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Mehrkostenvorlage Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee - Bauwerk BW 038

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.10.2018, M 192 Betreff: Mehrkostenvorlage Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee - Bauwerk BW 038 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1461 (M 88) 1. Es dient zur Kenntnis, dass - für den Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee mit Beschluss vom 01.06.2017, § 1461 (M 88), ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.593.000 € (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663, bei einer GVFG Förderung von 803.900 € freigegeben wurde, - aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur in der Bauwirtschaft das Ausschreibungsergebnis um rund 585.000 € über der Kostenberechnung lag und damit der Gesamtinvestitionsbedarf auf 2.178.000 € gestiegen ist. 2. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 585.000 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. 3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 585.000 € (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke - zur Verfügung. 4. Ferner dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rd. 221.747,49 € (Stand Juni 2018) für Planungsleistungen und 231.954,13 € für Bauleistungen verausgabt wurden, b) die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03 über die neu eingerichteten Projektdefinition 5.007846 - Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach / Kennedyallee in Frankfurt am Main - abgewickelt wird, c) die Stadt Frankfurt am Main einen entsprechenden GVFG-Erhöhungsantrag an das Land (Hessen Mobil) stellen wird, hierdurch werden Mehreinnahmen in Höhe von 137.400 € erwartet, d) die aufgrund der Mehrausgaben um rund 19.400 € erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt sind und diesen erhöhte jährliche Erträge in Höhe von 1.962,86 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen. Begründung: A - Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1461 (M 88), erfolgte die Ausschreibung am 04.09.2017. Die Submission fand am 17.10.2017 statt und die Vergabe musste bis spätestens zum 22.12.2017 erfolgt sein. Die erfolgte Submission ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von 1.707.877,97 €. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden Mittel in Höhe von 1.146.678,60 € bewilligt. Weiterhin wurden für die Herstellung der Beleuchtung Mittel in Höhe von 31.237,50 € bewilligt. Nach dem vorliegendem Angebot der SRM vom 20.10.2017 liegen die Herstellungskosten hier bei 54.614, 90 €. Da zu erwarten war, dass sich durch eine erneute Ausschreibung seinerzeit keine Veränderungen in der Angebotsabgabe ergeben werden, wurde die Entscheidung getroffen, den Zuschlag trotz des erhöhten Submissionsergebnisses zu erteilen. Zudem wurde wegen der hohen Verkehrsbedeutung und der hohen verkehrlichen Belastung der Kennedyallee für die Bauwerksabschnitte 2 und 3 einer Bauausführung nur in den verkehrsärmeren Sommerferien festgelegt. Der aktuelle Mittelbedarf belauft sich nunmehr insgesamt auf 2.177.576,77 €. Da ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr vor dem Vergabetermin am 22.10.2017 herbeigeführt werden konnte, war eine sogenannte Zweierverfügung notwendig. B - Alternativen - keine - C - Lösung - keine - D - Kosten (Mehrkosten) 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf (Mehrkosten) 585.000,- € Die Mittel stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002663 Mit einer Förderung der städtischen Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - mit einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 137.400 € gerechnet werden. Ein entsprechender Antrag wird gestellt. Kostenübersicht (Mehrkosten) 1 Baukosten brutto 1.1 Brückenbau 561.199,37 € 1.2 Beleuchtung 23.377,40 € Summe Baukosten 584.576,77 € Mehrkosten (gerundet) 585.000,- € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2018 585.000,- € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 € 4. Jahresfolgekosten (Mehrkosten): a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten - Brückenbau 61.199,37 € x 0,8% = 4.489,59 € Summe Sachkosten 4.489,59 € 2. Abschreibung Brückenbau BND * 70 Jahre*) 1/70 von 561.199,37 € 8.017,13 € Beleuchtung BND * 30 Jahre*) 1/30 von 23.377,40 € 779,25 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 8.796,38 € c) Kapitalkosten 2,75 % / 2 *) (585.000 € - 137.400 €) 6.154,50 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2018 vom 22.11.2017 Gesamtsumme Jahresfolgekosten (Mehrkosten): 19.440,47 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (137.400 € / 70 Jahre) 1.962,86 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG (Erhöhung) werden erwartet in Höhe von 137.400 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 137.400 € 7. Sonstiges: 0,00 € - keine - Summe Sonstiges (brutto) 0,00 € 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 € - keine - Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.11.2018, NR 690 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 88 Anfrage vom 08.11.2018, A 402 Vortrag des Magistrats vom 13.07.2020, M 107 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 192 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 690 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 690 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER; FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 192 = Annahme, NR 690 = Ablehnung) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 690 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 192 = Enthaltung, NR 690 = Ablehnung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 690 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3482, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 0