Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M
216 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier:
Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.1999, §
4863 (M 150) I.1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock in Frankfurt am Main - Bockenheim ist der
Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des zu
ändernden Teilbereichs des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten
Lageplan vom 24.07.2017 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, im Plangebiet
ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem hohen Wohnanteil zu entwickeln.
Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am
Main Rechnung getragen werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung liegt im Frankfurter
Stadtteil Bockenheim und umfasst eine Fläche von circa 9 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Wiesbadener
Straße (Bundesautobahn A 648) und an den Katharinenkreisel, im Osten an die
Straße "Am Römerhof", im Süden an die Leonardo-da-Vinci-Allee und verläuft im
Westen an den westlichen Grenzen der Flurstücke 9/161, 9/159, 9/152, 9/143,
9/142. Im nordwestlichen Bereich gehören Teile der Flurstücke 9/141, 9/151,
9/193 und 6/40 der Flur 232 in der Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16, zum
Plangebiet. Anlass, Erfordernis und Ziele
Frankfurt am Main hat einen hohen
Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen
Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Infolge des anhaltend starken
Bevölkerungswachstums waren Ende 2015 bereits 724.486 Einwohner mit
Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet (Melderegister Frankfurt am Main,
Stand 31.12.2015). Nach einer aktuellen, kleinräumigen
Bevölkerungsvorausberechnung wird diese Einwohnerzahl bis 2030 auf rund 810.000
und bis zum Jahr 2040 auf voraussichtlich knapp 830.000 Einwohnerinnen und
Einwohner ansteigen. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der
Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet kann dazu
einen wichtigen Beitrag leisten. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den größten Teil des
Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplanes "Gemischte Baufläche -
Bestand" dar. Im Norden ist ein kleinerer Bereich als "Gemischte Baufläche -
geplant" ausgewiesen. Im Westen des Gebiets ist ein Streifen als "Wald -
Bestand" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dargestellt. Am
südlichen Rand des Geltungsbereichs verläuft eine
Schienennahverkehrsstrecke. Es ist beabsichtigt, auf circa 4 ha abweichend von
der Darstellung "Gemischte Baufläche" im RegFNP ein allgemeines Wohngebiet
zu entwickeln. Die vorgesehene räumliche Verteilung von allgemeinem Wohngebiet
und Misch- bzw. Kerngebiet im Bebauungsplan Nr. 683 Ä kann als an die
Entwicklungsziele des Regionalplans Südhessen / RegFNP 2010 angepasst
angesehen werden. Die in Anspruch zu nehmende Waldfläche von circa 0,38
ha ist im RegFNP (Maßstab 1:50.000) nicht relevant. Der Bebauungsplan Nr. 683 - Rebstock, in Kraft
getreten am 23.11.1999, deckt den überwiegenden Teil des Plangebiets ab und
setzt im nördlichen Teil Kerngebiet (MK) und im südlichen Teil Mischgebiet (MI)
mit jeweils einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 fest. Des Weiteren werden in
den einzelnen Baufenstern Geschossflächen (zwischen 6.500 m2 und 63.000 m2) und
die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse (zwischen II und XX Vollgeschossen)
festgesetzt. Im südwestlichen Bereich ist eine Kita vorgesehen. Im mittleren
Bereich, zwischen den zwei Gebieten, ist ein "Stadtplatz" und im Westen des
Plangebiets ein Streifen als "Fläche für Wald" ausgewiesen. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock - treten bei Rechtskraft des
Bebauungsplans Nr. 683 Ä in dessen räumlichen Geltungsbereich außer
Kraft. Der Geltungsbereich
des neu aufzustellenden Bebauungsplanes überlagert zudem im Nordwesten einen
kleineren Teilbereich des Bebauungsplanes NW 3a Nr. 1 sowie einen unbeplanten
Innenbereich nach § 34 BauGB. Konzept und städtebaulicher Entwurf Die Entwicklung, Bebauung und Vermarktung des
Rebstockgeländes basiert auf dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 683, auf
der Grundlage eines Entwurfes des Architekten Peter Eisenman sowie einer
"Rahmenvereinbarung über die Entwicklung, Erschließung, Bebauung und Verwertung
von Grundstücken im Rebstockpark, Frankfurt am Main" (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.1994, § 2697). Nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 683
entwickelte sich aufgrund starker Nachfrageverschiebungen auf dem
Grundstücksmarkt der südlich der Leonardo-da-Vinci-Allee gelegene Bereich, in
dem überwiegend Wohnungen entstanden, zügig. Die Bebauung ist hier heute nahezu
abgeschlossen. Eine neue Schule ist ebenfalls in Betrieb gegangen. Es entstand
ein attraktives Wohnviertel. Im Vergleich hierzu blieb die Entwicklung des
nordöstlichen Bürobereiches mangels Nachfrage nach Büroflächen zurück. Dadurch
war auch die in diesem Bereich vorgesehene Schaffung einer
Einkaufsinfrastruktur lange Zeit blockiert. Eine Belebung der Nachfrage nach
Büroflächen ist mittelfristig nicht absehbar, insbesondere nicht in der
Massivität und dem baulichen Volumen wie im derzeit rechtsverbindlichen
Bebauungsplan dargestellt ist. Aus städtebaulicher, wohnungspolitischer und
ökonomischer Sicht ist daher in diesem Teilgebiet des Bebauungsplans Nr. 683
eine Reduktion der Büroflächen zugunsten von Wohnnutzungen sinnvoll. Das Gebiet
soll jetzt ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem hohen Wohnanteil
werden. Ein weiteres Ziel der
Umstrukturierung ist die Optimierung der Erschließungsstruktur. Die Lage des
Stadtplatzes und die Gebäudeerschließung durch Wendehämmer sind nicht mehr
zeitgemäß. Eine
schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass eine Wohnnutzung unter
bestimmten Vor-aussetzungen auch an der Wiesbadener Straße möglich ist. Gemäß des Rahmenplans vom 24.07.2017 sollen im
Allgemeinen Wohngebiet WA entlang der Wiesbadener Straße mehrere Wohnblöcke und
eine Kita entstehen. Im Kerngebiet MK an der Ecke zum Katharinenkreisel wird
voraussichtlich ein Hotelturm errichtet werden, wobei auch eine andere
gewerbliche Nutzung an dieser Stelle denkbar ist. Der mittlere Bereich soll mit einem Wohnblock, einem
gemischt genutzten Block und einem Stadtplatz entwickelt werden. Dabei soll das
Mischgebiet MI im östlichen Block mit einer durchgehenden Ladenzone zum
Stadtplatz errichtet werden, auch Arztpraxen sollen hier einziehen können.
30% der neu entstehenden Geschossflächen für
Wohnungen sollen im geförderten Wohnungsbau errichtet werden. Zwei Baublöcke direkt an der Leonardo-da-Vinci-Allee
sind bereits im Rahmen einer Wohnbebauung mit einem integrierten
Lebensmittelmarkt fertiggestellt worden. Im westlichen Teil des Plangebietes am Rebstockwald
sollen Wohnzeilen mit einer Kindertagesstätte entstehen (WA + KITA). Für das
Wohngebäude mit Kita und entsprechender Freifläche soll ein Eingriff von
höchstens 0,38 ha in den Rebstockwald vorgenommen werden, um die Erschließung
möglichst effizient zu nutzen. Die aus der Kita-Nutzung resultierenden
Verkehrssicherungspflichten müssen innerhalb dieser 0,38 ha abgebildet werden,
sie dürfen nicht zu einem größeren Eingriff in den Rebstockwald führen. Falls
die erforderlichen Verkehrssicherungspflichten zu einem größeren Eingriff in
den Rebstockwald führen würden, soll die Kita an einem anderen Standort
innerhalb des Plangebiets realisiert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine
Kompensation für den Waldeinschlag, durch Ausbildung eines Grünstreifens
parallel zur Wiesbadener Straße, aufgezeigt werden. Das Plangebiet ist mit der Straßenbahnhaltestelle an
der Leonardo-da-Vinci-Allee direkt gegenüber des bestehenden gemischt genutzten
Blocks mit integriertem Supermarkt gut an den öffentlichen Personennahverkehr
angebunden. Die innere Straßenerschließung soll durch die Neuaufstellung des
Bebauungsplans verbessert werden, sie ist in ihrer Ausgestaltung im Rahmenplan
dargestellt. Die direkte Anbindung des Plangebietes von der Wiesbadener Straße,
ursprünglich für den morgendlichen Berufsverkehr zu der geplanten, hoch
verdichteten Büronutzung vorgesehen, ist bei Umwandlung in ein Gebiet mit
ausgeprägter Wohnnutzung nicht mehr erforderlich und soll entfallen. Die notwendige soziale Infrastruktur für die
zusätzliche Wohnbebauung wird geprüft und nachgewiesen. Der Magistrat wird
hierzu mit dem Vorhabenträger eine Kostenübernahme bzw. -beteiligung
verhandeln. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,2 MB) Anlage
2_Rahmenplan (ca. 3 MB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom 04.12.2017, OA 210
Antrag vom
12.11.2017, OF
426/2
Antrag vom 26.11.2017, OF 460/2
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.1999, M 150
Vortrag des
Magistrats vom 29.07.2019, M 100
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
08.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.11.2017, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 216 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION; LINKE. (= Votum
im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) BFF (= Votum
im Haupt- und Finanzausschuss) FRANKFURTER (= Annahme)
16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP
26 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 216 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 17. Sitzung des OBR 2
am 04.12.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 210 2017
1. Die Vorlage
M 216 wird unter Hinweis auf OA 210 zurückgewiesen.
2. Die Vorlage
OF 426/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage
OF 460/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF
(= Ablehnung) 17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird
abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP (=
Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 216 = Annahme im Rahmen OA
210, OA 210 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 216 = Ablehnung, OA 210 =
Annahme) 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 32
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Die
Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der
Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP und
FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 2113, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 00