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Haushalt 2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023 hier: Freigabe von Fördermitteln Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: Lokale Baukultur bewahren - Das Neue Frankfurt

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat nach fachlicher Prüfung Mittel für Fördermaßnahmen in Form von Zuschüssen und Zuweisungen nach den folgenden Förderrichtlinien bewilligt: - Richtlinien zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestandes sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung.
  2. Die Förderrichtlinien befinden sich zurzeit in der Beschlussfassung. Eine Bewilligung von Fördermitteln erfolgt erst mit Inkrafttreten der Förderrichtlinien.
  3. Die erforderlichen Mittel für Zuschüsse und Zuweisungen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.875 T€ für das Jahr 2021 werden mit Inkrafttreten der Förderrichtlinien bewilligt und freigegeben.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass 1. auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 5042 vom 12.12.2019 im Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" am 29.11.2019 ein Antrag zum Projekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" beim zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht wurde und dieser mit Zuwendungsbescheid vom 13.02.2020 genehmigt wurde. 2. die erforderlichen Mittel mit einem Gesamtbedarf von insgesamt 1.875 T€ in der Produktgruppe 13.1 auf dem Projekt 5.009808 Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: Lokale Baukultur bewahren - Das Neue Frankfurt im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung stehen und Einnahmeansätze aus Fördermitteln in Höhe von 1.250 T€ für das Jahr 2021 geplant wurden. 3. 80 % der Mittel im Ergebnishaushalt und 20 % der Mittel im IPG verausgabt werden und die bisher nicht geplanten konsumtiven Buchungen der Zuweisungen und Zuschüsse den Ergebnishaushalt zusätzlich belasten. 4. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 26 T€ sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 17 T€ gegenüberstehen.

Begründung

A. Allgemeines

Zielsetzung: Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2020/2021 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich. Da eine Einzelbeschlussfassung der Förderanträge zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung der jeweiligen Bewilligung führen würde, ist eine Beschlussfassung des gesamten Jahresansatzes erforderlich. Eine reibungslose Abwicklung der geförderten Projekte ist nur möglich, wenn das Planungsdezernat ohne zusätzliche Genehmigungsvorbehalte unmittelbar verbindliche Förderzusagen erteilen kann. Die Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt sind bedeutende bauhistorische Zeugnisse der Moderne. Formensprache und sozialer Anspruch des Neuen Bauens zeigen sich in Frankfurt am Main in einer besonderen Vielfalt. In der Vergangenheit wurden die Siedlungen baulich z.T. vernachlässig oder durch Umbauten mit jeweils zeitgenössischen technischen oder gestalterischen Einflüssen in ihrem Erscheinungsbild verändert. Auch in den öffentlichen und halböffentlichen Bereichen wird die Wirkung des Raumgefüges durch veränderte Raum- und Nutzungsbedarfe verwässert. Die hieraus resultierenden gestalterischen Einbußen beeinträchtigen die Wahrnehmbarkeit des städtebaulich-architektonischen Zusammenhalts sowie des baukulturellen Wertes insgesamt erheblich. Vor dem Hintergrund des Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019 und dem im Jahr 2025 bevorstehenden 100-jährigen Jubiläum des Amtsantritts von Stadtbaurat Ernst May rücken die Siedlungen wieder stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Die bisherigen Entwicklungen der Siedlungen haben gezeigt, dass allein durch das Engagement der Eigentümer die Ansprüche an die Wahrung des baukulturellen Erbes nicht verwirklicht werden können. Die Siedlungen des Neuen Frankfurts tragen in hohem Maße zur Identität der Stadt Frankfurt bei und bergen das Potenzial noch stärker über die Stadtgrenzen hinaus zu wirken. Durch den Einsatz öffentlicher Fördermittel soll die qualitätvolle Erneuerung und Entwicklung des Siedlungsbestands sichergestellt und vorangetrieben werden, damit sich der hohe baukulturelle Wert in angemessener Weise in der äußeren Gestalt widerspiegeln kann. Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert. Das Projekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" wurde mit Bewilligungsbescheid vom 13.02.2020 in das Bundesförderprogramm aufgenommen. Übergeordnetes Ziel der Förderung ist es, durch die Vergabe von Fördermitteln zur Bewahrung sowie der behutsamen Weiterentwicklung des baukulturellen und immateriellen Erbes des Neuen Frankfurts beizutragen. Durch die Umsetzung eines konsistenten Maßnahmenpakets innerhalb des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" soll ein belastbarer Grundstein für die Entwicklung der Siedlungen des Neuen Frankfurts gelegt und bei der Bevölkerung und insbesondere auch den Bewohner:innen und den öffentlichen und privaten Eigentümer:innen ein Bewusstsein für die Werte des Neuen Frankfurts geweckt werden. Mit der Entwicklung und Etablierung beispielgebender Handlungsanleitungen soll die Weiterentwicklung des Siedlungsbestandes und der siedlungsbezogenen Freiräume des Neuen Frankfurts befördert werden. Diese sollen auch als Vorbild für vergleichbare Siedlungen herangezogen werden können. Mit den Richtlinien zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung wird die Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts als Teil des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus geschaffen. Die aufgestellten Fördergrundsätze regeln die Vergabe und Weiterleitung der bereitgestellten Finanzmittel an die Eigentümer ABG Frankfurt Holding GmbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH als Letztempfänger. Die Richtlinien befinden sich parallel im Beschlussgang.

D. Klimaschutz

Kosten:

  1. Investitionsbedarf: Investitionsbedarf Amt 61, PG 13.1 1.875.000,- € bei Projekt 5.009808
  2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2021 1.875.000,- €
  3. Folgeinvestitionen - keine -
  4. Jahresfolgekosten
    • a)Personelle Ausgaben - keine -
    • b)Sachkosten - keine -
    • c)Abschreibung 375.000,- €/ 15 Jahre 25.000,00 € (20% investiver Anteil an den Gesamtkosten)
    • d)Kapitalkosten
  5. Kalkulatorische Verzinsung 2,25 % x (20% von 1.875.000 €-1.250.000 €) / 2 = 1.406,25 € *) Zinssatz gem. HH -Rundschreiben 2020/2021 vom 05.10.2018 Jahresfolgekosten insgesamt: 26.406,25 € Jahresfolgekosten gerundet: 26.000,00 €
  6. Jahreserträge Auflösung Sonderposten 250.000,00 € / 15 Jahre = 16.666,67 €
  7. Leistungen Dritter Zuwendungen werden erwartet in Höhe von Finanzhilfe des Bundes 1.250.000,00 €
  8. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine -
  9. Sonstiges - keine -

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 5
OBR 11
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 5
OBR 5
TO I, TOP 64
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 2
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 16
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 5
OBR 8
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 5
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 7
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 6
OBR 5
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen