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Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere Teilprojekte

Vorlagentyp: NR BFF-BIG

Antrag

  1. Der Neubau des Schauspielhauses erfolgt am historischen Standort am Willy-Brandt-Platz (ehemals Theaterplatz), wie ursprünglich in der Variante 2a "Kulturmeile" vorgesehen. Im Rahmen der Planung erfolgt eine Neugestaltung des Willy-Brandt-Platzes sowie der hinzugewonnenen Freiflächen.
  2. Es werden umgehend Gespräche und Verhandlungen mit den Eigentümern der Liegenschaften Zeil 92, Zeil 94 sowie Brönnerstraße 6 am Standort "Ex-Karstadt" bezüglich eines Erwerbs der betreffenden Grundstücke durch die Stadt Frankfurt zum Zwecke des Neubaus eines Opernhauses aufgenommen. Im Rahmen dessen sind die stadtplanerischen, freiraumbezogenen und planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen Opernneubau an diesem Standort zu prüfen. Diese Prüfung soll zugleich eine Neugestaltung und Aufwertung der Konstablerwache beinhalten.
  3. Parallel dazu werden die Verhandlungen mit der Helaba über den Abschluss eines Erbpachtvertrages für das ca. 5.500 qm große Grundstück an der Neuen Mainzer Straße sowie eine vertiefte Prüfung der stadtplanerischen, freiraumbezogenen und planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen Opernneubau an diesem Standort fortgeführt, wie ursprünglich in der Variante 2a "Kulturmeile" vorgesehen.
  4. Die Ergebnisse der unter den Punkten 2 und 3 beschriebenen Verhandlungen und Prüfungen sind den Stadtverordneten mitsamt einer wirtschaftlichen Vergleichsrechnung zwischen beiden Varianten, welche die jeweiligen Grundstückskosten beinhaltet, zur finalen Entscheidung über den zukünftigen Standort des Opernhauses vorzulegen. Dies hat rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Frist zu erfolgen, die in dem zwischen der Stadt Frankfurt und der Helaba geschlossenen "Memorandum of Understanding" für dessen Gültigkeitsdauer festgeschrieben wurde.
  5. Das Raumprogramm für Schauspiel und Oper wird abschließend konkretisiert und ist für den Neubau beider Häuser den Stadtverordneten zur finalen Entscheidung als Grundlage des durchzuführenden Architektenwettbewerbs vorzulegen. Im Hinblick auf den Neubau des Schauspielhauses am historischen Standort ist der Architektenwettbewerb so auszuschreiben, dass die planerische Umsetzung auch in Form eines Wiederaufbaus des Schauspielhauses von 1902 (Seeling-Bau) in ähnlicher bzw. möglichst identischer Form grundsätzlich möglich ist. Bezüglich des Opernhauses ist die Translozierung des denkmalgeschützten Wolkenfoyers in den Neubau festzuschreiben.
  6. Parallel dazu ist ein schlüssiges Finanzierungskonzept zur Realisierung der Neubauten von Schauspiel und Oper auszuarbeiten und den Stadtverordneten zeitgleich mit der Entscheidung für den durchzuführenden Architektenwettbewerb (wie unter Punkt 5 beschrieben) vorzulegen. Dieses Finanzierungskonzept soll sowohl Auskunft über die finanzielle als auch eine mögliche institutionelle Beteiligung des Landes Hessen - etwa in Form eines Staatstheaters - geben. Zudem sind Möglichkeiten der Akquisition von privaten Geldgebern, wie z. B. Sponsoren, Stiftungen etc., sowie von Fördermitteln für die Neubaumaßnahmen darzulegen und mit welchen konkreten Maßnahmen der Spielbetrieb beider Sparten langfristig gesichert wird.
  7. Weiterhin sind Konzepte für die Abdeckung der Interimsbedarfe ebenso zu erarbeiten wie für das im Gesamtprojekt erforderliche neue Lager- und Logistikzentrum. Dies umfasst die Suche nach den geeigneten Liegenschaften ebenso wie die Verhandlung der finanziellen Rahmenbedingungen. Diese sind den Stadtverordneten ebenfalls möglichst zeitnah zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung

Die Beibehaltung des historischen Standortes des Schauspielhauses am Willy-Brandt-Platz (ehemals Theaterplatz) trägt dessen kultureller Bedeutung nicht nur für Frankfurt, sondern auch weit über die Stadtgrenzen hinaus, Rechnung. Mit dem U-Bahnhof (Linien U1, U2, U3, U4, U5, U8) und der Straßenbahnhaltestelle (Tram 11, 12, 14, 18) Willy-Brandt-Platz ist der Standort nicht nur hervorragend an den ÖPNV angeschlossen, sondern durch die Tiefgarage "Am Theater" mit 371 Parkplätzen auch für Autofahrer gut erreichbar. Die Realisierung des Neubaus für das Schauspiel an dieser Stelle ermöglicht zudem die Neugestaltung des Willy-Brandt-Platzes, einschließlich der durch die Verlagerung der Oper an einen anderen Standort hinzugewonnenen Freiflächen. Zudem wird mit dieser Standortentscheidung nach wie vor die Möglichkeit eines Wiederaufbaus des historischen Schauspielhauses von 1902 (Seeling-Bau) in ähnlicher bzw. möglichst identischer Form am Willy-Brand-Platz offengehalten.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

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