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Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 21. Änderungssatzung -

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 50 Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 21. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2017, § 969 (M 225) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 21. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl.I, S.142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.03.2015 (GVBl I. S.118), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 21. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Der in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebene Schulbezirk der Marie-Curie-Schule ist über-gangsweise deckungsgleich mit dem Schulbezirk der Grundschule Riedberg 3. Der Geltungsbereich des in Liste A (Anlage zu § 2) definierten Überschneidungsgebietes zwischen der Marie-Curie-Schule und der Grundschule Riedberg wird um die Grundschule Riedberg 3 erweitert. Artikel 2 Liste A übernimmt nachfolgende redaktionelle Änderungen: Viktoria-Luise-Schule (vormals Grundschule Europaviertel) Niddaschule, Oeserstraße 2 Alle Straßen zwischen Mainzer Landstraße gerade Nr. und Bahnlinie (Bahnhof Nied) einschl. Bolongarostraße 45 - 75 und Russingerstraße. Minna-Specht-Schule, Hans-Pfitzner-Straße 18 Alt-Schwanheim gerade und ungerade Nr. und alle Straßen des Stadtteils Schwanheim östlich davon und zwischen Main und Waldgrenze. Östliche Begrenzung: Am Ruhestein von Zur Frankenfurt Nr 159 bis Im Hirschländchen, Am Börnchen und Harthweg bis Waldgrenze. Artikel 3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu Veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Zum Schuljahresbeginn 2019/2020 soll die mit der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes 2017-2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene neue Grundschule am Riedberg (vorläufiger Arbeitstitel Grundschule Riedberg 3) ihren Unterrichtsbetrieb als eigenständige Grundschule in einer temporären Containeranlage an der Hans-Leistikow-Straße aufnehmen. Die Schule wird dort zwei Schuljahre verbleiben und geplant zum Schuljahr 2021/2022 in das bis dahin noch von der IGS Kalbach-Riedberg genutzte Schulgebäude an der Carl-Hermann-Rudloff-Allee umziehen. Zwischen den Grundschulen am Riedberg, dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main und dem Schulträger ist abgestimmt, dass der Schulbezirk der neuen Grundschule erst im Hinblick auf den Bezug des endgültigen Schulstandortes unter Berücksichtigung der fortlaufenden Wohnungsbauentwicklung mit einer weiteren Änderung der Schulbezirkssatzung gebildet wird. Bis dahin ist der Schulbezirk für die Marie-Curie-Schule und die Grundschule Riedberg 3 deckungsgleich. Unter Artikel 2 sind sonstige redaktionelle Änderungen aufgeführt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Keine Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M 225 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2, 6, 12 Versandpaket: 24.04.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 50 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 50 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 50 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 13.05.2019, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.05.2019, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4073, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019 Aktenzeichen: 40 1