Transparenzsatzung für Frankfurt
Antrag
Der Magistrat wird mit der Überarbeitung der im Rahmen der Vorlage M 58/2012 unter dem Titel "Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz" erlassenen Informationsfreiheitssatzung, die zwischen dem 1.5.2012 und 1.5.2014 in Kraft war, beauftragt. Der Magistrat legt am Ende des Überarbeitungsprozesses der Stadtverordnetenversammlung einen aktualisierten, an den durch das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz neuen rechtlichen Rahmen angepassten Entwurf einer Transparenzsatzung für die Stadt Frankfurt am Main zur Diskussion in den Fachausschüssen sowie anschließenden Beschlussfassung vor.
Begründung
Mit Beschluss der breiten Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung vom 20.5.2021 ist die Stadt Frankfurt am Main korporatives Mitglied von Transparency International und hat damit ein wichtiges Zeichen für eine transparente Verwaltung und Politik in Frankfurt gesetzt. Damit dies nicht reine Symbolpolitik bleibt, bietet sich im Rahmen der umfassenden Digitalisierung der Verwaltung die Einführung einer Transparenzsatzung in Frankfurt als logischer Schritt an. Im Sinne der Informationsfreiheits-Policy von Transparency Deutschland wäre diese Neuerung ein konsequenter Schritt: "Politik und Verwaltung sind zu Transparenz verpflichtet", mahnt Heike Mayer, Leiterin der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland und Sprecherin des Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern" auf der Homepage von Transparency Deutschland an. Weiter sagt sie: "Die Akten müssen offengelegt werden - bei Kommunal- und auch bei Landesbehörden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wofür ihre Steuergelder eingesetzt werden, was entschieden wird und wie Entscheidungen zustande kommen." Neuland ist die Implementierung einer solchen Satzung also nicht: Die Stadt Frankfurt konnte einerseits selbst bereits erste Erfahrungen mit einer Transparenzsatzung sammeln. Darüber hinaus verfügen beispielsweise alle bayerischen Großstädte über Transparenzsatzungen bzw. Informationsfreiheitssatzungen, die ihre Erfahrungen hiermit mit der Stadt Frankfurt womöglich zu teilen bereit sind. Der Magistrat könnte hier ggfs. von der Expertise anderer Kommunen profitieren.
Beratungsverlauf 7 Sitzungen
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