Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzen
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Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 157
Betreff: Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2389 Ziffer 2 - OA 225/18 OBR 5 - Der Magistrat verweist auf die Vorplanung zur Aufweitung der unmittelbar nördlich angrenzenden Brücke über die Mörfelder Landstraße. Hier wird ein deutlich breiterer Durchgang mit einem beiderseitigen Geh- und Radweg neben der Straße entstehen. Für diese Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz liegen bereits Planungen vor. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Fußgängerunterführung wäre eine neue weitere Eisenbahnkreuzungsmaßnahme in unmittelbarer Nachbarschaft. Da hierfür noch keinerlei Planungen existieren, wäre diese Fußgängerunterführung zeitlich nicht schneller realisierbar als die Aufweitung der Brücke. Zudem würde durch die vorgeschlagene Fußgängerunterführung an diesem Standort eine spätere Aufweitung der Brücke über die Mörfelder Landstraße technisch deutlich schwieriger, möglicherweise überhaupt nicht in dem vorgesehenen Umfang umsetzbar. Die vorgeschlagene Fußwegverbindung bringt mithin keinerlei Vorteil für die Verkehrssituation an dieser Stelle. Im Übrigen ist für das Grundstück Bezirk 32 Flur 549 Nr. 2/42 - Ziegelhüttenweg 20c - auf Grundlage der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 (§ 2389 Ziff. 1) zur Vorlage M 8 ein Vertrag über die Bestellung eines Erbbaurechts an diesem Grundstück beurkundet worden. Über dieses Grundstück kann somit nicht mehr anderweitig, insbesondere zum Bau einer Eisenbahnunterführung, verfügt werden.