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Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.07.2019, M 100 Betreff: Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2113 (M 216) I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 22.01.2018 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 29.08.2017 bis 26.09.2017 durchgeführt worden sind. II. Der vorgelegte Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) und § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca. 9,4 MB) Anlage 2_Textteil_BPlan (ca. 61 KB) Anlage 3_Bgr_BPlan (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 31.07.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2019, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Die Vorlage M 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 78 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und 2 GRÜNE Beschlussausfertigung(en): § 4497, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 61 00