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Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2022

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

1) Es dient zur Kenntnis, dass für die 2- und 4-Jahresförderung in der Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main und im Geltungsbereich der Theaterförderrichtlinien (M 66 aus dem Jahr 2014) für das Jahr 2022/2023 vorbehaltlich der Beschlussfassung über die jeweiligen Haushalte der Jahre 2022 und 2023 insgesamt (und gegenüber dem Jahr 2021) zunächst unverändert 3.737.000 € innerhalb der Produktgruppe 21.01, Kontengruppe 71, zur Verfügung stehen. Der Theaterbeirat hat den Magistrat mit Fördervorschlägen beraten, die für die 2- und 4-Jahresförderung weiterhin steigende Bedarfe deutlich machen. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation kann dieser Vorschlag zwar nicht umgesetzt werden. Zugleich soll jedoch die Frankfurter Theaterlandschaft weiterentwickelt werden und für fünf Theaterensembles eine Aufnahme in die 2- und 4-Jahresförderung ermöglicht werden, um deren Präsenz in Frankfurt am Main im Sinne einer verbesserten Planungssicherheit und künstlerischer Perspektive zu unterstützen. Hierfür sind zusätzliche Fördermittel in Höhe von 139.000 € erforderlich (siehe Anlage 1), so dass die 2- und 4-Jahresförderung ab dem Jahr 2022 nunmehr 3.876.000 € betragen soll. Zur Deckung müssen 70.000 € aus der Einzelproduktionsförderung der Theater (dies entspricht im 3-Jahresmittel in etwa dem Betrag, der in diesem Bereich bisher an die fünf neu aufzunehmenden Theaterensembles bewilligt wurde), 16.000 € aus der Sonstigen Theaterförderung sowie weitere 53.000 € aus den sonstigen Zuwendungen der Produktgruppe 21.01 im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2022 herangezogen werden. Eine Budgetausweitung bezogen auf den städtischen Haushalt insgesamt erfolgt insofern nicht. 2) Der in Anlage 1 dargestellte Vorschlag zur Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung ab dem 01.01.2022 (Vergabesumme 3.876.000 €) mitsamt den ergänzenden Informationen in der Anlage 2 wird mit den entsprechenden Förderbeträgen und den seitens des Theaterbeirates ausschließlich vorgeschlagenen Förderdauern von jeweils 2 Jahren beschlossen. 3) Der Magistrat wird beauftragt, diese Förderentscheidungen in den erläuternden Darstellungen des Haushaltsplanes abzubilden, sie administrativ umzusetzen und die jeweilige Theaterarbeit der geförderten Institutionen unter Einbezug gemeinsam formulierter Ziele zu begleiten. Diese werden entsprechend der Anträge, der vorgesehenen Fördersumme, den daraus resultierenden Rahmenbedingungen sowie den Erwartungen des Theaterbeirates hinsichtlich künstlerisch-ästhetischer Entwicklungen zwischen dem Kulturamt als zuständigem Fachamt des Magistrates und dem jeweiligen Theater abgestimmt. Maßgabe soll dabei zum einen die jeweils individuelle Theaterarbeit und deren Präsenz in Frankfurt am Main, zum anderen jedoch auch die Stärkung der gesamten Frankfurter Theaterlandschaft sein. 4) Es dient zur Kenntnis, dass die gemäß der Geschäftsordnung des Theaterbeirates bestehende Kostenregelung einer bis maximal zur Höhe der geltenden gesetzlichen Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG pro Jahr heranreichenden Aufwandsentschädigung für die bislang ausschließlich ehrenamtlich geleistete Beiratstätigkeit dem aufgrund zunehmender Antragszahlen und Antragsumfänge kontinuierlich ansteigenden Aufwand für die Sichtung und mehrtägige Beratung der Anträge nicht mehr gerecht wird. Daher wird ab dem Kalenderjahr 2022 die bestehende Regelung für Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Ehrenamtspauschale in der Geschäftsordnung des Theaterbeirates, für deren Änderung eine unmittelbare Zuständigkeit der Kulturdezernentin besteht, um eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich einer Vergütung der Beiratstätigkeit auf angemessener Tagessatzbasis ergänzt. Die in der Anlage 3 befindliche Neufassung der 'Geschäftsordnung des Theaterbeirates' und die in der Anlage 3a befindliche Synopse zum neu gefassten § 9 der Geschäftsordnung des Theaterbeirates dienen zur Kenntnis. 5) Der Magistrat wird beauftragt, eine Umfrage unter den zur Förderung im Rahmen der Mehrjahresförderung ab 2022 vorgeschlagenen Theater, dem Theaterbeirat und ggf. weiteren Akteuren im Feld der Darstellenden Künste durchzuführen, um umfängliche Informationen darüber zu erheben, welche Verbesserungsvorschläge hinsichtlich einer ressourcenschonenden und Planungssicherheit gewährenden Abwicklung der Mehrjahresförderung, etwa in Bezug auf die bisherigen Zeitpunkte und Modalitäten der Antragstellung oder die Einteilung der Förderzeiträume in eine 2- und eine 4-Jahresförderung, bestehen. Der Magistrat wird rechtzeitig vor der Ausschreibung der Förderung ab 01.01.2024 über die Ergebnisse dieser Erhebung berichten und die Umsetzbarkeit eingehender Änderungsvorschläge prüfen.

Begründung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66), wurde das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel der Darstellenden Künste außerhalb der städtischen Bühnen grundsätzlich neu aufgestellt. Gemäß diesem Auftrag hat der Magistrat durch das zuständige Kulturamt und die Geschäftsstelle des Theaterbeirats Frankfurt die Förderung im Rahmen der 2- und 4-Jahresförderung ab dem 01.01.2022 im Herbst 2020 turnusgemäß ausgeschrieben und das Verfahren zur Vergabe eingeleitet. Dieses verläuft gemäß den geltenden Richtlinien mehrstufig. Der Theaterbeirat Frankfurt hat nach intensiver Prüfung der Antragsunterlagen und mehrtägigen Beratungen Empfehlungen ausgesprochen und dem Magistrat vorgelegt. Diese wurden intensiv gemeinsam erörtert, sodass in der Anlage ein gemeinsam erarbeiteter Vorschlag eingebracht wird. Für den Förderzeitraum ab 01.01.2022 wird vorgeschlagen, fünf Theater erstmalig in die 2-Jahresförderung aufzunehmen. Es handelt sich dabei um Ensembles, Kollektive, sowie Theatergruppen, die bereits in den Vorjahren in Frankfurt am Main im Rahmen der Einzelproduktionsförderung unterstützt wurden und denen durch eine kontinuierliche Förderung Planungssicherheit für ihre Arbeit in Frankfurt am Main gegeben wird. Den nicht zur Förderung im Rahmen der Mehrjahresförderung ab 2022 vorgeschlagenen Theatern stehen die Möglichkeiten der Antragsstellung im Rahmen der Projektförderung sowie der kommenden Verfahren zur Vergabe der Mehrjahresförderung selbstverständlich weiter offen. Aus den Reihen der im Rahmen der Mehrjahresförderung geförderten Theater wie auch durch den Theaterbeirat erreichte den Magistrat wiederholt der Wunsch, die bestehenden Modalitäten der Abwicklung der Mehrjahresförderung zu überarbeiten, sodass diese den inhaltlichen Anforderungen und organisatorischen Notwendigkeiten der Programmplanung und -durchführung der Theater besser gerecht werden, insbesondere auch im Blick auf eine ressourcenschonende Herangehensweise bei der Taktung notwendiger Antragsstellungen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 2
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AFD BFF-BIG
Sitzung 5
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AFD BFF-BIG
Sitzung 7
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AFD BFF-BIG

Verknüpfte Vorlagen