Mehrkostenvorlage Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee - Bauwerk BW 038
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 29.10.2018, M
192 Betreff:
Mehrkostenvorlage Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den
Luderbach/Kennedyallee - Bauwerk BW 038 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, §
1461 (M 88) 1. Es dient zur Kenntnis, dass
- für den Ersatzneubau der
Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee mit Beschluss vom
01.06.2017, § 1461 (M 88), ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.593.000 €
(brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663, bei einer
GVFG Förderung von 803.900 € freigegeben wurde, - aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur in der
Bauwirtschaft das Ausschreibungsergebnis um rund 585.000 € über der
Kostenberechnung lag und damit der Gesamtinvestitionsbedarf auf 2.178.000
€ gestiegen ist. 2. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von
585.000 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. 3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 585.000
€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke -
zur Verfügung. 4. Ferner dient weiterhin zur
Kenntnis, dass a) von den Gesamtkosten der Maßnahme
bereits rd. 221.747,49 € (Stand Juni 2018) für Planungsleistungen und
231.954,13 € für Bauleistungen verausgabt wurden, b) die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03
über die neu eingerichteten Projektdefinition 5.007846 - Ersatzneubau der
Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach / Kennedyallee in Frankfurt am
Main - abgewickelt wird, c) die Stadt Frankfurt am Main einen entsprechenden
GVFG-Erhöhungsantrag an das Land (Hessen Mobil) stellen wird, hierdurch werden
Mehreinnahmen in Höhe von 137.400 € erwartet, d) die aufgrund der Mehrausgaben um rund 19.400
€ erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt sind und diesen erhöhte
jährliche Erträge in Höhe von 1.962,86 € aus der Auflösung von
Sonderposten gegenüberstehen. Begründung: A - Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1461 (M 88), erfolgte die
Ausschreibung am 04.09.2017. Die Submission fand am 17.10.2017 statt und die
Vergabe musste bis spätestens zum 22.12.2017 erfolgt sein. Die erfolgte
Submission ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung (Straßen-
und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von 1.707.877,97 €. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
wurden Mittel in Höhe von 1.146.678,60 € bewilligt. Weiterhin wurden für
die Herstellung der Beleuchtung Mittel in Höhe von 31.237,50 € bewilligt.
Nach dem vorliegendem Angebot der SRM vom 20.10.2017 liegen die
Herstellungskosten hier bei 54.614, 90 €. Da zu erwarten war, dass sich durch eine erneute
Ausschreibung seinerzeit keine Veränderungen in der Angebotsabgabe ergeben
werden, wurde die Entscheidung getroffen, den Zuschlag trotz des erhöhten
Submissionsergebnisses zu erteilen. Zudem wurde wegen der hohen
Verkehrsbedeutung und der hohen verkehrlichen Belastung der Kennedyallee für
die Bauwerksabschnitte 2 und 3 einer Bauausführung nur in den verkehrsärmeren
Sommerferien festgelegt. Der aktuelle Mittelbedarf belauft sich nunmehr
insgesamt auf 2.177.576,77 €. Da ein Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung nicht mehr vor dem Vergabetermin am 22.10.2017
herbeigeführt werden konnte, war eine sogenannte Zweierverfügung notwendig.
B - Alternativen - keine - C - Lösung - keine - D - Kosten (Mehrkosten) 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch
Zuschüsse und Darlehen)
Investitionsbedarf
(Mehrkosten)
585.000,- €
Die Mittel stehen zur Verfügung
bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002663
Mit einer Förderung der
städtischen Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
wird gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides -
mit einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 137.400 € gerechnet
werden. Ein entsprechender Antrag wird gestellt. Kostenübersicht (Mehrkosten) 1 Baukosten brutto
1.1 Brückenbau 561.199,37 €
1.2 Beleuchtung 23.377,40 €
Summe Baukosten
584.576,77 €
Mehrkosten
(gerundet) 585.000,-
€ 2.
Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2018 585.000,- €
3.
Folgeinvestitionen:
- keine -
0,00 €
4.
Jahresfolgekosten (Mehrkosten):
a) Persönliche Ausgaben
- keine -
b)
Sachkosten
1. Bauunterhaltungskosten
- Brückenbau 61.199,37 € x 0,8%
= 4.489,59 €
Summe
Sachkosten 4.489,59
€
2. Abschreibung Brückenbau BND * 70 Jahre*) 1/70 von 561.199,37
€ 8.017,13 €
Beleuchtung BND
* 30 Jahre*) 1/30 von 23.377,40 € 779,25 € *) BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung
8.796,38 €
c) Kapitalkosten 2,75 % / 2 *) (585.000 € - 137.400
€) 6.154,50
€ *)
Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2018 vom 22.11.2017
Gesamtsumme
Jahresfolgekosten (Mehrkosten): 19.440,47 €
5.
Jahreserträge: Auflösung
von Sonderposten (137.400 € / 70 Jahre) 1.962,86 €
6.
Leistungen Dritter:
Zuwendungen nach GVFG (Erhöhung) werden
erwartet in Höhe von
137.400 €
Summe
Leistungen Dritter (brutto)
137.400 €
7.
Sonstiges: 0,00
€ - keine -
Summe Sonstiges
(brutto) 0,00
€
8. Stellenplanmäßige
Auswirkungen: 0,00
€ - keine -
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
08.11.2018, NR 690
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.04.2017, M 88
Anfrage vom
08.11.2018, A 402
Vortrag des
Magistrats vom 13.07.2020, M 107
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5
am 23.11.2018, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 192 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 690 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen FDP (= Ablehnung); AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) 26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 690 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER;
FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD
und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 192 = Annahme, NR 690 = Ablehnung)
27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 34
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 690 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 192 = Enthaltung, NR 690 = Ablehnung)
29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 36
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 690 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 3482, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 0