Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/Ahornstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 08.02.2019, M 22 Betreff: Verpflichtung zur Entwicklung
eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim,
Froschhäuser Straße/Ahornstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4144 (M 218)
I. Dem Abschluss eines a) Verpflichtungsvertrages und
b) 28 Erbbauverträgen wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Vertragspartner zu a) Wilma Wohnen Süd RM GmbH
Kuhwaldstraße 46
60486 Frankfurt am Main
Erbbauberechtigte zu b)
künftige Erwerber der entstehenden
Reihenhäuser Erbbaugrundstücke
Gemarkung Griesheim, Flur 16,
Flurstücke 711, 713 - 742, insgesamt 6.654 m2.
Die Fläche ist aus den beigefügten
Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit 99 Jahre
Erbbauzins 5 % von 235,- €/m2 für 6.654 m2
somit insgesamt 78.184,50 € p. a., bei vierteljährlicher Zahlweise.
Anpassung
Wertsicherungsklausel,
Anpassung alle fünf Jahre nach Verbraucherpreisindex.
Besondere Bedingungen
Sofern im
Vertragsgegenstand Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, für die die
Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, werden
diese Leitungen soweit erforderlich in die Bereiche der inneren Erschließung
verlegt. Die jeweiligen Erwerber der Wohngebäude sind zur unentgeltlichen
Sicherung dieser Ver- und Entsorgungsleitungen verpflichtet.
Für den Fall eines Verkaufs der
Erbbaurechte wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht
begründet. Bei der Neubebauung der
Erbbaugrundstücke sollen die Gebäude den Passivhaus-Standard erfüllen. Der
Nachweis erfolgt über Vorlage des "Passivhaus-Projektierungs-Pakets" des
Passivhaus-Instituts in Darmstadt oder eines gleichwertigen Instituts bei der
Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien).
Sollte die Einhaltung des
Passivhaus-Standards aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht
möglich sein, stellt Wilma Wohnen sicher, dass die Gebäude eine um mindestens
30 Prozent bessere Energieeffizienz einhalten, als die jeweils zum Zeitpunkt
der Bauantragsstellung gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt.
Rechts- und
Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt,
ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere
für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit
sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß
Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem
Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für
Nachbaransprüche jeder Art. Das Grundstück wurde nach Ende der
Vornutzung vollständig aufgefüllt. Die Stadt beteiligt sich an den
altablagerungsbedingten Gründungs- und Bodenentsorgungsmehrkosten für eine
von der Wilma Wohnen beauftragte baubedingte Entsorgung von verunreinigtem
Bodenmaterial sowie für eine aufgrund der verbleibenden Auffüllungen
gegenüber einer herkömmlichen Gründung aufwendigere Gründungsart. Die Stadt
trägt die Mehrkosten für die Entsorgung von Bodenmaterial größer LAGA Z 1.2.
Die Beteiligung der Stadt an den im Vorfeld abgestimmten Bodenentsorgungs-
und Gründungsmehrkosten beträgt maximal 755.943,93 €.
Kosten und Steuern
Alle Kosten der
Vertragsdurchführung gehen zu Lasten der Wilma Wohnen Süd RM GmbH.
Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung
(Vollmachten etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus
Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und
Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu
vollziehen. II. Es dient
zur Kenntnis, dass mit Stellungnahme der kommunalen Wertermittlungsstelle vom
08.03.2018 ein Bodenwert von 470,00 €/m2 mitgeteilt wurde. Begründung: A. Zielsetzung Mit Stadtverordnetenbeschluss § 4144 vom 30.01.2014
(Vortrag des Magistrats M 218 vom 18.11.2013) wurde die Quartiersentwicklung
"Griesheim - nördlich der Bahn" beschlossen, um stabile und qualitätsvolle
Wohnlagen zu sichern und einer Verschlechterung der Wohnumfeldqualität entgegen
zu wirken. Der Magistrat legitimierte im Jahr 2015 das Stadtvermessungsamt zur
Durchführung von vereinfachten Umlegungen gem. §§ 80 ff. BauGB, um eine
städtebauliche Aufwertung in diesem Bereich herbeizuführen (z. B. durch
Bündelung von Wohnen, Freimachen minder genutzter Flächen sowie Verlagerung von
Betrieben). Schon im Jahr 2014 wurden
Verhandlungen zwischen der Junior GbR und der Stadt über die
Verwertungsmöglichkeiten der jeweiligen Grundstücke aufgenommen. Die
Eigentumsverhältnisse des städtischen Grundstücks zwischen der Froschhäuser
Straße und der Ahornstraße und dem Grundstück südlich der Ahornstraße, welches
sich im Eigentum der Junior GbR befindet, sollen im Rahmen einer vereinfachten
Umlegung neu geordnet werden. Das städtische Grundstück wird bisher als
öffentliche Grün- bzw. Sportfläche genutzt. Die derzeit vorhandenen
Sportanlagen werden auf eine neu anzulegende Fläche südlich der Ahornstraße
verlegt. Bauherr für die Maßnahme ist das Stadtplanungsamt. Dort stehen Mittel
für das Projekt im Rahmen der Städtebauförderung bereit. Für die Umsetzung des
Projektes ergeht ein gesonderter M-Vortrag durch das Stadtplanungsamt. Das
Grundstück nördlich der Ahornstraße soll im Ausgleich überwiegend einer
wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Durch die Umlegung gehen die mit der Ordnungsnummer 1
gekennzeichneten Flächen in das Eigentum der Stadt, die Flächen der
Ordnungsnummer 2 gehen in das Eigentum der Junior GbR über. Die Junior GbR ist
bereits im Vorfeld eine vertragliche Bindung mit der Wilma Wohnen Süd RM GmbH
eingegangen, wodurch diese im Nachgang zur vereinfachten Umlegung Eigentum an
der Fläche der Ordnungsnummer 2 erlangt. Die Wilma Wohnen wird auf dem
Grundstück der Ordnungsnummer 2 eine Wohnbebauung realisieren. B. Alternativen Alternativ käme in Betracht, die Flächen der
Ordnungsnummer 1 an einen anderen Investor zu vergeben. Dies würde jedoch das
Scheitern der vereinfachten Umlegung mit der Junior GbR/Wilma Wohnen zur Folge
haben, was zu einer nicht unerheblichen zeitlichen Verzögerung bei der
Entwicklung des Gebietes führen würde. Aufgrund des Vertrages mit der Junior GbR erlangt die
Wilma Wohnen im Zuge der vereinfachten Umlegung Eigentum an den Flächen der
Ordnungsnummer 2. Die von der Wilma Wohnen beabsichtigte Entwicklung mit
Wohnbebauung ist für diese jedoch nur wirtschaftlich und wird realisiert, wenn
zusätzlich die Zuteilung der Flächen der Ordnungsnummer 1, welche ebenfalls für
Wohnbebauung vorgesehen ist, erfolgt. C. Lösung Im Rahmen einer gemeinsamen Entwicklung der gesamten
Wohnbaufläche kann sowohl dem Ziel der Quartiersentwicklung Griesheim, als auch
den städtebaulichen Gestaltungswünschen in besonderer Weise Rechnung getragen
werden. Vor diesem Hintergrund soll die in
der Plandarstellung schraffierte städtische Zuteilungsfläche auf der Grundlage
eines Verpflichtungsvertrages von der Wilma Wohnen mit beplant und vermarktet
werden. Wilma Wohnen wird auf dieser
Grundlage Baurecht schaffen, das Grundstück baureif machen und die innere
Erschließung errichten. Vorgesehen ist der Bau von 28 Reihenhäusern, die von
Wilma Wohnen errichtet und an Endkäufern veräußert werden sollen. Zu diesem
Zweck sind im vereinfachten Umlegungsverfahren die im Plan dargestellten
Flurstücke für die Reihenhäuser, die Erschließungs- und Verkehrsflächen
gebildet worden.
Parallel zur Veräußerung der
einzelnen Wohnhäuser durch Wilma Wohnen wird die Stadt mit den Erwerbern
einheitliche Einzel-Erbbaurechte an den Baugrundstücken sowie den diesen
zugeordneten Parkplätzen und an den Erschließungsflächen bestellen. Die Erschließungs-/Verkehrsflächen zur inneren
Erschließung sowie die zu errichtenden Grünflächen werden von Wilma Wohnen
erstellt. Der notwendige Ausbaustandard ergibt sich aus der
öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung, welcher im Rahmen der Bauvoranfrage mit
dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Stadtplanungsamt sowie dem
Grünflächenamt abgestimmt wurde. Sie bleiben Privatstraße und werden von der
Stadt zinsfrei an die Erbbauberechtigten der Baugrundstücke als
Bruchteilserbbauberechtigtengemeinschaft vergeben. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen
Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich
vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich
bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein
Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 4.297.906,65 €. D. Kosten Keine. Anlage 1_Umlegungsplan (ca. 93 KB) Anlage
2_Quartiersentwicklung (ca.
61 KB) Anlage 3_Lageplan (ca. 784 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.11.2013, M 218
Antrag vom
15.02.2021, OF
1508/6
Auskunftsersuchen vom 23.02.2021, V 1954
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
13.02.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6
am 26.03.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 22 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD,
LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 29
Beschluss: Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD,
LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 3896, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 23 21