Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 21.02.2014, M 44 Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung
über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit
Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung -
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 14.11.2013, § 3886 (M 116) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung
von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt
Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142)
in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der
Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom
18.12.2012 (GVBl. S.645), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Frankfurt am Main am §
die folgende Satzung zur
Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und
Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung
- beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen
Schulbezirke werden wie folgt verändert: Grundschule Rebstock, Leonardo-da-Vinci-Allee 11 (im
Bau) Am Römerhof, Wiesbadener Straße,
Theodor-Heuss-Allee über Bahn-Linie als östliche und Europaallee als südliche
Begrenzung. Hellerhofschule, Idsteiner Straße
47 Europaallee ab Stephensonstraße über
Kriegkstraße ger. und unger. Nr. bis Frankenallee, Frankenallee ger. Nr. bis
Bahnlinie, Wohngebiet zwischen Rebstöcker Straße ger. und unger. Nr., Mainzer
Landstraße ger. Nr. und Bahnlinie bis Anspacher Straße, Europaallee als
nördliche Begrenzung. Georg-Büchner-Schule, Pfingstbrunnenstraße 15-17
S-Bahn-Linie ab Breitenbachbrücke bis
Theodor-Heuss-Allee über Wiesbadener Straße, Postsiedlung und Rödelheimer
Landstraße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft. Die übrigen
Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143
Hessisches Schulgesetz das Weitere zu Veranlassen.
Begründung: A. Zielsetzung Nach erfolgter Baufertigstellung soll die neue
Grundschule am Rebstock zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ihren
Unterrichtsbetrieb aufnehmen. Für jede Grundschule ist durch Satzung des
Schulträgers ein Schulbezirk zu bilden. Die Schulbezirke sind so zuzuschneiden,
dass sowohl die neue als auch die angrenzenden Grundschulen ihrer
Aufnahmekapazität entsprechend ausgelastet werden. Die Grundschule am Rebstock wird über eine vierzügige
Aufnahmekapazität verfügen. An der Georg-Büchner-Schule können zwei Züge pro
Jahrgang und an der Hellerhofschule fünf Züge pro Jahrgang aufgenommen
werden. Schulbezirk der neuen Grundschule
soll das Rebstockgebiet, die Kuhwaldsiedlung und der nördliche Bereich des
Europaviertels sein. Im Schulbezirk der Georg-Büchner-Schule entfällt die
Kuhwaldsiedlung. Dennoch ist zu erwarten, dass angesichts der steigenden
Kinderzahlen in Bockenheim eine Zweizügigkeit der Schule aufrechterhalten
werden kann. Derzeit noch nicht einschätzbar ist die Realisierung des
Wohnbaupotentials südlich der Rödelheimer Landstraße im Schulbezirk der
Georg-Büchner-Schule. Gemäß gültiger Schulbezirkssatzung ist die
Hellerhofschule zuständige Schule für das gesamte Europaviertel westlich der
Emser Brücke. Mit der 17. Änderungssatzung soll ihre Zuständigkeit nun
die Wohngebiete südlich der Europaallee umfassen. Die Hellerhofschule wurde im
Hinblick auf die Entwicklung des Europaviertels baulich auf eine fünfzügige
Aufnahmekapazität erweitert. Mit dem Landesschulamt und
Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sind
die geplanten Schulbezirksänderungen abgestimmt. Das Anhörungsverfahren der
Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz wurde
durchgeführt. Die neuen Schulbezirksgrenzen sollen
zum nächsten Aufnahmeverfahren im März 2014 für die Einschulung im Schuljahr
2015/2016 wirksam werden. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den
Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage 1_Plan (ca.
225 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.06.2013, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 07.12.2015, M 210
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 7 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung
der KAV am 17.03.2014, TO I, TOP 2
Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.
32. Sitzung des OBR 2
am 17.03.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1
am 18.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 24.03.2014, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 44 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)
32. Sitzung des OBR 7
am 25.03.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 44 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 32
Beschluss: Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en):
§ 4433, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 40 31