Informationsfreiheitssatzung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 24 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt den Gedanken einer höheren Transparenz des Verwaltungshandelns. Sie erklärt daher die Rechtsnormen aus dem 4. Teil (§§ 80 ff.) des HDSIG für anwendbar. Es ist beabsichtigt, in Anwendung des HDSIG Anfragen nicht nur den Frankfurter Bürger:innen zu ermöglichen, sondern auch anderen Personen und Organisationen und für die Erteilung von Auskünften keine Kosten zu erheben, solange eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht feststellbar ist. Es dient zur Kenntnis, dass es neben den Regelungen des HDSIG weitergehende Regelungen zu Ansprüchen auf Bereitstellung von Informationen in Fachgesetzen gibt; auch diese Ansprüche bleiben unberührt. Soweit besondere Rechtsvorschriften den Anspruch auf Informationsbereitstellung beschränken, ist es entsprechend § 80 Abs. 2 HDSIG nicht zulässig, auf Grundlage dieser Satzung weitergehende Informationen bereitzustellen.