Besetzung der Betriebskommission des Betriebes „Kita Frankfurt“ in der XVIII. Wahlperiode
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.10.2016, M 196
Betreff: Besetzung der Betriebskommission des Betriebes "Kita Frankfurt" in der XVIII. Wahlperiode Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 996 (M 193) Gemäß § 6 (3) des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 (1) Ziffer 4 der Betriebssatzung werden folgende in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen für die Dauer der XVIII. Wahlperiode in die Betriebskommission des Betriebes " Kita Frankfurt" gewählt: Mitglieder: Stellvertr. Mitglieder: Frau Gaby Hagmans Frau Sabine Drexler-Wagner Caritasverband Frankfurt e. V. BVZ GmbH (vorgeschlagen vom Jugendhilfeausschuss) Frau Prof. Dr. Margitta Kunert-Zier Frau Prof. Dr. Ute Schaich Frankfurt University of Applied Sciences Frankfurt University of Applied Sciences (vorgeschlagen von der Betriebsleitung) Begründung: Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, in Verbindung mit der Betriebssatzung für den Betrieb "Kita Frankfurt" gehören der Betriebskommission u. a. zwei in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen an, von denen eine von der Betriebsleitung und eine vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen werden. Beide werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt. Die Mitglieder der Betriebskommission können sich vertreten lassen. Die Vertreter sind in gleicher Weise zu wählen oder zu berufen wie die Mitglieder der Betriebskommission. Die zu benennenden Personen werden von den genannten Institutionen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.