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Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung für 2017 sowie weiteres Vorgehen

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 17

Betreff: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung für 2017 sowie weiteres Vorgehen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4710 (M 66)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat dank des breiten politischen Konsenses einen um zwei Millionen € p.a. erhöhten Fördermittelansatz für die Freie Theaterszene Frankfurts in den Magistratsentwurf zum städtischen Haushalt 2017 aufnehmen wird, der es ermöglicht, diesem Genre eine seiner tatsächlichen Bedeutung für das kulturelle Leben unserer Stadt höhere Förderung zukommen lassen zu können.

  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Frankfurter Theaterbeirat seine Fördervorschläge auf Basis der im Sommer 2015 eingegangenen Anträge zur Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung unter Zugrundelegung eines Fördermittelmehrbedarfes in einem ersten Schritt von mindestens 500 T € p.a. erarbeitet und veröffentlicht hat (Anlage Presseinformation des Theaterbeirates vom 21.03.2016).

  3. Der magistratsseitig auf Grundlage der geltenden "Richtlinien zur Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main" unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Theaterbeirats erarbeitete Vorschlag zur Vergabe der Zwei- und Vierjahresförderung ab 01.01.2017 (tabellarische Anlage Vergabevorschlag des Magistrats) dient zur Kenntnis und wird als 2-Jahresförderung mit einer auf das Jahr 2017 und 2018 begrenzten Laufzeit beschlossen. Die Veränderungen sind in der Darstellung der einzelnen Zuschüsse zu berücksichtigen.

  4. Der Magistrat wird beauftragt, das Verfahren für die 2- und 4-Jahresförderung mit verbesserter Fördermittelausstattung gemeinsam mit dem Theaterbeirat für den Förderzeitraum ab dem 01.01.2018 neu durchzuführen. Hierbei steht es allen ab dem 01.01.2017 schon zur Förderung vorgesehenen Institutionen selbstverständlich offen, sich ebenfalls für die Förderung ab 2018 zu bewerben. Im Rahmen eines Bestandsschutzes soll für das Jahr 2018 mindestens dieselbe Fördersumme wie im Jahr 2017 gewährt werden.

  5. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, für das Jahr 2017 in direkter Vergabe durch das Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft - ein einmaliges zusätzliches Förderprogramm in Höhe der verbleibenden Mittel zur Unterstützung besonders dringlicher Infrastruktur- und Ausstattungsmaßnahmen sowie zur Liquiditätssicherung und Betriebskostenbeihilfe der Freien Frankfurter Theater inklusive des FrankfurtLab durchzuführen. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66) wurde der Magistrat beauftragt, die zur Umsetzung der neu gefassten Richtlinien notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Wie im Bericht B 38 vom 05.02.2016 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016, § 288) dargestellt, hat sich der Magistrat im Rahmen des neuen Förderverfahrens intensiv mit den Förderanträgen sowie mit den Förderempfehlungen des Theaterbeirates beschäftigt und legt nun seinen Vorschlag für die Vergabe der institutionellen Theaterförderung ab 01.01.2017 (Zwei- und Vier-Jahresförderung) vor. Als Arbeitsgrundlage für diesen Vorschlag diente die vom Theaterbeirat Frankfurt als beratendes Gremium ausgesprochene Empfehlung, welche im Frühjahr 2016 veröffentlicht wurde (Anlage Presseinformation des Theaterbeirates vom 21.03.2016). Darüber hinaus hatte der Magistrat, wie im oben genannten Bericht dargelegt, den Antragstellern Gesprächsangebote unterbreitet, welches von einigen Antragstellern wahrgenommen wurde. Des Weiteren wurden die Antragsdokumente intensiv geprüft. Maßgabe für den Vorschlag des Magistrats sind die grundlegenden Richtlinien, welche unter anderem eine Vielfalt in der Frankfurter Theaterlandschaft als ein Ziel der städtischen Theaterpolitik ausweisen. Aufgabe des Magistrates ist es laut Richtlinien zudem, dass er "in seine weiterführende Betrachtung insbesondere den gesamtstädtischen Kontext mit einbezieht, dazu gehören zum Beispiel eine Einschätzung und Beurteilung finanzieller, wirtschaftlicher, stadtteilbezogener und kulturpolitischer Aspekte" (Seite 15 der Richtlinien). Der Theaterbeirat Frankfurt hat bereits in seiner Presseinformation deutlich gemacht, dass es ohne zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel in Höhe von zunächst mindestens 500.000 Euro nicht möglich sei, eine realistische Empfehlung zur Zwei- und Vierjahresförderung auszusprechen und hat in seinen Empfehlungen diese Summe bereits miteinbezogen. Aufgrund des zwischenzeitlich bestehenden breiten politischen Konsenses, die Fördermittel für die Freien Darstellenden Künste um 2 Millionen Euro p.a. zu erhöhen, wird vom Magistrat ein gestaffeltes Verfahren vorgeschlagen: Auf Grundlage des durch den Beirat ermittelten Mindestmehrbedarfs von zunächst 500.000 Euro wird die in der Anlage beigefügte Tabelle mit unten stehenden weiterführenden Erläuterungen als zu beschließender Fördervorschlag des Magistrats vorgelegt. Dabei handelt es sich zwar um eine Bewilligung im Rahmen der Zwei- und Vierjahresförderung, es wird jedoch eine zeitliche Begrenzung auf eine Laufzeit von zwei Jahren vorgeschlagen (siehe unten). Für die im Laufe des Jahres 2017 zu erwartenden zusätzlichen Mittel wird der Magistrat ein Förderprogramm entwickeln und ausschreiben, um kurzfristig unterstützend wirksam werden zu können. Insbesondere die Ausstattung der Spielstätten und die aus Geldmangel oft nicht umsetzbaren wichtigen Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. professionelle Webauftritte, sowie die Unterstützung bei besonders prekären Liquiditätsproblemen als auch die Finanzierung von gezielten Fortbildungs- und Beratungsangeboten in verschiedenen Bereichen sind Posten, die mit einer einmaligen Ausschreibung von Fördermitteln im Jahr 2017 realisiert werden könnten. Die Ausschreibung und Vergabe dieser zusätzlichen Mittel erfolgt durch den Magistrat. Grundsätzlich sollen zukünftig von den zusätzlichen Fördermitteln ein beachtlicher Teil für die Zwei- und Vier-Jahresförderung aufgewendet werden, um Kontinuität, Professionalität und Qualität zu ermöglichen und zu erhalten; zugleich soll ein Teil dieser Mittel in die Einzelproduktionsförderung fließen, um diese Theaterprojekte auskömmlicher zu fördern und ggf. mehr Projekte zu ermöglichen. Des Weiteren ist eine Erhöhung der Mittel im Bereich "Sonstige Theaterförderung" unbedingt notwendig. Dies gilt für das Jahr 2017 ebenso wie für die Folgejahre. Eine detaillierte Auf- und Zuteilung der Fördermittel auf die verschiedenen Förderbereiche sowie das konkrete Vergabeverfahren für die Sonderausschreibung 2017, wird vom Magistrat geplant und nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen kurzfristig durchgeführt. Für den Förderzeitraum ab 01.01.2018 wird allen Theatern die Möglichkeit gegeben, einen neuen, bzw. aktualisierten Antrag zu stellen, der das vorgesehene mehrstufige Verfahren durchlaufen wird. Auch die mit dieser Vorlage bereits in die Zwei- und Vier-Jahresförderung aufgenommenen Theater können einen ergänzenden Antrag auf eine Erhöhung der mit dieser Vorlage beschlossenen Fördersumme stellen. Für diese Theater wird allerdings zur Gewährleistung einer Planungssicherheit ein Mindestbestandsschutz hinsichtlich der Fördersumme für das Jahr 2018 festgelegt. Die entsprechenden Fristen sowie Verfahrenshinweise zur Antragstellung werden rechtzeitig festgelegt und veröffentlicht. Die Vorschläge zur Förderung ab 01.01.2017 sind das Ergebnis eines komplexen Meinungsbildungsprozesses: Der Theaterbeirat Frankfurt hat mit seinen Empfehlungen hinsichtlich künstlerisch-ästhetischer Kriterien unterschiedliche Aspekte berücksichtigt. Die nunmehr zur Beschlussfassung vorliegenden Vorschläge des Magistrats beinhalten einige -geringfügige - Änderungen der vom Theaterbeirat ausgesprochenen Empfehlungen. So ist der Magistrat in seinem Vorschlag der Empfehlung des Theaterbeirates, insbesondere junge und innovative Formen verstärkt zu fördern, in vollem Umfang gefolgt. Der Förderanteil der insgesamt sechs neu in die institutionelle Förderung aufzunehmenden Gruppen (Fördersumme gesamt 235.000 €), die primär am Mousonturm arbeiten, beträgt auf Basis der Empfehlung des Theaterbeirates zunächst zusätzlich bereitgestellten 500.000 € 47%. Für einige Antragsteller spricht der Theaterbeirat keine Empfehlung für eine Förderung aus. Der Magistrat folgt in diesen Fällen der Einschätzung des Theaterbeirates, wobei diesen Theatern die Antragstellung im Rahmen der Projektförderung und für die kommenden Verfahren zur Vergabe der Zwei- und Vierjahresförderung selbstverständlich weiter grundsätzlich offen steht. Für einige Theater wurde seitens des Theaterbeirates im Vergleich zum bisherigen Förderbetrag eine Kürzung der Förderung empfohlen. Dies versteht der Theaterbeirat dahingehend, dass, hinsichtlich seiner Ansprüche und Kriterien, der Antragsteller nicht die hohen Erwartungen des Beirats in Gänze erfüllt hat. Der Beirat erwartet von den entsprechenden Theatern künftig hinsichtlich der künstlerischen Arbeit Weiterentwicklungen. Im Hinblick auf die vom Theaterbeirat empfohlenen Kürzungen der bisherigen Fördersummen hält es der Magistrat in Anbetracht der finanziellen Lage und der Tatsache, dass durch eine Kürzung die Theater in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht werden, für sinnvoll, diese Empfehlungen nicht anzunehmen. Ungeachtet dessen soll das vom Beirat in seinen Sitzungen wahrgenommene Entwicklungspotential hinsichtlich der ästhetischen Qualität der künstlerischen Arbeit in vertraulichen Gesprächen durch die Geschäftsstelle an die Theater weitergegeben werden, um Entwicklungen anzustoßen. Der Magistrat beabsichtigt spätestens ab dem Förderjahr 2018 im Zuwendungsbescheid Angaben zur geplanten Zielerreichung aufzunehmen. Dies dient der gegenseitigen Absicherung seitens Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger. Es sollen dadurch nicht weitere Schritte der Bürokratie eingeführt werden, sondern der Ist- und Soll-Zustand soll in regelmäßigen Gesprächen auf Herausforderungen und Potentiale hin betrachtet und diskutiert werden. So ist es beispielsweise nicht möglich, die in einem Antrag beschriebene Arbeit ohne Abstriche zu realisieren, wenn statt der Antragssumme nur ein geringerer Zuschuss bewilligt wird. Bezogen auf die auch nach der um 550.500 € angepassten Förderung ab dem Jahr 2017 immer noch bestehenden Finanzierungsdefizite und schwierigen Finanzierungsituationen vieler Theaterbetriebe geht der Magistrat davon aus, dass im Jahr 2017 durch das einmalige zusätzliche Förderprogramm und ab dem Jahr 2018 durch die dann im Rahmen der 2- und 4-Jahresförderung dauerhaft angepassten Fördermittel maßgebliche Verbesserungen der Finanzsituation und Produktionsbedingungen vieler Theater möglich sein werden. Anlage _Presseerklaerung_des_Theaterbeirates (ca. 124 KB) Anlage _Vergabevorschlag (ca. 51 KB) Vertraulichkeit: Nein

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 8
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD BFF
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 9
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD BFF
Sitzung 11
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD BFF
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL

Verknüpfte Vorlagen