Förderprogramm zur Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts
Beschlussvorschlag
- Die beigefügten "Richtlinien zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung" werden beschlossen.
- Der Magistrat wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 5042 vom 12.12.2019 im Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" am 29.11.2019 ein Antrag zum Projekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" beim zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht und dieser mit Zuwendungsbescheid vom 13.02.2020 genehmigt wurde,
- b)die für die Vergabe von Zuschüssen nach diesen Richtlinien erforderlichen Mittel in Höhe von 7.500 T€ unter der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.009808 "Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: Lokale Baukultur bewahren - Das Neue Frankfurt" zur Verfügung stehen,
- c)Ausgabeansätze in Höhe von 1.875 T€ und Einnahmeansätze aus Fördermitteln in Höhe von 1.250 T€ jeweils für die Jahre 2020 - 2023 geplant wurden,
- d)80 % der Mittel im Ergebnishaushalt und 20 % der Mittel im IPG verausgabt werden und die zukünftige Haushaltsplanung entsprechend angepasst wird und die bisher nicht geplanten konsumtiven Buchungen der Zuweisungen und Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2021 den Ergebnishaushalt zusätzlich belasten,
- e)bisher 18 T€ verausgabt und 0 T€ an Fördermitteln vereinnahmt wurden (Stand 31.12.2020),
- f)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 106 T€ sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich 67 T€ gegenüberstehen.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass
- a)die auf den Förderungszeitraum befristete Stelle zur Bearbeitung des Bundesförderprogramms im Stadtplanungsamt nicht geschaffen wurde (III. Magistratsvortrages M 213 vom 06.12.2019, § 5042 vom 12.12.2019),
- b)die Fördermittel für die Stellenbesetzung auf die übrigen baulichen und konzeptionellen Förderbausteine verteilt werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb des Förderzeitraums (bis 31.12.2023) alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt sind bedeutende bauhistorische Zeugnisse der Moderne. Formensprache und sozialer Anspruch des Neuen Bauens zeigen sich in Frankfurt am Main in einer besonderen Vielfalt. In der Vergangenheit wurden die Siedlungen baulich z.T. vernachlässigt oder durch Umbauten mit jeweils zeitgenössischen technischen oder gestalterischen Einflüssen in ihrem Erscheinungsbild verändert. Auch in den öffentlichen und halböffentlichen Bereichen wird die Wirkung des Raumgefüges durch veränderte Raum- und Nutzungsbedarfe verwässert. Die hieraus resultierenden gestalterischen Einbußen beeinträchtigen die Wahrnehmbarkeit des städtebaulich-architektonischen Zusammenhalts sowie des baukulturellen Wertes insgesamt erheblich. Vor dem Hintergrund des Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019 und dem im Jahr 2025 bevorstehenden 100-jährigen Jubiläum des Amtsantritts von Stadtbaurat Ernst May rücken die Siedlungen wieder stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Die bisherigen Entwicklungen der Siedlungen haben gezeigt, dass allein durch das Engagement der Eigentümer die Ansprüche an die Wahrung des baukulturellen Erbes nicht verwirklicht werden können. Die Siedlungen des Neuen Frankfurts tragen in hohem Maße zur Identität der Stadt Frankfurt bei und bergen das Potenzial, noch stärker über die Stadtgrenzen hinaus zu wirken. Durch den Einsatz öffentlicher Fördermittel soll die qualitätvolle Erneuerung und Entwicklung des Siedlungsbestands sichergestellt und vorangetrieben werden, damit sich der hohe baukulturelle Wert in angemessener Weise in der äußeren Gestalt widerspiegeln kann.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Mit dem Gesamtprojekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" sollen die Siedlungsbestände mit ihren Freiräumen angemessen wiederbelebt werden. Themen der städtebaulichen Moderne und deren Bedeutung für gegenwärtige Herausforderungen sollen sowohl auf der nationalen als auch internationalen fachlichen Ebene sowie der gesellschaftlichen und Bewohnerebene diskutiert und vermittelt werden.
D. Klimaschutz
Keine