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Förderprogramm zur Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Die beigefügten "Richtlinien zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung" werden beschlossen.
  2. Der Magistrat wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass a) auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 5042 vom 12.12.2019 im Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" am 29.11.2019 ein Antrag zum Projekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" beim zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht und dieser mit Zuwendungsbescheid vom 13.02.2020 genehmigt wurde, b) die für die Vergabe von Zuschüssen nach diesen Richtlinien erforderlichen Mittel in Höhe von 7.500 T€ unter der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.009808 "Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: Lokale Baukultur bewahren - Das Neue Frankfurt" zur Verfügung stehen, c) Ausgabeansätze in Höhe von 1.875 T€ und Einnahmeansätze aus Fördermitteln in Höhe von 1.250 T€ jeweils für die Jahre 2020 - 2023 geplant wurden, d) 80 % der Mittel im Ergebnishaushalt und 20 % der Mittel im IPG verausgabt werden und die zukünftige Haushaltsplanung entsprechend angepasst wird und die bisher nicht geplanten konsumtiven Buchungen der Zuweisungen und Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2021 den Ergebnishaushalt zusätzlich belasten, e) bisher 18 T€ verausgabt und 0 T€ an Fördermitteln vereinnahmt wurden (Stand 31.12.2020), f) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 106 T€ sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich 67 T€ gegenüberstehen.
  4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) die auf den Förderungszeitraum befristete Stelle zur Bearbeitung des Bundesförderprogramms im Stadtplanungsamt nicht geschaffen wurde (III. Magistratsvortrages M 213 vom 06.12.2019, § 5042 vom 12.12.2019), b) die Fördermittel für die Stellenbesetzung auf die übrigen baulichen und konzeptionellen Förderbausteine verteilt werden.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb des Förderzeitraums (bis 31.12.2023) alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

5
5. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt BFF
7
7. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt BFF-BIG

Verknüpfte Vorlagen