Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Ziegelhüttenweg 20c
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 8
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Ziegelhüttenweg 20c I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbauberechtigte: Christian Wohlfahrt (Inhaber der Schreinerei Helfrich), Bruchstraße 45, 63099 Offenbach am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 32, Flur 549, Flurstück 2/42, Ziegelhüttenweg 20c hält 868 m2 Erbbauzweck: Gewerbliche Nutzung für einen Schreinereibetrieb Erbbauzeit: 40 Jahre Erbbauzins: 10.936,80 EUR p.a., bei vierteljährlicher Zahlweise Gebäudewertentschädigung: 0,00 EUR Anpassung: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung in der Regel alle fünf Jahre nach Entwicklung des Verbraucherpreisindex). Besondere Bedingungen Die Leitungen der Stadt und anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern. Für den Fall eines Verkaufs des Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht begründet. Eine Umwandlung in Teileigentum ist ausgeschlossen. Rechts- und Sachmängelhaftung Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 940,00 EUR/m2 auf Grundlage einer Wohnnutzung mit einer WGFZ 2,0 beträgt. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 396.272 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. Begründung: Die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindliche Liegenschaft "Ziegelhüttenweg 20c" ist ein ehemaliger Betriebshof des Grünflächenamts. Er weist einen hohen Investitionsstau auf und ist inzwischen komplett geräumt. Herr Christian Wohlfahrt ist Inhaber der Schreinerei Helfrich. Diese hat ihren Firmensitz in der benachbarten Liegenschaft Ziegelhüttenweg 20d. Herr Wohlfahrt möchte die Betriebsstätte der Schreinerei vergrößern und hierfür ein Erbbaurecht begründen, mit dem er seinen Handwerksbetrieb am Standort Sachsenhausen sichert. Als Erbbauzins wurde der für gewerbliche Zwecke festzusetzende Bodenwert von 210,00 €/m2 mit 6 % p.A. verzinst. Ein Entgelt für die stark sanierungsbedürftigen aufstehenden Gebäude wird nicht erhoben, da der Erbbauberechtigte diese auf seine Kosten umbaut und neu gestaltet. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung einer Dynamisierung und einem Verkauf zu einem Bodenrichtwert bei gewerblicher Nutzung ergibt sich ein über die Laufzeit prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt von 253.122 €. Anlage 1 (ca. 993 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 16.02.2018, OA 225 Antrag vom 30.01.2018, OF 770/5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 24.01.2018