Besetzung der Betriebskommission des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" in der XVI. Wahlperiode
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 05.01.2009, M 2
Betreff: Besetzung der Betriebskommission des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" in der XVI. Wahlperiode Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2008, § 4107 (M 85) I. Gemäß § 6 (2) Ziff. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 (1) Ziff. 3 der Betriebssatzung werden auf Vorschlag des Personalrats für die Dauer der Wahlzeit des Personalrats folgende Personen in die Betriebskommission des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" gewählt: Mitglieder: Stellvertr. Mitglieder: Herr Ralf Fröhlich Frau Kathrin Strehlow-Bergmann Herr Matthias Dietz Frau Marianne Hübinger II. Gemäß § 6 (3) des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 (1) Ziff. 4 der Betriebssatzung werden folgende in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen für die Dauer der XVI. Wahlperiode in die Betriebskommission des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" gewählt: Mitglieder: Stellvertr. Mitglieder: Herr Hartmut Fritz Herr Kurt-Helmuth Eimuth Caritasverband Frankfurt am Main Diakonisches Werk für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main (vorgeschlagen vom Jugendhilfeausschuss) Frau Prof. Dr. Margitta Kunert-Zier Frau Sabine Drexler-Wagner Fachhochschule Frankfurt am Main Beratungs- und Verwaltungszentrum e.V. (vorgeschlagen von der Betriebsleitung) Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008, § 4107 wurde der Gründung des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" mit Wirkung vom 01.01.2008 zugestimmt. Auf der Grundlage des § 6 EigBGes und der Satzung für den Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" beruft der Magistrat eine Betriebskommission. Gemäß § 6 der Satzung gehören der Betriebskommission u.a. an - zwei Mitglieder des Personalrates des Betriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personal-rates auf dessen Vorschlag hin gewählt werden, - zwei in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen, von denen eine von der Betriebsleitung und eine vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen werden. Beide werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt. Die Mitglieder der Betriebskommission können sich vertreten lassen. Die Vertreter sind in gleicher Weise zu wählen oder zu berufen wie die Mitglieder der Betriebskommission. Die auf Vorschlag des Personalrates des Betriebs, des Jugendhilfeausschusses und der Betriebsleitung genannten Personen werden der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in die Betriebskommission des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" vorgeschlagen. Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.