Vorplanung .4. Bauabschnitt Frankenallee.
Vorlagentyp: M
Inhalt
S
A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom
14.09.2012, M 210 Betreff: Vorplanung "4. Bauabschnitt
Frankenallee" Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
24.02.2011, § 9523 (M 19) I. Der Vorplanung "4.
Bauabschnitt Frankenallee" wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser
Grundlage die weiteren Planungsschritte voranzutreiben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1.620.000
€ geschätzt werden, b)
für die Maßnahme "Umgestaltung und Aufwertung der Frankenallee 4. Bauabschnitt
/ Schöneres Frankfurt" mit 1.678.000 € auskömmliche Mittel aus dem
Jahresabschluss 2011 zur Verfügung stehen (Produktgruppe 13.01,
Projektdefinition 5.005208), c) der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau- und
Finanzierungsvorlage erstellen wird. Begründung: A - Zielsetzung Der 4. Bauabschnitt Frankenallee ist Bestandteil des
Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19
"Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" mit Priorität umgesetzt
werden. Der sogenannte 4. Bauabschnitt (BA)
umfasst beidseitig die Gehwege in der Frankenallee zwischen der Bahnüberführung
Galluswarte und dem Homburger Bahndamm. Mit dem 1. BA wurde die Mittelzone der Frankenallee
von Fischbacher Straße bis Schwalbacher Straße gestalterisch aufgewertet. Aus
der Befürwortung des Stadtteiles resultiert die weitere Umgestaltung im Bereich
der östlich (2. Bauabschnitt) und westlich (3. Bauabschnitt) anschließenden
Frankenallee. In Ergänzung sollen mit dem 4. BA auch die Gehwege auf der
nördlichen und südlichen Seite der Frankenallee erneuert und gestalterisch an
den mittleren Teil angepasst werden. Zielsetzung ist es, die Oberflächen der Gehwege zu
erneuern und hierbei den Straßenraum gestalterisch aufzuwerten sowie die
Straßenbeleuchtung dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Bezüglich der Materialien und der Beleuchtung wird
auf Standardausführungen zurückgegriffen. B - Alternativen Keine C - Lösung Bestand Der bauliche Zustand der Gehwege ist schlecht und
das vorhandene Pflastermaterial entspricht nicht den heutigen Anforderungen an
die Barrierefreiheit. Gegenwärtig ist der Gehweg in Verbundsteinpflaster -
sogenanntem "Knochenpflaster" ausgeführt. Aufgrund des hohen Fugenanteils des
Pflasters wären taktile Leitelemente im Bereich von Querungen für
seheingeschränkte Menschen schwer ertastbar und somit eine Orientierung im
Straßenraum nur sehr schwer möglich. Die Beleuchtungsanlage in der Frankenallee ist
veraltet. Ein Austausch des Hauptstromkabels wird in absehbarer Zeit notwendig
werden, so dass der Gehweg hierfür fast zur Hälfte geöffnet werden muss.
Im Zuge der Einrichtung einer Tempo-30-Zone im
Verlauf der Frankenallee wurde auch der bisherige Radweg im Gehwegbereich
aufgehoben, so dass hier eine Anpassung des Belags an die veränderte Funktion
angezeigt ist.
Gestaltung Wesentliches Element der Gestaltung ist die
Ausführung in einem einheitlichen Betonsteinpflaster, grau, Format 40x40 cm,
diagonal verlegt. Es wird das gleiche Material verwendet, wie es auf den
Kopfpunkten der Mittellage in der Frankenallee zum Einsatz kommt. Zufahrten
zwischen Fahrbahnrand und Gehweghinterkante bzw. Überfahrten sollen farblich
angepasst an die Gehwegbereiche ausgeführt werden. Die Bauweise und die
Oberflächengestaltung sind im Rahmen der Entwurfsplanung noch festzulegen.
Dabei sollen die gestalterischen und technischen Anforderungen an
Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.
Entsprechend dem Arbeitsplan Barrierefreiheit der
Stadt Frankfurt werden an Straßenquerungen taktile Leitelemente vorgesehen. Im
Zuge der anschließenden Entwurfsplanung werden hierzu ggf. noch Änderungen bzw.
Anpassungen im Detail erfolgen. Die Maßnahme des 4. BA umfasst die gesamte Länge der
Frankenallee von rd. 1.400 m (siehe Anlage 1). Einen Auszug aus der
Gesamtplanung zeigt beispielhaft die Anlage 2. Verkehr Die Frankenallee hat eine Haupterschließungsfunktion
für den Stadtteil Gallus. Durch die Planungen für den 1. BA, den 2. BA und
zukünftig des 3. BA wurde bzw. wird die Mittelzone gestalterisch aufgewertet
und für die Nutzer sicherer gemacht. Die Gehwege in den Randbereichen sollen ebenfalls
sicherer (siehe Beleuchtung) sowie gestalterisch an den mittleren Teil der
Frankenallee angepasst werden. Da der Bordsteinradweg aufgehoben wurde, soll
durch die Neugestaltung die ausschließliche Nutzung als Gehweg zukünftig noch
deutlicher werden. Die Erneuerung orientiert sich am Bestand. Eine
Vergrößerung der Gehwegbereiche durch Verschiebung des Bordsteinverlaufes ist
nicht vorgesehen, da die Gehwege eine ausreichende Breite aufweisen. Beleuchtung Die Frankenallee besitzt eine zentrale
Erschließungsfunktion für den Stadtteil Gallus. Deshalb ist die Anpassung der
Straßenbeleuchtung an die heutigen Notwendigkeiten geboten. Insbesondere weil
in Nord-Süd-Richtung verschiedene Schulwege die Frankenallee kreuzen ist die
Ausleuchtung der Verkehrsflächen der aktuellen DIN-Norm anzupassen. Hierbei ist
besonders auf die Vermeidung von Blendwirkungen zu achten. Deshalb soll nur
gerichtetes Licht verwendet werden. Die Beleuchtung soll dem Stand der Technik angepasst
werden, um eine höhere Gleichmäßigkeit in der Ausleuchtung bei geringerem
Stromverbrauch zu erreichen. Es ist vorgesehen, eine gestaltete Technikleuchte,
abgestimmt auf die Beleuchtung des mittleren Teils der Frankenallee, zu
verwenden. Eine Kombination der im Bereich der Fußgängerüberwege vorzusehenden
speziellen Beleuchtung (sogenannte FGÜ-Beleuchtung) mit der sonstigen
Straßenbeleuchtung wird angestrebt, um eine Reduzierung der Einbauten sowie
eine einheitliche Gestaltung des öffentlichen Raumes zu erzielen. Sonstige Ausstattung Aufgrund der eingeschränkten räumlichen Situation im
Verlauf der Gehwege sind - anders als in der Mittelzone - hier zunächst keine
Bänke oder andere Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Fahrradbügel und Abfalleimer
werden im Laufe der weiteren Planung bzw. Realisierung verortet. Umsetzung Die bauliche Umsetzung des 4. Bauabschnittes soll
jeweils abschnittsweise, parallel zur Umsetzung der weiteren Bauabschnitte (BA
2 und BA 3) der Mittelzone erfolgen. Da der 1. BA bereits umgesetzt ist, sollen
die Gehwege in diesem Bereich im Zuge der Realisierung des 2. BA mit umgebaut
werden. D - Kosten Die gemäß Kostenschätzung auf der Grundlage der
Vorplanung kalkulierten Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund
1.620.000 € / brutto. Darin sind 1.180.300 € / netto reine Baukosten
und 177.300 € / netto Nebenkosten enthalten. Finanzierung Für die Maßnahme waren im Haushalt 2010/11
finanzielle Mittel in Höhe von 1.685.000 € im Investitionsprogramm
Schöneres Frankfurt (Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005208)
eingestellt. Bisher nicht verbrauchte Haushaltsmittel werden in das Folgejahr
übertragen. Anlage _Beispiellageplan (ca. 764 KB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.01.2011, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
19.09.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1
am 30.10.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 210
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
21 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 210
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Planung
konsequent unter dem Aspekt der Kostenreduzierung erfolgt) FREIE
WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer III. a.) des
Revisionsberichtes berücksichtigt wird) 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 210
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER
16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 210
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL
gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Planung konsequent
unter dem Aspekt der Kostenreduzierung erfolgt) und FREIE WÄHLER (= Annahme
mit der Maßgabe, dass Ziffer III. a) des Revisionsberichtes berücksichtigt
wird) Beschlussausfertigung(en): § 2394, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00