Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße
Beschlussvorschlag
Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Mit dem Ziel einer partiellen städtebaulichen Neuordnung und einer Entflechtung von Gewerbe- und Wohnnutzungen in Griesheim-Mitte ist die Maßnahme "Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße" Bestandteil des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts "Griesheim-nördlich der Bahn" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4144 zu M 218). Im Bereich der westlichen Ahornstraße fokussiert die Maßnahme ein stadträumlich isoliertes Wohngebiet, das sich durch unmittelbar angrenzende Gewerbebetriebe in einer problematischen Gemengelage befindet. Die bestehende Nutzungsstruktur aus öffentlichen Grünflächen, Gemeinbedarfseinrichtungen und Gewerbebetrieben entlang der Ahornstraße wurde teilweise abweichend vom rechtskräftigen Bebauungsplan angelegt. Die vorhandenen Grünflächen weisen Gestaltungsmängel auf und sind deutlichen Fehlnutzungen unterworfen. Um das Angebot an Sport-, Spiel- und Grünflächen entlang der Ahornstraße aufzuwerten und um langfristig eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Mainzer Landstraße und dem Main herzustellen, sollen im Wohngebiet mehrere Grün- und Freiflächen landschaftsplanerisch aufgewertet und neu geschaffen werden. Um insbesondere Familien und Jugendlichen Sport- und Freiflächen im Gebiet zur Verfügung zu stellen, soll auf einer bislang für gewerbliche Zwecke genutzten, aber als Grünfläche festgesetzten Fläche, südlich der Ahornstraße eine öffentliche Grün- und Sportfläche neu geschaffen werden (Teilfläche "TB 3"). Parallel wird angestrebt auf dem bereits für öffentliche Zwecke genutzten Grundstück Ahornstraße 98 (Standort: Kai-Uwe Gärtner-Haus) einen kleinen Quartierspark für Kleinkinder bzw. Kinder einzurichten (Teilfläche "TB 1"). Ergänzend soll die Wegeverbindung zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße aufgewertet (Teilfläche "TB 2") und damit die Erschließung des Quartiers verbessert werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
Vor dem Hintergrund begrenzter Grün- und Freiflächen in Griesheim-Mitte, der Verfügbarkeit städtischer Liegenschaften und den rechtsgültigen planungsrechtlichen Festsetzungen gibt es keine Alternativen zur dargestellten Lösung. Ferner dient die Maßnahme auch der Kompensation für die Neuentwicklung einer Wohnbebauung auf dem bislang als Sportfläche genutzten Areal zwischen Ahornstraße und Froschhäuserstraße. Diese Fläche ist im rechtsgültigen Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Es gilt der Verweis auf den M22/19, §3896 vom 04.04.19 "Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße / Ahornstraße".
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Das Gebiet Griesheim-Mitte ist im Jahr 2016 in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau in Hessen aufgenommen worden. Als Grundlage für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm diente das städtebauliche Entwicklungskonzept "Griesheim nördlich der Bahn". Die im Konzept definierten Ziele und Maßnahmen sollen im Rahmen des Stadtumbauverfahrens berücksichtigt und umgesetzt werden.
D. Klimaschutz
Der Neubau der Grün- und Sportflächen Ahornstraße ist Teil der Gesamtmaßnahme Stadtumbau Hessen - Griesheim Mitte. Für das Programm Stadtumbau Hessen - Griesheim Mitte wurden für den zehnjährigen Förderzeitraum Mittel in Höhe von 14.000 T€ veranschlagt. Es werden Fördermittel in Höhe von ca. 8.120 T€ erwartet (durchschnittliche Förderquote ca. 60%).