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Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2020

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 127

Betreff: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2020 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4710 (M 66) 1) Es dient zur Kenntnis, dass für die Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main und im Geltungsbereich der Theaterförderrichtlinien (M 66 aus dem Jahr 2014) für das Jahr 2020/2021 vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt jeweils insgesamt (und gegenüber dem Jahr 2019) unverändert 4.198.200 Euro innerhalb der Produktgruppe 21.01, Kontengruppe 71, zur Verfügung stehen, davon sollen in diesem Vergabeturnus 3.654.200 auf die 2-/4-Jahresförderung entfallen. Von diesem Betrag sind durch die bereits zugesprochenen Vierjahresförderungen (für den Förderzeitraum ab

  1. 1.2018 bis 31.12.2021) 1.354.700 Euro gebunden (siehe Anlage 1). Für die hier zu beschließenden Fördervorschläge ab dem 01.01.2020 ergibt sich somit eine Vergabesumme in Höhe von 2.299.500 Euro. Hierzu wurden aus dem Bereich der Einzelproduktionsförderung Mittel in Höhe von 155.000 Euro umgelagert, insofern handelt sich nicht um eine Budgetausweitung. Innerhalb der Gesamtsumme der für die Theaterförderung vorgesehenen Finanzmittel kommt es weder zu einer Reduktion noch zu einer Ausweitung. 2) Der in Anlage 1 dargestellte Vorschlag zur Vergabe der Zwei- und Vierjahresförderung ab dem 01.01.2020 (Vergabesumme 2.299.500 Euro) mitsamt den ergänzenden Informationen in der Anlage 2 wird mit den entsprechenden Förderbeträgen und den vorgeschlagenen Förderdauern von jeweils 2 Jahren beschlossen. Auf eine Vierjahresförderung soll in diesem Förderungszeitraum ab 2020 verzichtet werden. 3) Der Magistrat wird beauftragt, diese Förderentscheidungen in den erläuternden Darstellungen des Haushaltsplanes abzubilden, sie administrativ umzusetzen und die jeweilige Theaterarbeit der geförderten Institutionen unter Einbezug gemeinsam formulierter Ziele zu begleiten. Diese werden entsprechend der Anträge, der vorgesehenen Fördersumme, den daraus resultierenden Rahmenbedingungen sowie den Erwartungen des Theaterbeirates hinsichtlich künstlerisch-ästhetischer Entwicklungen zwischen dem Kulturamt als zuständigem Fachamt des Magistrates und dem jeweiligen Theater abgestimmt. Maßgabe soll dabei zum einen die jeweils individuelle Theaterarbeit und deren Präsenz in Frankfurt am Main, zum anderen jedoch auch die Stärkung der gesamten Frankfurter Theaterlandschaft sein. 4) Es dient zur Kenntnis, dass die Einteilung der Förderzeiträume in zwei bzw. vier Jahre sowohl hinsichtlich der Planungssicherheit als auch der Arbeitsabläufe der Künstlerinnen und Künstler und bezüglich der Arbeitsbelastung der mit der Vergabe betrauten zuständigen Gremien und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich teilweise als problematisch erwiesen hat. Seitens der Szene, des Theaterbeirates und des Magistrats gibt es Anregungen, zu prüfen, ob eine Veränderung der Förderzeiträume von zwei oder vier Jahren auf einheitlich drei Jahre hier sinnvoll wäre. Infolgedessen wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und rechtzeitig vor der Ausschreibung der Förderung ab 01.01.2022 zu berichten, ob eine Veränderung der 2-/4-Jahresförderung hin zu einer 3-Jahresförderung zielführend ist. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018, § 2236 (M 229), wurde der Magistrat beauftragt, "das Verfahren für die Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung gemeinsam mit dem Theaterbeirat durchzuführen, aus administrativen und haushaltstechnischen Gründen entsprechend dem Zeitraum der möglichen Förderdauern auszugestalten und somit erstmalig zum 01.01.2020 erneut auszuschreiben." Gemäß diesem Auftrag hat der Magistrat durch das zuständige Kulturamt und die Geschäftsstelle des Theaterbeirats Frankfurt die Förderung im Rahmen der 2- und 4-Jahresförderung ab 01.01.2020 im Frühjahr 2019 ausgeschrieben und das Verfahren zur Vergabe durchgeführt. Dieses verlief gemäß den geltenden Richtlinien mehrstufig. Der Theaterbeirat Frankfurt hat nach intensiver Prüfung der Antragsunterlagen und mehrtägigen Beratungen Empfehlungen ausgesprochen und dem Magistrat vorgelegt. Diese wurden intensiv gemeinsam erörtert, sodass in der Anlage ein gemeinsam erarbeiteter Vorschlag eingebracht wird. Für den Förderzeitraum ab 01.01.2020 wird vorgeschlagen, sieben Theater erstmalig in die 2-Jahresförderung aufzunehmen. Es handelt sich dabei um Ensembles, Kollektive, sowie Theatergruppen, die bereits in den Vorjahren in Frankfurt am Main im Rahmen der Einzelproduktionsförderung unterstützt wurden und denen durch eine kontinuierliche Förderung Planungssicherheit für ihre Arbeit in Frankfurt am Main gegeben wird. Grundsätzlich wird vorgeschlagen, in diesem Vergabeturnus ausschließlich eine Förderdauer von zwei Jahren auszusprechen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass somit im Vergabeverfahren zum Förderzeitraum ab 1.1.2022, alle Förderungen zeitlich wieder gleich getaktet sind (weil dann auch die im jetzigen Förderzeitraum ausgesprochenen 4-Jahresförderungen auslaufen, die für den Zeitraum 2018-2021 zugesagt wurden). In diesem Zusammenhang gilt es zu prüfen, ob eine Neugestaltung des Förderinstrumentes dahingehend sinnvoll und durchführbar erscheint, die Länge der Förderung von möglichen zwei oder vier Jahren auf drei Jahre zu vereinheitlichen. Eine solche Veränderung würde den Theatern entsprechende Planungssicherheit zugestehen und zugleich die administrativen Aufwände aller Beteiligter verringern. Für einige Antragsteller wird keine Empfehlung für eine Förderung ausgesprochen, wobei diesen Theatern die Antragstellung im Rahmen der Projektförderung und für die kommenden Verfahren zur Vergabe der Zwei- und Vierjahresförderung selbstverständlich weiter offen steht. Anlage 1_Vergabevorschlag (ca. 403 KB) Anlage 2_Kurzbeschreibung (ca. 386 KB) Vertraulichkeit: Nein

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 33
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ARL
Sitzung 34
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
AFD
Sitzung 36
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ARL

Verknüpfte Vorlagen