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Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2018

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 229

Betreff: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2018 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4710 (M 66)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den seit diesem Jahr um insgesamt zwei Millionen € p.a. erhöhten Fördermittelansatz für die Freie Theaterszene Frankfurts auf die unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Förderinstrumente aufgeteilt hat. Im Rahmen der 2- und 4-Jahresförderung stehen für den Förderzeitraum ab 01.01.2018 insgesamt 3.611.000 Euro pro Jahr zur Verfügung und sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 in der Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte, Kontengruppe 71, Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben, bereits enthalten.

  2. Der magistratsseitig auf Grundlage der geltenden "Richtlinien zur Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main" unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Theaterbeirats erarbeitete Vorschlag zur Vergabe der Zwei- und Vierjahresförderung ab 01.01.2018 (Anlage 1: Vergabevorschlag des Magistrats 2- und 4-Jahres-förderung ab 01.01.2018, Spalte: Vergabe-/Beschlussvorschlag Magistrat jährliche Fördersumme ab 2018) dient zur Kenntnis und wird mit den entsprechenden vorgeschlagenen Förderdauern und Förderbeträgen beschlossen. Die beschlossenen Veränderungen sind in der Darstellung der einzelnen Zuschüsse im Endausdruck des Haushaltes 2018 zu berücksichtigen.

  3. Der Magistrat wird beauftragt, mit den im Rahmen der 2- und 4-Jahresförderung geförderten Theatern Ziele zu vereinbaren. Diese werden entsprechend der Anträge, der vorgesehenen Fördersumme, den daraus resultierenden Rahmenbedingungen sowie den Erwartungen des Theaterbeirates hinsichtlich künstlerisch-ästhetischer Entwicklungen in Jahresgesprächen zwischen Kulturamt und dem jeweiligen Theater formuliert. Maßgabe soll dabei zum einen die jeweils individuelle Theaterarbeit und deren Präsenz in Frankfurt am Main, zum anderen jedoch auch die Stärkung der gesamten Frankfurter Theaterlandschaft sein. Insbesondere die inhaltliche Weiterentwicklung sowie der professionelle Betrieb von Spielstätten und die Bereitstellung von Infrastruktur für die gesamte Szene sollen dabei im Fokus stehen.

  4. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, das Verfahren für die Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung gemeinsam mit dem Theaterbeirat durchzuführen, aus administrativen und haushaltstechnischen Gründen entsprechend dem Zeitraum der möglichen Förderdauern auszugestalten und somit erstmalig zum 01.01.2020 erneut auszuschreiben. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, § 1090 (M 17) wurde der Magistrat beauftragt, "das Verfahren für die 2- und 4-Jahresförderung mit verbesserter Fördermittelausstattung gemeinsam mit dem Theaterbeirat für den Förderzeitraum ab dem 01.01.2018 neu durchzuführen". Dabei wurde den Entscheidungen zugrunde gelegt, dass für die Theater, welchen eine 2-Jahres-Förderung ab 01.01.2017 zugesprochen wurde, "zur Gewährleistung einer Planungssicherheit ein Mindestbestandsschutz hinsichtlich der Fördersumme für das Jahr 2018 festgelegt" wird. Gemäß diesem Auftrag hat der Magistrat durch das zuständige Kulturamt und die Geschäftsstelle des Theaterbeirats Frankfurt die Förderung im Rahmen der 2- und 4-Jahresförderung ab 01.01.2018 im Frühjahr 2017 ausgeschrieben und das Verfahren zur Vergabe durchgeführt. Dieses verlief gemäß den geltenden Richtlinien mehrstufig: Der Theaterbeirat Frankfurt hat nach intensiver Prüfung der Antragsunterlagen und mehrtägigen Beratungen Empfehlungen ausgesprochen und dem Magistrat vorgelegt. Diese Empfehlungen des Theaterbeirates sind in der im Anhang befindlichen Tabelle einzusehen und dienten dem Magistrat als Grundlage für die Erarbeitung seines Vorschlages. Grundsätzlich folgt der Magistrat den Empfehlungen des Theaterbeirates, auch in dieser Vergaberunde Theater neu in die institutionelle Förderung aufzunehmen, die sich durch vielversprechende neuartige Konzepte, langjährige erfolgreiche Arbeit und interessante Projekte auszeichnen. Demnach wird vorgeschlagen - nachdem für den Förderzeitraum ab 01.01.2017 sechs Theater neu aufgenommen würden - auch für die Förderung ab 01.01.2018 weitere sechs Theater erstmalig aufzunehmen, wovon es sich bei dreien um Spielstätten handelt. Eine Unterstützung auch kleinerer Spielorte für die Freie Szene ist essentiell für die Entwicklung und den Fortbestand der zahlreichen und unterschiedlichen Freien Gruppen. Darüber hinaus wird für die Spielstätte TITANIA zusätzlich zur städtischen Übernahme der Mietkosten erstmals ein Betriebskostenzuschuss (für technisches Personal) vorgeschlagen. Für einige Antragsteller spricht der Theaterbeirat keine Empfehlung für eine Förderung aus. Der Magistrat folgt in diesen Fällen der Einschätzung des Theaterbeirates, wobei diesen Theatern die Antragstellung im Rahmen der Projektförderung und für die kommenden Verfahren zur Vergabe der Zwei- und Vierjahresförderung selbstverständlich weiter offen steht. Die abschließenden Vorschläge des Magistrats, die weitestgehend den Empfehlungen des Theaterbeirates entsprechen, werden unter Berücksichtigung des gesamtstädtischen Kontextes sowie im Einbezug "finanzieller, wirtschaftlicher, stadtteilbezogener und kulturpolitischer Aspekte" (Seite 15 der Theaterförderrichtlinien) vorgenommen. Der Magistrat folgt hinsichtlich der Förderdauer im Rahmen der 2- und 4-Jahresförderung den Vorschlägen des Theaterbeirates in vollem Umfang. Anlage 1_Foerdervorschlag (ca. 71 KB) Anlage 2_Kurzinfos_gefoerderte_Theater (ca. 21 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 06.12.2017, NR 467

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 17
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 467 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
BFF
Sitzung 18
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Der Vorlage M 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 467 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION
Ablehnung:
BFF Frankfurter
Sitzung 20
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 467 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Mund, Dr. Wolter-Brandecker, Hübner, von Wangenheim, Popp, Kliehm sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION
Ablehnung:
BFF Frankfurter AFD

Verknüpfte Vorlagen