Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie des Knotenpunktes Textorstraße/Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle "Lokalbahnhof" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Dem barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof / Textorstraße" sowie des Knotenpunktes "Textorstraße / Darmstädter Landstraße" einschließlich der Bushaltepunkte "Lokalbahnhof" wird gemäß den vorgelegten Planungsunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 4.171 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)die Gesamtmaßnahme "Umgestaltung der Textorstraße" in fünf zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten ausgeführt wird; und die Gesamtkosten aller Bauabschnitte voraussichtlich 9.396 T€ betragen, wobei es sich hier um den 2ten Bauabschnitt handelt;
- b)der Teilbauabschnitt einen Anteil von 45 % an den Gesamtkosten hat;
- c)die Maßnahme auf einer neu einzurichtenden Projektdefinition abgewickelt wird, die bereits verausgabten Mittel werden zugeordnet.
- d)in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001068 "Radwegebau" für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rund 503 T€ (Stand 30.04.2022) verausgabt wurden, die diesem Teilabschnitt (2. BA) vollständig zugerechnet werden;
- e)in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.006701 "Barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen (Anteil Stadt)" Mittel in Höhe von 1.200 T€ zur Verfügung stehen;
- f)in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 "Barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen" Mittel in Höhe von 318 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 30.04.2022 bereits rd. 37 T€ verausgabt sind;
- g)in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.010067 - "Umgestaltung Textorstraße Knotenpunkt Siemensstraße/Heisterstraße" Mittel in Höhe von 2.150 T€ zur Verfügung stehen;
- h)die vorhandenen Verkehrsflächen des Bauabschnitts zum 30.04.2022 einen Restbuchwert in Höhe von 10 T€ aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)für die Baumaßnahme drei Zuwendungsanträge nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobiFö
- G)gestellt wurden und im Falle der positiven Zuwendungsbescheide mit einer Gesamtförderung für diesen Teilabschnitt in Höhe von 1.454 € gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Gesamtförderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden;
- b)die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 252 T€ in dem jeweiligen Budget der Fachdezernate sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 48 T€ p.a. gegenüber.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Straßenbaumaßnahme die Bahnsteigbereiche der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" auf Kosten der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) barrierefrei ausgebaut werden. Eine notwendige Anpassung der Gleislage im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wurde bereits von der VGF durchgeführt.
Begründung
A. Allgemeines
Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetzes sowie des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 619 vom 30.08.2001, sind die Verkehrsträger gehalten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sukzessive eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Das Ziel des Projektes ist die barrierefreie Umgestaltung des Areals um den Knotenpunkt Darmstädter Landstraße/Textorstraße. In diesem Zuge werden im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße", des Knotenpunkt Textorstraße/Darmstädter Landstraße/Dreieichstraße sowie der Bushaltestelle "Lokalbahnhof" die Attraktivität und somit die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbessert, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend mobilitätseingeschränkten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Radverkehrsführung im Haltestellen- und Knotenpunktbereich aufgewertet, sodass den Rad Fahrenden die Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Knoten- und Haltestellenbereich ermöglicht werden kann.