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Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 104

Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2273 (M 243) Dem Vorschlag des Magistrats, Frau Doris Erb - wohnhaft in Frankfurt am Main - zur Patientenfürsprecherin für das Krankenhaus Nordwest zum 01.06.2018 zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patien-tenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 23
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ARL
Sitzung 26
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ARL