Römerstadt: Denkmalgerechte Grunderneuerung der Bastionsmauern im Ostteil der Römerstadt (Östliches Mauersegment - An der Ringmauer) Bundesprogramm: Nationale Projekte des Städtebaus: Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts hier: Bau- und Finanzier
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 21.06.2024, M 82 Betreff: Römerstadt: Denkmalgerechte
Grunderneuerung der Bastionsmauern im Ostteil der Römerstadt (Östliches
Mauersegment - An der Ringmauer) Bundesprogramm: Nationale Projekte des
Städtebaus: Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts hier: Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2021, § 843 (M
131) 1. Der denkmalgerechten
Grunderneuerung der Bastions- und Stützmauern im Ostteil der Römerstadt
(östliches Mauersegment parallel zur Straße An der Ringmauer) wird entsprechend
der vorgelegten Planung zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung des
städtischen Teils der Maßnahme (Grunderneuerung Bastionsmauern) mit einem
Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.605
T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Die Fördermittel aus dem Programm Nationale
Projekte des Städtebaus für die ABG Holding nach der städtischen
Förderrichtlinie "Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie
der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt,
Riederwald-Ost und Heimatsiedlung" (§ 843, M 131/21) zur Umsetzung der
Grunderneuerung der Kurtinen in Höhe von 625 T€ werden bewilligt und
freigegeben. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtmaßnahme aus zwei unterschiedlichen
Teilen besteht und in den zwei Abschnitten "Grunderneuerung Bastionsmauern"
(städtischer Anteil 1.605 T€) und "Grunderneuerung Kurtinen" (Anteil ABG
Holding 1.970 T€, davon Förderung Stadt 625 T€) ausgeschrieben wird;
die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen 3.575
T€ (städtischer Anteil 2.230 T€), b) Mittel für die Grunderneuerung der
Bastionsmauern und der Grunderneuerung der Kurtinen in Höhe von 1.990 T€
im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung unter der
Projektdefinition 5.009808 Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus
"Neues Frankfurt" zur Verfügung stehen, c) mögliche Budgetüberträge zum Jahresabschluss 2023
des Projektes 5.009808 unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den
Magistrat stehen, d) die Deckung der darüber hinaus
erforderlichen Mittel in Höhe von 240 T€ aus der Veranschlagung der
Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt,
Sammelveranschlagung in 2024 erfolgt und diese Mittel unter dem Vorbehalt des
Beschlusses der Stadtverordneten zum Haushalt 2024/2025 stehen,
e) die Maßnahme
"Grunderneuerung Bastionsmauern" über eine neu einzurichtende Projektdefinition
in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits verausgabten Mittel
sind entsprechend zuzuordnen, f) die Finanzierung der jährlichen Folgekosten in
Höhe von rund 64 T€ zukünftige Haushalte belasten denen Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 30 T€
gegenüberstehen. 5. Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von
240 T€ erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01,
Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammel-Veranschlagung.
Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres
Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des
Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 240 T€
aufgehoben. 6. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) die Maßnahme ‚Sanierung der
Bastions- und Stützmauern des östlichen Mauersegments' im Aufnahmeantrag zum
Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus Aufwertungen der Siedlungen
des Neuen Frankfurts (Grundlage Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
12.12.2019, § 5042) eingestellt ist und mit Zuwendungsbescheid des Bundes vom
13.02.2020 i.V.m. dem Änderungsbescheid des Bundes vom 28.11.2023 als
förderfähige Maßnahme anerkannt wurde, b) die Grunderneuerung der
Bastionsmauern (= städtischer Anteil) direkt über das Programm Nationale
Projekte des Städtebaus gefördert wird. Die Förderung beträgt bei einer
Förderquote von 2/3 der förderfähigen Kosten 1.070 T€. c) die Grunderneuerung der Kurtinen (=Anteil Stadt
zum Zuschuss ABG Holding) über das Programm Nationale Projekte des
Städtebaus anteilig in Höhe von 417 T€ gefördert wird. d) die Gesamtmaßnahme mit den
Denkmalbehörden (städtisches Denkmalamt und Landesdenkmalamt) abgestimmt ist
und eine denkmalrechtliche Genehmigung für die Maßnahme mit Datum 27.11.2023
(60B.12 Re _ AZ 2023-258-DB) vorliegt, e) für Planung, Bauvorbereitung und
Baunebenkosten der Gesamtmaßnahme die ABG Frankfurt Holding / FAAG bisher in
Vorleistung getreten ist, f) für Planung, Bauvorbereitung und Baunebenkosten
der Grunderneuerung Bastionsmauer (= städtischer Anteil der Maßnahme) bisher
33.316,70 Euro verausgabt wurden, g) die bauliche Anlage keinen Restbuchwert mehr
aufweist. 7. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass a) die Grunderneuerung der Kurtinen
von der ABG Frankfurt Holding als Fördermaßnahme nach der städtischen
Förderrichtlinie "Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie
der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt,
Riederwald-Ost und Heimatsiedlung" (§ 843, M 131) erfolgt. b) die Freigabe der Fördermittel aus dem Programm
Nationale Projekte des Städtebaus sowie die Festlegung der endgültigen
Förderhöhe nach Prüfung der Bauunterlage durch die technische Prüfinstanz des
Bundes (Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD) und Zustimmung des Prüfergebnisses
durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erfolgt.
Begründung: A. Zielsetzung Kontext: Die Sanierung des östlichen
Mauersegments (Bastionen und Stützmauern (Kurtinen) südlich der Straße An der
Ringmauer) ist als Förderprojekt in das Bundesprogramm Nationale Projekte des
Städtebaus _ Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts eingestellt.
Die in den Jahren 1927/28 erbaute
Siedlung Römerstadt wurde als erste Großsiedlung des ‚Neuen Frankfurts' nach
Plänen von Ernst May, Herbert Boehm und Wolfgang Bangert errichtet. Neben ihrer
exponierten Lage an den Nordhängen der Nidda und dem prägnanten Stadtgrundriss,
der sich in die Geländetopografie einfügt, zählt die Siedlung zu den
herausragenden Zeugnissen der Frankfurter Moderne und wurde 1986 als
Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt. Im Süden bildet eine rund 4 Meter hohe Stützmauer aus
bewehrten Ortbeton den baulichen Abschluss der Römerstadt zum tiefer gelegenen
Niddatal. Die Gesamtanlage
erstreckt sich von West nach Ost über eine Länge von rd. 1,6 km. Sie
untergliedert sich in ein westliches und östliches Mauersegment, das in
regelmäßigen Abständen durch insgesamt sieben bastionsartige Auskragungen
(Bastionsterrassen) mit großkronigen Linden rhythmisiert wird. Über seitlich
angeordnete Treppenanlagen wird die Römerstadt mit dem Erholungsraum der Nidda
verknüpft. Abgesehen von wenigen punktuellen
Änderungen stellt sich die Stützmauer im bauzeitlichen Zustand dar. Allerdings
ist über die fast 100-jährige Nutzungsdauer ein gewisser Sanierungsstau
entstanden. Bastionen und Kurtinen weisen umfassende Schäden auf, die einen
Sanierungsbedarf begründen. Weite Bereiche der Mauer sind zudem stark
veralgt. Die Bastionen befinden sich im
Eigentum der Stadt, die Stützmauern (Kurtinen) befinden sich im Eigentum der
ABG Frankfurt Holding. Anlass und Ziel: Durch die Aufnahme der
Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung in das Bundesprogramm
‚Nationale Projekte es Städtebaus - Aufwertung der Siedlungen des Neuen
Frankfurts' (Laufzeit 2019-2023, verlängert bis 31.12.2024) unterstützt der
Bund die Stadt Frankfurt in dem Ziel, das baukulturelle Erbe des Neuen
Frankfurts zu bewahren und zu erhalten. Die Hangstützmauer mit ihren Bastionen und Kurtinen
ist ein bedeutendes Freiraumelement in der Römerstadt mit Alleinstellungswert.
Sie verfügt aufgrund ihrer charakteristischen und raumprägenden Qualität über
einen hohen baukulturellen Wert und weist als frühes Beispiel für einen
historischen Eisenbeton auch einen bedeutenden technischen Denkmalwert auf.
Um das bedeutende Bauwerk zu erhalten, soll im Rahmen
des Programms NPS zunächst für das östliche Mauersegment (An der Ringmauer),
das aus fünf Kurtinen und vier Bastionen besteht, eine denkmalgerechte
(Beton-)Sanierung nach Kriterien der Denkmalpflege durchgeführt werden.
Das Projekt ist gegenüber dem Bund als Förderprojekt
angezeigt und unterliegt als solches den Qualitätskriterien des Bundesprogramms
NPS. Ziel ist eine
substanzschonende Grunderneuerung bei einem weitgehenden Erhalt der originalen
Bausubstanz und der historischen Oberflächen, soweit technisch vertretbar.
Aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsanteile und
Trägerschaften besteht das Projekt aus zwei Teilen, wird aber baulich als
Gemeinschaftsprojekt in Federführung der ABG Frankfurt (Projektsteuerung FAAG)
umgesetzt. Die Grundlage bildet eine Planungs- und Durchführungsvereinbarung
zwischen Stadt (ASE) und ABG Frankfurt Holding. Fördertechnisch bildet sich das Gesamtprojekt
aufgrund der Förderbestimmungen des Bundes in zwei unterschiedlichen
Finanzierungssäulen ab: 1.
die Projektförderung der Kurtinen (= ABG Anteil) erfolgt über das Programm
Nationale Projekte des Städtebaus nach der Förderrichtlinie der Stadt (vgl. M
131) und 2. die
Projektförderung der Bastionsmauern (= städtisch) erfolgt direkt über das
Programm Nationale Projekte
des Städtebaus. Beide Projektteile werden für den Bund in einer gemeinsamen
Bauunterlage zusammengefasst. B. Alternativen Als Förderprojekt unterliegt die Maßnahme dem
Förderziel und Qualitätsanspruch des Programms NPS (Erhalt des baukulturellen
Erbes / Premiumcharakter) und seinen Qualitätskriterien (Entwicklung und
Umsetzung beispielhafter Vorgehensweisen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung
des Siedlungsbestandes / Entwicklung von exemplarischen und beispielgebenden
Lösungsansätzen für einen denkmalpflegerischen Erhalt). Förderziel ist die substanzschonende Erneuerung von
Kurtinen und Bastionsmauern nach Kriterien der Denkmalpflege. Nach der
Erneuerung verbleibt aus qualitativer Sicht ein baukultureller und technischer
Zeugniswert des Denkmals, auch wenn die Originalsubstanz durch die
Erneuerungsmaßnahmen (optisch) geschmälert ist. Angesichts des hohen Alters der
Anlage bleiben Altersspuren sichtbar. Eine rein klassische Betonsanierung berücksichtigt
unzulänglich die hohen Denkmalanforderungen und ist mit dem Förderziel und
Qualitätsanspruch des Programms NPS nicht vereinbar. C. Lösung Das denkmalpflegerische Leitziel der Instandsetzung
umfasst den behutsamen und substanzschonender Erhalt von Bastionen und
Stützmauern mit folgenden Teilzielen: • Gewährleistung der Standsicherheit und
Verkehrssicherheit •
Beibehalt des historischen Erscheinungsbildes incl. Baumbestand • Erhalt der originalen Bausubstanz
mit den historischen Oberflächen, soweit technisch vertretbar Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der baulichen
Anlage kann bei der denkmalgerechten Grunderneuerung nicht auf eine bereits
erprobte und verallgemeinerbare Instandsetzungsmethode zurückgegriffen werden.
Die Kenntnisse und
Erfahrungen aus der Erneuerung sollen nach Durchführung der Maßnahme
ausgewertet und ggf. modifiziert auf das westliche Mauersegment übertragen
werden (Ausführungszeitraum außerhalb Programms NPS). Eine wesentliche Grundlage für die Sanierungsmaßnahme
bildet das statisch-konstruktive Gutachten des Büros Kayser+Böttges, Barthel
und Maus Ingenieure und Architekten GmbH (KBBM 2022), das vorherige
Untersuchungen einbindet und auswertet. Das Gutachten umfasst eine Bestandsaufnahme im
Maßstab 1:50 (photogrammetisches Aufmaß von Bastionsmauern und Kurtinen) mit
detaillierter Schadenskartierung, einer statisch-konstruktiven Beurteilung des
Zustands und einer ergänzenden, betontechnologischen Materialprüfung. Im Zuge der Schadenskartierung wurden im Wesentlichen
Abplatzungen des Betons mit freiliegenden korrodierten Bewehrungseisen,
vertikale und horizontale Risse und Verkippungen festgestellt. Die Betonoberflächen lassen sich je nach
Schadensfortschritt in die Kategorien ‚notwendiger Betonaustausch',
‚Ertüchtigung von Fehlstellen' und ‚Erhalt der Flächen samt Putz' einteilen.
Die Brüstungen sind im Vergleich zu den Stützmauern stärker von den Schäden
betroffen, da sie filigraner ausgebildet sind. Die unteren Partien der
Bastionen und Kurtinen zeigen einen deutlich besseren Zustand des Betons.
Das Gutachten von KBBM bildet die Grundlage für die
Entwurfsplanung der Architekten Macholz und Kummer. Bei der vertieften Bearbeitung wurden die Bastions-
und Stützmauern in der Gesamtabwicklung in die Bereiche ‚Schadstellen' und
‚Putzerhalt' kategorisiert (s. Anlage _ Abwicklung 057-03-004 _ Bastionen und
Kurtinen). Die Schadflächen erhalten eine denkmalgerechte Betonsanierung, die
Bereiche für einen Putzerhalt werden gereinigt. Die Reinigungsmethode und das
Reinigungsmittel werden vorab auf gesondert angelegte Probeflächen getestet, um
eine passgenaue Handlungsanleitung für die flächige Reinigung zu erzielen.
Für die Betonsanierung werden die betroffenen
Schadflächen freigelegt, die korrodierten Bewehrungseisen unter Einsatz von
Druckluftstrahlen mit einem Wasser-Granulat-Gemisch entrostet, anschließend mit
einem mineralischen Korrosionsschutz versehen (zweilagiger Auftrag) und mit
Spritzbeton aufgefüllt (bei Kleinflächen Reprofilierung im Handauftrag), um
eine ausreichende Betonüberdeckung zu erhalten. Im Zuge des Bauablaufs kann
sich das Flächenverhältnis ‚Putzerhalt' und ‚Betonsanierung' verschieben.
Aufgrund der geringen Überdeckung
der Bestandsflächen treten die betonsanierten Flächen gegenüber den
Bestandsflächen um etwa 3 cm hervor. Die betonsanierten Flächen erhalten einen
Deckputz, der in Materialität, Zusammensetzung, Körnung und Farbe dem
bauzeitlich gereinigten Putz nachempfunden wird. Die Übergänge zu den
Bestandsflächen werden beim Auftragen des Deckputzes mit einem Angleichsputz
angeglichen (vgl. Anlage 057-003-011 Systemschnitt punktuell). Die
Ausführungsdetails werden auf Musterflächen beispielhaft erprobt und für eine
flächige Bearbeitung verbindlich vorgegeben. Im Zusammenhang mit der Grunderneuerung werden auch
die Treppenanlagen seitlich der Bastionen nach bauzeitlichem Vorbild saniert
(Rückbau der L-förmigen Waschbetonstufen). Die Handläufe werden durch neue
Metallhandläufe ersetzt, die den bauzeitlichen Handläufen nachempfunden sind
(s. Entwurfsplan 057-03-13 und 057-03-014). Nach Abschluss der Arbeiten werden die Außenanlagen
am Mauerfuß in Anlehnung an das historische Bild wiederhergestellt. Die bauliche Anlage wird auch weiterhin nach
Abschluss der Grunderneuerung durch ein kontinuierliches Monitoring des
Fachamtes ASE überwacht. D. Kosten Der voraussichtliche Investitionsbedarf für die
denkmalgerechte Grunderneuerung der Bastionsmauern beträgt insgesamt
2.230 T€.
Bei einer Förderquote von 2/3 der förderfähigen
Kosten stehen aus dem Bundesprogramm NPS - Aufwertung von Siedlungen des Neuen
Frankfurts Fördermittel in Höhe von 1.487 T€ zur Verfügung.
1. Investitionsbedarf I. für die Grunderneuerung
Bastionsmauern 1.605.000.00
Euro (gerundet) Kostenübersicht:
a) Baukosten:
1.012.290,28 Euro
b) Baunebenkosten (100 %
städtisch)
101.844,52 Euro
c) Baunebenkosten (35% Anteil
städtisch)
169.523,75 Euro bezogen auf die Gesamtmaßnahme
d) Unvorhergesehenes und zur
Aufrundung:
321.216,27 Euro
II. für den Zuschuss ABG
Holding - Grunderneuerung der Kurtinen
625.125,18 Euro
Investitionsbedarf,
gesamt: 2.230.000,00
Euro ==============
Die Kostenberechnung orientiert sich an Preisen mit
Stand August 2023. Aktuell lassen sich die (Bau-)Kosten aufgrund der
Kriegsfolgen Ukraine i.V. mit erhöhten Energiekosten, verteuerten Baukosten,
Fachkräfte- und Materialknappheit und Lieferengpässen nicht vorhersagen. Eine
höhere oder genauere Kostensicherheit ist erst nach Ausschreibung und
Submission gegeben. Der Sicherheitszuschlag unter Pkt. e) berücksichtigt diesen
Umstand, auch vor dem Hintergrund der kurzen, verbleibenden Programmlaufzeit
für die Umsetzung der Maßnahme (Programmende Dezember 2024). Die Maßnahme soll
in 2024 beginnen.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten:
Bisher verausgabt (Stand: 31.12.2023):
33.316,70 Euro
2024 (Planungskosten)
238.052,27 Euro
2024:
1.958.631,03 Euro
2.230.000,00 Euro ===============
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des
Umfangs- und Zeitraums: Keine 4. Jahresfolgekosten:
a) Personelle Folgekosten keine b) Sachkosten
1.
Bauunterhaltungskosten 0.8 % von 1.605.000,00 €
12.840,00 Euro
c) Kapitalkosten
1. Kalkulatorische Verzinsung
1,60 % x (2.230.000 € -1.486.777
€) / 2
5.945,78 Euro
Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023
zum Haushalt 2024/2025
2. Abschreibung 44.600,00 Euro (Nutzungsdauer gem. AfA 50 Jahre:
2.230.000,00 / 50)
Summe Kapitalkosten 50.545,78 Euro
Jahresfolgekosten gesamt 63.385,78 Euro
gerundet:
64.000,00 Euro
5. Jahreserträge:
Auflösung von
Sonderposten (1.486.777 € / 50) 29.735,54 Euro 6. Leistungen Dritter:
Fördermittelzuwendungen
des Bundes aus dem
Programm Nationale
Projekte des Städtebaus
bei einer 2/3
Förderquote:
1.486.777,00 Euro
7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen: keine
8. Sonstiges: keine Anlage
1_Kostendeckblatt (nicht
öffentlich - ca. 670 KB) Anlage
2_Lageplan (ca. 1,4 MB)
Anlage 3_Erlaeuterungsbericht_und_Planungsunterlagen
(ca. 7,3 MB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 213
Vortrag des
Magistrats vom 03.09.2021, M 131
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planen, Wohnen und Städtebau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
26.06.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8
am 05.09.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 82 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP
14 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 82 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen
ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (=
Annahme) 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.09.2024, TO II, TOP 1
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 82 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG
gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024, TO II, TOP 15
Beschluss: Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION,
BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 5180, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 Aktenzeichen: 60-3