Besetzung der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 129 auf die Tagesordnung II der 6. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Gemäß § 6 (2) Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 (1) Ziffer 3 der Betriebssatzung werden auf Vorschlag des Personalrats des Betriebes für die Dauer der Wahlzeit des Personalrats folgende Personen in die Betriebskommission des Betriebes Kita Frankfurt gewählt: Mitglieder: Ralf Fröhlich, Stellvertretende Mitglieder: Marianne Hübinger, Ralf Burger, Barbara Todl.
Begründung
Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für den Betrieb 'Kita Frankfurt' in der Fassung vom 15.05.2019 beruft der Magistrat eine Betriebskommission, der u. a. angehören: '[. .] zwei Mitglieder des Personalrates des Betriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates auf dessen Vorschlag hin gewählt werden [. .]' Die Mitglieder der Betriebskommission können sich vertreten lassen. Die Vertreter sind in gleicher Weise zu wählen oder zu berufen wie die Mitglieder der Betriebskommission. Nach erfolgter Neuwahl des Personalrates des Betriebes 'Kita Frankfurt' werden die genannten Personen zur Wahl als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Betriebskommission vorgeschlagen.