Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 29.07.2019, M
100 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock hier: Beschluss zur öffentlichen
Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2113 (M 216)
I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB am 22.01.2018 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom
29.08.2017 bis 26.09.2017 durchgeführt worden sind. II. Der vorgelegte Bebauungsplan-Entwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit
dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) und § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder
Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen und
Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag
des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt
Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der
Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder
Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca.
9,4 MB) Anlage
2_Textteil_BPlan (ca.
61 KB) Anlage 3_Bgr_BPlan (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.11.2017, M 216
Vortrag des
Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
31.07.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2019, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 100 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. (= Ablehnung);
FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 2
am 19.08.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Die Vorlage M 100 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP
21 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 100 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
(= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) FRANKFURTER (=
Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO II, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 100 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
(= Ablehnung) 35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 78
Beschluss: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
34. Sitzung des OBR 2
am 16.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 100 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und LINKE.
(= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und 2 GRÜNE Beschlussausfertigung(en):
§ 4497, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 61 00