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Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes an der Erneuerung des Bauwerks über die Mörfelder Landstraße.
  2. Für die Umsetzung der Maßnahme werden über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5183 (M 91/2024), hinaus zusätzliche, im Haushalt vorgesehene Investitionsmittel in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001993 "Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße" in Höhe von 27.177 T€ brutto bewilligt und freigegeben.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Finanzierungsgrundlage eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG abzuschließen.

Begründung

A. Allgemeines

Die Erneuerung des Bauwerks über die Mörfelder Landstraße ist ein verkehrs- und stadtentwicklungspolitisch bedeutendes Infrastrukturprojekt, das maßgeblich zur langfristigen Sicherung und Verbesserung der Mobilität in Frankfurt beiträgt. Die Maßnahme wird durch die Deutsche Bahn im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes umgesetzt. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet und zugleich berechtigt, eigene Bedarfe einzubringen.

B. Finanzielle Auswirkungen

Da es sich bei dem Vorhaben um die Änderung bestehender Anlagen handelt, sind keine anderen räumlichen Alternativen vorhanden. Es wurden Varianten bzgl. der Konstruktion der DB-Brücke sowie zur Örtlichkeit für die Vorfertigung der DB-Brücke untersucht und vorliegende Variante als wirtschaftlichste identifiziert.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Die Verkehrssicherheit in der Mörfelder Landstraße (K 816) zwischen der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße wird verbessert. Der bestehende Engpass von minimal 12 m Breite des Verkehrsraums wird beseitigt.

D. Klimaschutz

Die für die termingerechte Mitfinanzierung benötigen Mittel betragen 27.177 T€ brutto.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 39
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 13
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Franz-Georg Söller Lauterbacher Straße 26 60386 Frankfurt Main als Schiedsperson für den Bezirk 11.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT FRAKTION BFF-BIG Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 59
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Franz-Georg Söller Lauterbacher Straße 26 60386 Frankfurt Main als Schiedsperson für den Bezirk 11.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG VOLT FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei

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