Umgestaltung der Bolongarostraße von Leverkuser Straße bis Zuckschwerdtstraße hier: Vorplanungsbeschluss
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M
203 Betreff:
Umgestaltung der Bolongarostraße von Leverkuser Straße bis
Zuckschwerdtstraße hier: Vorplanungsbeschluss Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011,
§ 845 (M 154) I. Der Vorplanung zur Bolongarostraße zwischen
Leverkuser Straße und Zuckschwerdtstraße / Amtsgasse inklusive dem Bereich Wed
wird entsprechend der Anlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte
des Projektes Umgestaltung Bolongarostraße voranzutreiben; b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im
Sinne des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) ist und gegebenenfalls
einen Antrag auf Förderung zu stellen; c) zu gegebener Zeit eine Bau- und
Finanzierungsvorlage vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 4.081
T€ geschätzt werden; b) für die Maßnahme Umgestaltung Bolongarostraße im
Investitionsprogramm 2015 - 2018 unter Produktgruppe 13.01, Produktdefinition
5.001942 "Förderprogramm Höchst" Haushaltsmittel in Höhe von 3.000 T€ zur
Verfügung stehen;
c) darüber hinausgehende Kosten
über das Programm "Schöneres Frankfurt" Sammelveranschlagung (PG 13.01,
Produktdefinition 5.006295) finanziert werden sollen; d) zwölf Baumpflanzungen im Verlauf der
Bolongarostraße vorgesehen sind; e) eine ausgeglichene Stellplatzbilanz nicht erreicht
wird, da die geforderte Aufwertung des engen Straßenraums mit mehr Raum für
Fußgänger durch breitere Gehwege und Baumpflanzungen ohne Eingriff in die
Stellplatzanordnung nicht realisierbar ist; f) mit Bezug auf die Anforderungen des Denkmalamtes
im Gehwegbereich zwischen Dalberghaus und Königsteiner Straße ein ebener
Natursteinbelag vorgesehen ist. Begründung: A - Zielsetzung Entsprechend dem für Höchst aufgestellten Rahmenplan
sollen städtebaulich wertvolle und historisch bedeutende Bereiche bzw.
Straßenzüge erhalten bzw. aufgewertet werden. Die Umgestaltung der
Bolongarostraße dient als unterstützende Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des
Altstadtbereiches. Als Hauptziel der Umgestaltung wird, neben einer
stadträumlichen Aufwertung, die Verbesserung der Aufenthalts- und
Verkehrsqualität gesehen. Gleichzeitig ist die Funktionalität der
Grundnetzstraße zu beachten und nicht einzuschränken. B - Alternativen Alternativen wurden im Rahmen der verkehrlichen
Vorplanungen (siehe M 62/2010 und M 154/2011) betrachtet und in
unterschiedlichen Gremien vorgestellt. Die vorliegende Umgestaltungsplanung für
die Bolongarostraße wurde auf Grundlage der verkehrlichen Vorplanung (M 62/2010
und M 154/2011) erarbeitet und entspricht den im Handlungskonzept für die
Verkehrsberuhigung in Höchst genannten Maßnahmen. Die Planung wurde mit den
Fachämtern in der Koordinierungsgruppe Verkehr abgestimmt. Im Planungsprozess
wurde die Gestaltungsplanung dem Ortsbeirat 6 und interessierten Bürgern
vorgestellt und insbesondere hinsichtlich der Stellplatzproblematik im
Stadtbereich diskutiert. Als Ergebnis wurde eine Reduzierung der
Stellplatzanzahl für eine angemessene Gestaltung akzeptiert. Um eine
ausgeglichene Stellplatzbilanz zu erzielen, wird als Alternative zur
vorgelegten Planung nur eine bestandsnahe Straßensanierung gesehen. C - Lösung Die Fahrbahnbreite in der Bolongarostraße wird auf
das notwendige Maß für den Bus und Radfahren gegen die Einbahnstraße reduziert.
Als Regellösung ist vorgesehen, die Bolongarostraße fast durchgängig mit einer
Fahrbahnbreite von 4,00 m als Asphaltband zu führen. Die Stellplätze für Pkw
werden in Basalt-Großpflaster ausgeführt. Durch die Verringerung des Fahrbahnquerschnitts und
die Einrichtung von Buskaphaltestellen wird die Attraktivität für den Fuß- und
öffentlichen Personennahverkehr spürbar verbessert. Mit der Beordnung der
Stellplätze, vor allem im Altstadtbereich, können Gehwege zusätzlich
verbreitert werden. Im Bereich zwischen Königsteiner Straße und
Zuckschwerdtstraße werden durch Verzicht auf den nördlichen Fahrstreifen
Stellplätze geschaffen. Direkt vor dem Bolongaropalast entfallen Stellplätze,
um an diesem besonderen Gebäude einen breiteren Gehwegbereich anbieten zu
können. Nach Abwägung der verkehrlichen und
gestalterischen Möglichkeiten liegt eine Gesamtplanung vor, die auch die
denkmalschutzrechtlichen Belange berücksichtigt. Für die Höchster Altstadt als
denkmalgeschützte Gesamtanlage ist nach den Vorgaben der Denkmalbehörden eine
bestimmte Materialwahl vorgegeben. Hier ist besonders der Bereich zwischen
Dalberghaus und Königsteiner Straße hervorzuheben. Eine denkmalschutzrechtliche
Genehmigung kann nur für eine Pflasterung der Gehwegflächen mit hochwertigem
Naturstein (hier gesägter und geflammter Basalt) erteilt werden. Für den
Neustadtbereich zwischen Königsteiner Straße und Zuckschwerdtstraße (inklusive
Bolongaropalast) wird seitens der Denkmalbehörde das Standardmaterial
(Betonplatte 40 x 40 cm, anthrazit) als Ergänzung zum Natursteinpflaster
akzeptiert. In der Kostenschätzung wird das
höherwertige Material zu Grunde gelegt. Durch die Verarbeitungsart des Steines
(gesägt und geflammt) wird auch der technische Standard der Barrierefreiheit
erfüllt. Im Rahmen der Planung haben sich drei
Planungsabschnitte (mit Teilabschnitten) er-geben, deren Besonderheiten im
Folgenden beschrieben werden: - Stadttteileingang - Dalberghaus bis Wed Wed Wed bis Markt Markt Alte Waage - Königsteiner Straße bis Bolongaropalast Folgende Maßnahmen sind in den Teilabschnitten
vorgesehen: - Stadtteileingang Mit einem Wechsel im Fahrbahnbelag (aufgehellter
Asphalt im Bereich Brüningstraße / Leverkuser Straße bzw. dunkler Asphalt in
der Bolongarostraße) wird deutlich gemacht, dass ab der Einmündung Leverkuser
Straße die Bolongarostraße beginnt und der Altstadtbereich anfängt. Der
Fahrbahnquerschnitt wird in diesem Abschnitt auf 3,50 m eingeengt. Mit einer
leichten Fahrbahnanhebung wird der Übergang von der Rudolf Schäfer-Anlage in
den Brüningpark zusätzlich gekennzeichnet. Die bestehende Lichtsignalanlage
entfällt und wird durch einen Fußgängerüberweg ersetzt. Um eine bessere
Übersichtlichkeit in diesem Bereich zu gewährleisten, entfallen die vorhandenen
Stellplätze bis Dalberghaus. Der Stadtteileingang im Abschnitt zwischen
Leverkuser Straße und Dalberghaus erhält im Gehwegbereich Betonpflaster (grau,
20 x 20 cm diagonal verlegt). Die Planung für den Eingangsbereich Brüningpark
und Rudolf Schäfer-Anlage ist in die Umgestaltungsplanung für die
Bolongarostraße integriert. - Dalberghaus bis Königsteiner Straße In diesem Abschnitt werden die Gehwege verbreitert
und die Längsparkstände im Seitenraum gefasst. Die Fahrbahnbreite beträgt hier
bis zur Einmündung Höchster Schlossplatz 4,00 m. Mit Hinblick auf die Bedeutung der Höchster Altstadt
als denkmalgeschützte Gesamtanlage, und der damit zusammenhängenden Wertigkeit,
die auch mit einer Umgestaltung weiter zum Ausdruck gebracht werden soll, kommt
eine einheitliche Pflasterung im Gehwegbereich des relevanten Straßenraumes
zwischen Dalberghaus und Königsteiner Straße mit gesägtem Basaltpflaster. Die
Grundstückszufahrten werden ebenfalls mit Basaltpflaster gestaltet, aber in
anderer Verlegeart. Die Begrenzung zur Fahrbahn bzw. vom Gehweg zu den
Stellplätzen wird als Granitbordstein ausgeführt. Der aufgeweitete Bereich "Wed" wird in den Umbau mit
einbezogen und ebenfalls mit Basaltgroßpflaster gestaltet. Die
Senkrechtstellplätze auf der Ostseite entfallen. Die Aufenthaltsqualität wird an diesem Platzbereich
durch Sitzmöglichkeiten auf monolithischen Steinblöcken verbessert. Die
Anordnung eines Stadtmodells aus Bronze der Höchster Altstadt vervollständigen
die Platzgestaltung und bietet den Blinden die Möglichkeit, die Altstadt zu
erfassen. Der vorhandene Baum wird mit einer neuen begehbaren Baumscheibe
eingefasst. Um die Platzfläche hervorzuheben und im Stadtbild besser kenntlich
zu machen, wird ein Natursteinpflaster in Basalt auch über den Bereich der
Fahrbahn verlegt. Die Fahrbahn der Bolongarostraße wird leicht angehoben und
der Asphalt farblich den Flächen im Platzbereich Wed angepasst. Wed bis Markt Im Altstadtbereich "Wed bis Markt" werden, soweit
möglich, die Gehwegflächen verbreitert. Im Bereich Höchster Schlossplatz bis
Badstubengasse ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m geplant. Markt Den weiteren Verlauf der Bolongarostraße bildet die
Stadtraumfolge von "Markt" und "Alte Waage". Die Baumstandorte im Bereich
"Markt" bleiben erhalten, werden lediglich durch eine begehbare Baumscheibe neu
gefasst. Die Einmündung zur Storchgasse wird als Gehwegüberfahrt zurückgebaut.
Dadurch wird die verkehr-liche Bedeutung der Gasse deutlich zurückgenommen.
Um diesem Bereich einen geordnetes Bild zu geben,
wird die Litfaßsäule entfernt, und die vorhandenen Drängelgitter werden durch
Fahrradbügel ersetzt. Alte Waage Der Bereich "Alte Waage" wird bestimmt durch die
Anlage der Haltestelle. Um Fläche zur Gestaltung vor der Stadtwaage im
Gehwegbereich zu gewinnen, wurde eine Verlagerung der Haltestelle geprüft, sie
ist aber nicht sinnvoll realisierbar. Die verkehrliche Abwicklung der
Haltestelle muss gewährleistet sein. Die Haltestelle wird barrierefrei
ausgebaut. Durch Verzicht auf einen Fahrstreifen und die Haltebucht für die
Busse kann Fläche auf der Nordseite gewonnen werden. Hier werden der Gehweg
verbreitert und Schrägparkplätze, gegliedert durch neue Baumstandorte,
eingerichtet. Die Fahrbahn im Einmündungsbereich
zur Straße Am Mainberg wird leicht ange-hoben. Die Lichtsignalanlage von der
Königsteiner Straße zur "Alten Waage" wird durch einen Fußgängerüberweg
ersetzt. Eine Verlagerung der
Altglas-Sammelcontainer wird im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft. Es ist
vorgesehen, diese als Unterflur-Container auszuführen. - Königsteiner Straße bis Bolongaropalast bzw.
Zuckschwerdtstraße
bis Kasinostraße Im Abschnitt Königsteiner Straße bis Kasinostraße
wird die Fahrbahn auf einen Fahrstreifen reduziert. Beidseitig werden
Längsparkstände angeordnet und neue Baumstandorte geplant. Es ist eine
schlichte Gehweggestaltung mit Standard-materialien (Betonplatte, anthrazit, 40
x 40 cm, diagonal verlegt; Einfahrten 20 x 20 cm anthrazit) vorgesehen. Bolongaropalast Vor dem Bolongaropalast entfallen die Stellplätze und
der Radweg. Die Bushaltestelle wird barrierefrei ausgebaut. Der nördliche
Fahrstreifen entfällt, und es werden Kfz-Stellplätze auf der Fahrbahn markiert.
Damit bleibt die Option erhalten, ohne bauliche Anpassung durch Wegfall der
markierten Stellplätze ggf. eine Vorbeifahrmöglichkeit an haltenden Bussen zu
schaffen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum
Gebäude des Bolongaropalastes wird die Bushaltestelle in der weiterführenden
Planung als Sonderentwurf mit entsprechender Planung und Abstimmung zum
Wetterschutz, Mobiliar und den denkmalpflegerischen Belangen betrachtet werden
müssen, und es muss voraussichtlich mit höheren Investitionskosten gerechnet
werden als bei einer Standardlösung. Im Zuge der Vorplanung konnten dazu noch
keine detaillierten Untersuchungen vorgenommen werden. Daher wurde in der
Kostenschätzung zunächst ein Schätzwert von rund 250 T€ für das
Bushaltestellenmobiliar insgesamt angesetzt. Sollte für alle drei Haltestellen
im Verlauf der Bolongarostraße die Standardausführung umgesetzt werden, kann
ein Betrag von ca. 100.000 € ausreichend sein. Bei einer Sonderausführung
der Doppelhaltestelle vor dem Bolongaropalast ist mit einem Mehraufwand von ca.
150 000 € zu rechnen. - Beleuchtung Die Beleuchtung im Verlauf der Bolongarostraße wird
erneuert und erfolgt gemäß den aktuellen technischen Standards und
Gestaltungsvorgaben. Es ist vorgesehen, die Leuchte "Vector" der Firma Selux
aus dem städtischen Leuchtenkatalog zu verwenden. - Barrierefreiheit Insgesamt wird bei der Umgestaltung die
Barrierefreiheit (gemäß dem aktuellen Arbeitsplan zur Barrierefreiheit der
Stadt Frankfurt) berücksichtigt. Im Bereich der Altstadt wird die Barrierefreiheit
sowohl durch den speziellen Pflasterstein (gesägte und geflammte Oberfläche)
als auch durch entsprechende Bodenindikatoren mit vorgehalten. Die Haltestellen werden barrierefrei
umgebaut. D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten
Kosten des Projektes belaufen sich auf rund 4.081 T€. Die Finanzierung der Maßnahme kann nur mit
3.000.T€ aus dem Investitionsprogramm "Förderprogramm Höchst" erfolgen, da
teilweise finanzielle Mittel aus dem Programm für andere Projekte in Höchst zur
Verfügung gestellt werden mussten (z. B. Stadtpark Höchst). Baukosten 2.922.060,00
€ Planungskosten 507.349,95 €
Gesamtkosten (netto)
3.429.409,95 €
MwSt (19 %) 651.587,90 €
Gesamtkosten (brutto)
4.080.997,85 €
Anlage 1 (ca.
2,6 MB) Anlage 2 (ca.
1,9 MB) Anlage 3 (ca.
2,1 MB) Anlage 4 (ca.
2,3 MB) Anlage 5 (ca.
1,9 MB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.04.2010, M 62
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2011, M 154
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6
am 29.11.2016, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im
Rahmen des Revisionsberichts); CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 203 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
7. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 203 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 27
Beschluss: Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Beschlussausfertigung(en): § 847, 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 60 10