Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Gallus - Nachhaltigkeitskonzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 07.12.2012, M
270 Betreff:
Bund-Länder-Programm
Soziale Stadt Gallus - Nachhaltigkeitskonzept Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1669 (M
8) 1. Dem beigefügten Nachhaltigkeitskonzept zum Gebiet
Soziale Stadt Gallus wird zugestimmt. Es bildet die Grundlage für eine weitere
positive Gebietsentwicklung nach Ablauf des 10-jährigen Förderzeitraumes im
Rahmen des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
- die Soziale Stadt". Insbesondere dient es der dauerhaften Absicherung der
Strukturen, Projekte und Angebote, die im Rahmen des integrierten
Erneuerungsprozesses "Soziale Stadt" zur Stabilisierung und zukunftsfähigen
Entwicklung des Stadtteils Gallus aufgebaut wurden. In Mitverantwortung und
Unterstützung der Stadt sollen die Errungenschaften des Entwicklungsprozesses
der letzten 10 Jahre nachhaltig vor Ort verstetigt werden. 2. Es dient zur Kenntnis, dass für die
Verstetigungsphase von 2012 bis 2014 die erforderlichen Mittel für
Stadtteilmanagementleistungen und quartiersbezogene Unterstützungsleistungen
über bereits bewilligte Bund-Länder-Mittel und über Mittel des Produktbereiches
13.01 Stadtplanung (Sonderposten Sozialbindung des Grundeigentums)
bereitstehen. 3. Es dient
zur Kenntnis, dass der Stadtteilbeirat Soziale Stadt Gallus dem
Nachhaltigkeitskonzept in seiner Sitzung am 08.12.2011 einstimmig
zugestimmt hat.
4. Der Magistrat wird beauftragt,
die stadtteilbezogene Entwicklung gemäß den Inhalten des
Nachhaltigkeitskonzeptes nach Anlage 1 fortzuführen. Im Anschluss an die
Verstetigungsphase (von 2012 - 2014) wird für zwei weitere Jahre eine
begleitende Nachsorge im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaften"
insbesondere im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
geprüft werden. Begründung: A. Zielsetzung Der Stadtteil Gallus ist seit November 2001
Programmgebiet des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem
Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt". Der aktive Förderzeitraum beträgt 10
Jahre, in dem durch jährliche Projektanmeldungen und Bewilligungen zahlreiche
bauliche und soziale Projekte umgesetzt werden konnten. Die aktive Förderphase
endet Ende 2011. Danach folgt eine 3-jährige Nachlauf- bzw. Verstetigungsphase,
in der zum Einen die genehmigten und noch in Umsetzung befindlichen baulichen
Projekte fertig gestellt werden und zum Anderen die aufgebauten Strukturen
verstetigt werden sollen. Der letzte Förderantrag wurde 2010 gestellt. Eine
Teilbewilligung erfolgte im Jahr 2010. Eine Nachförderung seitens des Bundes
und Landes erfolgte in 2011. Voraussetzung für diese Nachförderung war die
Einreichung eines Nachhaltigkeitskonzeptes, das im Mai 2011 an das Land Hessen
ging. In ihm wurden die Eckpunkte für eine nachhaltige Absicherung der neu
geschaffenen Projekte und Maßnahmen sowie der aufgebauten Akteurs- und
Vernetzungsstrukturen im Gallus aufgezeigt. Neben der nachhaltigen Sicherung
der baulichen Maßnahmen ist ebenso von Belang, in welcher Form das bisher
erreichte Niveau an bürgerschaftlichem Engagement für eine nachhaltig positive
Gebietsentwicklung dauerhaft gestärkt und weiterentwickelt werden kann. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll
das in Anlage 1 vorgelegte Nachhaltigkeitskonzept (Zeitraum 2012 bis 2014) als
Richtschnur für das weitere Vorgehen verbindlich abgesichert werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Es ist davon auszugehen, dass die bisher umgesetzten
und im Verstetigungszeitraum bis Ende 2014 noch umzusetzenden Projekte und
Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung und weitgehenden Stabilisierung im
Stadtteil führen werden. Bis zum Ende der Nachsorgephase werden voraussichtlich
alle im Integrierten Handlungskonzept aufgeführten Kernprojekte umgesetzt sein.
Die grundlegenden Ziele des Erneuerungsprozesses werden somit erreicht. Allerdings wird der Stadtteil zur Fortsetzung und
Absicherung seiner bisher positiven Entwicklung einen über den Förderzeitraum
bleibenden, aber reduzierten Umfang an ressortübergreifender Kooperation,
gebietsbezogener Mittelbündelung, Steuerung und externen
Unterstützungsstrukturen benötigen, der durch die Bestätigung der politischen
Gremien Verbindlichkeit erlangt. Das Nachhaltigkeitskonzept führt die wesentlichen
Ziele und Erfordernisse für eine erfolgreiche Verstetigung der bisherigen
Errungenschaften (Projekte, Maßnahmen, Strukturen, Partnerschaften) im Gebiet
Soziale Stadt Gallus auf und unterstützt so langfristig eine positive
Zukunftsperspektive für den Stadtteil. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Die notwendigen Mittel für die Nachsorgephase 2012
bis 2014 in Höhe von rd. 480.996,00 € zur Umsetzung der Verstetigung
stehen in Höhe von 408.330,00 € aus bereits bewilligten Fördermitteln des
Bund-Länder-Programms Soziale Stadt zur Verfügung. Der Betrag in Höhe von
72.666,00 € steht über Mittel des Produktbereichs 13 (Stadtplanung),
Produktgruppe 13.01 (Stadtplanung) "Sonderposten zur Sozialbindung des
Grundeigentums" zur Verfügung. 2. Finanzierungszeitraum mit Angaben der
Jahresraten Für den Finanzierungszeitraum bis
2014 werden folgende Jahresraten veranschlagt. 2012 148.332,00 € 2013 166.332,00
€ 2014
166.332,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des
Umfangs und Zeitraums Keine 4. Jahresfolgekosten Für die ggf. ab 2015 anfallenden Kosten (städtisches
Programm "Aktive Nachbarschaften") wird eine gesonderte Vorlage
eingebracht. 5. Jahreserträge Keine 6. Leistungen Dritter Keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine 8. Sonstiges Fehlanzeige Anlage 1 (ca. 43 KB) Anlage _Anhang (ca. 10 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.01.2001, M 15
Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2007, M 8 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
12.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP
15 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 17. Sitzung des OBR 1
am 22.01.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 270
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 16. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.01.2013, TO I, TOP 12
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 270
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (=
Annahme) 17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP
12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 270
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 18. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2013, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 270
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2013, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 270
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten,
RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2013 Aktenzeichen: 51