Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.07.2009, M
149 Betreff:
Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien
zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007,
§ 1670 (M 11) Der Änderung der Richtlinien zum Erwerb von
Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum wird in nachfolgender Form
zugestimmt: Im Abschnitt "5 Förderung" der Förderrichtlinie
vom 29.03.2007 wird der Satzteil: "zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 5
€ pro qm und Bindungsjahr (aufgerundet auf volle Quadratmeter)." geändert in: "zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 10
€ pro qm und Bindungsjahr (aufgerundet auf volle Quadratmeter)" Begründung: Die Resonanz von
Wohnungsgesellschaften und privaten Eigentümern auf das Programm zum Ankauf von
Belegrechten ist gering. Durch Befragung potentieller privater Interessenten
liegen Erkenntnisse vor, dass das Programm u.a. finanziell zu wenig attraktiv
ist. Die bislang gezahlten 5
€ Aufwandpauschale stehen, von der Höhe des Betrages, insbesondere bei
privaten Interessenten in Konkurrenz mit der möglichen Inanspruchnahme der
Wesentlichkeitsgrenze von 20% gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Zielsetzung Die Attraktivität des Programms zum Erwerb von
Belegungsrechten soll erhöht werden, um dem Abschmelzen des öffentlich
geförderten Wohnungsbestands in Frankfurt am Main effektiver entgegenwirken zu können. Alternativen Keine Lösung Die Aufwandspauschale wird von 5 € auf 10 €
pro qm und Bindungsjahr erhöht. Im Mittel wird damit umgerechnet ein
Quadratmeterpreis in Höhe von 12 % über der ortsüblichen Miete erreicht.
Dies ist vertretbar, vor allem mit Blick darauf, dass
der Vermieter tatsächlich einen höheren Verwaltungsaufwand hat. Die Erhöhung erscheint ausreichend, um den
Interessentenkreis zu erweitern. Kosten Der Ankauf einer Wohnung verteuert sich um 5,00
€ pro Quadratmeter und Jahr; bei beabsichtigten Ankäufen von 100
Belegrechten und einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 70 qm entstehen
Mehrkosten von jährlichen 35.000 €. Die Mittel sind im Rahmen der Haushaltsansätze
vorhanden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.01.2007, M 11
Vortrag des
Magistrats vom 07.03.2014, M 57
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2019, M 125
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 29.07.2009 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung
der KAV am 24.08.2009, TO I, TOP 3
Beschluss: Der Vorlage M 149 wird zugestimmt.
33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP
35 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen
LINKE. (= Ablehnung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
33. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.09.2009, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen
LINKE. (= Ablehnung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)
36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO II, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen
LINKE. (= Ablehnung) 36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 54
Beschluss: Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 6699, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 64 1