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Besetzung der Betriebskommission des Betriebs „Städtische Kitas Frankfurt am Main“ in der XVII. Wahlperiode

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 24.10.2011, M 193

Betreff: Besetzung der Betriebskommission des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" in der XVII. Wahlperiode Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5533 (M 2) I. Gemäß § 6 (3) des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 (1) Ziff. 4 der Betriebssatzung werden folgende in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen für die Dauer der XVII. Wahlperiode in die Betriebskommission des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" gewählt: Mitglieder: Stellvertr. Mitglieder: Herr Hartmut Fritz Herr Kurt-Helmuth Eimuth Caritasverband Frankfurt am Main Diakonisches Werk für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main (vorgeschlagen vom Jugendhilfeausschuss) Frau Prof. Dr. Margitta Kunert-Zier Frau Sabine Drexler-Wagner Fachhochschule Frankfurt am Main Beratungs- und Verwaltungszentrum e.V. (vorgeschlagen von der Betriebsleitung) II.1. Es wird festgestellt, dass das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5533 vom 26.02.2009 gewählte Personalratsmitglied Ralf Fröhlich bis zum Ablauf seiner Wahlzeit Mitglied der Betriebskommission des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" ist. 2. Gemäß § 6 (2) Ziff. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 (1) Ziff. 3 der Betriebssatzung werden auf Vorschlag des Personalrats für die Dauer der Wahlzeit des Personalrats folgende Personen in die Betriebskommission des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" gewählt: Mitglieder: Stellvertr. Mitglieder: Frau Marianne Hübinger Frau Kathrin Strehlow-Bergmann (bisher Vertreterin für Herrn Ralf Fröhlich) Frau Daniela Bölke-Reinfelder (Vertreterin für Herrn Ralf Fröhlich) Begründung: Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 08.03.2011, in Verbindung mit der Betriebssatzung für den Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" gehören der Betriebskommission u.a. an - zwei Mitglieder des Personalrates des Betriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personal-rates auf dessen Vorschlag hin gewählt werden, - zwei in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen, von denen eine von der Betriebsleitung und eine vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen werden. Beide werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt. Die Mitglieder der Betriebskommission können sich vertreten lassen. Die Vertreter sind in gleicher Weise zu wählen oder zu berufen wie die Mitglieder der Betriebskommission. Die zu benennenden Personen werden von den genannten Institutionen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.