Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 21. Änderungssatzung -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 12.04.2019, M 50 Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung
über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit
Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 21. Änderungssatzung -
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 26.01.2017, § 969 (M 225) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung
von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt
Frankfurt am Main - 21. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl.I, S.142),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) in
Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung
vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 24.03.2015 (GVBl I. S.118), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Frankfurt am Main am § die
folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken
für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am
Main - 21. Änderungssatzung -
beschlossen: Artikel 1 Der in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebene
Schulbezirk der Marie-Curie-Schule ist über-gangsweise deckungsgleich mit dem
Schulbezirk der Grundschule Riedberg 3. Der Geltungsbereich des in Liste A (Anlage zu § 2)
definierten Überschneidungsgebietes zwischen der Marie-Curie-Schule und der
Grundschule Riedberg wird um die Grundschule Riedberg 3 erweitert. Artikel 2 Liste A übernimmt nachfolgende redaktionelle
Änderungen: Viktoria-Luise-Schule (vormals
Grundschule Europaviertel)
Niddaschule, Oeserstraße 2 Alle Straßen zwischen Mainzer Landstraße gerade Nr.
und Bahnlinie (Bahnhof Nied) einschl. Bolongarostraße 45 - 75 und
Russingerstraße.
Minna-Specht-Schule,
Hans-Pfitzner-Straße 18 Alt-Schwanheim gerade und ungerade Nr. und alle
Straßen des Stadtteils Schwanheim östlich davon und zwischen Main und
Waldgrenze. Östliche Begrenzung: Am Ruhestein von Zur Frankenfurt Nr 159 bis Im Hirschländchen, Am
Börnchen und Harthweg bis Waldgrenze. Artikel 3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft. Die übrigen
Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143
Hessisches Schulgesetz das Weitere zu Veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Zum Schuljahresbeginn 2019/2020 soll die mit der
Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes 2017-2023 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossene neue Grundschule am Riedberg
(vorläufiger Arbeitstitel Grundschule Riedberg 3) ihren Unterrichtsbetrieb als
eigenständige Grundschule in einer temporären Containeranlage an der
Hans-Leistikow-Straße aufnehmen. Die Schule wird dort zwei Schuljahre
verbleiben und geplant zum Schuljahr 2021/2022 in das bis dahin noch von der
IGS Kalbach-Riedberg genutzte Schulgebäude an der Carl-Hermann-Rudloff-Allee
umziehen. Zwischen den Grundschulen am Riedberg, dem
Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main und dem Schulträger ist
abgestimmt, dass der Schulbezirk der neuen Grundschule erst im Hinblick auf den
Bezug des endgültigen Schulstandortes unter Berücksichtigung der fortlaufenden
Wohnungsbauentwicklung mit einer weiteren Änderung der Schulbezirkssatzung
gebildet wird. Bis dahin ist der Schulbezirk für die Marie-Curie-Schule und die
Grundschule Riedberg 3 deckungsgleich. Unter Artikel 2 sind sonstige redaktionelle
Änderungen aufgeführt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten
Keine
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.11.2016, M 225
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2, 6, 12
Versandpaket: 24.04.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6
am 07.05.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 50 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
12 am 10.05.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 50 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2
am 13.05.2019, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 50 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 13.05.2019, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 50 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP; BFF (= Votum
im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 31. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.05.2019, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 50 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019, TO II, TOP 37
Beschluss: Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4073, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019 Aktenzeichen: 40 1