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Besetzung der Betriebskommission des Betriebes „Kita Frankfurt“ in der XVII. Wahlperiode hier: Personalratsmitglieder

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.12.2012, M 278

Betreff: Besetzung der Betriebskommission des Betriebes "Kita Frankfurt" in der XVII. Wahlperiode hier: Personalratsmitglieder Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 996 (M 193) Gemäß § 6 (2) Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 (1) Ziffer 3 der Betriebssatzung werden auf Vorschlag des Personalrats des Betriebes für die Dauer der Wahlzeit des Personalrats folgende Personen in die Betriebskommission des Betriebes "Kita Frankfurt" gewählt: Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: Herr Ralf Fröhlich Frau Kathrin Strehlow-Bergmann Herr Ralf Burger Frau Maren Horn Begründung: Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 800) in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für den Betrieb "Kita Frankfurt" in der Fassung vom 25.09.2012 beruft der Magistrat eine Betriebskommission, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Betriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates auf dessen Vorschlag hin gewählt werden." Die Mitglieder der Betriebskommission können sich vertreten lassen. Die Vertreter sind in gleicher Weise zu wählen oder zu berufen wie die Mitglieder der Betriebskommission. Nach erfolgter Neuwahl des Personalrates des Betriebes "Kita Frankfurt" werden die genannten Personen zur Wahl als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Betriebskommission vorgeschlagen. Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.