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Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung -

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 44 Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3886 (M 116) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2012 (GVBl. S.645), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Grundschule Rebstock, Leonardo-da-Vinci-Allee 11 (im Bau) Am Römerhof, Wiesbadener Straße, Theodor-Heuss-Allee über Bahn-Linie als östliche und Europaallee als südliche Begrenzung. Hellerhofschule, Idsteiner Straße 47 Europaallee ab Stephensonstraße über Kriegkstraße ger. und unger. Nr. bis Frankenallee, Frankenallee ger. Nr. bis Bahnlinie, Wohngebiet zwischen Rebstöcker Straße ger. und unger. Nr., Mainzer Landstraße ger. Nr. und Bahnlinie bis Anspacher Straße, Europaallee als nördliche Begrenzung. Georg-Büchner-Schule, Pfingstbrunnenstraße 15-17 S-Bahn-Linie ab Breitenbachbrücke bis Theodor-Heuss-Allee über Wiesbadener Straße, Postsiedlung und Rödelheimer Landstraße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu Veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Nach erfolgter Baufertigstellung soll die neue Grundschule am Rebstock zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ihren Unterrichtsbetrieb aufnehmen. Für jede Grundschule ist durch Satzung des Schulträgers ein Schulbezirk zu bilden. Die Schulbezirke sind so zuzuschneiden, dass sowohl die neue als auch die angrenzenden Grundschulen ihrer Aufnahmekapazität entsprechend ausgelastet werden. Die Grundschule am Rebstock wird über eine vierzügige Aufnahmekapazität verfügen. An der Georg-Büchner-Schule können zwei Züge pro Jahrgang und an der Hellerhofschule fünf Züge pro Jahrgang aufgenommen werden. Schulbezirk der neuen Grundschule soll das Rebstockgebiet, die Kuhwaldsiedlung und der nördliche Bereich des Europaviertels sein. Im Schulbezirk der Georg-Büchner-Schule entfällt die Kuhwaldsiedlung. Dennoch ist zu erwarten, dass angesichts der steigenden Kinderzahlen in Bockenheim eine Zweizügigkeit der Schule aufrechterhalten werden kann. Derzeit noch nicht einschätzbar ist die Realisierung des Wohnbaupotentials südlich der Rödelheimer Landstraße im Schulbezirk der Georg-Büchner-Schule. Gemäß gültiger Schulbezirkssatzung ist die Hellerhofschule zuständige Schule für das gesamte Europaviertel westlich der Emser Brücke. Mit der 17. Änderungssatzung soll ihre Zuständigkeit nun die Wohngebiete südlich der Europaallee umfassen. Die Hellerhofschule wurde im Hinblick auf die Entwicklung des Europaviertels baulich auf eine fünfzügige Aufnahmekapazität erweitert. Mit dem Landesschulamt und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sind die geplanten Schulbezirksänderungen abgestimmt. Das Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz wurde durchgeführt. Die neuen Schulbezirksgrenzen sollen zum nächsten Aufnahmeverfahren im März 2014 für die Einschulung im Schuljahr 2015/2016 wirksam werden. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage 1_Plan (ca. 225 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.06.2013, M 116 Vortrag des Magistrats vom 07.12.2015, M 210 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 7 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung der KAV am 17.03.2014, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.03.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 4433, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 40 31