Radroute Textorstraße Bau- und Finanzierungsvorlage
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 47
Betreff: Radroute Textorstraße Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.07.2006, § 507 (M 52) I. Der Planung zur Radroute Textorstraße wird entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Mit dem Bau wird unbeschadet des Vorliegens des Bewilligungsbescheides begonnen. III. Es dient zur Kenntnis, - dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 2.753.500 € aus Mitteln des Ausbauprogramms "Radwegebau", Produktgruppe 16.3 Verkehrsanlagen, Sachkonto 80785200, Projektdefinition 5.001068 erfolgt, - dass von den Gesamtkosten ca. 2.429.300,00 € zuschussfähig sind, und der Magistrat einen entsprechenden Bewilligungsantrag gestellt hat. - dass der verbleibende Anteil der Kosten aus Mitteln aus Stellplatzablösebeträgen zu finanzieren ist, und - dass die Herstellungskosten auf die Beträge begrenzt werden, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergeben. IV. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist innerhalb des dem Dezernat VI zur Verfügung stehenden Budget sicherzustellen. Begründung: A Zielsetzung Der Bau der Radroute Textorstraße ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption der Stadt Frankfurt (M 217 vom 16.10.1992). B Alternativen - keine - C Lösung
- Allgemeines Um dem Radverkehr in Sachsenhausen eine durchgehende Ost-West-Verbindung anbieten zu können, wurde eine Planung erarbeitet, die zwischen der Holbeinstraße und der Seehofstraße über den Straßenzug Textorstraße - Heisterstraße führt.
- Fahrtrichtung Osten (Seehofstraße) Die derzeit überbreite Fahrbahn wird auf eine angemessene Breite von 3,50 m reduziert. Dadurch können in diesem als Einbahnstraße ausgewiesenen Abschnitt der Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße in beiden Fahrtrichtungen Radverkehrsanlagen eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Osten wird der Radverkehr von der Holbeinstraße kommend, südlich der Fahrbahn und eines Parkstreifens (Schrägaufstellung) auf einem Radweg geführt. Am Knotenpunkt Oppenheimer Landstraße/ Textorstraße wird der Radverkehr auf Fahrbahnniveau geführt, gelangt auf einer Furt über die Oppenheimer Landstraße und wird in der Textorstraße auf einem Schutzstreifen weitergeführt. Auf dem Schutzstreifen fährt der Radverkehr bis zur Straßenbahnhaltestelle Textorstraße vor dem Knotenpunkt Darmstädter Landstraße/ Textorstraße/ Heisterstraße. An der Zeitinsel der Haltestelle erhält er hier eine eigene Aufstellfläche vor dem Kfz-Verkehr. Er gelangt dann im Mischverkehr durch den Haltestellenbereich und über den Knotenpunkt in die Heisterstraße. Da die Heisterstraße Teil einer Tempo 30-Zone ist, sind hier keine Radverkehrsanlagen vorgesehen. Im Einmündungsbereich zur Siemensstraße ist ein Aufstellstreifen vorgesehen. Die Querung der Siemensstraße erfolgt parallel zum Fußgängerverkehr auf einer eigenen Radfahrerfurt. Über einen gemeinsamen Geh-/ Radweg südlich der Straßenbahngleise besteht eine Anbindung an die Seehofstraße.
- Fahrtrichtung Westen (Holbeinstraße) Der aus Norden kommende Radverkehr gelangt über die Seehofstraße auf den südlich der Straßenbahngleise verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg und fährt dort bis zur Siemensstraße, die er auf einer gemeinsamen Furt mit dem Fußgängerverkehr quert. Der von Süden kommende Radverkehr aus der Offenbacher Landstraße gelangt im Mischverkehr über die Siemensstraße, fährt auf den gegenüber der Einmündung Heisterstraße gelegenen gemeinsamen Geh- und Radweg und quert die Siemensstraße gemeinsam mit dem von der Seehofstraße kommenden Radverkehr. In der Heisterstraße wird der Radverkehr westlich der Einmündung zur Siemensstraße auf die Fahrbahn geleitet, wo er entgegen der Einbahnstraßenrichtung fährt. Vor dem Knotenpunkt Darmstädter Landstraße/ Textorstraße/ Heisterstraße gelangt der Radverkehr dann über eine Rampe auf Gehwegniveau, wo die Weiterführung auf einem Radweg nach Norden vorgesehen ist. Die Darmstädter Landstraße wird parallel zum Fußgängerstrom über eine signalgeregelte Furt gequert. In der Textorstraße sind Schutzstreifen bis zum Adlhochplatz geplant. An der Einmündung Textorstraße/ Brückenstraße kann der Radverkehr entweder auf dem Schutzstreifen weiter fahren, um nach Süden hin in die Brückenstraße zu gelangen, wo er dann in den Mischverkehr entlassen wird oder er fährt im Routenverlauf auf einem Radweg über den Adlhochplatz und dann auf einem Schutzstreifen in der Textorstraße weiter. Über den Knotenpunkt Textorstraße/ Stegstraße erhält die Route eine Anbindung an den Südbahnhof bzw. an die durch die Hedderichstraße verlaufende Route. Die Weiterführung durch die Textorstraße erfolgt auf einem Schutzstreifen bis zum Knotenpunkt Textorstraße/ Oppenheimer Landstraße. Den Knotenpunkt quert der Radverkehr über eine Furt und wird dann auf einen Radweg geleitet. Der Radweg endet kurz vor dem Einmündungsbereich zur Holbeinstraße. Ab hier wird der Radverkehr dann bis zur Kreuzung auf einem Radfahrstreifen geführt. In der Holbeinstraße erhält die Route Anschluss an die dort verlaufende Route Nr. 6, Museumsufer - Neu-Isenburg. D Kosten
- Investitionsbedarf Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 2.753.500,00 € einschl. Mehrwertsteuer. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 80785200 Projektdefinition: 5.001068 Die Einrichtung der Radroute ist zuschussfähig. Der GVFG Antrag wird gestellt. Kostenübersicht
- Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 1.471.900,00 1.2 Pflanzkosten 85.000 ,00 1.3 Versetzen der Beleuchtung (SRM) 20.400,00 1.4 Umbau LSA 749.900,00 1.5 Kabelverlegung Amt 16 102.100,00 Summe 1 Baukosten 2.429.300,00
- Baunebenkosten € € € Planung und Bauleitung etc. 324.200,00 Summe 2 Baunebenkosten 324.200,00 GESAMTKOSTEN 2.753.500,00
- Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: 53.284,54 € in 2007und 25.443,75 € in
- Die Gesamtkosten in Höhe von 2.674.772 € werden noch mit 668.693 € in 2009 und mit 2.006.079 € in 2010 kassenwirksam.
- Folgeinvestitionen - keine -
- Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 2.429.300,00 € 121.465,00 €
Kostenstelle: 660040 Sachkonto: 8078.5200 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 - Kalkulatorische Verzinsung 6,0% von 2.753.500,00 € 165.210,00 €
- Abschreibung 3,0 % von 2.753.500,00 € 82.605,00 € gesamt 247.815,00 €
- Jahreserträge - keine -
- Leistungen Dritter - keine -
- Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine -
- Sonstiges entfällt Anlage 1 (ca. 1 MB) Anlage 2 (ca. 1,1 MB) Anlage 3 (ca. 1 MB) Anlage 4 (ca. 674 KB) #Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2009, OF 806/5