Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218

Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" I. Der Magistrat wird beauftragt, das städtebauliche Entwicklungskonzept - bestehend aus den Anlagen "Entwicklungskonzept", "Planungskonzept Erweiterung Buchenstraße" und "Planungskonzept Nördlich Ahornstraße" - umzusetzen. II. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechend den Ausführungen in der Begründung ein geeignetes Unternehmen zur Unterstützung bei der Umsetzung heranzuziehen. Begründung: A. Zielsetzung Aufgrund von Anregungen aus dem Ortsbeirat 6 hat der Magistrat zwischen der Mainzer Landstraße, nördlich der Bahnlinie, der Waldschulstraße und der Straße an der Schildwacht eine städtebauliche Untersuchung durchgeführt und dafür eine ausführliche Bestandsaufnahme erstellt (s. Anlagen Chancen- und Konfliktplan, Rundgang). Daraus wurde ein städtebauliches Entwicklungskonzept (s. Anlage) erarbeitet, das inzwischen dem Ortsbeirat 6 vorgestellt worden ist. Die Analyse der Bestandsaufnahme hat ergeben, dass der Großteil des Untersuchungsgebietes städtebaulich intakt ist. Problematisch ist die hohe Anzahl von KFZ- und Gebrauchtwagenhändlern in unmittelbarer Umgebung der vorhandenen Wohnnutzung, die teilweise zwar der planungsrechtlichen Ausweisung "Mischgebiet" geschuldet ist, faktisch jedoch die stabilen und qualitätvollen Wohnlagen vor allem optisch beeinträchtigt und zu einer Verschlechterung der Wohnumfeldqualität beiträgt. Die Genehmigungssituation einzelner Betriebe ist bauordnungsrechtlich bzw. gewerberechtlich zu prüfen. Die Entscheidung über ein baurechtliches Einschreiten hängt davon ab, inwieweit die freiwillige Aufgabe der ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Nutzungen mit Hilfe eines vom Magistrat beauftragten externen Dienstleisters erreicht werden kann, der jedoch keine hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen hat. In verbleibenden Konfliktfällen wird der Magistrat, unter Sicherstellung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und in Abhängigkeit der Personalressourcen für ein dann erforderliches systematisches Vorgehen, auf eine rechtmäßige Bausituation hinwirken. Außerdem fehlen Fußwegeverbindungen zwischen den sehr großen Bebauungsblöcken in Nord-Süd-Richtung (s. Anlage Chancen- und Konfliktplan). Es sind auch Baulücken bzw. größere Baufelder festgestellt worden, die sich in großen Teilen im Eigentum der Stadt befinden und durch bereits vorhandenes Planungsrecht zeitnah einer Wohnbebauung zugeführt werden könnten (s. Anlagen Planungskonzepte). Ziel des Entwicklungskonzepts für den Untersuchungsbereich ist es, durch partielle Neuordnungen, Freimachung minder genutzter Grundstücke und die Verlagerung einzelner Betriebe (ggf. auf derzeit leerstehende Grundstücke im Untersuchungsbereich) zu einem städtebaulich befriedigenden Ergebnis zu gelangen. Dabei sollen die vorhandenen Schwerpunkte der Gebietsentwicklung - Wohnen eher im östlichen Teilbereich, Gewerbe eher im westlichen - soweit nötig entflochten werden. B. Alternativen Keine. C. Lösung Das Entwicklungskonzept stellt eine langfristig angestrebte städtebauliche Entwicklung des Stadtteils "Griesheims - nördlich der Bahn" dar. Es wurden planerische Ansätze und Maßnahmen zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst. Das Konzept ist kein starrer Plan, sondern ein flexibles planerisches Leitkonzept, welches im Laufe der Bearbeitung weiter zu konkretisieren gilt. Die aufgezeigten Chancen und Konflikte müssen im Rahmen der fortlaufenden Strukturierung von konkreten Maßnahmen und Planungen überprüft werden. Hier ist jeweils detailliert der Handlungsbedarf zu untersuchen. Dieser ist abhängig von der Rechtslage und vom konkreten Einzelfall und kann beispielsweise von der Räumung nicht genehmigungsfähiger, ungenehmigter Nutzungen über den Versuch der Verlagerung bei bestimmten KFZ-Betrieben bis zur Akzeptanz des Bestandsschutzes bei der Holzhandlung an der Schnittstelle mit der Akazienstraße reichen. Der Magistrat beabsichtigt, einen externen Dienstleister damit zu beauftragen, städtische Liegenschaften im Sinne des Entwicklungskonzeptes zu mobilisieren, die Verlagerung von Gewerbebetrieben zu unterstützen sowie Planungen für öffentliche Verkehrs-, Grün- und Sportflächen zu erarbeiten. Des Weiteren wird der externe Dienstleister eine aufsuchende Beratung privater Grundstückseigentümer und gewerblicher Betreiber mit dem Ziel der behutsamen Koordinierung einer konzeptentsprechenden Nutzung durchführen und bei Konflikten und gegensätzlichen Positionen der Beteiligten vermitteln. Eine solche Bündelung von unterschiedlichen Aufgaben in einer Hand entspricht dem in Stadterneuerungsgebieten geübten Verfahren. Angesichts des jetzt schon bekannten, hohen Entwicklungsinteresses vieler Eigentümer sog. Problemgrundstücke wird dies für die effizienteste Lösung gehalten, zu schnellen Erfolgen bei der Gebietsumstrukturierung zu kommen. Ob ergänzend in Teilbereichen eine Änderung vorhandener Bebauungspläne notwendig werden wird, ist im Zusammenhang mit den jetzt beginnenden Umstrukturierungsgesprächen zu prüfen. D. Kosten Der Investitionsbedarf ist in diesem frühen Planungsprozess noch nicht abschätzbar. Soweit erforderlich wird ein Vergabeverfahren durchgeführt. Anlage 1_Entwicklungskonzept (ca. 648 KB) Anlage 2_Chancen-_und_Konfliktplan (ca. 2,2 MB) Anlage 3_Planungskonzept_Erweiterung_Buchenstrasse (ca. 1,1 MB) Anlage 4_Planungskonzept_Ahornstrasse (ca. 1,1 MB) Anlage 5_Rundgang (ca. 3,8 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 453 Antrag vom 29.12.2013, OF 913/6

Verknüpfte Vorlagen