Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Gallus - Nachhaltigkeitskonzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 07.12.2012, M 270
Betreff: Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Gallus - Nachhaltigkeitskonzept Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1669 (M 8)
- Dem beigefügten Nachhaltigkeitskonzept zum Gebiet Soziale Stadt Gallus wird zugestimmt. Es bildet die Grundlage für eine weitere positive Gebietsentwicklung nach Ablauf des 10-jährigen Förderzeitraumes im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt". Insbesondere dient es der dauerhaften Absicherung der Strukturen, Projekte und Angebote, die im Rahmen des integrierten Erneuerungsprozesses "Soziale Stadt" zur Stabilisierung und zukunftsfähigen Entwicklung des Stadtteils Gallus aufgebaut wurden. In Mitverantwortung und Unterstützung der Stadt sollen die Errungenschaften des Entwicklungsprozesses der letzten 10 Jahre nachhaltig vor Ort verstetigt werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Verstetigungsphase von 2012 bis 2014 die erforderlichen Mittel für Stadtteilmanagementleistungen und quartiersbezogene Unterstützungsleistungen über bereits bewilligte Bund-Länder-Mittel und über Mittel des Produktbereiches 13.01 Stadtplanung (Sonderposten Sozialbindung des Grundeigentums) bereitstehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Stadtteilbeirat Soziale Stadt Gallus dem Nachhaltigkeitskonzept in seiner Sitzung am 08.12.2011 einstimmig zugestimmt hat.
- Der Magistrat wird beauftragt, die stadtteilbezogene Entwicklung gemäß den Inhalten des Nachhaltigkeitskonzeptes nach Anlage 1 fortzuführen. Im Anschluss an die Verstetigungsphase (von 2012 - 2014) wird für zwei weitere Jahre eine begleitende Nachsorge im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaften" insbesondere im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geprüft werden. Begründung: A. Zielsetzung Der Stadtteil Gallus ist seit November 2001 Programmgebiet des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt". Der aktive Förderzeitraum beträgt 10 Jahre, in dem durch jährliche Projektanmeldungen und Bewilligungen zahlreiche bauliche und soziale Projekte umgesetzt werden konnten. Die aktive Förderphase endet Ende
- Danach folgt eine 3-jährige Nachlauf- bzw. Verstetigungsphase, in der zum Einen die genehmigten und noch in Umsetzung befindlichen baulichen Projekte fertig gestellt werden und zum Anderen die aufgebauten Strukturen verstetigt werden sollen. Der letzte Förderantrag wurde 2010 gestellt. Eine Teilbewilligung erfolgte im Jahr
- Eine Nachförderung seitens des Bundes und Landes erfolgte in
- Voraussetzung für diese Nachförderung war die Einreichung eines Nachhaltigkeitskonzeptes, das im Mai 2011 an das Land Hessen ging. In ihm wurden die Eckpunkte für eine nachhaltige Absicherung der neu geschaffenen Projekte und Maßnahmen sowie der aufgebauten Akteurs- und Vernetzungsstrukturen im Gallus aufgezeigt. Neben der nachhaltigen Sicherung der baulichen Maßnahmen ist ebenso von Belang, in welcher Form das bisher erreichte Niveau an bürgerschaftlichem Engagement für eine nachhaltig positive Gebietsentwicklung dauerhaft gestärkt und weiterentwickelt werden kann. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll das in Anlage 1 vorgelegte Nachhaltigkeitskonzept (Zeitraum 2012 bis 2014) als Richtschnur für das weitere Vorgehen verbindlich abgesichert werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Es ist davon auszugehen, dass die bisher umgesetzten und im Verstetigungszeitraum bis Ende 2014 noch umzusetzenden Projekte und Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung und weitgehenden Stabilisierung im Stadtteil führen werden. Bis zum Ende der Nachsorgephase werden voraussichtlich alle im Integrierten Handlungskonzept aufgeführten Kernprojekte umgesetzt sein. Die grundlegenden Ziele des Erneuerungsprozesses werden somit erreicht. Allerdings wird der Stadtteil zur Fortsetzung und Absicherung seiner bisher positiven Entwicklung einen über den Förderzeitraum bleibenden, aber reduzierten Umfang an ressortübergreifender Kooperation, gebietsbezogener Mittelbündelung, Steuerung und externen Unterstützungsstrukturen benötigen, der durch die Bestätigung der politischen Gremien Verbindlichkeit erlangt. Das Nachhaltigkeitskonzept führt die wesentlichen Ziele und Erfordernisse für eine erfolgreiche Verstetigung der bisherigen Errungenschaften (Projekte, Maßnahmen, Strukturen, Partnerschaften) im Gebiet Soziale Stadt Gallus auf und unterstützt so langfristig eine positive Zukunftsperspektive für den Stadtteil. D. Kosten
- Investitionsbedarf Die notwendigen Mittel für die Nachsorgephase 2012 bis 2014 in Höhe von rd. 480.996,00 € zur Umsetzung der Verstetigung stehen in Höhe von 408.330,00 € aus bereits bewilligten Fördermitteln des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt zur Verfügung. Der Betrag in Höhe von 72.666,00 € steht über Mittel des Produktbereichs 13 (Stadtplanung), Produktgruppe 13.01 (Stadtplanung) "Sonderposten zur Sozialbindung des Grundeigentums" zur Verfügung.
- Finanzierungszeitraum mit Angaben der Jahresraten Für den Finanzierungszeitraum bis 2014 werden folgende Jahresraten veranschlagt. 2012 148.332,00 € 2013 166.332,00 € 2014 166.332,00 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums Keine
- Jahresfolgekosten Für die ggf. ab 2015 anfallenden Kosten (städtisches Programm "Aktive Nachbarschaften") wird eine gesonderte Vorlage eingebracht.
- Jahreserträge Keine
- Leistungen Dritter Keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine
- Sonstiges Fehlanzeige Anlage 1 (ca. 43 KB) Anlage _Anhang (ca. 10 KB)