Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 28.11.2008, M
228 Betreff:
Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
21.07.1988, § 6037 (M 127) I. Die Vorplanung zur Umgestaltung der Mörfelder
Landstraße sowie der Brückenkonstruktion wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
II. Der Magistrat wird
beauftragt, a) auf Grundlage
der Vorplanung zur Umgestaltung der Mörfelder Landstraße eine Baureifplanung zu
erstellen, b) bezüglich der
Kostenaufteilung mit der DB-AG zu verhandeln, c) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im
Sinne der FAG/GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung
zu stellen d) die Verwendung
von Stellplatzablösegeldern gemäß § 44, Absatz 2 HBO zu prüfen und entsprechend
zu berücksichtigen. III. Es dient zur Kenntnis, - dass für die Baureifplanung im Investitionsprogramm
2008 - 2011 Planungsmittel in Höhe von 300.000 € eingestellt sind (PGr.
16.3, Projektdefinition Nr. 5.001993); 100.000 € für das Jahr 2008, 50.000
€ für das Jahr 2009, 150.000 € für das Jahr 2010. - dass die Planung für die
Eisenbahnüberführung von der DB-AG betrieben wird und hierfür ein eigenes
Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird. Begründung: A - Zielsetzung Die DB-AG beabsichtigt kurzfristig, die EBÜ über die
Mörfelder Landstraße Höhe Feuerwache zu erneuern. Für die Gestaltung des Straßenraumes liegt eine von
der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorplanung vor (Beschluss der StVV
§ 6037 v. 21.07.1988 zur M 127 v. 22.04.1988). Der Straßenraumaufteilung lagen
zwei durchgängige Fahrstreifen je Richtung, ein eigener Gleiskörper der
Straßenbahn in Mittellage sowie beidseitig getrennte Fuß- und Radwege zugrunde.
Die Brückenkonstruktion war als Zweifeldbrücke mit einer Mittelstützenreihe
zwischen den Straßenbahngleisen bei einer lichten Weite von 29,50 m senkrecht
zu den Widerlagern konzipiert (s. u.). Abb. 1: Vorplanung gemäß Stadtverordnetenbeschluss §
6037 / 88 Überlegungen im
Zusammenhang mit der Radroutenplanung Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer
Landstraße und Stadion lassen hinsichtlich der Fahrstreifenanzahl jedoch ein
Einsparpotential erkennen. Gespräche mit der DB-AG haben ergeben, dass bei dem
Einsatz einer oben liegenden Tragwerkkonstruktion auf die Mittelstützenreihe
verzichtet werden könnte. Im Gegensatz zu einer massiven Stahlbetonkonstruktion
wird eine filigrane Konstruktion in Form einer Stabbogenbrücke vorgeschlagen.
B - Alternativen Eine Alternativ zu der unter "C" beschriebenen Lösung
wäre die Erneuerung der Eisenbahnüberführung auf der Grundlage der 1988
beschlossenen Vorplanung wobei auf die u. g. Vorteile verzichtet werden müsste.
Diese wird daher nicht weiterverfolgt. C - Lösung Entsprechend der Radroutenplanung erhält die
Mörfelder Landstraße im Bereich der Eisenbahnüberführung zukünftig je Richtung
einen 3,25 m breiten Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr sowie beidseitig
durchgängige Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau. Die Straßenbahn verläuft bis
östlich der Brücke auf eigenem Gleiskörper und wird erst im Einzugsbereich des
Knotenpunktes Oppenheimer Landstraße vom Kfz-Verkehr mitbenutzt. Die Zeitinsel
in Verbindung mit der Straßenbahnhaltestelle sichert ein bevorrechtigtes
Einfahren der Straßenbahn in die Mischspur. Entlang der Fahrbahn werden
beidseitig Längsparkstreifen angeordnet und wo es möglich ist durch,
Baumstandorte gegliedert. Für den Fußgängerverkehr stehen in den Seitenräumen
ausreichend breite Gehwege zur Verfügung. Durch den Einsatz eines oben liegenden Tragwerks kann
die lichte Weite auf über 60 m erhöht und die Trennwirkung des Bauwerks
wesentlich verringert werden. Während der Bauphase hat diese Konstruktion den
Vorteil, dass die Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs in der Mörfelder
Landstraße wesentlich geringer sind als bei der Herstellung einer Stützenreihe
in Fahrbahnmitte. Die notwendige Straßenabsenkung unter der Brücke kann
gegenüber einer Stahlbetonkonstruktion mit unten liegendem Tragwerk von ca. 1,0
m auf ca. 0,50 m verringert werden. Ein unter der Mörfelder Landstraße
verlaufender Abwasserkanal, der noch in gutem Zustand ist, kann dadurch
erhalten bleiben.
D - Kosten Die Finanzierung der durch das neue Brückenbauwerk
entstehenden Kosten soll gemeinsam durch die Stadt Frankfurt a. M. und die
DB-AG auf der Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes erfolgen. Entsprechende
Verhandlungen müssen noch geführt werden. Deren Ergebnis wird im Rahmen einer
Bauvorlage der Stadtverordnetenversammlung unterbreitet. Anlage 1 (ca. 2,5 MB) Anlage 2 (ca. 181 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
03.01.2009, OF
708/5 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
30.01.2018, OF
770/5
Anregung vom 16.02.2018, OA 225
Antrag vom
07.10.2019, OF
1429/5
Auskunftsersuchen vom 25.10.2019, V 1452
Vortrag des
Magistrats vom 01.07.2024, M 91 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
03.12.2008 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5
am 16.01.2009, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 854 2009
1. Der Vorlage
M 228 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 708/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.01.2009, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 228 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2009, TO II, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 228 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2009, TO II, TOP 53
Beschluss: Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP
gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 5360, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009 Aktenzeichen: 66 2