Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere Teilprojekte
Beschlussvorschlag
- Der Vorlage M 192 wird zugestimmt.
- Die Vorlage NR 820 dient zur Kenntnis.
- Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt.
- Die Vorlage NR 829 wird abgelehnt.
Begründung
A. Allgemeines
Der Magistrat hat auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2619 die Sanierung der Städtischen Bühnen Frankfurt erneut im Detail geprüft und die hierzu erarbeiteten umfassenden Ergebnisse vorgestellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat daraufhin mit Beschluss vom 30.01.2020, § 5164 festgelegt, eine Sanierung des Gebäudes nicht weiterzuverfolgen und den Magistrat mit Beschluss vom 03.09.2020, § 6247 (M 111) beauftragt, verschiedene Varianten für den Neubau des Bühnengebäudes näher zu untersuchen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Eine Sanierung des Bestandsgebäudes scheidet aus, da diese keine Kostenvorteile gegenüber dem Neubau von Schauspiel und Oper bieten würde, grundlegende massive Mängel für Betrieb und Mitarbeiterschaft erhalten blieben und zudem erhebliche bauliche und kostenbezogene Risiken entstehen würden.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die dringend notwendigen Baumaßnahmen für die Städtischen Bühnen nicht nur deren Zukunftsfähigkeit sichern, sondern gleichzeitig impulsgebend für eine längst überfällige städtebauliche Aufwertung dieses zentralen Innenstadtbereichs sein werden.