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Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 20. Änderungssatzung -

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M 225 Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 20. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, § 6776 (M 210) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 20. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2015 (GVBl I. S.118), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main- 20. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Grundschule Rebstock, Leonardo-da-Vinci-Allee 11 Straße Am Römerhof, Wiesbadener Straße, Theodor-Heuss-Allee über Bahnlinie und Ortsbezirksgrenze bis Straße Am Römerhof. Grundschule Europaviertel, Maastrichter Straße / Pariser Straße Ortsbezirksgrenze von Straße Am Römerhof bis Emser Brücke, Europaallee ger. Nr., Europaallee unger. Nr. ab Tel-Aviv-Platz, Eppenhainer Straße unger. Nr. bis Idsteiner Straße, Idsteiner Straße ger. Nr. aufsteigend über Schloßborner Straße Nr. 69 und Bahnlinie bis Ortsbezirksgrenze und Straße Am Römerhof. Hellerhofschule, ldsteiner Straße 47 Stephensonstraße, Kriegkstraße ger. u. unger. Nr. bis Frankenallee, Frankenallee ger. Nr. bis Bahnlinie, Wohngebiet zwischen Rebstöcker Straße ger. und unger. Nr., Mainzer Landstraße ger. Nr. und Bahnlinie bis Schloßborner Straße 67, Idsteiner Straße unger. Nr. über Eppenhainer Straße ger. Nr. und Wörsdorfer Straße bis Tel-Aviv-Platz, Europaallee unger. Nr. bis Stephensonstraße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu Veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wird die im aktuellen Schulentwicklungsplan von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene neue Grundschule im Europaviertel, der das Hessische Kultusministerium mit Erlass vom 03.03.2016 zugestimmt hat, in einer temporären Containeranlage an der Stephensonstraße ihren Schulbetrieb aufnehmen. Gemäß Hessischem Schulgesetz ist für jede Grundschule ein Schulbezirk zu bilden. Für das Schuljahr 2017/2018 wurden in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt und der Grundschulen und unter dem Zeitdruck der Anmeldetermine im April dieses Jahres noch ausschließlich schulpflichtige Kinder aus den neuen Wohngebieten des Europaviertels zur Aufnahme vorgesehen. Mit Wirkung zum Einschulungsjahr 2018/2019 bedeuten die neu gebildeten Schulbezirke der Hellerhofschule und der neuen Grundschule eine Verzahnung zwischen dem Gallus und dem Europaviertel im derzeit möglichen Umfang. So werden die Kinder aus den Wohngebieten westlich der Eppenhainer Straße die neue Grundschule besuchen, während der Bereich zwischen Idsteiner Straße und Europaallee der Hellerhofschule zugeordnet wird. Dieser Zuschnitt ist auch unter dem Aspekt kürzerer Schulwege sinnvoll. Mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main und den Grundschulen sind die vorgesehenen Schulbezirksänderungen abgestimmt. Die Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz wurden eingeleitet. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage _Planskizze (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.12.2015, M 210 Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 50 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 30.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.01.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE und FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 225 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 225 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE und FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 969, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 40 1

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