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Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Betreff: Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.1999, § 4863 (M 150) I.1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock in Frankfurt am Main - Bockenheim ist der Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereichs des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 24.07.2017 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, im Plangebiet ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem hohen Wohnanteil zu entwickeln. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung liegt im Frankfurter Stadtteil Bockenheim und umfasst eine Fläche von circa 9 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Wiesbadener Straße (Bundesautobahn A 648) und an den Katharinenkreisel, im Osten an die Straße "Am Römerhof", im Süden an die Leonardo-da-Vinci-Allee und verläuft im Westen an den westlichen Grenzen der Flurstücke 9/161, 9/159, 9/152, 9/143, 9/142. Im nordwestlichen Bereich gehören Teile der Flurstücke 9/141, 9/151, 9/193 und 6/40 der Flur 232 in der Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16, zum Plangebiet. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt am Main hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Infolge des anhaltend starken Bevölkerungswachstums waren Ende 2015 bereits 724.486 Einwohner mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet (Melderegister Frankfurt am Main, Stand 31.12.2015). Nach einer aktuellen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung wird diese Einwohnerzahl bis 2030 auf rund 810.000 und bis zum Jahr 2040 auf voraussichtlich knapp 830.000 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den größten Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplanes "Gemischte Baufläche - Bestand" dar. Im Norden ist ein kleinerer Bereich als "Gemischte Baufläche - geplant" ausgewiesen. Im Westen des Gebiets ist ein Streifen als "Wald - Bestand" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dargestellt. Am südlichen Rand des Geltungsbereichs verläuft eine Schienennahverkehrsstrecke. Es ist beabsichtigt, auf circa 4 ha abweichend von der Darstellung "Gemischte Baufläche" im RegFNP ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Die vorgesehene räumliche Verteilung von allgemeinem Wohngebiet und Misch- bzw. Kerngebiet im Bebauungsplan Nr. 683 Ä kann als an die Entwicklungsziele des Regionalplans Südhessen / RegFNP 2010 angepasst angesehen werden. Die in Anspruch zu nehmende Waldfläche von circa 0,38 ha ist im RegFNP (Maßstab 1:50.000) nicht relevant. Der Bebauungsplan Nr. 683 - Rebstock, in Kraft getreten am 23.11.1999, deckt den überwiegenden Teil des Plangebiets ab und setzt im nördlichen Teil Kerngebiet (MK) und im südlichen Teil Mischgebiet (MI) mit jeweils einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 fest. Des Weiteren werden in den einzelnen Baufenstern Geschossflächen (zwischen 6.500 m2 und 63.000 m2) und die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse (zwischen II und XX Vollgeschossen) festgesetzt. Im südwestlichen Bereich ist eine Kita vorgesehen. Im mittleren Bereich, zwischen den zwei Gebieten, ist ein "Stadtplatz" und im Westen des Plangebiets ein Streifen als "Fläche für Wald" ausgewiesen. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock - treten bei Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 683 Ä in dessen räumlichen Geltungsbereich außer Kraft. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes überlagert zudem im Nordwesten einen kleineren Teilbereich des Bebauungsplanes NW 3a Nr. 1 sowie einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Konzept und städtebaulicher Entwurf Die Entwicklung, Bebauung und Vermarktung des Rebstockgeländes basiert auf dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 683, auf der Grundlage eines Entwurfes des Architekten Peter Eisenman sowie einer "Rahmenvereinbarung über die Entwicklung, Erschließung, Bebauung und Verwertung von Grundstücken im Rebstockpark, Frankfurt am Main" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.1994, § 2697). Nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 683 entwickelte sich aufgrund starker Nachfrageverschiebungen auf dem Grundstücksmarkt der südlich der Leonardo-da-Vinci-Allee gelegene Bereich, in dem überwiegend Wohnungen entstanden, zügig. Die Bebauung ist hier heute nahezu abgeschlossen. Eine neue Schule ist ebenfalls in Betrieb gegangen. Es entstand ein attraktives Wohnviertel. Im Vergleich hierzu blieb die Entwicklung des nordöstlichen Bürobereiches mangels Nachfrage nach Büroflächen zurück. Dadurch war auch die in diesem Bereich vorgesehene Schaffung einer Einkaufsinfrastruktur lange Zeit blockiert. Eine Belebung der Nachfrage nach Büroflächen ist mittelfristig nicht absehbar, insbesondere nicht in der Massivität und dem baulichen Volumen wie im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan dargestellt ist. Aus städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökonomischer Sicht ist daher in diesem Teilgebiet des Bebauungsplans Nr. 683 eine Reduktion der Büroflächen zugunsten von Wohnnutzungen sinnvoll. Das Gebiet soll jetzt ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem hohen Wohnanteil werden. Ein weiteres Ziel der Umstrukturierung ist die Optimierung der Erschließungsstruktur. Die Lage des Stadtplatzes und die Gebäudeerschließung durch Wendehämmer sind nicht mehr zeitgemäß. Eine schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass eine Wohnnutzung unter bestimmten Vor-aussetzungen auch an der Wiesbadener Straße möglich ist. Gemäß des Rahmenplans vom 24.07.2017 sollen im Allgemeinen Wohngebiet WA entlang der Wiesbadener Straße mehrere Wohnblöcke und eine Kita entstehen. Im Kerngebiet MK an der Ecke zum Katharinenkreisel wird voraussichtlich ein Hotelturm errichtet werden, wobei auch eine andere gewerbliche Nutzung an dieser Stelle denkbar ist. Der mittlere Bereich soll mit einem Wohnblock, einem gemischt genutzten Block und einem Stadtplatz entwickelt werden. Dabei soll das Mischgebiet MI im östlichen Block mit einer durchgehenden Ladenzone zum Stadtplatz errichtet werden, auch Arztpraxen sollen hier einziehen können. 30% der neu entstehenden Geschossflächen für Wohnungen sollen im geförderten Wohnungsbau errichtet werden. Zwei Baublöcke direkt an der Leonardo-da-Vinci-Allee sind bereits im Rahmen einer Wohnbebauung mit einem integrierten Lebensmittelmarkt fertiggestellt worden. Im westlichen Teil des Plangebietes am Rebstockwald sollen Wohnzeilen mit einer Kindertagesstätte entstehen (WA + KITA). Für das Wohngebäude mit Kita und entsprechender Freifläche soll ein Eingriff von höchstens 0,38 ha in den Rebstockwald vorgenommen werden, um die Erschließung möglichst effizient zu nutzen. Die aus der Kita-Nutzung resultierenden Verkehrssicherungspflichten müssen innerhalb dieser 0,38 ha abgebildet werden, sie dürfen nicht zu einem größeren Eingriff in den Rebstockwald führen. Falls die erforderlichen Verkehrssicherungspflichten zu einem größeren Eingriff in den Rebstockwald führen würden, soll die Kita an einem anderen Standort innerhalb des Plangebiets realisiert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Kompensation für den Waldeinschlag, durch Ausbildung eines Grünstreifens parallel zur Wiesbadener Straße, aufgezeigt werden. Das Plangebiet ist mit der Straßenbahnhaltestelle an der Leonardo-da-Vinci-Allee direkt gegenüber des bestehenden gemischt genutzten Blocks mit integriertem Supermarkt gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die innere Straßenerschließung soll durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans verbessert werden, sie ist in ihrer Ausgestaltung im Rahmenplan dargestellt. Die direkte Anbindung des Plangebietes von der Wiesbadener Straße, ursprünglich für den morgendlichen Berufsverkehr zu der geplanten, hoch verdichteten Büronutzung vorgesehen, ist bei Umwandlung in ein Gebiet mit ausgeprägter Wohnnutzung nicht mehr erforderlich und soll entfallen. Die notwendige soziale Infrastruktur für die zusätzliche Wohnbebauung wird geprüft und nachgewiesen. Der Magistrat wird hierzu mit dem Vorhabenträger eine Kostenübernahme bzw. -beteiligung verhandeln. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,2 MB) Anlage 2_Rahmenplan (ca. 3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 04.12.2017, OA 210 Antrag vom 12.11.2017, OF 426/2 Antrag vom 26.11.2017, OF 460/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.1999, M 150 Vortrag des Magistrats vom 29.07.2019, M 100 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.11.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRANKFURTER (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 216 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 210 2017 1. Die Vorlage M 216 wird unter Hinweis auf OA 210 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 426/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 460/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 216 = Annahme im Rahmen OA 210, OA 210 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 216 = Ablehnung, OA 210 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2113, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 00