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Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt: Initiative Innenstadt Kapitalrücklage für die Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

I: Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) eine Zuzahlung in Höhe von 4,00 Mio. € in die Kapitalrücklage der Gesellschaft leistet, damit diese weiterhin in die Lage versetzt wird ihren Gesellschaftszweck zu erfüllen, insbesondere zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen an öffentliche Veranstaltungen Investitionen in Sicherheitsinfrastruktur zu tätigen. II: Es wird zugestimmt, dass gemäß Beschluss §1858 vom 09.06.2022 (M55 / 2022), hierfür Mittel in Höhe von 4,00 Mio. € aus der Produktgruppe 98.03 Zentrale Finanzwirtschaft - Nicht fachspezifische Gesellschaften, Projekt 5.010684 und 5.010685 bereitgestellt werden und zur Finanzierung in der Produktgruppe 36.01 "Wirtschaftsförderung" herangezogen werden. III: Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Mittel als Kapitaleinlage für das Geschäftsjahr 2024 der Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main bestimmt sind.

Begründung

A. Allgemeines

Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF). Das Stammkapital beträgt 51.130,00 €. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung der Segmente Tourismus und Kongresse, Vermittlung und Erbringung von touristischen Dienstleistungen sowie der Kartenvorverkauf für Dritte, Erbringung von touristischen und werblichen Leistungen für Dritte sowie alle damit zusammenhängenden zukünftigen Geschäftsfelder. Darüber hinaus organisiert die Gesellschaft insbesondere Volksfeste, Stadtrundfahrten sowie Zimmerreservierungen und betreibt sonstige Werbeaktivitäten. Die Sicherheitsanforderungen an öffentliche Veranstaltungen nehmen seit Jahren zu und werden immer komplexer. Neben den Auswirkungen von Anschlägen und Bedrohungslagen kamen mit der Corona-Pandemie auch hygienische Präventionsmaßnahmen hinzu. Nach polizeilichen und ordnungsbehördlichen Vorgaben können größere Veranstaltungen im öffentlichen Raum nur noch dann durchgeführt werden, wenn den Sicherheitsbehörden dezidierte Sicherheitskonzepte vorgelegt und mit ihnen abgestimmt werden. Dabei muss z.B. das Veranstaltungsareal regelmäßig durch eine zertifizierte Sicherheitsinfrastruktur (z.B. durch Verkehrssperren) gesichert wird. Die bisher genutzten Betonsperren entsprechen seit Kurzem nicht mehr diesen Anforderungen. Beschallungsanlagen und Entfluchtungskonzepte gehören ebenfalls zu diesen Auflagen. Damit auch in Zukunft große Veranstaltungen im Stadtgebiet auf öffentlichen Straßen und Plätzen stattfinden können, ist es notwendig, dass entsprechende Sicherheitsvorrichtungen in ausreichendem Umfang im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Bisher wird die Sicherheitsinfrastruktur von keinem Anbieter für das Stadtgebiet zur Verfügung gestellt. Der Bedarf an Sicherheitsinfrastruktur wird von der TCF übergangsweise durch Anmietung sichergestellt. Es ist nicht zu erwarten ist, dass die Sicherheitsanforderungen in nächster Zeit wieder sinken. Somit stellt sich die Bereitstellung von Sicherheitsinfrastruktur für öffentliche Veranstaltungen als eine Daueraufgabe dar. Als Zuschussbetrieb, also als nicht auf Gewinn ausgelegte Gesellschaft die Aufgaben von allgemeinwirtschaftlichem Interesse wahrnimmt, kann die TCF die notwendigen Investitionen nicht aus Eigenmitteln tätigen. Deshalb sollen der TCF die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um entsprechende Investitionen in (mobile) Sicherheitsinfrastruktur zu tätigen und weiterhin ihren Gesellschaftszweck erfüllen zu können. Die bisherige Markterkundung der TCF hat gezeigt, dass ein Kauf der Infrastruktur deutlich wirtschaftlicher ist als eine dauerhafte Beschaffung auf Mietbasis.

B. Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen können auch gemietet werden, allerdings zu deutlich höheren Kosten. Eine Verfügbarkeit der Mietsachen ist derzeit aufgrund der hohen Nachfrage am Markt nicht sicherzustellen. Die Veranstaltungen großer Frankfurter Feste wären von externen Faktoren abhängig und können nicht garantiert werden. Die Stadt Frankfurt am Main könnte selbst die erforderliche Sicherheitsinfrastruktur beschaffen und gegen Entgelt zur Verfügung stellen, müsste zusätzlich aber die gesamte Logistik, also Lagerung, Wartung, Transport und Verwaltung übernehmen.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Durch eine Kapitaleinlage zu Investitionszwecken wird die Gesellschaft in die Lage versetzt entsprechende Beschaffungen von Sicherheitsinfrastruktur zu tätigen und erforderliche behördliche Auflagen zu erfüllen. Aus Sicht des EU-Beihilfenrechts ist in der Betrauung berücksichtigt, dass eine entsprechende Kapitalisierung erfolgen darf. Die Maßnahme wäre beihilferechtlich unbedenklich.

D. Klimaschutz

Die Finanzierung der Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 4,00 Mio. € erfolgt aus dem Produktbereich 36 "Wirtschaftsförderung" - PG 36.01. Diese Mittel werden über eine Sollveränderung aus dem Produktbereich 98 "Zentrale Finanzwirtschaft - Produktgruppe 98.03", Projekt 5.010684 und 5.010685 dem Produktbereich 36 zur Verfügung gestellt.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 25
OBR 1
TO I, TOP 83
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Die Partei
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 22
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 21
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 210 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD VOLT FRAKTION
Enthaltung:
Linke
Sitzung 22
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 31
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 210 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 25
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Enthaltung:
Linke BFF-BIG
Sitzung 27
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 61
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Enthaltung:
Linke BFF-BIG