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Informationsfreiheitssatzung

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 24 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt den Gedanken einer höheren Transparenz des Verwaltungshandelns. Sie erklärt daher die Rechtsnormen aus dem 4. Teil (§§ 80 ff.) des HDSIG für anwendbar. Es ist beabsichtigt, in Anwendung des HDSIG Anfragen nicht nur den Frankfurter Bürger:innen zu ermöglichen, sondern auch anderen Personen und Organisationen und für die Erteilung von Auskünften keine Kosten zu erheben, solange eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht feststellbar ist. Es dient zur Kenntnis, dass es neben den Regelungen des HDSIG weitergehende Regelungen zu Ansprüchen auf Bereitstellung von Informationen in Fachgesetzen gibt; auch diese Ansprüche bleiben unberührt. Soweit besondere Rechtsvorschriften den Anspruch auf Informationsbereitstellung beschränken, ist es entsprechend § 80 Abs. 2 HDSIG nicht zulässig, auf Grundlage dieser Satzung weitergehende Informationen bereitzustellen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 16
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 24 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
Linke FRAKTION ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 19
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 24 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT
Ablehnung:
Linke FRAKTION
Sitzung 21
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 24 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION Gartenpartei