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Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 82

Betreff: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main Vorgang: A 293/17AfD Zu den Fragen

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  26. Wie bereits in der Anfrage der AfD-Fraktion durch die AfD-Fraktion selbst festgestellt, legen die "Richtlinien zur Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main" "detailliert die Vergabekriterien für Fördermittel fest". An dieser Stelle sei daher erneut auf die zugehörigen parlamentarischen Vorgänge verwiesen: Vortrag des Magistrats M 66 vom 21.03.2014, inklusive der dazugehörigen Anlage "Richtlinien zur Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main" (Stand Januar 2014), sowie der dazugehörige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, §

  27. Die erste Vergaberunde der durch diesen Beschluss eingeführten neuen Förderinstrumente der Zwei- und Vierjahresförderung erfolgte den Richtlinien gemäß mehrstufig: "Der Antragssteller richtet seinen Antrag innerhalb der geltenden Fristen, inklusive aller notwendigen Unterlagen unmittelbar an die Geschäftsstelle des Theaterbeirates der Stadt Frankfurt am Main; nach dortiger formeller Eingangsprüfung wird der Antrag zur Besprechung dem Theaterbeirat vorgelegt. Der Theaterbeirat spricht darüber Förderempfehlungen anhand ästhetisch-künstlerischer Kriterien aus. Diese Stellungnahmen werden vom Magistrat berücksichtigt, welcher in seine weiterführende Betrachtung insbesondere den gesamtstädtischen Kontext mit einbezieht, dazu gehören zum Beispiel eine Einschätzung und Beurteilung finanzieller, wirtschaftlicher, stadtteilbezogener und kulturpolitischer Aspekte. Der Magistrat stellt seinen, aus diesen Überlegungen begründeten, Fördervorschlag in schriftlicher Form dem Kulturausschuss respektive der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Abstimmung bereit." (Seite 15 der Theaterförderrichtlinien). Dieser Fördervorschlag für den Förderzeitraum ab 01.01.2017 wurde in Form eines Vortrages des Magistrats, M 17 vom 20.01.2017, im Kultur- und Freizeitausschuss diskutiert und am 23.02.2017 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Beschluss § 1090). Mit diesem M-Vortrag wurde zugleich die Vergabe der ab 2017 zusätzlich für die Förderung der Freien Darstellenden Künste zur Verfügung stehenden Fördermittel geregelt. Somit erklärt sich auch die in der Anfrage als auffällig bezeichnete Erhöhung der Mittel für das Jahr 2018 im Vergleich zu

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  62. Wie bereits in der Anfrage der AfD-Fraktion durch die AfD-Fraktion selbst festgestellt, legen die "Richtlinien zur Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main" "detailliert die Vergabekriterien für Fördermittel fest". An dieser Stelle sei daher erneut auf die zugehörigen parlamentarischen Vorgänge verwiesen: Vortrag des Magistrats M 66 vom 21.03.2014, inklusive der dazugehörigen Anlage "Richtlinien zur Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main" (Stand Januar 2014), sowie der dazugehörige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, §

  63. Der Fördervorschlag für den Förderzeitraum ab 01.01.2017 wurde in Form eines Vortrages des Magistrats, M 17 vom 20.01.2017, im Kulturausschuss diskutiert und am 23.02.2017 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Beschluss § 1090). Mit diesem M-Vortrag wurde zugleich die Vergabe der ab 2017 zusätzlich für die Förderung der Freien Darstellenden Künste zur Verfügung stehenden Fördermittel geregelt. Somit erklärt sich auch die in der Anfrage als auffällig bezeichnete Erhöhung der Mittel für das Jahr 2018 im Vergleich zu

  64. Diese zweite Vergaberunde der durch die Theaterförderrichtlinien eingeführten Förderinstrumente der Zwei- und Vierjahresförderung erfolgte den Richtlinien gemäß mehrstufig: "Der Antragssteller richtet seinen Antrag innerhalb der geltenden Fristen, inklusive aller notwendigen Unterlagen unmittelbar an die Geschäftsstelle des Theaterbeirates der Stadt Frankfurt am Main; nach dortiger formeller Eingangsprüfung wird der Antrag zur Besprechung dem Theaterbeirat vorgelegt. Der Theaterbeirat spricht darüber Förderempfehlungen anhand ästhetisch-künstlerischer Kriterien aus. Diese Stellungnahmen werden vom Magistrat berücksichtigt, welcher in seine weiterführende Betrachtung insbesondere den gesamtstädtischen Kontext mit einbezieht, dazu gehören zum Beispiel eine Einschätzung und Beurteilung finanzieller, wirtschaftlicher, stadtteilbezogener und kulturpolitischer Aspekte. Der Magistrat stellt seinen, aus diesen Überlegungen begründeten, Fördervorschlag in schriftlicher Form dem Kulturausschuss respektive der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Abstimmung bereit." (Seite 15 der Theaterförderrichtlinien). Dieser Fördervorschlag für den Förderzeitraum ab 01.01.2018 wurde in Form eines Vortrages des Magistrats, M 229, vom 24.11.2017 in der

  65. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 18.01.2018, diskutiert und am 01.02.2018 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Beschluss § 2236). Wie bereits in der Sitzung vom 18.01.2018 durch das Kulturamt Frankfurt am Main mündlich dargestellt, ist der Prozess des Vergabeverfahrens eine komplexe Angelegenheit, welche die oben genannten und in den Richtlinien festgelegten unterschiedliche Einschätzungen, Kompetenzen und Sichtweisen des Theaterbeirates Frankfurts und des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main einbezieht. Die Festlegung der einzelnen Fördersummenvorschläge resultiert dabei aus dem logischen Zusammenspiel der Variablen Antrag - Antragssumme - und zu vergebende Mittel. (vgl. dazu auch Seite 18 der Richtlinien "Neben inhaltlichen und wirtschaftlichen Kriterien können sämtliche Entscheidungen zu institutionellen Förderungen nur nach Maßgabe der im Kulturetat verfügbaren Gesamtfördermittel für diesen Theaterbereich getroffen werden.") Zu den Fragen

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  101. Wie bereits in der Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses vom 18.01.2918 durch das Kulturamt Frankfurt am Main mündlich dargestellt, ist der Prozess des Vergabeverfahrens eine komplexe Angelegenheit, welche die oben genannten und in den Richtlinien festgelegten unterschiedliche Einschätzungen, Kompetenzen und Sichtweisen des Theaterbeirates Frankfurts und des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main einbezieht. Die Festlegung der einzelnen Fördersummenvorschläge resultiert dabei aus dem logischen Zusammenspiel der Variablen Antrag - Antragssumme - und zu vergebende Mittel. Den Stadtverordneten steht die Möglichkeit offen, die Anträge der einzelnen Antragssteller im Kulturamt Frankfurt am Main persönlich zu sichten. Eine detaillierte Aussage über weitere Drittmittel der öffentlichen Hand kann an dieser Stelle nicht getroffen werden: Da die Situation der einzelnen Theater sich sehr unterschiedlich gestaltet, würde eine Auflistung unverhältnismäßig viel Aufwand bedeuten, sowie sich datenschutzrechtlich schwierig gestalten. Einige der Theater erhalten regelmäßig Förderung durch das Land Hessen, einige in unregelmäßiger Form Projektförderungen durch den Fonds Darstellende Künste. Eine unmittelbare direkte Förderung durch den Bund findet nicht statt. Förderungen durch die EU sind dem Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Einblicke in die Förderungen weiterer Geldgeber kann durch die Einzelfallbetrachtung der individuellen Kosten- und Finanzierungspläne gewonnen werden, welche als Teil der Anträge den Stadtverordneten bei Interesse durch das Kulturamt Frankfurt am Main vertraulich zur Einsicht bereitgestellt werden können. Bei den dort angegeben Summen handelt es sich jedoch zumeist - der Antragssituation geschuldet - um beantragte, nicht bereits zugesagte Mittel, was eine konkrete Aussage zur Höhe der Mittel ebenfalls erschwert.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 20
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 57
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 82 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD