Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Römerstadt: Denkmalgerechte Grunderneuerung der Bastionsmauern im Ostteil der Römerstadt (Östliches Mauersegment - An der Ringmauer) Bundesprogramm: Nationale Projekte des Städtebaus: Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts hier: Bau- und Finanzier

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.06.2024, M 82 Betreff: Römerstadt: Denkmalgerechte Grunderneuerung der Bastionsmauern im Ostteil der Römerstadt (Östliches Mauersegment - An der Ringmauer) Bundesprogramm: Nationale Projekte des Städtebaus: Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2021, § 843 (M 131) 1. Der denkmalgerechten Grunderneuerung der Bastions- und Stützmauern im Ostteil der Römerstadt (östliches Mauersegment parallel zur Straße An der Ringmauer) wird entsprechend der vorgelegten Planung zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung des städtischen Teils der Maßnahme (Grunderneuerung Bastionsmauern) mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.605 T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Die Fördermittel aus dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus für die ABG Holding nach der städtischen Förderrichtlinie "Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung" (§ 843, M 131/21) zur Umsetzung der Grunderneuerung der Kurtinen in Höhe von 625 T€ werden bewilligt und freigegeben. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtmaßnahme aus zwei unterschiedlichen Teilen besteht und in den zwei Abschnitten "Grunderneuerung Bastionsmauern" (städtischer Anteil 1.605 T€) und "Grunderneuerung Kurtinen" (Anteil ABG Holding 1.970 T€, davon Förderung Stadt 625 T€) ausgeschrieben wird; die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen 3.575 T€ (städtischer Anteil 2.230 T€), b) Mittel für die Grunderneuerung der Bastionsmauern und der Grunderneuerung der Kurtinen in Höhe von 1.990 T€ im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung unter der Projektdefinition 5.009808 Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus "Neues Frankfurt" zur Verfügung stehen, c) mögliche Budgetüberträge zum Jahresabschluss 2023 des Projektes 5.009808 unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Magistrat stehen, d) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 240 T€ aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung in 2024 erfolgt und diese Mittel unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Stadtverordneten zum Haushalt 2024/2025 stehen, e) die Maßnahme "Grunderneuerung Bastionsmauern" über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen, f) die Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe von rund 64 T€ zukünftige Haushalte belasten denen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 30 T€ gegenüberstehen. 5. Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von 240 T€ erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammel-Veranschlagung. Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 240 T€ aufgehoben. 6. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) die Maßnahme ‚Sanierung der Bastions- und Stützmauern des östlichen Mauersegments' im Aufnahmeantrag zum Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus Aufwertungen der Siedlungen des Neuen Frankfurts (Grundlage Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5042) eingestellt ist und mit Zuwendungsbescheid des Bundes vom 13.02.2020 i.V.m. dem Änderungsbescheid des Bundes vom 28.11.2023 als förderfähige Maßnahme anerkannt wurde, b) die Grunderneuerung der Bastionsmauern (= städtischer Anteil) direkt über das Programm Nationale Projekte des Städtebaus gefördert wird. Die Förderung beträgt bei einer Förderquote von 2/3 der förderfähigen Kosten 1.070 T€. c) die Grunderneuerung der Kurtinen (=Anteil Stadt zum Zuschuss ABG Holding) über das Programm Nationale Projekte des Städtebaus anteilig in Höhe von 417 T€ gefördert wird. d) die Gesamtmaßnahme mit den Denkmalbehörden (städtisches Denkmalamt und Landesdenkmalamt) abgestimmt ist und eine denkmalrechtliche Genehmigung für die Maßnahme mit Datum 27.11.2023 (60B.12 Re _ AZ 2023-258-DB) vorliegt, e) für Planung, Bauvorbereitung und Baunebenkosten der Gesamtmaßnahme die ABG Frankfurt Holding / FAAG bisher in Vorleistung getreten ist, f) für Planung, Bauvorbereitung und Baunebenkosten der Grunderneuerung Bastionsmauer (= städtischer Anteil der Maßnahme) bisher 33.316,70 Euro verausgabt wurden, g) die bauliche Anlage keinen Restbuchwert mehr aufweist. 7. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass a) die Grunderneuerung der Kurtinen von der ABG Frankfurt Holding als Fördermaßnahme nach der städtischen Förderrichtlinie "Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung" (§ 843, M 131) erfolgt. b) die Freigabe der Fördermittel aus dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus sowie die Festlegung der endgültigen Förderhöhe nach Prüfung der Bauunterlage durch die technische Prüfinstanz des Bundes (Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD) und Zustimmung des Prüfergebnisses durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erfolgt. Begründung: A. Zielsetzung Kontext: Die Sanierung des östlichen Mauersegments (Bastionen und Stützmauern (Kurtinen) südlich der Straße An der Ringmauer) ist als Förderprojekt in das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus _ Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts eingestellt. Die in den Jahren 1927/28 erbaute Siedlung Römerstadt wurde als erste Großsiedlung des ‚Neuen Frankfurts' nach Plänen von Ernst May, Herbert Boehm und Wolfgang Bangert errichtet. Neben ihrer exponierten Lage an den Nordhängen der Nidda und dem prägnanten Stadtgrundriss, der sich in die Geländetopografie einfügt, zählt die Siedlung zu den herausragenden Zeugnissen der Frankfurter Moderne und wurde 1986 als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt. Im Süden bildet eine rund 4 Meter hohe Stützmauer aus bewehrten Ortbeton den baulichen Abschluss der Römerstadt zum tiefer gelegenen Niddatal. Die Gesamtanlage erstreckt sich von West nach Ost über eine Länge von rd. 1,6 km. Sie untergliedert sich in ein westliches und östliches Mauersegment, das in regelmäßigen Abständen durch insgesamt sieben bastionsartige Auskragungen (Bastionsterrassen) mit großkronigen Linden rhythmisiert wird. Über seitlich angeordnete Treppenanlagen wird die Römerstadt mit dem Erholungsraum der Nidda verknüpft. Abgesehen von wenigen punktuellen Änderungen stellt sich die Stützmauer im bauzeitlichen Zustand dar. Allerdings ist über die fast 100-jährige Nutzungsdauer ein gewisser Sanierungsstau entstanden. Bastionen und Kurtinen weisen umfassende Schäden auf, die einen Sanierungsbedarf begründen. Weite Bereiche der Mauer sind zudem stark veralgt. Die Bastionen befinden sich im Eigentum der Stadt, die Stützmauern (Kurtinen) befinden sich im Eigentum der ABG Frankfurt Holding. Anlass und Ziel: Durch die Aufnahme der Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung in das Bundesprogramm ‚Nationale Projekte es Städtebaus - Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts' (Laufzeit 2019-2023, verlängert bis 31.12.2024) unterstützt der Bund die Stadt Frankfurt in dem Ziel, das baukulturelle Erbe des Neuen Frankfurts zu bewahren und zu erhalten. Die Hangstützmauer mit ihren Bastionen und Kurtinen ist ein bedeutendes Freiraumelement in der Römerstadt mit Alleinstellungswert. Sie verfügt aufgrund ihrer charakteristischen und raumprägenden Qualität über einen hohen baukulturellen Wert und weist als frühes Beispiel für einen historischen Eisenbeton auch einen bedeutenden technischen Denkmalwert auf. Um das bedeutende Bauwerk zu erhalten, soll im Rahmen des Programms NPS zunächst für das östliche Mauersegment (An der Ringmauer), das aus fünf Kurtinen und vier Bastionen besteht, eine denkmalgerechte (Beton-)Sanierung nach Kriterien der Denkmalpflege durchgeführt werden. Das Projekt ist gegenüber dem Bund als Förderprojekt angezeigt und unterliegt als solches den Qualitätskriterien des Bundesprogramms NPS. Ziel ist eine substanzschonende Grunderneuerung bei einem weitgehenden Erhalt der originalen Bausubstanz und der historischen Oberflächen, soweit technisch vertretbar. Aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsanteile und Trägerschaften besteht das Projekt aus zwei Teilen, wird aber baulich als Gemeinschaftsprojekt in Federführung der ABG Frankfurt (Projektsteuerung FAAG) umgesetzt. Die Grundlage bildet eine Planungs- und Durchführungsvereinbarung zwischen Stadt (ASE) und ABG Frankfurt Holding. Fördertechnisch bildet sich das Gesamtprojekt aufgrund der Förderbestimmungen des Bundes in zwei unterschiedlichen Finanzierungssäulen ab: 1. die Projektförderung der Kurtinen (= ABG Anteil) erfolgt über das Programm Nationale Projekte des Städtebaus nach der Förderrichtlinie der Stadt (vgl. M 131) und 2. die Projektförderung der Bastionsmauern (= städtisch) erfolgt direkt über das Programm Nationale Projekte des Städtebaus. Beide Projektteile werden für den Bund in einer gemeinsamen Bauunterlage zusammengefasst. B. Alternativen Als Förderprojekt unterliegt die Maßnahme dem Förderziel und Qualitätsanspruch des Programms NPS (Erhalt des baukulturellen Erbes / Premiumcharakter) und seinen Qualitätskriterien (Entwicklung und Umsetzung beispielhafter Vorgehensweisen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Siedlungsbestandes / Entwicklung von exemplarischen und beispielgebenden Lösungsansätzen für einen denkmalpflegerischen Erhalt). Förderziel ist die substanzschonende Erneuerung von Kurtinen und Bastionsmauern nach Kriterien der Denkmalpflege. Nach der Erneuerung verbleibt aus qualitativer Sicht ein baukultureller und technischer Zeugniswert des Denkmals, auch wenn die Originalsubstanz durch die Erneuerungsmaßnahmen (optisch) geschmälert ist. Angesichts des hohen Alters der Anlage bleiben Altersspuren sichtbar. Eine rein klassische Betonsanierung berücksichtigt unzulänglich die hohen Denkmalanforderungen und ist mit dem Förderziel und Qualitätsanspruch des Programms NPS nicht vereinbar. C. Lösung Das denkmalpflegerische Leitziel der Instandsetzung umfasst den behutsamen und substanzschonender Erhalt von Bastionen und Stützmauern mit folgenden Teilzielen: • Gewährleistung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit • Beibehalt des historischen Erscheinungsbildes incl. Baumbestand • Erhalt der originalen Bausubstanz mit den historischen Oberflächen, soweit technisch vertretbar Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der baulichen Anlage kann bei der denkmalgerechten Grunderneuerung nicht auf eine bereits erprobte und verallgemeinerbare Instandsetzungsmethode zurückgegriffen werden. Die Kenntnisse und Erfahrungen aus der Erneuerung sollen nach Durchführung der Maßnahme ausgewertet und ggf. modifiziert auf das westliche Mauersegment übertragen werden (Ausführungszeitraum außerhalb Programms NPS). Eine wesentliche Grundlage für die Sanierungsmaßnahme bildet das statisch-konstruktive Gutachten des Büros Kayser+Böttges, Barthel und Maus Ingenieure und Architekten GmbH (KBBM 2022), das vorherige Untersuchungen einbindet und auswertet. Das Gutachten umfasst eine Bestandsaufnahme im Maßstab 1:50 (photogrammetisches Aufmaß von Bastionsmauern und Kurtinen) mit detaillierter Schadenskartierung, einer statisch-konstruktiven Beurteilung des Zustands und einer ergänzenden, betontechnologischen Materialprüfung. Im Zuge der Schadenskartierung wurden im Wesentlichen Abplatzungen des Betons mit freiliegenden korrodierten Bewehrungseisen, vertikale und horizontale Risse und Verkippungen festgestellt. Die Betonoberflächen lassen sich je nach Schadensfortschritt in die Kategorien ‚notwendiger Betonaustausch', ‚Ertüchtigung von Fehlstellen' und ‚Erhalt der Flächen samt Putz' einteilen. Die Brüstungen sind im Vergleich zu den Stützmauern stärker von den Schäden betroffen, da sie filigraner ausgebildet sind. Die unteren Partien der Bastionen und Kurtinen zeigen einen deutlich besseren Zustand des Betons. Das Gutachten von KBBM bildet die Grundlage für die Entwurfsplanung der Architekten Macholz und Kummer. Bei der vertieften Bearbeitung wurden die Bastions- und Stützmauern in der Gesamtabwicklung in die Bereiche ‚Schadstellen' und ‚Putzerhalt' kategorisiert (s. Anlage _ Abwicklung 057-03-004 _ Bastionen und Kurtinen). Die Schadflächen erhalten eine denkmalgerechte Betonsanierung, die Bereiche für einen Putzerhalt werden gereinigt. Die Reinigungsmethode und das Reinigungsmittel werden vorab auf gesondert angelegte Probeflächen getestet, um eine passgenaue Handlungsanleitung für die flächige Reinigung zu erzielen. Für die Betonsanierung werden die betroffenen Schadflächen freigelegt, die korrodierten Bewehrungseisen unter Einsatz von Druckluftstrahlen mit einem Wasser-Granulat-Gemisch entrostet, anschließend mit einem mineralischen Korrosionsschutz versehen (zweilagiger Auftrag) und mit Spritzbeton aufgefüllt (bei Kleinflächen Reprofilierung im Handauftrag), um eine ausreichende Betonüberdeckung zu erhalten. Im Zuge des Bauablaufs kann sich das Flächenverhältnis ‚Putzerhalt' und ‚Betonsanierung' verschieben. Aufgrund der geringen Überdeckung der Bestandsflächen treten die betonsanierten Flächen gegenüber den Bestandsflächen um etwa 3 cm hervor. Die betonsanierten Flächen erhalten einen Deckputz, der in Materialität, Zusammensetzung, Körnung und Farbe dem bauzeitlich gereinigten Putz nachempfunden wird. Die Übergänge zu den Bestandsflächen werden beim Auftragen des Deckputzes mit einem Angleichsputz angeglichen (vgl. Anlage 057-003-011 Systemschnitt punktuell). Die Ausführungsdetails werden auf Musterflächen beispielhaft erprobt und für eine flächige Bearbeitung verbindlich vorgegeben. Im Zusammenhang mit der Grunderneuerung werden auch die Treppenanlagen seitlich der Bastionen nach bauzeitlichem Vorbild saniert (Rückbau der L-förmigen Waschbetonstufen). Die Handläufe werden durch neue Metallhandläufe ersetzt, die den bauzeitlichen Handläufen nachempfunden sind (s. Entwurfsplan 057-03-13 und 057-03-014). Nach Abschluss der Arbeiten werden die Außenanlagen am Mauerfuß in Anlehnung an das historische Bild wiederhergestellt. Die bauliche Anlage wird auch weiterhin nach Abschluss der Grunderneuerung durch ein kontinuierliches Monitoring des Fachamtes ASE überwacht. D. Kosten Der voraussichtliche Investitionsbedarf für die denkmalgerechte Grunderneuerung der Bastionsmauern beträgt insgesamt 2.230 T€. Bei einer Förderquote von 2/3 der förderfähigen Kosten stehen aus dem Bundesprogramm NPS - Aufwertung von Siedlungen des Neuen Frankfurts Fördermittel in Höhe von 1.487 T€ zur Verfügung. 1. Investitionsbedarf I. für die Grunderneuerung Bastionsmauern 1.605.000.00 Euro (gerundet) Kostenübersicht: a) Baukosten: 1.012.290,28 Euro b) Baunebenkosten (100 % städtisch) 101.844,52 Euro c) Baunebenkosten (35% Anteil städtisch) 169.523,75 Euro bezogen auf die Gesamtmaßnahme d) Unvorhergesehenes und zur Aufrundung: 321.216,27 Euro II. für den Zuschuss ABG Holding - Grunderneuerung der Kurtinen 625.125,18 Euro Investitionsbedarf, gesamt: 2.230.000,00 Euro ============== Die Kostenberechnung orientiert sich an Preisen mit Stand August 2023. Aktuell lassen sich die (Bau-)Kosten aufgrund der Kriegsfolgen Ukraine i.V. mit erhöhten Energiekosten, verteuerten Baukosten, Fachkräfte- und Materialknappheit und Lieferengpässen nicht vorhersagen. Eine höhere oder genauere Kostensicherheit ist erst nach Ausschreibung und Submission gegeben. Der Sicherheitszuschlag unter Pkt. e) berücksichtigt diesen Umstand, auch vor dem Hintergrund der kurzen, verbleibenden Programmlaufzeit für die Umsetzung der Maßnahme (Programmende Dezember 2024). Die Maßnahme soll in 2024 beginnen. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt (Stand: 31.12.2023): 33.316,70 Euro 2024 (Planungskosten) 238.052,27 Euro 2024: 1.958.631,03 Euro 2.230.000,00 Euro =============== 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Folgekosten keine b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten 0.8 % von 1.605.000,00 € 12.840,00 Euro c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,60 % x (2.230.000 € -1.486.777 €) / 2 5.945,78 Euro Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025 2. Abschreibung 44.600,00 Euro (Nutzungsdauer gem. AfA 50 Jahre: 2.230.000,00 / 50) Summe Kapitalkosten 50.545,78 Euro Jahresfolgekosten gesamt 63.385,78 Euro gerundet: 64.000,00 Euro 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (1.486.777 € / 50) 29.735,54 Euro 6. Leistungen Dritter: Fördermittelzuwendungen des Bundes aus dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus bei einer 2/3 Förderquote: 1.486.777,00 Euro 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 670 KB) Anlage 2_Lageplan (ca. 1,4 MB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht_und_Planungsunterlagen (ca. 7,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 213 Vortrag des Magistrats vom 03.09.2021, M 131 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 26.06.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 82 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.09.2024, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5180, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 Aktenzeichen: 60-3

Verknüpfte Vorlagen