Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus: Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 213 Betreff: Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus: Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts Vorgang: Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 09.12.2019 I. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Stadt Frankfurt am Main, gemäß Magistratsbeschluss aus dem Jahr 2018, eine Bewerbung im Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus 2019" mit einer Ideenskizze zum Projekt "Lokale Baukultur bewahren: Das Neue Frankfurt" ab- gegeben hat. b) die Stadt Frankfurt am Main durch das zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zur Einreichung eines konkretisierten Förderantrages mit dem Projekttitel "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" aufgefordert wurde. c) dass Bundesfördermittel in Höhe von 5.000 T€ für den Zeitraum 2019 bis 2023 unter der Voraussetzung der Sicherstellung einer ausreichenden Komplementärfinanzierung von mindestens einem Drittel der Kosten in Aussicht gestellt werden. d) die erforderlichen städtischen Mittel in Höhe von 7.500 T€ zur Finanzierung des Projektes "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus 2019" für das Investitionsprogramm 2020-2023 unter der Projektdefinition 5.009808 "Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: Lokale Baukultur bewahren - Das Neue Frankfurt" in der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung angemeldet wurden. II. Die erforderlichen Mittel zur Erstellung des konkretisierten Förderantrags in Höhe von 150 T€ stehen unter der Produktgruppe 13.01, Sachkonto 6120 0000 Planungsmittel zur Verfügung. III. Zur Bearbeitung des Bundesförderprogramms wird eine auf den Förderungszeitraum befristete Stelle (01.01.2020 - 31.12.2023) im Stadtplanungsamt geschaffen. Die Finanzierung der Personalaufwendungen in Höhe von 95 T€ p.a. (Gesamt 380 T€) erfolgt aus Mitteln des Programms und wird seitens des Bundes mit 2/3 gefördert. Die Abwicklung erfolgt konsumtiv in der Produktgruppe 13.1 über die Personalaufwendungen. Die Erstattung in Höhe von 63 T€ p.a. (Gesamt 251 T€) aus Fördermitteln des Bundesprogramms ist als Personalkostenerstattung zu buchen. Die Drittmittel des Fördergebers sowie die Komplementärmittel verringern sich entsprechend auf der investiven Maßnahme. IV. Der Magistrat wird beauftragt, a) im Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" 2019 einen konkretisierten Antrag zum Projekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" beim zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. b) eine Förderrichtlinie zur Modernisierung der Wohnungsbestände und des Wohnumfeldes in den Siedlungen des Neuen Frankfurts im Rahmen der Umsetzung des Bundesförderprogramms zu entwerfen und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. c) nach endgültiger Aufnahme in das Bundesförderprogramm den Stadtverordneten auf der Grundlage dieses Beschlusses für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen bzw. für die Investitionskostenzuschüsse an Dritte den Stadtverordneten Beschlussvorlagen zur Bau- und Finanzierung vorzulegen. Begründung: A Zielsetzung Das Neue Frankfurt war eines der umfassendsten Bau- und Gestaltungsprojekte der klassischen Moderne in Deutschland. Formensprache und sozialer Anspruch des Neuen Bauens zeigten und zeigen sich in Frankfurt am Main in einer beispiellosen Vielfalt. Mitte der 1920er Jahre zog dieses ehrgeizige Wohnungsbauprojekt zahlreiche moderne Architekten, Gestalter und Künstler in die Stadt, die sie nachhaltig prägten. In den 1920er Jahren entstanden in Frankfurt am Main unter der Ägide des Stadtbaurats Ernst May und des Stadtbaudirektors Martin Elsaesser eine Vielzahl an Siedlungen, Bauensembles und Solitärbauten im Zeichen des Neuen Bauens. Kernstück ihrer Arbeit war ein umfassender sozialer Wohnungsbau, der innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren die Wohnungsnot der Stadt beseitigen sollte. Hierbei erfolgten eine klare Abgrenzung zur Baukultur der Gründerzeit und eine Anlehnung an die Ideen des Werkbunds sowie des Bauhauses und der Reformbewegung. Das Neue Frankfurt erlangte unter vielfältigen kulturellen Facetten internationale Bedeutung. Ein Höhepunkt war der Architekturkongress CIAM (Congrès Internationaux d'Architecture Moderne), der 1929 die weltweite Architektenszene in Frankfurt versammelte. Mit dem Neuen Frankfurt wurden zwischen 1925 und 1933 durch ein interdisziplinäres Team aus Stadtplanern, Architekten, Designern und Landschaftsplanern beispielhafte Siedlungen, Parks und Landschaftsräume gebaut und angelegt. Mehr als 12.000 Wohnungen zzgl. Infrastruktur wurden errichtet. Bauherren waren öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, in deren Eigentum sich noch heute die meisten Siedlungen befinden. Der Großteil der Siedlungen bietet auch heute bezahlbaren Wohnraum, einige Siedlungen stehen unter Denkmalschutz. Die Siedlungen wurden in der Vergangenheit baulich stark vernachlässigt. In den letzten Jahrzehnten wurden viele Häuser und Siedlungen durch Umbauten verändert, insbesondere durch Energieeinsparmaßnahmen oder beispielsweise auch durch die Installation eines außenliegenden Sonnenschutzes. Die Privatisierung einzelner Reihenhäuser und der Wunsch nach individueller Gestaltung hat diese Entwicklung stark beschleunigt. Der Zustand vieler Siedlungen erreicht derzeit nicht das Niveau des baukulturellen Erbes vergleichbarer Siedlungsbauten in anderen Städten, um international Aufmerksamkeit zu erreichen. Mit dem Projekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" soll ein Weg gefunden werden, bei den Bewohnern und den öffentlichen und privaten Eigentümern ein Bewusstsein für die Werte des Neuen Frankfurts zu wecken sowie neue und passende Lösungen für die Entwicklung der Siedlungszusammenhänge und Einzelgebäude, und ebenso der Frei- und Straßenräume zu finden. Durch angemessene Sanierungsmaßnahmen sollen sowohl ausgewählte Siedlungen als auch ausgewählte Häuser beispielgebend instand gesetzt, dabei in ihrem Charakter aber erhalten und gleichzeitig den modernen Wohnverhältnissen angepasst werden. Die soziale Idee des Neuen Frankfurt soll ebenfalls bewahrt und gefördert werden (bezahlbarer Wohnraum, Leben und Wohnen im Denkmal). Die Realisierung der baulichen Maßnahmen wird sich auf eine Auswahl von drei Siedlungen konzentrieren. Die Entwicklung wegweisender, u.a. technischer Lösungen, die auch im vergleichbaren Siedlungsbestand Anwendung finden können, ist eines der weitergehenden Ziele des Projektes. Begleitend zu den baulichen Maßnahmen sollen die Themen der städtebaulichen Moderne und deren Bedeutung für gegenwärtige Herausforderungen auf der nationalen und internationalen fachlichen Ebene sowie der gesellschaftlichen und Bewohnerebene diskutiert und vermittelt werden. Dies erfolgt über unterschiedliche Veranstaltungs- und Beteiligungsformate sowie die Einbindung der städtischen Museen. Vorhandene Netzwerke sollen hierbei ausgebaut werden. Ein enger Austausch wird insbesondere mit den Partnerstädten Tel Aviv und Lyon angestrebt, die vergleichbare Siedlungen haben. Mit dem Wettbewerb "Wohnen für Alle" sollen im Geiste des Neuen Frankfurts innovative Antworten auf aktuelle Fragestellungen der Stadtentwicklung und des Wohnungsbaus entwickelt werden. Diese beispielgebenden Konzepte für Gebäude, Siedlungen und bezahlbaren Wohnraum sollen in der Folge baulich umgesetzt werden. Insgesamt sollen die Maßnahmen auch dazu beitragen, die Feierlichkeiten zum hundertjährigen Bestehen des Neuen Frankfurt im Jahr 2025 vorzubereiten und das Neue Frankfurt in der (internationalen) Wahrnehmung dauerhaft zu stärken. B Alternativen Die bisherige Erfahrung im Bestandserhalt und in der Weiterentwicklung verschiedener Siedlungen hat gezeigt, dass bezüglich des Schutzes des baukulturellen Erbes verschiedene Herausforderungen bestehen. Diese stehen u.a. im Zusammenhang mit einem angemessenen und sich über die Jahre verändernden Niveau von Bau- und Haustechnik, Baumaterialien, infrastruktureller Ausstattung in den Gebäuden sowie Standards des Wärmeschutzes. Weiterhin ist im Laufe der Nutzung die Individualität der Nutzeransprüche sowohl an die Wohnungen als auch an die Freiräume und Gartenanlagen stark gestiegen. Dies schlägt sich sowohl im Mietwohnungsbestand als auch und vor allem im Bestand einzeln veräußerter Objekte in Form von individuellen Überformungen der Gebäude und Gärten, je nach Geschmack und gestalterischen Moden folgend, nieder. Auch in den Beständen mit einheitlichen Besitzverhältnissen sind z.T. jeweils unterschiedliche Überformungen innerhalb einer Siedlung vorzufinden. Gründe hierfür liegen u.a. darin, dass bauliche Eingriffe in zeitlich weit auseinander liegenden Phasen vorgenommen wurden und jeweils zeitgenössischen technischen oder gestalterischen Einflüssen unterlagen. Die Diversifizierung der Gestaltung einzelner Häuser in den Siedlungen oder von Siedlungsteilen beeinträchtigt die Wahrnehmbarkeit des städtebaulich-architektonischen Zusammenhalts sowie des baukulturellen Wertes insgesamt erheblich. Daher ist unabhängig vom denkmalrechtlich verankerten Schutzstatus die Bedeutung der Gesamtanlagen bezüglich der Erfahrbarkeit des städtebaulich-architektonischen Ensembles entscheidend. Es ist zu erwarten, dass ohne eine Förderung aus dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus eine notwendige Modernisierung des Siedlungsbestandes nur langsam und vor allem uneinheitlich vorgenommen wird. Wie bereits in der Vergangenheit kann davon ausgegangen werden, dass, bis auf einige Ausnahmen, baukulturellen Besonderheiten nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen wird. Die bisherige Entwicklung in den Siedlungen hat gezeigt, dass die vorhandenen Instrumente und Mittel nicht ausreichen, um die Verwirklichung der Ansprüche an die Wahrung des baukulturellen Erbes zu gewährleisten. Die Förderung eines konsistenten Maßnahmenpakets im Programm Nationale Projekte des Städtebaus ist daher notwendig, um einen belastbaren Grundstein für die Modernisierung des Siedlungsbestandes des Neuen Frankfurts zu legen. C Lösung Die Siedlungen des Neuen Frankfurts besitzen für den Frankfurter Wohnungsmarkt eine wesentliche Bedeutung. Die ca. 12.000 Wohneinheiten machen sie über drei Prozent des Frankfurter Wohnungsbestandes aus. Ein Großteil von ihnen ist im Segment des bezahlbaren oder geförderten Mietwohnungsbaus vertreten. Bei einem Bestand öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus von über 30.000 Wohneinheiten stellt dies einen erheblichen Anteil dar. Die Siedlungen sind großräumig über das Stadtgebiet verteilt. Sie bilden somit einen Kernbestandteil des Bildes der gebauten Stadt Frankfurts. Im Rahmen des Programms Nationale Projekte des Städtebaus sollen die drei Siedlungen "Römerstadt", "Riederwald-Ost" und "Heimatsiedlung" bearbeitet werden. Diese sind gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) als Gesamtanlagen unter Schutz gestellt. Teile der Römerstadt und Riederwald-Ost stehen gemäß § 2 Absatz 1 HDSchG als Kulturdenkmäler unter Schutz. Mit der Förderung aus dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus kann unabhängig vom denkmalrechtlichen Schutzstatus zusammen mit den Wohnungsunternehmen eine notwendige Modernisierung des Siedlungsbestandes vorgenommen werden, die den baukulturellen Besonderheiten sensibel Rechnung trägt. Mithilfe der Fördermittel ist es zudem möglich eine Zügigkeit und Einheitlichkeit in der Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Verwendung öffentlicher Mittel rechtfertigt und erfordert gleichzeitig eine Mietpreisbindung, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zugutekommt, die Akzeptanz der Maßnahmen fördert und die grundlegenden Ideen der Siedlungen des Neuen Frankfurts - die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum - in der Gegenwart fortführt. Mit der baulichen Modernisierung in den drei Siedlungen "Römerstadt", "Riederwald-Ost" und "Heimatsiedlung" soll in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding GmbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH auch für die weiteren Bestände im Eigentum von Genossenschaften oder Einzeleigentümern ein Vorbild geschaffen werden, mit dem für eine konzertierte und an einheitlichen baulich-gestalterischen Standards orientierte Modernisierung geworben werden kann. Gleichzeitig sollen die Erfahrungen und technischen Erkenntnisse aufgearbeitet und zur Anwendung in weiteren Siedlungen nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus sollen die gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Netzwerkarbeit und von internationalen Fachveranstaltungen auf ihre Übertragbarkeit auf vergleichbare Siedlungsbestände national und international diskutiert werden. Das geplante Informations- und Veranstaltungsprogramm trägt überdies dem Bildungsauftrag der Vermittlung des kulturellen Erbes Rechnung. Ein wesentliches Element stellt außerdem die Einbettung des zweiten Wettbewerbs "Wohnen für Alle" in den Zusammenhang der Auseinandersetzung mit den Qualitäten des Neuen Frankfurts dar. Angestrebt wird die Transformation der Ziele des Neuen Frankfurts und der Erkenntnisse aus der bisherigen Entwicklung der Siedlungen in Lösungen zur Bewältigung heutiger Herausforderungen in der Siedlungsentwicklung und Wohnraumversorgung. Dies soll zu einer nachhaltigen Zusammenführung der praktischen Erfahrungen im Umgang mit unterschiedlichen Leitbildern der Stadtentwicklung und Architektur beitragen und sie für das aktuelle Planungs- und Baugeschehen anwendungsbezogen nutzbar machen. Dies ist umso wesentlicher als dass gerade die Entwicklung des Wohnungsneubaus in den letzten Jahren deutlich macht, dass der Markt allein nicht auf sämtliche Fragen eine Antwort bietet. Die zu beantragenden Fördermittel aus dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus werden zum überwiegenden Teil dazu dienen, eigene Investitionen der Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding GmbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH anzustoßen und zu unterstützen. Der Einsatz der Fördermittel wird vor allem in der Deckung denkmalgerechter Mehraufwendungen und in die Entwicklung innovativer Lösungen zur Anpassung der Siedlungen an heutige Anforderungen dienen. Des Weiteren ermöglichen sie eine bessere Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern und der Fachöffentlichkeit in den Planungsprozess. Die Maßnahmen lassen sich thematisch insgesamt vier zusammenhängenden Bausteinen zuordnen, für die im Folgenden exemplarische Maßnahmen aufgeführt sind. Der genaue Umfang der Maßnahmen wird sich im Verlauf der Bearbeitung des Förderprogramms entwickeln. Die im Folgenden genannten Kosten stellen eine ungefähre Aufteilung dar, die sich im Laufe der Bearbeitung konkretisieren wird. Baustein 1 - städtebauliche und hochbauliche Maßnahmen - widmet sich mit der umfassenden Modernisierung ausgewählter Siedlungsbestände ("Römerstadt", "Riederwald-Ost", "Heimatsiedlung"). Hier werden sowohl konzeptionell vorbereitende Maßnahmen als auch die Förderung der konkreten baulichen Umsetzung der Modernisierung verankert, insbesondere: - Gutachten zur denkmalgerechten Modernisierung der Siedlungen "Römerstadt", "Riederwald-Ost", "Heimatsiedlung" und Entwicklung von siedlungsspezifischen Modernisierungskonzepten - Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen an und in den Gebäuden der Siedlungen "Römerstadt", "Riederwald-Ost", "Heimatsiedlung" auf der Grundlage der Modernisierungskonzepte Kosten Baustein 1 ca. 3.400.000,- € Baustein 2 - Freiraum-Maßnahmen - widmet sich der sowohl der Reaktivierung der öffentlich nutzbaren Freiflächen und Straßenräume als auch der Gestaltung der privaten Hausgärten, insbesondere folgende Maßnahmen: - Planungswerkstätten und Umsetzung von Maßnahmen in Grün- und Freiflächen sowie Straßenräume zur Reaktivierung und Nutzbarmachung für die Nachbarschaft - Sanierung der Stützmauer und Bastionen in der Römerstadt Kosten Baustein 2 ca. 3.100.000,- € Baustein 3 - Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit - widmet sich der breiten öffentlichen Vermittlung des baukulturellen Erbes und dem fachlichen Austausch mit nationalen und internationalen Experten. Hierzu zählen neben Publikationen, Veranstaltungen und Onlineangeboten insbesondere: - Veranstaltung eines internationalen Symposiums zur baulichen und gestalterischen - Weiterentwicklung der Siedlungen des Neuen Bauens - Weiterentwicklung und Fortführung des Ausstellungsprogramms der städtischen Museen zum Neuen Frankfurt - Vorbereitung der 100 Jahrfeier "Neues Frankfurt" 2025 Kosten Baustein 3 ca. 320.000,- € Baustein 4 - Wohnen für Alle - widmet sich mit einem städtebauliche-architektonischen Realisierungswettbewerb den heutigen Herausforderungen zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum in einer wachsenden Stadt. Kosten Baustein 4 ca. 300.000,- € Gesamt Bausteine 1 - 4 ca. 7.120.000,- € Insbesondere die Maßnahmen der Bausteine 1 und 2 sollen von einer intensiven und maßnahmenspezifischen Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohnern begleitet werden, die über die Öffentlichkeitsarbeit des Bausteins 3 hinausgeht. Die umfassende Bearbeitung sämtlicher Maßnahmen in der Projektlaufzeit setzt eine entsprechende personelle Ausstattung voraus. Daher ist die Schaffung einer bis zum 31.12.2023 befristeten Stelle im Stadtplanungsamt geplant, die aus Projektmitteln finanziert wird. Hierfür wird von mittleren Jahrespersonalkosten in Höhe von ca. 95.000 € - für den Zeitraum 2020-2023 in Summe ca. 380.000 € ausgegangen. Die Bereitstellung der Fördermittel an die Wohnungsbaugesellschaften im Baustein 1 ist in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse geplant. Eine entsprechende Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen wird durch den Magistrat erarbeitet und den Stadtverordneten gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt (s. Ziff. IV). Die Investitionsmaßnahmen in Baustein 2 setzen eine gesonderte Beschlussfassung durch die Stadtverordneten voraus. Die hierfür erforderlichen Grundlagenermittlungen und planerischen Vorbereitung sind noch zu erarbeiten. Entsprechende Vorlagen wird der Magistrat den Stadtverordneten zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 342 Vortrag des Magistrats vom 03.09.2021, M 131 Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 148 Vortrag des Magistrats vom 20.03.2023, M 42 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2024, M 82 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 8, 11 Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 52 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 213 auf die Tagesordnung II der 38. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage M 213 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 81 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF Beschlussausfertigung(en): § 5042, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 61 0

Verknüpfte Vorlagen