalt im Bereich Brüningstraße / Leverkuser Straße bzw. dunkler Asphalt in der Bolongarostraße) wird deutlich gemacht, dass ab der Einmündung Leverkuser Straße die Bolongarostraße beginnt und der Altstadtbereich anfängt. Der Fahrbahnquerschnitt wird in diesem Abschnitt auf 3,50 m eingeengt. Mit einer leichten Fahrbahnanhebung wird der Übergang von der Rudolf Schäfer-Anlage in den Brüningpark zusätzlich gekennzeichnet. Die bestehende Lichtsignalanlage entfällt und wird durch einen Fußgängerüberweg ersetzt. Um eine bessere Übersichtlichkeit in diesem Bereich zu gewährleisten, entfallen die vorhandenen Stellplätze bis Dalberghaus. Der Stadtteileingang im Abschnitt zwischen Leverkuser Straße und Dalberghaus erhält im Gehwegbereich Betonpflaster (grau, 20 x 20 cm diagonal verlegt). Die Planung für den Eingangsbereich Brüningpark und Rudolf Schäfer-Anlage ist in die Umgestaltungsplanung für die Bolongarostraße integriert. - Dalberghaus bis Königsteiner Straße In diesem Abschnitt werden die Gehwege verbreitert und die Längsparkstände im Seitenraum gefasst. Die Fahrbahnbreite beträgt hier bis zur Einmündung Höchster Schlossplatz 4,00 m. Mit Hinblick auf die Bedeutung der Höchster Altstadt als denkmalgeschützte Gesamtanlage, und der damit zusammenhängenden Wertigkeit, die auch mit einer Umgestaltung weiter zum Ausdruck gebracht werden soll, kommt eine einheitliche Pflasterung im Gehwegbereich des relevanten Straßenraumes zwischen Dalberghaus und Königsteiner Straße mit gesägtem Basaltpflaster. Die Grundstückszufahrten werden ebenfalls mit Basaltpflaster gestaltet, aber in anderer Verlegeart. Die Begrenzung zur Fahrbahn bzw. vom Gehweg zu den Stellplätzen wird als Granitbordstein ausgeführt. Der aufgeweitete Bereich "Wed" wird in den Umbau mit einbezogen und ebenfalls mit Basaltgroßpflaster gestaltet. Die Senkrechtstellplätze auf der Ostseite entfallen. Die Aufenthaltsqualität wird an diesem Platzbereich durch Sitzmöglichkeiten auf monolithischen Steinblöcken verbessert. Die Anordnung eines Stadtmodells aus Bronze der Höchster Altstadt vervollständigen die Platzgestaltung und bietet den Blinden die Möglichkeit, die Altstadt zu erfassen. Der vorhandene Baum wird mit einer neuen begehbaren Baumscheibe eingefasst. Um die Platzfläche hervorzuheben und im Stadtbild besser kenntlich zu machen, wird ein Natursteinpflaster in Basalt auch über den Bereich der Fahrbahn verlegt. Die Fahrbahn der Bolongarostraße wird leicht angehoben und der Asphalt farblich den Flächen im Platzbereich Wed angepasst. Wed bis Markt Im Altstadtbereich "Wed bis Markt" werden, soweit möglich, die Gehwegflächen verbreitert. Im Bereich Höchster Schlossplatz bis Badstubengasse ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m geplant. Markt Den weiteren Verlauf der Bolongarostraße bildet die Stadtraumfolge von "Markt" und "Alte Waage". Die Baumstandorte im Bereich "Markt" bleiben erhalten, werden lediglich durch eine begehbare Baumscheibe neu gefasst. Die Einmündung zur Storchgasse wird als Gehwegüberfahrt zurückgebaut. Dadurch wird die verkehr-liche Bedeutung der Gasse deutlich zurückgenommen. Um diesem Bereich einen geordnetes Bild zu geben, wird die Litfaßsäule entfernt, und die vorhandenen Drängelgitter werden durch Fahrradbügel ersetzt. Alte Waage Der Bereich "Alte Waage" wird bestimmt durch die Anlage der Haltestelle. Um Fläche zur Gestaltung vor der Stadtwaage im Gehwegbereich zu gewinnen, wurde eine Verlagerung der Haltestelle geprüft, sie ist aber nicht sinnvoll realisierbar. Die verkehrliche Abwicklung der Haltestelle muss gewährleistet sein. Die Haltestelle wird barrierefrei ausgebaut. Durch Verzicht auf einen Fahrstreifen und die Haltebucht für die Busse kann Fläche auf der Nordseite gewonnen werden. Hier werden der Gehweg verbreitert und Schrägparkplätze, gegliedert durch neue Baumstandorte, eingerichtet. Die Fahrbahn im Einmündungsbereich zur Straße Am Mainberg wird leicht ange-hoben. Die Lichtsignalanlage von der Königsteiner Straße zur "Alten Waage" wird durch einen Fußgängerüberweg ersetzt. Eine Verlagerung der Altglas-Sammelcontainer wird im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft. Es ist vorgesehen, diese als Unterflur-Container auszuführen. - Königsteiner Straße bis Bolongaropalast bzw. Zuckschwerdtstraße bis Kasinostraße Im Abschnitt Königsteiner Straße bis Kasinostraße wird die Fahrbahn auf einen Fahrstreifen reduziert. Beidseitig werden Längsparkstände angeordnet und neue Baumstandorte geplant. Es ist eine schlichte Gehweggestaltung mit Standard-materialien (Betonplatte, anthrazit, 40 x 40 cm, diagonal verlegt; Einfahrten 20 x 20 cm anthrazit) vorgesehen. Bolongaropalast Vor dem Bolongaropalast entfallen die Stellplätze und der Radweg. Die Bushaltestelle wird barrierefrei ausgebaut. Der nördliche Fahrstreifen entfällt, und es werden Kfz-Stellplätze auf der Fahrbahn markiert. Damit bleibt die Option erhalten, ohne bauliche Anpassung durch Wegfall der markierten Stellplätze ggf. eine Vorbeifahrmöglichkeit an haltenden Bussen zu schaffen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Gebäude des Bolongaropalastes wird die Bushaltestelle in der weiterführenden Planung als Sonderentwurf mit entsprechender Planung und Abstimmung zum Wetterschutz, Mobiliar und den denkmalpflegerischen Belangen betrachtet werden müssen, und es muss voraussichtlich mit höheren Investitionskosten gerechnet werden als bei einer Standardlösung. Im Zuge der Vorplanung konnten dazu noch keine detaillierten Untersuchungen vorgenommen werden. Daher wurde in der Kostenschätzung zunächst ein Schätzwert von rund 250 T€ für das Bushaltestellenmobiliar insgesamt angesetzt. Sollte für alle drei Haltestellen im Verlauf der Bolongarostraße die Standardausführung umgesetzt werden, kann ein Betrag von ca. 100.000 € ausreichend sein. Bei einer Sonderausführung der Doppelhaltestelle vor dem Bolongaropalast ist mit einem Mehraufwand von ca. 150 000 € zu rechnen. - Beleuchtung Die Beleuchtung im Verlauf der Bolongarostraße wird erneuert und erfolgt gemäß den aktuellen technischen Standards und Gestaltungsvorgaben. Es ist vorgesehen, die Leuchte "Vector" der Firma Selux aus dem städtischen Leuchtenkatalog zu verwenden. - Barrierefreiheit Insgesamt wird bei der Umgestaltung die Barrierefreiheit (gemäß dem aktuellen Arbeitsplan zur Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt) berücksichtigt. Im Bereich der Altstadt wird die Barrierefreiheit sowohl durch den speziellen Pflasterstein (gesägte und geflammte Oberfläche) als auch durch entsprechende Bodenindikatoren mit vorgehalten. Die Haltestellen werden barrierefrei umgebaut. D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten Kosten des Projektes belaufen sich auf rund 4.081 T€. Die Finanzierung der Maßnahme kann nur mit 3.000.T€ aus dem Investitionsprogramm "Förderprogramm Höchst" erfolgen, da teilweise finanzielle Mittel aus dem Programm für andere Projekte in Höchst zur Verfügung gestellt werden mussten (z. B. Stadtpark Höchst). Baukosten 2.922.060,00 € Planungskosten 507.349,95 € Gesamtkosten (netto) 3.429.409,95 € MwSt (19 %) 651.587,90 € Gesamtkosten (brutto) 4.080.997,85 € Anlage 1 (ca. 2,6 MB) Anlage 2 (ca. 1,9 MB) Anlage 3 (ca. 2,1 MB) Anlage 4 (ca. 2,3 MB) Anlage 5 (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 62 Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 154 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 203 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Beschlussausfertigung(en): § 847, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 60 10