Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus: Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M
213 Betreff:
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus:
Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts Vorgang: Auf Antrag des Oberbürgermeisters
vom 09.12.2019
I. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Stadt Frankfurt am Main, gemäß
Magistratsbeschluss aus dem Jahr 2018, eine Bewerbung im
Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus 2019" mit einer
Ideenskizze zum Projekt "Lokale Baukultur bewahren: Das Neue Frankfurt" ab-
gegeben hat. b) die Stadt Frankfurt am Main durch
das zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zur
Einreichung eines konkretisierten Förderantrages mit dem Projekttitel
"Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" aufgefordert wurde. c) dass Bundesfördermittel in Höhe von 5.000 T€
für den Zeitraum 2019 bis 2023 unter der Voraussetzung der Sicherstellung einer
ausreichenden Komplementärfinanzierung von mindestens einem Drittel der Kosten
in Aussicht gestellt werden. d) die erforderlichen städtischen Mittel in Höhe von
7.500 T€ zur Finanzierung des Projektes "Aufwertung der Siedlungen des
Neuen Frankfurts" im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des
Städtebaus 2019" für das Investitionsprogramm 2020-2023 unter der
Projektdefinition 5.009808 "Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus:
Lokale Baukultur bewahren - Das Neue Frankfurt" in der Produktgruppe 13.1
Stadtplanung angemeldet wurden. II. Die erforderlichen Mittel zur Erstellung des
konkretisierten Förderantrags in Höhe von 150 T€ stehen unter der
Produktgruppe 13.01, Sachkonto 6120 0000 Planungsmittel zur Verfügung. III. Zur Bearbeitung des Bundesförderprogramms wird
eine auf den Förderungszeitraum befristete Stelle (01.01.2020 - 31.12.2023) im
Stadtplanungsamt geschaffen. Die Finanzierung der Personalaufwendungen in Höhe
von 95 T€ p.a. (Gesamt 380 T€) erfolgt aus Mitteln des Programms und
wird seitens des Bundes mit 2/3 gefördert. Die Abwicklung erfolgt konsumtiv in der Produktgruppe
13.1 über die Personalaufwendungen. Die Erstattung in Höhe von 63 T€ p.a.
(Gesamt 251 T€) aus Fördermitteln des Bundesprogramms ist als
Personalkostenerstattung zu buchen. Die Drittmittel des Fördergebers sowie die
Komplementärmittel verringern sich entsprechend auf der investiven Maßnahme.
IV. Der Magistrat wird beauftragt,
a) im Bundesförderprogramm "Nationale
Projekte des Städtebaus" 2019 einen konkretisierten Antrag zum Projekt
"Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" beim zuständigen
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. b) eine Förderrichtlinie zur Modernisierung der
Wohnungsbestände und des Wohnumfeldes in den Siedlungen des Neuen Frankfurts im
Rahmen der Umsetzung des Bundesförderprogramms zu entwerfen und den
Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. c) nach endgültiger Aufnahme in
das Bundesförderprogramm den Stadtverordneten auf der Grundlage dieses
Beschlusses für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung
zu erstellen bzw. für die Investitionskostenzuschüsse an Dritte den
Stadtverordneten Beschlussvorlagen zur Bau- und Finanzierung vorzulegen.
Begründung: A Zielsetzung Das Neue Frankfurt war eines der umfassendsten Bau-
und Gestaltungsprojekte der klassischen Moderne in Deutschland. Formensprache
und sozialer Anspruch des Neuen Bauens zeigten und zeigen sich in Frankfurt am
Main in einer beispiellosen Vielfalt. Mitte der 1920er Jahre zog dieses
ehrgeizige Wohnungsbauprojekt zahlreiche moderne Architekten, Gestalter und
Künstler in die Stadt, die sie nachhaltig prägten. In den 1920er Jahren entstanden in Frankfurt am Main
unter der Ägide des Stadtbaurats Ernst May und des Stadtbaudirektors Martin
Elsaesser eine Vielzahl an Siedlungen, Bauensembles und Solitärbauten im
Zeichen des Neuen Bauens. Kernstück ihrer Arbeit war ein umfassender sozialer
Wohnungsbau, der innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren die Wohnungsnot der
Stadt beseitigen sollte. Hierbei erfolgten eine klare Abgrenzung zur Baukultur
der Gründerzeit und eine Anlehnung an die Ideen des Werkbunds sowie des
Bauhauses und der Reformbewegung. Das Neue Frankfurt erlangte unter
vielfältigen kulturellen Facetten internationale Bedeutung. Ein Höhepunkt war
der Architekturkongress CIAM (Congrès Internationaux d'Architecture Moderne),
der 1929 die weltweite Architektenszene in Frankfurt versammelte. Mit dem Neuen Frankfurt wurden zwischen 1925 und 1933
durch ein interdisziplinäres Team aus Stadtplanern, Architekten, Designern und
Landschaftsplanern beispielhafte Siedlungen, Parks und Landschaftsräume gebaut
und angelegt. Mehr als 12.000 Wohnungen zzgl. Infrastruktur wurden errichtet.
Bauherren waren öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, in deren Eigentum sich
noch heute die meisten Siedlungen befinden. Der Großteil der Siedlungen bietet
auch heute bezahlbaren Wohnraum, einige Siedlungen stehen unter
Denkmalschutz. Die Siedlungen wurden in der
Vergangenheit baulich stark vernachlässigt. In den letzten Jahrzehnten wurden
viele Häuser und Siedlungen durch Umbauten verändert, insbesondere durch
Energieeinsparmaßnahmen oder beispielsweise auch durch die Installation eines
außenliegenden Sonnenschutzes. Die Privatisierung einzelner Reihenhäuser und
der Wunsch nach individueller Gestaltung hat diese Entwicklung stark
beschleunigt. Der Zustand vieler Siedlungen erreicht derzeit nicht das Niveau
des baukulturellen Erbes vergleichbarer Siedlungsbauten in anderen Städten, um
international Aufmerksamkeit zu erreichen. Mit dem Projekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen
Frankfurts" soll ein Weg gefunden werden, bei den Bewohnern und den
öffentlichen und privaten Eigentümern ein Bewusstsein für die Werte des Neuen
Frankfurts zu wecken sowie neue und passende Lösungen für die Entwicklung der
Siedlungszusammenhänge und Einzelgebäude, und ebenso der Frei- und Straßenräume
zu finden. Durch angemessene Sanierungsmaßnahmen
sollen sowohl ausgewählte Siedlungen als auch ausgewählte Häuser beispielgebend
instand gesetzt, dabei in ihrem Charakter aber erhalten und gleichzeitig den
modernen Wohnverhältnissen angepasst werden. Die soziale Idee des Neuen
Frankfurt soll ebenfalls bewahrt und gefördert werden (bezahlbarer Wohnraum,
Leben und Wohnen im Denkmal). Die Realisierung der baulichen Maßnahmen wird
sich auf eine Auswahl von drei Siedlungen konzentrieren. Die Entwicklung
wegweisender, u.a. technischer Lösungen, die auch im vergleichbaren
Siedlungsbestand Anwendung finden können, ist eines der weitergehenden Ziele
des Projektes. Begleitend zu den baulichen Maßnahmen
sollen die Themen der städtebaulichen Moderne und deren Bedeutung für
gegenwärtige Herausforderungen auf der nationalen und internationalen
fachlichen Ebene sowie der gesellschaftlichen und Bewohnerebene diskutiert und
vermittelt werden. Dies erfolgt über unterschiedliche Veranstaltungs- und
Beteiligungsformate sowie die Einbindung der städtischen Museen. Vorhandene Netzwerke sollen hierbei
ausgebaut werden. Ein enger Austausch wird insbesondere mit den Partnerstädten
Tel Aviv und Lyon angestrebt, die vergleichbare Siedlungen haben. Mit dem
Wettbewerb "Wohnen für Alle" sollen im Geiste des Neuen Frankfurts
innovative Antworten auf aktuelle Fragestellungen der Stadtentwicklung und des
Wohnungsbaus entwickelt werden. Diese beispielgebenden Konzepte für Gebäude,
Siedlungen und bezahlbaren Wohnraum sollen in der Folge baulich umgesetzt
werden. Insgesamt sollen die Maßnahmen auch
dazu beitragen, die Feierlichkeiten zum hundertjährigen Bestehen des Neuen
Frankfurt im Jahr 2025 vorzubereiten und das Neue Frankfurt in der
(internationalen) Wahrnehmung dauerhaft zu stärken. B Alternativen Die bisherige Erfahrung im Bestandserhalt und in der
Weiterentwicklung verschiedener Siedlungen hat gezeigt, dass bezüglich des
Schutzes des baukulturellen Erbes verschiedene Herausforderungen bestehen.
Diese stehen u.a. im Zusammenhang mit einem angemessenen und sich über die
Jahre verändernden Niveau von Bau- und Haustechnik, Baumaterialien,
infrastruktureller Ausstattung in den Gebäuden sowie Standards des
Wärmeschutzes. Weiterhin ist im Laufe der Nutzung die Individualität der
Nutzeransprüche sowohl an die Wohnungen als auch an die Freiräume und
Gartenanlagen stark gestiegen. Dies schlägt sich sowohl im Mietwohnungsbestand
als auch und vor allem im Bestand einzeln veräußerter Objekte in Form von
individuellen Überformungen der Gebäude und Gärten, je nach Geschmack und
gestalterischen Moden folgend, nieder. Auch in den Beständen mit einheitlichen
Besitzverhältnissen sind z.T. jeweils unterschiedliche Überformungen innerhalb
einer Siedlung vorzufinden. Gründe hierfür liegen u.a. darin, dass bauliche
Eingriffe in zeitlich weit auseinander liegenden Phasen vorgenommen wurden und
jeweils zeitgenössischen technischen oder gestalterischen Einflüssen
unterlagen. Die Diversifizierung der Gestaltung einzelner Häuser in den
Siedlungen oder von Siedlungsteilen beeinträchtigt die Wahrnehmbarkeit des
städtebaulich-architektonischen Zusammenhalts sowie des baukulturellen Wertes
insgesamt erheblich. Daher ist unabhängig vom denkmalrechtlich verankerten
Schutzstatus die Bedeutung der Gesamtanlagen bezüglich der Erfahrbarkeit des
städtebaulich-architektonischen Ensembles entscheidend. Es ist zu erwarten, dass ohne eine Förderung aus dem
Programm Nationale Projekte des Städtebaus eine notwendige Modernisierung des
Siedlungsbestandes nur langsam und vor allem uneinheitlich vorgenommen wird.
Wie bereits in der Vergangenheit kann davon ausgegangen werden, dass, bis auf
einige Ausnahmen, baukulturellen Besonderheiten nicht in ausreichendem Maße
Rechnung getragen wird. Die bisherige Entwicklung in den Siedlungen hat
gezeigt, dass die vorhandenen Instrumente und Mittel nicht ausreichen, um die
Verwirklichung der Ansprüche an die Wahrung des baukulturellen Erbes zu
gewährleisten. Die Förderung eines konsistenten Maßnahmenpakets im Programm
Nationale Projekte des Städtebaus ist daher notwendig, um einen belastbaren
Grundstein für die Modernisierung des Siedlungsbestandes des Neuen Frankfurts
zu legen.
C Lösung Die Siedlungen des Neuen Frankfurts besitzen für den
Frankfurter Wohnungsmarkt eine wesentliche Bedeutung. Die ca. 12.000
Wohneinheiten machen sie über drei Prozent des Frankfurter Wohnungsbestandes
aus. Ein Großteil von ihnen ist im Segment des bezahlbaren oder geförderten
Mietwohnungsbaus vertreten. Bei einem Bestand öffentlich geförderten
Mietwohnungsbaus von über 30.000 Wohneinheiten stellt dies einen erheblichen
Anteil dar. Die Siedlungen sind großräumig über das Stadtgebiet verteilt. Sie
bilden somit einen Kernbestandteil des Bildes der gebauten Stadt Frankfurts. Im
Rahmen des Programms Nationale Projekte des Städtebaus sollen die drei
Siedlungen "Römerstadt", "Riederwald-Ost" und "Heimatsiedlung" bearbeitet
werden. Diese sind gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz
(HDSchG) als Gesamtanlagen unter Schutz gestellt. Teile der Römerstadt und
Riederwald-Ost stehen gemäß § 2 Absatz 1 HDSchG als Kulturdenkmäler unter
Schutz. Mit der Förderung aus dem Programm
Nationale Projekte des Städtebaus kann unabhängig vom denkmalrechtlichen
Schutzstatus zusammen mit den Wohnungsunternehmen eine notwendige
Modernisierung des Siedlungsbestandes vorgenommen werden, die den
baukulturellen Besonderheiten sensibel Rechnung trägt. Mithilfe der
Fördermittel ist es zudem möglich eine Zügigkeit und Einheitlichkeit in der
Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Verwendung öffentlicher Mittel
rechtfertigt und erfordert gleichzeitig eine Mietpreisbindung, die den
Bewohnerinnen und Bewohnern zugutekommt, die Akzeptanz der Maßnahmen fördert
und die grundlegenden Ideen der Siedlungen des Neuen Frankfurts - die
Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum - in der Gegenwart
fortführt. Mit der baulichen Modernisierung in
den drei Siedlungen "Römerstadt", "Riederwald-Ost" und "Heimatsiedlung" soll in
Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding GmbH und
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH auch für die
weiteren Bestände im Eigentum von Genossenschaften oder Einzeleigentümern ein
Vorbild geschaffen werden, mit dem für eine konzertierte und an einheitlichen
baulich-gestalterischen Standards orientierte Modernisierung geworben werden
kann. Gleichzeitig sollen die Erfahrungen und technischen Erkenntnisse
aufgearbeitet und zur Anwendung in weiteren Siedlungen nutzbar gemacht
werden. Darüber hinaus sollen die gewonnenen
Erkenntnisse im Rahmen der Netzwerkarbeit und von internationalen
Fachveranstaltungen auf ihre Übertragbarkeit auf vergleichbare
Siedlungsbestände national und international diskutiert werden. Das geplante
Informations- und Veranstaltungsprogramm trägt überdies dem Bildungsauftrag der
Vermittlung des kulturellen Erbes Rechnung. Ein wesentliches Element stellt außerdem die
Einbettung des zweiten Wettbewerbs "Wohnen für Alle" in den Zusammenhang der
Auseinandersetzung mit den Qualitäten des Neuen Frankfurts dar. Angestrebt wird
die Transformation der Ziele des Neuen Frankfurts und der Erkenntnisse aus der
bisherigen Entwicklung der Siedlungen in Lösungen zur Bewältigung heutiger
Herausforderungen in der Siedlungsentwicklung und Wohnraumversorgung. Dies soll
zu einer nachhaltigen Zusammenführung der praktischen Erfahrungen im Umgang mit
unterschiedlichen Leitbildern der Stadtentwicklung und Architektur beitragen
und sie für das aktuelle Planungs- und Baugeschehen anwendungsbezogen nutzbar
machen. Dies ist umso wesentlicher als dass gerade die Entwicklung des
Wohnungsneubaus in den letzten Jahren deutlich macht, dass der Markt allein
nicht auf sämtliche Fragen eine Antwort bietet. Die zu beantragenden Fördermittel aus dem Programm
Nationale Projekte des Städtebaus werden zum überwiegenden Teil dazu dienen,
eigene Investitionen der Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding GmbH
und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
anzustoßen und zu unterstützen. Der Einsatz der Fördermittel wird vor allem in
der Deckung denkmalgerechter Mehraufwendungen und in die Entwicklung
innovativer Lösungen zur Anpassung der Siedlungen an heutige Anforderungen
dienen. Des Weiteren ermöglichen sie eine bessere Einbindung von Bürgerinnen
und Bürgern und der Fachöffentlichkeit in den Planungsprozess. Die Maßnahmen lassen sich thematisch insgesamt vier
zusammenhängenden Bausteinen zuordnen, für die im Folgenden exemplarische
Maßnahmen aufgeführt sind. Der genaue Umfang der Maßnahmen wird sich im Verlauf
der Bearbeitung des Förderprogramms entwickeln. Die im Folgenden genannten
Kosten stellen eine ungefähre Aufteilung dar, die sich im Laufe der Bearbeitung
konkretisieren wird. Baustein 1 - städtebauliche und hochbauliche
Maßnahmen - widmet sich mit der umfassenden
Modernisierung ausgewählter Siedlungsbestände ("Römerstadt", "Riederwald-Ost",
"Heimatsiedlung"). Hier werden sowohl konzeptionell vorbereitende Maßnahmen als
auch die Förderung der konkreten baulichen Umsetzung der Modernisierung
verankert, insbesondere: - Gutachten zur denkmalgerechten Modernisierung der
Siedlungen "Römerstadt", "Riederwald-Ost", "Heimatsiedlung" und Entwicklung von
siedlungsspezifischen Modernisierungskonzepten - Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen an und in
den Gebäuden der Siedlungen "Römerstadt", "Riederwald-Ost", "Heimatsiedlung"
auf der Grundlage der Modernisierungskonzepte
Kosten Baustein 1
ca. 3.400.000,-
€ Baustein 2 - Freiraum-Maßnahmen - widmet sich der sowohl der Reaktivierung der
öffentlich nutzbaren Freiflächen und Straßenräume als auch der Gestaltung der
privaten Hausgärten, insbesondere folgende Maßnahmen: - Planungswerkstätten und Umsetzung von Maßnahmen in
Grün- und Freiflächen sowie Straßenräume zur Reaktivierung und Nutzbarmachung
für die Nachbarschaft -
Sanierung der Stützmauer und Bastionen in der Römerstadt Kosten Baustein 2 ca. 3.100.000,- €
Baustein 3 - Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit -
widmet sich der breiten öffentlichen
Vermittlung des baukulturellen Erbes und dem fachlichen Austausch mit
nationalen und internationalen Experten. Hierzu zählen neben Publikationen,
Veranstaltungen und Onlineangeboten insbesondere: - Veranstaltung eines internationalen Symposiums zur
baulichen und gestalterischen - Weiterentwicklung der Siedlungen des Neuen
Bauens - Weiterentwicklung
und Fortführung des Ausstellungsprogramms der städtischen Museen zum Neuen
Frankfurt - Vorbereitung der
100 Jahrfeier "Neues Frankfurt" 2025
Kosten Baustein 3
ca. 320.000,- €
Baustein 4 - Wohnen für Alle - widmet sich mit einem
städtebauliche-architektonischen Realisierungswettbewerb den heutigen
Herausforderungen zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum in
einer wachsenden Stadt.
Kosten Baustein 4
ca. 300.000,- €
Gesamt Bausteine 1 - 4
ca. 7.120.000,- €
Insbesondere die
Maßnahmen der Bausteine 1 und 2 sollen von einer intensiven und
maßnahmenspezifischen Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohnern begleitet
werden, die über die Öffentlichkeitsarbeit des Bausteins 3 hinausgeht. Die umfassende Bearbeitung sämtlicher Maßnahmen in
der Projektlaufzeit setzt eine entsprechende personelle Ausstattung voraus.
Daher ist die Schaffung einer bis zum 31.12.2023 befristeten Stelle im
Stadtplanungsamt geplant, die aus Projektmitteln finanziert wird. Hierfür wird
von mittleren Jahrespersonalkosten in Höhe von ca. 95.000 € - für den
Zeitraum 2020-2023 in Summe ca. 380.000 € ausgegangen. Die Bereitstellung der Fördermittel an die
Wohnungsbaugesellschaften im Baustein 1 ist in Form nicht rückzahlbarer
Zuschüsse geplant. Eine entsprechende Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen
wird durch den Magistrat erarbeitet und den Stadtverordneten gesondert zur
Beschlussfassung vorgelegt (s. Ziff. IV). Die Investitionsmaßnahmen in Baustein 2 setzen eine
gesonderte Beschlussfassung durch die Stadtverordneten voraus. Die hierfür
erforderlichen Grundlagenermittlungen und planerischen Vorbereitung sind noch
zu erarbeiten. Entsprechende Vorlagen wird der Magistrat den Stadtverordneten
zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorlegen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.08.2020, B 342
Vortrag des
Magistrats vom 03.09.2021, M 131
Vortrag des
Magistrats vom 17.09.2021, M 148
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2023, M 42
Vortrag des
Magistrats vom 21.06.2024, M 82 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ältestenausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 5, 8, 11 Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 52
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 213 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung des
Ältestenausschusses am 12.12.2019, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage M 213 auf die Tagesordnung II der 38. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss
die Vorlage M 213 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss
überwiesen hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 81
Beschluss: Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD (= Enthaltung)
37. Sitzung des OBR 5
am 17.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
11 am 20.01.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8
am 23.01.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
Beschlussausfertigung(en): § 5042, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 61 0