Neubau einer Kindertageseinrichtung in Höchst in der Windthorststraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M
220 Betreff:
Neubau einer
Kindertageseinrichtung in Höchst in der Windthorststraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M
246) 1. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung für 5
Gruppen in Frankfurt Höchst in der Windthorststraße, wird auf Basis der
beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht dem Standardraumprogramm
für eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter
Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 5.582.186 € erforderlich werden. Die Mittel werden
entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm
2012-2015 in der Produktgruppe 20.03 unter der Projektdefinition 5.003991 mit
einem Gesamtbetrag von 5.570.000 € enthalten. Es dient zur Kenntnis, dass
zur Deckung der bei der Freigabe der Planungsmittel durch den Magistrat
erwarteten Mehrkosten von 421.424 € im Rahmen des Jahresabschlusses 2011
ein zusätzlicher Budgetübertrag zu Lasten des Projekts KT Bergen-Enkheim -
Leuchte - (Projektdefinition 5.003970) gebildet wurde. Damit stehen 5.991.424
€ zur Verfügung. 5. Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung
keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden
können. Soweit die ausfallenden Drittmittel nicht durch Minderaufwendungen
innerhalb der Projektdefinition gedeckt werden können (409.238 €), werden
sie aus dem veranschlagten Gesamtbudget des Programms "KITA 2013 Platzausbau
für unter Dreijährige" - Projektdefinition 5.002770 - (25.762 €) gedeckt.
Ggf. werden dazu in diesem Programm enthaltene Projekte zurückgestellt oder
gestrichen. 6. Die Verrechnung der
Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100,
PSP-Elemente 5.003991.500.999.100 bis 700. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der zukünftige Träger
die Ausstattung selbst vornimmt und die in der Kostenberechnung enthaltenen
Mittel von 237.094 € brutto diesem zur Verfügung gestellt werden. Die
Verrechnung des Investitionskostenzuschusses ist in der Produktgruppe 20.03,
Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.003991.525.999 vorzunehmen. 8. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen
Gründen werden die Flure dieser Kindertageseinrichtung als Spiel-, Bewegungs-
und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite (ohne Garderobenschienen)
bis maximal 2,30 Meter akzeptiert. 9. Für die barrierefreie Zugänglichkeit der
zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem
Plattformlift ausgestattet. 10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu
beginnen. 11. Der
Magistrat wird beauftragt, in seinen Prüfungen gemäß Ziffer 4 des mit § 1721
vom 31.05.2012 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts bzw. zur mit § 1720
vom 31.05.2012 beschlossenen Ziffer 10 der E 1 die Empfehlungen der
Aufsichtsbehörde einzubeziehen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen im Stadtteil Höchst, sowie zur Sicherstellung des
gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden
Rechtsanspruches für 3-6 Jährige, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung
in der Windthorststraße in Höchst notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe
Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 5 Gruppen
entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt
sich hierbei um 3 U3-Gruppen und 2 Kindergartengruppen. Das vorliegende
Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der
Gesamtfläche. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich.
An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden
unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht
entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die
Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu
werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln,
die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern
ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von
Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume
direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch
Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht
außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige
Türanlagen) zu verzichten. Der Dorfplatz und die Stichflure können somit auch
kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden.
Sie sind der pädagogische Ort,
an dem Kinder in Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen, sich bewegen
(gerne auch mit einem "Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich
wieder neu orientieren, ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach
einer Eingewöhnungsphase, die sehr oft eng an den Gruppenraum und die
Gruppenerzieherin gebunden ist, die andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas
holen, sich mit ihrer Freundin aus der Nachbargruppe treffen und dabei noch
Umwege machen, z.B. die Schuhe oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu
prüfen, wer alles da ist, oder wer Nachmittags noch im Haus ist u. A. Je nach
Form der Flure werden diese auch für Treffen bei gruppenübergreifenden
Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder an Festen als Ergänzung zum
Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche für z.B. eine Bilderausstellung zu
einem Projekt der Kindertageseinrichtung, genutzt. In jedem Fall sind die Flure auch als pädagogische
Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer
Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. In den Fluren werden die
gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25
Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und
verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und
"Ordnung" zu halten, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in
Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die
Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen
Eltern und pädagogischen Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen
auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind
ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung
von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und
Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden sein, um
Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen
sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu
widmen. Insgesamt
zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe
Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter
Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet
an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei
besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei
können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch
nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der
Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010)
stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der
Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48%
20% 33%
2004: 50% 25%
25% 2008: 63%
22% 15%
2009: 64% 22%
14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in
der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im
Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird
durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen
Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal
mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter
Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein
separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. D) Kosten 1. Investitionsbedarf
5.582.186 €
2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsbedarf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf
2010-2011 132.667,05 € 132.667,05 €
2012 2.138.667,95 €
688.637,95
€ 2013 3.310.851,00 € 4.178.333,00 €
2014 - 582.548 €
3. Zugehörige Folgekosten
keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten
keine b) sachliche Folgekosten
(Bewirtschaftungskosten) -
Größere Bauunterhaltung
33.493 € -
Betriebskostenzuschüsse an den Träger
626.013 € c)
Kapitalkosten -
Kalkulatorische Verzinsung
265.154
€ - Abschreibung
121.920 € 5. Jahreserträge
keine 6. Leistung Dritter (Bundeszuschuss für Platzausbau
für Kinder unter 3 J.) keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
keine 8. Sonstiges
keine Anlage 1 (ca. 188 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 317 KB) Anlage _Erlaeuterung_Kostendeckblatt (ca. 81 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 93 KB)
Anlage _Plaene (nicht
öffentlich - ca. 1,3 MB) Anlage _Soll-Ist-Vergleich (ca. 126 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
07.11.2012, NR 445
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 10.10.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6
am 30.10.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
26 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 220
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen
des Revisionsberichtes); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FDP (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) 14. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 17
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage M 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE.,
Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 445 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP
und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie LINKE. und
FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 220 = Annahme, NR 445 = Ablehnung) NPD (M 220
= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 44 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 445 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP,
RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445)
sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
zu
2. CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP,
FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 220 = Annahme im
Rahmen des Revisionsberichtes) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO I,
TOP 8 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 220 wird zugestimmt. 2.
Der
Vorlage NR 445 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en):
§ 2399, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 4