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Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweiten

Vorlagentyp: OA

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Richtlinien des Magistratsvortrags vom 3. September 2021, M 131 - Förderprogramm zur Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts - , dahin gehend zu ändern, neben der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH auch privaten Eigentümern im geplanten Förderungsgebiet die Antrags- und Förderungsberechtigung zu erteilen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Bewohner und die Eigentümer der Siedlung sowie die Öffentlichkeit rechtzeitig vorab zu informieren und zu beteiligen.

Begründung

Die Siedlungen des Neuen Frankfurts tragen entscheidend zur Identität der Stadt Frankfurt bei. Auch die Heimatsiedlung in Sachsenhausen zählt dazu. Ziel der geplanten Förderung ist es, das baukulturelle und immaterielle Erbe des Neuen Frankfurts zu bewahren. Neben der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH gibt es jedoch auch private Eigentümer in dem geplanten Fördergebiet. Nach dem Willen des Magistrats sind bisher jedoch ausschließlich die Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding Wohnungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH antragsberechtigt. Damit das baukulturelle Erbe einheitlich und in seiner Gesamtheit gewahrt werden kann, müssen auch die privaten Eigentümer einen Anspruch auf Förderung erhalten. Nur so wird es gelingen, eine qualitätsvolle Erneuerung und Entwicklung des Siedlungsbestands sicherzustellen. Außerdem soll der Magistrat rechtzeitig die Bewohner und Eigentümer sowie die Öffentlichkeit hinsichtlich der Aufwertung der Heimatsiedlung informieren und beteiligen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 4
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 29
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 107 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT Gartenpartei
Ablehnung:
CDU AFD BFF-BIG Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 10
OBR 5
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 5
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen