Vorplanung zur Gestaltung der Frankenallee im Abschnitt Schwalbacher Straße bis Galluswarte (2..Bauabschnitt)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M
205 Betreff:
Vorplanung zur Gestaltung
der Frankenallee im Abschnitt Schwalbacher Straße bis Galluswarte (2.
Bauabschnitt) Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
29.03.2007, § 1669 (M 8) I. Der Planung zum 2.
Bauabschnitt der Umgestaltung der Frankenallee -zwischen Galluswarte und
Schwalbacher Straße - wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser
Grundlage die weiteren Planungs-schritte voran zu treiben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Kosten für diesen 2.
Bauabschnitt auf ca. 3,1 Mio. € geschätzt werden, b) für die Maßnahme "Umgestaltung der Frankenallee
2.+3. Bauabschnitt" im Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt unter der
Produktgruppe 13.1, Projektdefinition 5.003393 insgesamt
Investitionsmittel in Höhe von 6,07 Mio. € im Haushalt veranschlagt
sind, c) aus dem Programm "Soziale Stadt
Gallus" Mittel in Höhe von 79.702 € zur Finanzierung des
2. Bauabschnitts bereit stehen, d) die Kosten für den 3. Bauabschnitt nach grober
Schätzung ca. 2,67 Mio. € betragen und somit die im Haushalt
veranschlagten Investitionsmittel für die Umsetzung des 2. und 3. Bauabschnitts
auskömmlich sind. e) der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau- und
Finanzierungsvorlage erstellen wird. Begründung: A Zielsetzung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
01. März 2001 §7990 (M15) wurde die förmliche Festlegung des Gallusviertels als
Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf "Die Soziale Stadt" im Sinne der
Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS) beschlossen und mit
Erlass des Landes Hessen vom 6. November 2001 in das Bund - Länder - Programm
"Soziale Stadt" aufgenommen. Nach Beendigung des 10- jährigen aktiven
Förderzeitraumes wird die Erneuerungsmaßnahme "Soziale Stadt Gallus" Ende 2011
in eine dreijährige Verstetigungsphase bis Ende 2014 übergeleitet. Das Gallusviertel gehört zu den Bereichen in
Frankfurt, die am geringsten mit öffentlichem Grün - und Erholungsflächen
versorgt sind. Als eine der wenigen vorhandenen öffentlichen Freiflächen im
nördlichen Gallusviertel stellt die Frankenallee mit dem innen liegenden
Alleenbereich ein wichtiges Freiraumpotential dar. Die qualitätvolle
Neugestaltung dieses für das nördliche Gallus bedeutsamen Freiflächenpotentials
wurde in dem 1. Bauabschnitt "Frankenallee von Fischbacher Straße bis
Schwalbacher Straße" 2007 bis 2009 modellhaft erprobt und hat seither eine
durchweg positive Resonanz der Stadtteilöffentlichkeit erfahren. Aus der Befürwortung des Stadtteiles
resultiert die weitere Umgestaltung im Bereich der östlich (2. Bauabschnitt)
und westlich (3. Bauabschnitt) anschließenden Frankenallee. Sie wird in einem
4. Bauabschnitt ergänzt durch die Ertüchtigung der gesamten Gehwegbereiche
(einschließlich Beleuchtung) von der Galluswarte bis zum Homburger Damm.
Die genannten Bauabschnitte 2 bis
4 werden als Kooperationsprojekte des Stadtplanungsamtes ( Programme "Schöneres
Frankfurt" und "Soziale Stadterneuerung Gallus") mit dem Grünflächenamt sowie
dem Amt für Straßenbau und Erschließung entwickelt und realisiert. B. Alternativen keine C. Lösung Ausgangssituation und Vorplanung 2. Bauabschnitt Schwalbacher Straße
bis Galluswarte
Die in den Jahren 2007 / 2008
umgesetzte Neugestaltung des ersten Bauabschnittes "Schwalbacher Straße bis
Friedenskirche" ist Ausgangsmotiv für die Gestaltung des zweiten Bauabschnittes
"Schwalbacher Straße bis Galluswarte". Unter Einbeziehung der Erfahrungen des
1. Gestaltungsabschnittes wird dieser nun funktional und gestalterisch
weiterentwickelt.
Basierend auf den bereits im 1.
Abschnitt durchgeführten Veranstaltungen zur Beteiligung der Bewohner wurde im
April 2011 eine Anwohnerversammlung in den Räumen der Günderrodeschule
durchgeführt. Mit Hilfe der hier engagiert eingebrachten Anregungen und Wünsche
wurde der dargestellte Vorentwurf nachfolgend modifiziert und angepasst. Eine
weitere Information der Stadtteilöffentlichkeit zum vorliegenden Planungsstand
fand am 17. Januar 2012 im Rahmen der Vorstellung in der Sitzung des
Ortsbeirats 1 statt. Gestaltungsentwurf Alleenbereich In der Fortführung des im 1.
Bauabschnitt begonnenen Gestaltungskonzeptes wird die Alleenpromenade von einer
innen liegenden, wassergebundenen Promenade mit Allwetterstreifen, seitlich
flankierenden Randbepflanzungen sowie blühenden Gehölzen an den Kopfpunkten
strukturiert. Die bestehenden Ahornbäume bzw. Platanen werden in die Gestaltung
integriert. Die im
Alleenbereich gelegenen Kopfpunkte an den Einmündungen zur Flörsheimer Straße,
Kriegkstraße und Hufnagelstraße werden, wie bereits an den Kopfpunkten
Schwalbacher Straße und Krifteler Straße, mit einem einheitlichen Plattenbelag
sowie auf den Kontext bezogenen farbigen Objekten attraktiv und mit
Wiedererkennungswert gestaltet. Der Abschnitt Schwalbacher Straße bis Kriegkstraße
(Insel 6 + 7) führt die Wegebreiten des 1. Bauabschnittes mit einer 7m
breiten Alleenpromenade (2m gepflasterter Allwetterstreifen und 5m
wassergebundener Promenadenweg) und jeweils 4m breiten bepflanzten Randstreifen
fort. Im Abschnitt Kriegkstraße bis
Hufnagelstraße (Insel 8) wurde auf Wunsch der Anwohnerschaft der
wassergebundene Promenadenweg von zuvor 5m auf 3m Wegebreite verschmälert
zugunsten einer Vergrößerung der beidseitig bepflanzten Randstreifen von
jeweils 4m auf 5m. Um die Neubepflanzung gegen das Betreten von Passanten und
aussteigenden Personen der parkenden PKW zu schützen, werden Teile der
vorhandenen Heckenstrukturen aufgenommen und ergänzt sowie eine Trittfläche aus
Rindenmulch vor der Bordsteinkante angelegt. Gegenüber dem Haus Gallus sowie an der Einmündung
der von Süden kommenden Kostheimer Straße sind korrespondierend gestaltete
Platzbereiche mit attraktiven Sitzgelegenheiten und dekorativer Grünausstattung
eingefügt und rhythmisieren so den langen Abschnitt zwischen Kriegkstraße und
Hufnagelstraße.
Das Alleenkonzept endet hinter
dem östlichen Kopfpunkt Hufnagelstraße mit Blick auf die Bahnüberführung
Galluswarte. Die in diesem letzten Abschnitt (Insel 9) sehr hohen Platanen
erzeugen nur einen geringen Schattendruck, so dass die hier relativ intakten
Wiesenstrukturen erhalten, als Rasenfläche stabilisiert und mit
Frühjahrsblühern jahreszeitlich akzentuiert werden können. Aufgrund des sich
verengenden Flächenquerschnittes führt ein gepflasterter Weg von dem östlichen
Kopfpunkt zur Bahnüberführung Galluswarte sowie ein weiterer als Querweg von
der Bushaltestelle in Richtung des Eingangs zur S-Bahnstation. Zur Unterstützung des Sicherheitsempfindens der
Passanten werden, wie bereits im 1. Gestaltungsabschnitt, auch im 2.
Bauabschnitt Leuchten in der Alleenpromenade mit einem Abstand von ca. 14m
angeordnet. Die Sitzgelegenheiten werden analog
zum 1. Bauabschnitt sowohl entlang der wassergebundenen Promenade als auch in
kleineren Aufweitungen des Allwetterstreifens angeordnet. Zur Ablösung der bestehenden Objekte zur
Altglasentsorgung (Duales System) soll im Platzbereich Hufnagelstraße ein
unterirdischer Altglassammelcontainer eingebaut werden. Im bereits realisierten
Bereich des östlichen Kopfpunktes Schwalbacher Straße soll ebenfalls ein
unterirdischer Sammelcontainer für Altglas nachträglich ergänzend eingebracht
werden. Neugestaltung der Fahrbahn und
Fußwege an den Kopfpunkten Der Bereich "westliche Frankenallee von Galluswarte
bis Schlossborner Straße" ist seit August 2000 Teil der "Tempo - 30 -
Zone nördliches Gallusviertel". Bisher konnte die Einhaltung von Tempo 30 nur
durch Markierungen und provisorische Maßnahmen signalisiert werden. Die 2008 /
2009 umgesetzten vergrößerten Kopfpunkte Krifteler Straße sowie Schwalbacher
Straße im 1. Bauabschnitt zeigen modellhaft die Umbaukonzeption und bestätigen
die Zielintention der sicheren und leichteren Querung für Fußgänger,
insbesondere für die Schülerinnen und Schüler (der Grundschulen Hellerhofschule
und Günderrodeschule sowie der Paul-Hindemith-Gesamtschule). Zur Fortsetzung dieses Konzeptes wurden mit Hilfe
einer zuvor durchgeführten verkehrlichen Machbarkeitsstudie für die Kopfpunkte
Kriegkstraße und Hufnagelstraße geeignete Rückbaupotentiale in den
Kreuzungsbereichen identifiziert. Korrespondierend mit den gegenüberliegenden und
entsprechend vergrößerten Gehwegbereichen an den Einmündungen Kriegkstraße und
Hufnagelstraße können die Fahrbahnen barrierefrei sowie auf einen Querschnitt
von 3,50m verengt werden zugunsten einer deutlich verbesserten Querbarkeit in
Nord.-Süd-Richtung. Markierte und zusätzlich beleuchtete Überwege sichern
ergänzend die Querungen für die Fußgänger und hier auch insbesondere für die
Schulkinder. Auch die Durchlässigkeit der
Alleenpromenade in Ost - West - Richtung wird durch die Vergrößerung der
Kopfpunkte zu Lasten der Straßenflächen im Kreuzungsbereich sowie den Rückbau
der Drängelgitter entscheidend verbessert. Dazu gehört auch die barrierefreie
Gestaltung der Kopfpunktflächen sowohl für mobilitätseingeschränkte als auch
für blinde Passanten. Die vorliegende Planung sowie die Kosten für die
vorgeschlagenen Maßnahmen wurden mit dem Grünflächenamt, dem Amt für Straßenbau
und Erschließung, der Straßenverkehrsbehörde, der VGF sowie der Stabsstelle
Behindertenbeauftragte abgestimmt. Entfall der Lichtsignalanlagen Bereich Kriegkstraße
und Hufnagelstraße Die Lichtsignalanlagen in Höhe Frankenallee /
Kriegkstraße und Frankenallee / Hufnagelstraße / Günderrodeschule können
entfallen, da der durch die Vergrößerung der Kopfpunkt- und Gehwegflächen
verbleibende Fahrbahnquerschnitt von 3,50m für Fußgänger auch ohne
Lichtsignalregelung gut und sicher überquert werden kann. Durch die Anhebung (6
cm) des gesamten Kreuzungsbereiches Frankenallee / Hufnagelstraße als
ergänzende, geschwindigkeitsregulierende Maßnahme soll besonders im Umfeld der
Günderrodeschule die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h für den fließenden Verkehr erreicht werden. Die Entbehrlichkeit der bestehenden
Lichtsignalanlagen im Zuge der Neugestaltung der genannten Kreuzungsbereiche
wurde mit Vertreterinnen der Schulen Günderrodeschule, Hellerhofschule und
Paul-Hindemith-Schule, dem Stadtschulamt, der Straßenverkehrsbehörde und der
Polizei einvernehmlich abgestimmt. Ruhender Verkehr Durch die Umgestaltungsmaßnahme werden die
bisherigen, im Grünbereich als Schrägparkstände angeordneten Stellplätze
zugunsten des Alleenbereiches zurückgebaut. Durch die punktuelle Freihaltung
der Fahrbahnflächen an den Ausgangspunkten der Querwege sowie entlang der
Platzbereiche vor dem Haus Gallus und gegenüber der Einmündung Kostheimer
Straße entfallen weitere Stellplätze im Bestand. Dies wird annähernd
ausgeglichen durch die nun weitgehend durchlaufende Einrichtung von
Längsparkständen zu beiden Seiten des Alleenbereiches, so dass in der
Neuplanung 238 reguläre Stellplätze gegenüber den derzeit vorhandenen 241
Stellplätzen bilanziert werden können. Beleuchtung: Das Gesamtkonzept zur Umgestaltung der Frankenallee
entspricht dem Wunsch des Stadtteils nach einer gleichmäßigen Ausleuchtung des
Grünbereiches zur Unterstützung des subjektiven Sicherheitsempfindens sowie die
Überschaubarkeit und Begehbarkeit in den Dämmerungs- und Abendstunden zu
verbessern. Entscheidend ist hier die gezielt gerichtete Beleuchtung der
Wegeflächen zur Erhöhung der Überschaubarkeit als auch Ausleuchtung der unteren
Baumkronenbereiche zur gestalterischen Betonung der Allee. Die im 1. Bauabschnitt realisierte
Beleuchtung in der Alleenpromenade hat bisher eine hohe Akzeptanz und
Zustimmung bei den Stadtteilbewohnern erreicht. Die dort eingesetzte Leuchte
wird auch im 2. Gestaltungsabschnitt verwendet werden. Die Verkehrssicherheit in den Kreuzungsbereichen -
an den Kopfpunkten sowie an den markierten Fußgängerüberwegen - wird durch
einen zweiten Leuchtentyp gewährleistet. Das Beleuchtungskonzept sowie die ausgewählten
Leuchten wurden mit den relevanten Fachämtern sowie der SRM Straßen Beleuchtung
Rhein-Main GmbH hinsichtlich ihrer technischen Leistungsfähigkeit sowie
Wirtschaftlichkeit in der Wartung und Unterhaltung geprüft. Zeitplanung Entwicklung und Realisierung des 2.
sowie der nachfolgend geplanten Bauabschnitte zur Umgestaltung der
Frankenallee Für den 2. Gestaltungsabschnitt
"Frankenallee zwischen Galluswarte und Schwalbacher Straße" wird ein Baubeginn
im Frühjahr 2013 angestrebt. Parallel zum 2. Bauabschnitt soll die
Gestaltungsmaßnahme Frankenallee 1. Bauabschnitt (Schwalbacher Straße bis
Friedenskirche) mit dem Einbau des unterirdischen Altglassammelcontainers
(östlicher Kopfpunkt Schwalbacher Straße) und der Installierung der
Fußgängerüberwegleuchten abgerundet werden. Die Planung für die Sanierung und Ertüchtigung
(inkl. der Beleuchtung) der seitlichen Gehwegbereiche der Frankenallee in einem
so genannten 4. Bauabschnitt - auf gesamter Länge zwischen Galluswarte und
Schlossborner Straße - wurde parallel zur Planung des 2. Bauabschnitts
betrieben und wird in einer gesonderten Vorlage an die
Stadtverordnetenversammlung herangetragen werden. Ziel ist es hier, die
Sanierung der Gehwege jeweils begleitend zur Baudurchführung des 2. und 3.
Bauabschnitts der Mittelzone durchzuführen. Die Sanierung der seitlichen
Gehwege im Bereich des 1. Bauabschnitts soll im Zuge der Umsetzung des 2.
Bauabschnitts nachgeholt werden. Die Planung und Bürgerbeteiligung für den 3.
Gestaltungsabschnitt "Frankenallee zwischen Friedenskirche und Schlossborner
Straße" wird im Sommer 2012 aufgenommen und ebenfalls in einer eigenen Vorlage
zur Beschlussfassung eingereicht. Diese Gestaltungsmaßnahme wird eng mit den
Maßgaben und der Durchführung der Baumaßnahme zum Neubau der
"Eisenbahnüberführung Frankenallee - Durchstich Frankenallee" abgestimmt und
koordiniert. D. Kosten Die Neugestaltung der Frankenallee in dem 2.
Bauabschnitt erfordert gemäß Kostenschätzung einen Investitionsbedarf von ca.
3,1 Mio. Euro brutto. Hierin sind enthalten alle Kosten für die
Neugestaltung des Alleenbereiches (inkl. Möblierung und Beleuchtung) sowie die
Umbaumaßnahmen der Kreuzungsbereiche mit den zugehörigen Eingriffen in die
Fahrbahnflächen sowie die erforderlichen Baunebenkosten (brutto 312.097.-
€). Für die Maßnahme "Umgestaltung der
Frankenallee 2. + 3. Bauabschnitt" sind im Investitionsprogramm Schöneres
Frankfurt unter der Produktgruppe 13.1, Projektdefinition 5.003393 insgesamt
Investitionsmittel in Höhe von 6,07 Mio. € im Haushalt veranschlagt.
Aus dem Programm Soziale Stadt
Gallus stehen noch Mittel in Höhe von 79.702.- € zur Finanzierung des 2.
Bauabschnitts bereit.
Die Kosten für den 3. Bauabschnitt betragen nach grober Schätzung ca. 2,67 Mio.
€. Somit kann nach dem jetzigen Stand der Planung davon ausgegangen
werden, dass die im Haushalt veranschlagten Investitionsmittel für die
Umsetzung des 2. und 3. Bauabschnitts insgesamt auskömmlich sind. Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 316 KB) Anlage 2_Freiflaechengestaltungsplan (ca. 3 MB) Anlage 3_Freiflaechengestaltungsplan (ca. 386 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.01.2001, M 15
Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2007, M 8
Vortrag des
Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
19.09.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1
am 30.10.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M
205 wird zugestimmt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Magistrat
schriftlich darauf hinzuweisen, dass das Gallusviertel schon seit Jahren
offiziell nur noch Gallus heißt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
17 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 205
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme)
FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer III. a) die Kosten
für diesen 2. Bauabschnitt auf 3,1 Millionen Euro inklusive der Nachträge
geschätzt werden) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 205
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen
FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer III. a) die Kosten
für diesen 2. Bauabschnitt auf 3,1 Millionen Euro inklusive der Nachträge
geschätzt werden) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 205
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer
III. a) die Kosten für diesen 2. Bauabschnitt auf 3,1 Millionen Euro
inklusive der Nachträge geschätzt werden) Beschlussausfertigung(en):
§ 2389, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 0