Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 07.12.2015, M
210 Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für
Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18.
Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4433 (M 44)
I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung
von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt
Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142)
in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der
Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom
24.03.2015 (GVBl I. S.118), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der
Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit
Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen
Schulbezirke werden wie folgt verändert: Valentin-Senger-Schule, Valentin-Senger-Straße 9
Friedberger Landstraße ger. Nr. ab Münzenberger
Straße bis Gießener Straße, Gießener Straße ger. Nr. über südlich Wetzlarer
Straße bis Homburger Landstraße, Wohngebiet New Betts
(Walter-Hesselbach-Straße), A 661 über Seckbacher Landstraße (ausschließlich
Nr. 51- 63) bis An den Röthen, An den Röthen 2-12 und 3-65 über Dortelweiler
Straße 20-26 und Comeniusstraße 61-93 bis Friedberger Landstraße. Comeniusschule, Burgstraße 59 Friedberger Landstraße ger. Nr. ab oberhalb
Münzenberger Straße bis Rothschildallee, Rothschildallee ger. Nr. bis
Burgstraße, Höhenstraße ger. Nr. bis Heidestraße, alle Straßen links der
Heidestraße zwischen Höhenstraße und Saalburgstraße, Neebstraße unger. Nr., Im
Prüfling unger. Nr. von Usinger Straße bis Seckbacher Landstraße, Seckbacher
Landstraße unger. Nr. bis 63, südlich An den Röthen über Preungesheimer Straße
und Weidenbornstraße bis Friedberger Landstraße Höhe Münzenberger Straße.
Theobald-Ziegler-Schule, Theobald-Ziegler-Straße 10
Gießener Straße ger. Nr. ab Wetzlarer
Straße bis A 661, Homburger Landstraße unger. Nr. ab A 661 bis Weilbrunnstraße,
Weilbrunnstraße ger. Nr. bis Jaspertstraße, Jaspertstraße unger. Nr. bis 25,
Wegscheidestraße über Goldpeppingstraße und Hofhausstraße bis
Ortsbezirks-grenze, Friedberger Landstraße über Walter-Kolb-Siedlung und
Wetzlarer Straße bis Gießener
Straße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft. Die übrigen
Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143
Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen.
Begründung: A. Zielsetzung Die Valentin-Senger-Schule ist als dreizügige
Grundschule geplant und gebaut worden, um die erwarteten Grundschulbedarfe aus
den neuen Wohngebieten an der Friedberger Warte (New Atterberry, New Betts und
Wasserpark) abzudecken. Für das Wohngebiet New Betts wurde zudem ein
sogenanntes Überschneidungsgebiet der beiden Schulbezirke mit der
Theobald-Ziegler-Schule in Preungesheim gebildet. Ziel war es, der Überlastung
einer der Schulen vorzubeugen. Nachdem die Auslastung der Valentin-Senger-Schule
anfangs noch den Annahmen entsprach, zeigt die Auswertung der Zahl künftiger
Schulanfänger inzwischen, dass eine Dreizügigkeit bei weitem nicht mehr
erwartet werden kann. Damit geht einher, dass die von der Schule angebotenen
Betreuungsplätze nicht mehr ausreichend genutzt werden können. Während der Schulbezirk der
Valentin-Senger-Schule also vergrößert werden muss, sollen die
Schulbezirke der Comeniusschule und der Theobald-Ziegler-Schule in einem Umfang
verkleinert werden, der ihrer jeweils vierzügigen Aufnahmekapazität besser
entspricht. Mit dem Staatlichen Schulamt für die
Stadt Frankfurt am Main sind die geplanten Schulbezirksänderungen abgestimmt.
Das Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches
Schulgesetz wurde durchgeführt. Nach den geänderten Schulbezirksgrenzen soll
spätestens zum nächsten Aufnahmeverfahren im März 2016 verfahren werden.
B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den
Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage _Planskizze (ca. 308 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
01.02.2016, OF
930/10 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.02.2014, M 44
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2016, OM 5029
Vortrag des
Magistrats vom 24.10.2016, M 198
Vortrag des
Magistrats vom 25.11.2016, M 225
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10
Versandpaket: 09.12.2015 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 4
am 12.01.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
46. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.01.2016, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
48. Sitzung des OBR
10 am 19.01.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3
am 21.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Bildung und
Integration, die Beratung der Vorlage M 210 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 210 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
zu b) CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (M 210 = Enthaltung) 48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 46
Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und
Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Bildung und Integration,
die Beratung der Vorlage M 210 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 210 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
zu b) CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (M 210 = Enthaltung) 49. Sitzung des OBR
10 am 16.02.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5029 2016
1. Der Vorlage
M 210 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 930/10 wird in der vorgelegten
Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6776, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 40 1