Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M
221 Betreff:
Neubau einer
Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M
246) 1. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung für 6
Gruppen in Frankfurt Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße, wird auf Basis der
beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht nicht dem
Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter
Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 5.139.089 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend
bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im
Investitionsprogramm 2012-2015 enthalten. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt
unterjährig zunächst in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100,
PSP-Elemente 5.002770.500.104.100 bis 700. Am Jahresende sind aus den Anlagen
im Bau die im jeweiligen Jahr verausgabten Mittel an den Eigenbetrieb "Kita
Frankfurt" zu übertragen. Die vom Eigenbetrieb direkt beschaffte Ausstattung
wird im Vermögensplan des Eigenbetriebs gebucht. 6. Es wird gebilligt, dass zur Finanzierung der
Investition durch den Eigenbetrieb städtische Investitionszuschüsse bis zu
5.139.089 € aus der Produktgruppe 20.02 gewährt werden. Es dient zur Kenntnis, dass die
Auszahlung der Investitionszuschüsse in Höhe der im jeweiligen Jahr
angefallenen Bauaufwendungen erfolgt, für die bis 2011 angefallenen
Planungskosten bereits ein Investitionszuschuss von 91.598,61 € geleistet
wurde und die jährlich notwendigen Sollveränderungen im Rahmen der Allgemeinen
Bewirtschaftungsvorschriften zulässig sind. 7. Es dient zu Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung
keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden
können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von 900.000 € werden aus dem
veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770 gedeckt ggf.
werden darin enthaltene Projekte zurückgestellt oder gestrichen. 8. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen
Gründen werden die Flure dieser Kindertageseinrichtung als Spiel-, Bewegungs-
und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite (ohne Garderobenschienen)
bis maximal 2,30 Meter akzeptiert. 9. Für die barrierefreie Zugänglichkeit der
zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem
Plattformlift ausgestattet. 10. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet wird. Die
damit zusammenhängenden Lasten, insbesondere die Verkehrssicherheitspflicht,
und die Rechte, die mit der eigenständigen Nutzung und Bewirtschaftung
zusammenhängen, werden ab dem Zeitpunkt der Nutzung als Kindertageseinrichtung
an den Betrieb 48 übertragen. 11. Mit der Maßnahme ist
unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen im Stadtteil Nieder-Eschbach, sowie zur Sicherstellung des
gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren, ist die Errichtung
der Kindertageseinrichtung in der Gladiolenstraße in Nieder-Eschbach notwendig.
Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen
entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt
sich hierbei um 6 U3-Gruppen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem
Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere
Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden
unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht
entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die
Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen
Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen
Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung
des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der
Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies
erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im
Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten
Treppen erreicht. Dieses
Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige
Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Der
Dorfplatz und die Stichflure können somit auch kindgerecht gestaltet und als
Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Sie sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in
Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen, sich bewegen (gerne auch mit einem
"Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren,
ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase,
die sehr oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, die
andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas holen, sich mit ihrer Freundin aus
der Nachbargruppe treffen und dabei noch Umwege machen, z.B. die Schuhe
oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu prüfen, wer alles da ist, oder wer
Nachmittags noch im Haus ist u. A. Je nach Form der Flure werden diese auch für
Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder
an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche für z.B.
eine Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung,
genutzt. In jedem Fall sind
die Flure auch als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle
Räume in einer Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder
an. In den Fluren werden die
gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25
Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und
verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und
"Ordnung" zu halten, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in
Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die
Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen
Eltern und pädagogischen Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen
auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind
ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung
von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und
Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden sein, um
Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen
sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu
widmen. Insgesamt
zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe
Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter
Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet
an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei
besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei
können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch
nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der
Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010)
stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der
Ganztagsbetreuung dar.
Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48%
20% 33%
2004: 50%
25% 25%
2008: 63% 22%
15% 2009: 64%
22% 14%
Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in
der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im
Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird
durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen
Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal
mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter
Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein
separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. D) Kosten 1. Investitionsbedarf
5.139.089 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsbedarf zu erwarten:
Jahr Verpflichtungen Mittelablauf
2010-2011 91.598,61 € 91.598,61 €
2012 1.839.781,00 €
1.511.934,00
€ 2013 3.207.709,39 € 2.603.588,39 €
2014 - 931.968,00 €
3. Zugehörige Folgekosten
keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten
1.140.626 € b) sachliche Folgekosten
(Bewirtschaftungskosten)
35.000 € -
Größere Bauunterhaltung
30.835 €
c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,75 %
keine bei Eigenbetrieben - Abschreibung
keine 5. Jahreserträge a) voraussichtliche Elternentgelte
140.000
€ b)
Landeszuschuss
180.000 € 6. Leistung Dritter
keine 7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen a) Neuschaffung von 1 Stelle
Kindertagesstättenleitung, EGr. S15 TVöD
= 68.940 € b) Neuschaffung von 1 Stelle
stellvertr. Kindertagesstättenleitung, EGr. S13 TVöD
= 64.930 € c)
Neuschaffung von 15,2 Stellen Erzieher/in, EGr. S8 TVöD
= 865.488 € d) Neuschaffung von 1 Stelle
Köchin/Koch, EGr.5 TVöD
= 43.550 € e) Neuschaffung von 0,9 Stellen
Kochfrau/Kochmann, EGr.3 TVöD
= 36.738
€ f) Neuschaffung von
1,56 Stellen Hausangestellte/r, EGr.2Ü TVöD
= 60.980 € 8. Sonstiges
keine Anlage 1 (ca. 187 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 334 KB) Anlage _Erlaeuterung_Kostendeckblatt (ca. 64 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 92 KB)
Anlage _Plaene (nicht
öffentlich - ca. 1,2 MB) Anlage _Soll-Ist-Vergleich (ca. 119 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
07.11.2012, NR 445
Anregung vom
02.11.2012, OA 282
Antrag vom
16.10.2012, OF
131/15 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 10.10.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR
15 am 02.11.2012, TO I, TOP 8 Die FREIE
WÄHLER-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Die FREIEN
WÄHLER enthalten sich mit dem Hinweis, dass die Zustimmung erfolgt, sobald
die Andienung bzw. verkehrliche Erschließung dargelegt wird."
Die Vorlage OF 131/15 wird zum gemeinsamen
Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FPD erklärt. Beschluss:
Anregung OA 282 2012
1.
Der Vorlage M 221 wird unter Hinweis auf OA 282 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 131/15 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2.
Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
27 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 221 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
14. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 18
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die
Beratung der Vorlage M 221 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und
Integration die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP
und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Zurückstellung)
zu 2.
CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD,
LINKE., Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 445 wird abgelehnt. 3.
a)
Der Ziffer 1. der Vorlage OA 282 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 282 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445)
sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE
WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3.
a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes
Verfahren) b) CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 221 =
Annahme, NR 445 und OA 282 = Ablehnung) NPD (M 221 und OA 282 =
Enthaltung) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 45 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 445 wird abgelehnt. 3.
a)
Der Ziffer 1. der Vorlage OA 282 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 282 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen
NR 445) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
zu 2.
CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP,
FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3.
a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren)
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und RÖMER
gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren)
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 221 und OA 282 =
Enthaltung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO I,
TOP 9 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 221 wird zugestimmt. 2.
Der
Vorlage NR 445 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en):
§ 2400, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 4