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Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 188

Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2273 (M 243) Dem Vorschlag des Magistrats, Frau Renate Lutz - wohnhaft in Frankfurt am Main - zur Patientenfürsprecherin für das Hospital zum Heiligen Geist zum 01.12.2019 zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 35
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION
Enthaltung:
AFD Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 38
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION
Enthaltung:
AFD Frankfurter ÖkoLinX-ARL