Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221
Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)
- Dem Neubau der Kindertageseinrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Der Neubau entspricht nicht dem Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung.
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 5.139.089 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
- Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2012-2015 enthalten.
- Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt unterjährig zunächst in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Elemente 5.002770.500.104.100 bis
- Am Jahresende sind aus den Anlagen im Bau die im jeweiligen Jahr verausgabten Mittel an den Eigenbetrieb "Kita Frankfurt" zu übertragen. Die vom Eigenbetrieb direkt beschaffte Ausstattung wird im Vermögensplan des Eigenbetriebs gebucht.
- Es wird gebilligt, dass zur Finanzierung der Investition durch den Eigenbetrieb städtische Investitionszuschüsse bis zu 5.139.089 € aus der Produktgruppe 20.02 gewährt werden. Es dient zur Kenntnis, dass die Auszahlung der Investitionszuschüsse in Höhe der im jeweiligen Jahr angefallenen Bauaufwendungen erfolgt, für die bis 2011 angefallenen Planungskosten bereits ein Investitionszuschuss von 91.598,61 € geleistet wurde und die jährlich notwendigen Sollveränderungen im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zulässig sind.
- Es dient zu Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von 900.000 € werden aus dem veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770 gedeckt ggf. werden darin enthaltene Projekte zurückgestellt oder gestrichen.
- Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen Gründen werden die Flure dieser Kindertageseinrichtung als Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite (ohne Garderobenschienen) bis maximal 2,30 Meter akzeptiert.
- Für die barrierefreie Zugänglichkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet wird. Die damit zusammenhängenden Lasten, insbesondere die Verkehrssicherheitspflicht, und die Rechte, die mit der eigenständigen Nutzung und Bewirtschaftung zusammenhängen, werden ab dem Zeitpunkt der Nutzung als Kindertageseinrichtung an den Betrieb 48 übertragen.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Nieder-Eschbach, sowie zur Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung in der Gladiolenstraße in Nieder-Eschbach notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt sich hierbei um 6 U3-Gruppen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Der Dorfplatz und die Stichflure können somit auch kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Sie sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen, sich bewegen (gerne auch mit einem "Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren, ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase, die sehr oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, die andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas holen, sich mit ihrer Freundin aus der Nachbargruppe treffen und dabei noch Umwege machen, z.B. die Schuhe oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu prüfen, wer alles da ist, oder wer Nachmittags noch im Haus ist u. A. Je nach Form der Flure werden diese auch für Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche für z.B. eine Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung, genutzt. In jedem Fall sind die Flure auch als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. In den Fluren werden die gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25 Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden sein, um Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48% 20% 33% 2004: 50% 25% 25% 2008: 63% 22% 15% 2009: 64% 22% 14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf 5.139.089 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsbedarf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf 2010-2011 91.598,61 € 91.598,61 € 2012 1.839.781,00 € 1.511.934,00 € 2013 3.207.709,39 € 2.603.588,39 € 2014 - 931.968,00 €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Folgekosten 1.140.626 €
- b)sachliche Folgekosten (Bewirtschaftungskosten) 35.000 € - Größere Bauunterhaltung 30.835 €
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,75 % keine bei Eigenbetrieben - Abschreibung keine
- Jahreserträge
- a)voraussichtliche Elternentgelte 140.000 €
- b)Landeszuschuss 180.000 €
- Leistung Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen
- a)Neuschaffung von 1 Stelle Kindertagesstättenleitung, EGr. S15 TVöD = 68.940 €
- b)Neuschaffung von 1 Stelle stellvertr. Kindertagesstättenleitung, EGr. S13 TVöD = 64.930 €
- c)Neuschaffung von 15,2 Stellen Erzieher/in, EGr. S8 TVöD = 865.488 €
- d)Neuschaffung von 1 Stelle Köchin/Koch, EGr.5 TVöD = 43.550 €
- e)Neuschaffung von 0,9 Stellen Kochfrau/Kochmann, EGr.3 TVöD = 36.738 €
- f)Neuschaffung von 1,56 Stellen Hausangestellte/r, EGr.2Ü TVöD = 60.980 €
- Sonstiges keine Anlage 1 (ca. 187 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 334 KB) Anlage _Erlaeuterung_Kostendeckblatt (ca. 64 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 92 KB) Anlage _Plaene (nicht öffentlich - ca. 1,2 MB) Anlage _Soll-Ist-Vergleich (ca. 119 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2012, NR 445 Anregung vom 02.11.2012, OA 282 Antrag vom 16.10.2012, OF 131/15