Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Mehrkosten für Umplanung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009, § 5360 (M 228), wurde bis 2013 eine Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung angefertigt. Mit Verfügung vom 27.03.2012 wurde vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr festgelegt, dass die Stadt Frankfurt am Main das planungsrechtliche Verfahren durchführen muss. Dies wurde durch die Stellungnahme des HMWEVW vom 02.02.2024 nochmals bestätigt. Die benötigten Planungsunterlagen lagen 2013 vor. Im Jahre 2015 wurde durch die Stadt Frankfurt am Main die Umsetzung des Projektes auf das Jahr 2025 verschoben. In den folgenden Jahren wurde das Projekt nicht weiter verfolgt. Im Jahre 2019 wurden die Planungen für eine baldige Umsetzung des Projektes wiederaufgenommen. Im Zeitraum 2014 bis 2019 ist das für den Bau des Stabbogenbrücke benötigte Grundstück für den Bau von Flüchtlingsunterkünften vorgesehen worden. Die Planungen waren 2019 soweit fortgeschritten, dass eine Abkehr davon nicht mehr möglich war. Im Januar 2020 wurde letztendlich durch den zuständigen Dezernenten festgelegt, dass die Pflichten der Stadt Frankfurt am Main zur Unterbringung von Flüchtlingen höher zu bewerten sind, als die Aspekte der Brückenmontage. Durch den Wegfall der geplanten Montagefläche werden weitreichende Umplanungen notwendig. Diese betreffen die Bahn- und auch Straßenanlagen. Auf Grundlage der mit der DB Netz AG im Jahre 2007 abgeschlossenen Planungsvereinbarung sind die dafür erforderlichen Umplanungen von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen. Die Mehrkosten entstehen durch die umfangreichen Umplanungen und die neue Erstellung der Genehmigungsplanung, infolge des Wegfalls der geplanten Montagefläche.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Eine Aufweitung des Straßenquerschnittes und damit eine Beseitigung der Engstelle der Mörfelder Landstraße an dieser Stelle ist im Zuge der Erneuerung der Eisenbahnüberführung zwingend erforderlich. Da das bisher geplante Montagegrundstück nicht mehr zur Verfügung steht, muss das Bauwerk an anderer Stelle hergestellt werden und wird dann zur endgültigen Lage im Bahndamm eingefahren. Die vorliegenden Planungen sind weitreichend zu überarbeiten oder neu anzufertigen. Dies betrifft alle Gewerke des Projektes (unter anderen: eine Umplanung der Leitungsbetreiber, neue Umweltgutachten, neues Baulärmgutachten, Baugrunduntersuchungen). Auf Grundlage der abgeschlossenen Planungsvereinbarung sind diese Kosten vom Verursacher der Umplanung zu tragen.
D. Klimaschutz
Die für die weitreichenden Umplanungen benötigten Mehrkosten betragen 2.288 T€.