Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 20. Änderungssatzung -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M
225 Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für
Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 20.
Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, § 6776 (M 210)
I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung
von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit
Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 20. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142)
in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der
Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom
24.03.2015 (GVBl I. S.118), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Frankfurt am Main am § die
folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken
für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main-
20. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen
Schulbezirke werden wie folgt verändert: Grundschule Rebstock, Leonardo-da-Vinci-Allee 11
Straße Am Römerhof, Wiesbadener Straße,
Theodor-Heuss-Allee über Bahnlinie und Ortsbezirksgrenze bis Straße Am
Römerhof. Grundschule Europaviertel, Maastrichter Straße /
Pariser Straße Ortsbezirksgrenze von Straße Am
Römerhof bis Emser Brücke, Europaallee ger. Nr., Europaallee unger. Nr. ab
Tel-Aviv-Platz, Eppenhainer Straße unger. Nr. bis Idsteiner Straße, Idsteiner
Straße ger. Nr. aufsteigend über Schloßborner Straße Nr. 69 und Bahnlinie bis
Ortsbezirksgrenze und Straße Am Römerhof. Hellerhofschule, ldsteiner Straße 47 Stephensonstraße, Kriegkstraße ger. u. unger. Nr. bis
Frankenallee, Frankenallee ger. Nr. bis Bahnlinie, Wohngebiet zwischen
Rebstöcker Straße ger. und unger. Nr., Mainzer Landstraße ger. Nr. und
Bahnlinie bis Schloßborner Straße 67, Idsteiner Straße unger. Nr. über
Eppenhainer Straße ger. Nr. und Wörsdorfer Straße bis Tel-Aviv-Platz,
Europaallee unger. Nr. bis Stephensonstraße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben
unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt,
gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu Veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wird die im aktuellen
Schulentwicklungsplan von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene neue
Grundschule im Europaviertel, der das Hessische Kultusministerium mit Erlass
vom 03.03.2016 zugestimmt hat, in einer temporären Containeranlage an der
Stephensonstraße ihren Schulbetrieb aufnehmen. Gemäß Hessischem Schulgesetz ist
für jede Grundschule ein Schulbezirk zu bilden. Für das Schuljahr 2017/2018 wurden in Absprache mit
dem Staatlichen Schulamt und der Grundschulen und unter dem Zeitdruck der
Anmeldetermine im April dieses Jahres noch ausschließlich schulpflichtige
Kinder aus den neuen Wohngebieten des Europaviertels zur Aufnahme
vorgesehen. Mit Wirkung zum Einschulungsjahr
2018/2019 bedeuten die neu gebildeten Schulbezirke der Hellerhofschule und der
neuen Grundschule eine Verzahnung zwischen dem Gallus und dem Europaviertel im
derzeit möglichen Umfang. So werden die Kinder aus den Wohngebieten westlich
der Eppenhainer Straße die neue Grundschule besuchen, während der Bereich
zwischen Idsteiner Straße und Europaallee der Hellerhofschule zugeordnet wird.
Dieser Zuschnitt ist auch unter dem Aspekt kürzerer Schulwege sinnvoll. Mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt
am Main und den Grundschulen sind die vorgesehenen Schulbezirksänderungen
abgestimmt. Die Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6
Hessisches Schulgesetz wurden eingeleitet. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den
Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage _Planskizze (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 07.12.2015, M 210
Vortrag des
Magistrats vom 12.04.2019, M 50 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket:
30.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 16.01.2017, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 225 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE und FRANKFURTER gegen
FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
8. Sitzung des OBR 2
am 16.01.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 225 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1
am 17.01.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 225 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 225 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE und FRANKFURTER gegen
FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 29
Beschluss: Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 969, 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 40 1