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Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.07.2009, M 149 Betreff: Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1670 (M 11) Der Änderung der Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum wird in nachfolgender Form zugestimmt: Im Abschnitt "5 Förderung" der Förderrichtlinie vom 29.03.2007 wird der Satzteil: "zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 5 € pro qm und Bindungsjahr (aufgerundet auf volle Quadratmeter)." geändert in: "zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 10 € pro qm und Bindungsjahr (aufgerundet auf volle Quadratmeter)" Begründung: Die Resonanz von Wohnungsgesellschaften und privaten Eigentümern auf das Programm zum Ankauf von Belegrechten ist gering. Durch Befragung potentieller privater Interessenten liegen Erkenntnisse vor, dass das Programm u.a. finanziell zu wenig attraktiv ist. Die bislang gezahlten 5 € Aufwandpauschale stehen, von der Höhe des Betrages, insbesondere bei privaten Interessenten in Konkurrenz mit der möglichen Inanspruchnahme der Wesentlichkeitsgrenze von 20% gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zielsetzung Die Attraktivität des Programms zum Erwerb von Belegungsrechten soll erhöht werden, um dem Abschmelzen des öffentlich geförderten Wohnungsbestands in Frankfurt am Main effektiver entgegenwirken zu können. Alternativen Keine Lösung Die Aufwandspauschale wird von 5 € auf 10 € pro qm und Bindungsjahr erhöht. Im Mittel wird damit umgerechnet ein Quadratmeterpreis in Höhe von 12 % über der ortsüblichen Miete erreicht. Dies ist vertretbar, vor allem mit Blick darauf, dass der Vermieter tatsächlich einen höheren Verwaltungsaufwand hat. Die Erhöhung erscheint ausreichend, um den Interessentenkreis zu erweitern. Kosten Der Ankauf einer Wohnung verteuert sich um 5,00 € pro Quadratmeter und Jahr; bei beabsichtigten Ankäufen von 100 Belegrechten und einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 70 qm entstehen Mehrkosten von jährlichen 35.000 €. Die Mittel sind im Rahmen der Haushaltsansätze vorhanden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2007, M 11 Vortrag des Magistrats vom 07.03.2014, M 57 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.07.2009 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung der KAV am 24.08.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 149 wird zugestimmt. 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.09.2009, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO II, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6699, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 64 1

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