Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 19. Änderungssatzung -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 24.10.2016, M
198 Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für
Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 19.
Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, § 6776 (M 210)
I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung
von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt
Frankfurt am Main - 19. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142)
in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der
Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom
24.03.2015 (GVBl I. S.118), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der
Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit
Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 19. Änderungssatzung -
beschlossen:
Artikel 1
Die in Liste A (Anlage zu § 2)
beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Albert-Schweitzer-Schule, Berkersheimer Weg
26 Siedlung Frankfurter Berg bis A 661,
Ortsbezirksgrenze bis Nidda, Nidda bis Bahnlinie, östlich Julius-Brecht-Straße
über Berkersheimer Weg und die Grünflächen entlang Petunienweg und Jasminweg
über Clematisweg und Homburger Landstraße bis A 661. Berkersheimer Schule, Alle Straßen des Stadtteils Berkersheim bis A 661.
Östliche Grenze ist die Homburger Landstraße über Clematisweg und die
Grünflächen entlang Jasminweg und Petunienweg und westlich
Julius-Brecht-Straßen bis Bahnlinie und Nidda. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft. Die übrigen
Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143
Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Berkersheim/Frankfurter Berg Im Laufe des Schuljahres 2017/2018 wird die auf dem
sogenannten "Schwarzen Platz" neu erbaute Grundschule Berkersheim ihren
Schulbetrieb aufnehmen. Mit der neuen Schule und der Albert-Schweitzer-Schule
am Frankfurter Berg sollen die Grundschulbedarfe in den Einzugsbereichen unter
Berücksichtigung geplanter Wohnbaugebiete insgesamt gedeckt werden. Der
Zuschnitt der beiden Schulbezirke entspricht der vierzügigen Aufnahmekapazität
der Albert-Schweitzer-Schule und der dreizügig geplanten neuen Schule in
Berkersheim. Mit dem Staatlichen Schulamt für die
Stadt Frankfurt am Main ist die geplante Schulbezirksänderung abgestimmt. Das
Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches
Schulgesetz wurde durchgeführt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den
Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage Planskizze (ca. 346 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 07.12.2015, M 210
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket:
26.10.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10
am 29.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen 1. LINKE. und FDP (=
Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) 6. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 05.12.2016, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 198 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER;
BFF (= Enthaltung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 5
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 198 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER;
BFF (= Enthaltung) 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 22
Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 843, 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 40 1