Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M
218 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept
"Griesheim - nördlich der Bahn" I. Der Magistrat wird beauftragt, das
städtebauliche Entwicklungskonzept - bestehend aus den Anlagen
"Entwicklungskonzept", "Planungskonzept Erweiterung Buchenstraße" und
"Planungskonzept Nördlich Ahornstraße" - umzusetzen. II. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechend den
Ausführungen in der Begründung ein geeignetes Unternehmen zur Unterstützung bei
der Umsetzung heranzuziehen. Begründung: A. Zielsetzung Aufgrund von Anregungen aus dem Ortsbeirat 6 hat der
Magistrat zwischen der Mainzer Landstraße, nördlich der Bahnlinie, der
Waldschulstraße und der Straße an der Schildwacht eine städtebauliche
Untersuchung durchgeführt und dafür eine ausführliche Bestandsaufnahme erstellt
(s. Anlagen Chancen- und Konfliktplan, Rundgang). Daraus wurde ein städtebauliches Entwicklungskonzept
(s. Anlage) erarbeitet, das inzwischen dem Ortsbeirat 6 vorgestellt worden ist.
Die Analyse der Bestandsaufnahme hat
ergeben, dass der Großteil des Untersuchungsgebietes städtebaulich intakt ist.
Problematisch ist die hohe Anzahl von
KFZ- und Gebrauchtwagenhändlern in unmittelbarer Umgebung der vorhandenen
Wohnnutzung, die teilweise zwar der planungsrechtlichen Ausweisung
"Mischgebiet" geschuldet ist, faktisch jedoch die stabilen und qualitätvollen
Wohnlagen vor allem optisch beeinträchtigt und zu einer Verschlechterung der
Wohnumfeldqualität beiträgt. Die Genehmigungssituation einzelner Betriebe ist
bauordnungsrechtlich bzw. gewerberechtlich zu prüfen. Die Entscheidung über ein
baurechtliches Einschreiten hängt davon ab, inwieweit die freiwillige Aufgabe
der ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Nutzungen mit Hilfe eines vom
Magistrat beauftragten externen Dienstleisters erreicht werden kann, der jedoch
keine hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen hat. In verbleibenden Konfliktfällen
wird der Magistrat, unter Sicherstellung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und
in Abhängigkeit der Personalressourcen für ein dann erforderliches
systematisches Vorgehen, auf eine rechtmäßige Bausituation hinwirken. Außerdem fehlen Fußwegeverbindungen zwischen den sehr
großen Bebauungsblöcken in Nord-Süd-Richtung (s. Anlage Chancen- und
Konfliktplan).
Es sind auch Baulücken bzw.
größere Baufelder festgestellt worden, die sich in großen Teilen im Eigentum
der Stadt befinden und durch bereits vorhandenes Planungsrecht zeitnah einer
Wohnbebauung zugeführt werden könnten (s. Anlagen Planungskonzepte). Ziel des Entwicklungskonzepts für den
Untersuchungsbereich ist es, durch partielle Neuordnungen, Freimachung minder
genutzter Grundstücke und die Verlagerung einzelner Betriebe (ggf. auf derzeit
leerstehende Grundstücke im Untersuchungsbereich) zu einem städtebaulich
befriedigenden Ergebnis zu gelangen. Dabei sollen die vorhandenen Schwerpunkte
der Gebietsentwicklung - Wohnen eher im östlichen Teilbereich, Gewerbe eher im
westlichen - soweit nötig entflochten werden. B. Alternativen Keine. C. Lösung Das Entwicklungskonzept stellt eine langfristig
angestrebte städtebauliche Entwicklung des Stadtteils "Griesheims -
nördlich der Bahn" dar. Es wurden planerische Ansätze und Maßnahmen zu einem
Gesamtkonzept zusammengefasst. Das Konzept ist kein starrer Plan, sondern ein
flexibles planerisches Leitkonzept, welches im Laufe der Bearbeitung weiter zu
konkretisieren gilt. Die aufgezeigten Chancen und Konflikte müssen im
Rahmen der fortlaufenden Strukturierung von konkreten Maßnahmen und Planungen
überprüft werden. Hier ist jeweils detailliert der Handlungsbedarf zu
untersuchen. Dieser ist abhängig von der Rechtslage und vom konkreten
Einzelfall und kann beispielsweise von der Räumung nicht genehmigungsfähiger,
ungenehmigter Nutzungen über den Versuch der Verlagerung bei bestimmten
KFZ-Betrieben bis zur Akzeptanz des Bestandsschutzes bei der Holzhandlung an
der Schnittstelle mit der Akazienstraße reichen. Der Magistrat beabsichtigt, einen externen
Dienstleister damit zu beauftragen, städtische Liegenschaften im Sinne des
Entwicklungskonzeptes zu mobilisieren, die Verlagerung von Gewerbebetrieben zu
unterstützen sowie Planungen für öffentliche Verkehrs-, Grün- und Sportflächen
zu erarbeiten. Des Weiteren wird der externe Dienstleister eine aufsuchende
Beratung privater Grundstückseigentümer und gewerblicher Betreiber mit dem Ziel
der behutsamen Koordinierung einer konzeptentsprechenden Nutzung durchführen
und bei Konflikten und gegensätzlichen Positionen der Beteiligten vermitteln.
Eine solche Bündelung von
unterschiedlichen Aufgaben in einer Hand entspricht dem in
Stadterneuerungsgebieten geübten Verfahren. Angesichts des jetzt schon
bekannten, hohen Entwicklungsinteresses vieler Eigentümer sog.
Problemgrundstücke wird dies für die effizienteste Lösung gehalten, zu
schnellen Erfolgen bei der Gebietsumstrukturierung zu kommen. Ob ergänzend in Teilbereichen eine Änderung
vorhandener Bebauungspläne notwendig werden wird, ist im Zusammenhang mit den
jetzt beginnenden Umstrukturierungsgesprächen zu prüfen. D. Kosten Der Investitionsbedarf ist in diesem frühen
Planungsprozess noch nicht abschätzbar. Soweit erforderlich wird ein
Vergabeverfahren durchgeführt. Anlage
1_Entwicklungskonzept (ca.
648 KB) Anlage 2_Chancen-_und_Konfliktplan (ca. 2,2 MB) Anlage 3_Planungskonzept_Erweiterung_Buchenstrasse
(ca. 1,1 MB)
Anlage 4_Planungskonzept_Ahornstrasse (ca. 1,1 MB) Anlage
5_Rundgang (ca. 3,8 MB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom 21.01.2014, OA 453
Antrag vom
29.12.2013, OF
913/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.02.2019, M 22
Vortrag des
Magistrats vom 05.08.2019, M 103
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2020, M 1
Vortrag des Magistrats vom
17.01.2020, M 12
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 20.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 218 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE und LINKE. (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Annahme) 27. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2014, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 913/6
ziffernweise abgestimmt. Beschluss:
Anregung
OA 453 2014
1. Der Vorlage
M 218 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt.
2. Die Ziffer
1. der Vorlage OF 913/6 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF
913/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. In der Begründung
der Vorlage OF 913/6 wird der zweite Absatz ersatzlos gestrichen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD
zu 2. a) und c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und LINKE.
(= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER b) Einstimmige Annahme
27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER;
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme)
28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Die
Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und
Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE
WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 4144, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0